Ein Westschweizer Vermögensverwalter mit Sitz in Dübendorf ZH erlebte am 30. Dezember seinen Schreckensmoment: kein Ebanking-Zugang mehr zu den Kunden.
Grund: Seine Bank, die bekannte Swissquote, hatte ihm am letzten Arbeitstag des alten Jahres den „Hahn“ zugedreht.
Nur noch Lesemodus, aber kein Handeln mehr; selbst das Verrechnen der Gebühren für die Kunden blieb dem Vermögensverwalter per sofort verwehrt.
Die Verbannung via Ebanking hatte ein Vorspiel.
Die Swissquote-Manager liessen den Externen Vermögensverwalter (EVV), der ein Kunde der ersten Stunde der Bank ist, einige Wochen im Voraus wissen, dass die Bank nur noch lizenzierte EVVs wolle.
Das gebe das neue Gesetz per 1. Januar 2023 vor. Der Dübendorfer EVV würde ab diesem Zeitpunkt einer unerlaubten Tätigkeit nachgehen.
Nicht mit uns, so die Swissquote-Leute.
Von ihrer Ansicht liessen sie sich auch nicht von einem Schreiben des Juristen einer Selbstregulierungs-Organisation (SRO) abbringen. Diese stehen zwischen Finma und EVVs.
Der SRO-Jurist zeigte in seinem Email auf: Die Einschätzung der Swissquote widerspricht dem Gesetz. Denn die Finma als Aufseherin über die EVVs sieht sehr wohl Ausnahmen für Kleinst-Verwalter vor.
Nämlich für solche mit weniger als 5 Millionen verwalteten Vermögen, weniger als 20 Kunden und maximal 50’000 Franken jährlichen Gebühren.
Nicht zur Obergrenze mit den 5 Millionen Kundengeldern zählen Friends and Family. Davon hatte der Westschweizer EVV ein paar.
Er fiel somit nicht unter die Finma-Lizenz-Vorschrift, befand sich also im völlig korrekten rechtlichen Rahmen.
Als er vor Monatsfrist merkte, wie die Swissquote ihn abzuwimmeln versuchte, schickte er der Bank eingeschrieben einen Brief, der seine gesetzliche Konformität aufzeigte.
In Kopie ging das Schreiben auch an Swissquote-CEO Marc Bürki.
„Herr Bürki reagierte nicht“, sagte der Vermögensverwalter vor ein paar Tagen im Gespräch. „Er gab einfach keine Antwort, genau gleich wie die ganze Swissquote.“
Stattdessen erfolgte eben der faktische Rausschmiss via „Abstellen“ des Ebankings – „unangekündigt“, wie der EVV ausführt.

Auf Fragen dieses Mediums per WhatsApp reagierte Bürki dann prompt. Zum konkreten Fall könne er keine Stellung nehmen.
„Es stimmt jedoch, dass es unsere Politik ist, nur mit Vermögensverwaltern zu arbeiten, die eine Bewilligung erhalten haben von der FINMA – und dies zum Schutz der Kunden.“
„Was sollten wir zum Beispiel machen, wenn ein EVV die Limite überschreitet und dann bewilligungspflichtig wird.“
„Die Bewilligungs-Vorausetzungen sind jetzt auch nicht überwältigend und sollten unserer Meinung nach eigentlich eingehalten werden – auch wenn (ein EVV) rechtlich unter der Limite (bleibt).“
Diese Stellungnahme verfasste der Swissquote-Chef am letzten Donnerstag. Vom gleichen Tag datiert ein frisches Schreiben an den geplagten Vermögensverwalter.
Man würde ihm eine Notfrist bis zum 11. Januar gewähren. Solange könne er auf telefonischen Antrag hin oder per Email seinen Kunden per Ebanking die Gebühren in Rechnung stellen.
Danach sei aber definitiv Schluss, so die Swissquote-Zuständigen. Sprich übermorgen. Mittwoch.
Bermerkenswert ist, dass die Swissquote-Manager in ihrem Brief zugeben, dass sie in ihrer früheren Korrespondenz dem EVV fälschlicherweise eine „nicht autorisierte“ Aktivität vorgeworfen hätten.
Dafür bitte man um Verzeihung, so die Bank-Cracks aus Gland im Waadtland.
Am Entscheid, dass man den langjährigen Kunden – dessen Beziehung geht zurück auf die Ur-Partnerschaft von Bürki mit der Zürcher Rüd Blass – gnadenlos vor die Tür stellt, ändert das nichts.
Senden Sie Ihren Hinweis hier oder an +41 79 605 39 52. Lieber per Post?
Kommentare
Die beliebtesten Kommentare
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Wird ein Oldi sein, welcher aber noch nicht kapiert hat, dass sich die Welt bewegt!
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Swissquote war so eine tolle und inovative Bank. Was ist nur los? Muss man sich wirklich so verhalten anstatt nach Lösungen zu suchen?
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Es steht im Kleingedruckten der meisten Banken das Sie jederzeit die Bedingungen ändern können.
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Wenn die SWISSQUOTE nur immer so pingelig wäre!
Oder wie kann es sein, dass ein SWISSQUOTE-Kunde über eine halbe Million Franken auf 0 verzocken konnte, ohne dass die Bank jemals reagierte?
Man kann SWISSQUOTE nicht einmal zu Gute halten, man hätte den Überblick nicht gehabt!
Schnell ist man dann einzig, wenn es darum geht, das leere Konto zu aufzulösen.
Wenn man es nicht Schwarz auf Weiss gesehen hat, würde man es kaum glauben!
Entsprechend muss doch bei SWISSQUOTE gar nichts überraschen!
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17:45 Uhr es sind gerade mal 5 Kommentare freigegeben, völlig willkürlich ausgewählt aus den zwischen 09:30 und 11:30 Uhr geposteten. Damit deckt Lukas immer die Personengruppe ab, die keinen Job (mehr) hat und in der Regel steht Loomit dann auf….die Kommentare haben dann soviele Likes, dass sie mit grosser Wahrscheinlichkeit oben bleiben.
Zensur à la IP
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Keine Kommentare mehr schreiben…
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Eigentlich hast Du schon recht, aber geht es nicht primär um den Inhalt und nicht um die Likes
. Offenbar brauchst Du Zweiteres.
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Geili Friise auf der Suche nach Charakter.
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Kein schöner Stil. Absolut nicht.
Hinzu kommt: Die gesetzlichen Ausnahmen und Bagatellgrenzen sollten zudem respektiert werden denn es gibt sie nicht ohne Grund.
So oder so, auch wenn man anderer Meinung ist, dann klemmt man nicht so kurzfristig alles ab, sondern gibt Zeit zum Zügeln.
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Also Kunde der ersten Stunde? Und hat weniger als 5 Mio. AuM? Sorry, das ist kein EVV, sondern ein Hobbyberater.
Ich verstehe die Swissquote, wenn sie diesen sog. EVV nicht mehr will…Kommentar melden-
Ja, ist wohl für die Bank einfach nicht attraktiv. Dennoch: So macht man das nicht (erst recht nicht, bei einem langjährigen Kunden), das ist absolut stillos. Das PERSÖNLICHE Gespräch suchen, hätte von Anstand und Stil gezeugt.
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Das Gesetz sagt also, dass „Friends and family“von den cut off Kriterien ausgeschlossen sind? Das berühmte Swiss finish.
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Ein vollkommen nachvollziehbares weil bankenübliches Vorgehen. Dürfte jede Schweizer Bank so handhaben.
Das ist traurig aber Realität. Das Problem ist die zunehmende Regulierungswut – von welcher der Kunde am Ende nicht profitiert. Das aber nicht begreift weil er zu Obrigkeitsgläubig ist.Kommentar melden -
Nun, das Handeln von Swissquote ist fraglich. Dennoch,
eine Regulierung von Vermögensverwaltern ist unabdingbar – und das ohne Ausnahmen. Es spielt am Ende keine Rolle wie gross das Vermögen ist, es gilt Mindeststandards an Qualität, Kundensicherheit und Beratungs-Dokumentationen zu setzen. Egal, ob in abhängiger oder freier Beschäftigung…
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Ich habe Swissquote verkauft wegen den Kryptowährungen. Das Spiel ist wohl bald aus und SQ wird leiden.
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„erst sch(l)iessen dann fragen“ war schon immer die standart vorgehensweise von swissquote. unvergessen ihr vorgeschobenes technisches problem bei einführung der snb mindestkursgrenze franken zu euro.
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Tja, die Luft wird dünn für Kleinst-EVV. Wie einst die Quartierläden oder die Velohändler. Alles tendiert zu Grösse und Regulation. Ich wüsste nicht, was diesen Trend stoppen könnte.
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„Die Swissquote-Manager liessen den Externen Vermögensverwalter (EVV), der ein Kunde der ersten Stunde der Bank ist, einige Wochen im Voraus wissen, dass die Bank nur noch lizenzierte EVVs wolle.“
Da ist ja der Fall klar… wo ist die Story?
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Vor der Gefahr, dass Banken mit Kleinst-EAM nicht zusammenarbeiten möchten, selbst wenn diese absolut regelkonform unterwegs sind, wurde seit Frühling gewarnt. Wenn jemand kritisiert werden muss, ist es der Regulator und nicht die Bank, welche schliesslich selber entscheiden kann, mit wem sie geschäften will.
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Kann doch die Swissquote nichts dafür, wenn der Vermögensverwalter verpennt hat, seine Lizenz zu erwerben. Immer nur noch das schnelle Geld und nichts dafür tun…
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Sie koennen schon lesen?
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Lesen hilft, er benötigt keine Finma Lizenz.
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Du hast aber schon bemerkt, dass dieser EVV gar keine Lizenz braucht??
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Ein an Arroganz kaum zu überbietendes Verhalten von Swissquote.
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Ich wuerde mich von nicht lizensierten Vermoegensverwaltern auch weit fern halten.
Und sie?
Wuerden Sie den lizensierten oder unlizensierten Heissluftballon nehmen?Kommentar melden -
@Klaus. Da kann ich Credit Suisse wärmstens empfehlen….Als Ballonführer stellt CS Lex Greensill für eine kleine Zusatzgebühr zur Verfügung. Alles reguliert, alles im grünen Bereich.
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Ein grosser Teil der externen Vermögensverwalter sind gescheiterte Banker oder Personen, welche nicht über die nötige Ausbildung verfügen, um bei einer Bank zu arbeiten. Es wurde höchste Zeit, dass dieses Segment reguliert wurde und es ist nachvollziehbar, dass Swissquote in der Zusammenarbeit mit eVV vorsichtiger wird. Richtige Banken haben diesbezüglich die Schraube schon lange angezogen.
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„Richtige“ Kommentatoren kennen auch den Unterschied zwischen einer lizenzierte Bank und einem nicht lizenzierten Unternehmen.
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Ihr Kommentar dürfte weniger auf Fakten als grossenteils auf Neid beruhen.
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Da spricht der pure Neid von einem der es wohl nicht geschafft hat.
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Wenn solche externen Vermögensverwalter tatsächlich mehrheitlich gescheiterte Banker gewesen wären, hätten ihnen vermögende Personen nicht ihr Kapital anvertraut.
Der Staat greift wieder regulatorisch in einen Bereich ein, den die Marktwirtschaft von selber hätte regeln können…
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Bin absolut gleicher Meinung.
„Durfte“ mich einige Jahre mit solchen Naturellen herumschlagen, weil die andern genug davon hatten.
Am Schluss war es nur noch Erpressung nach der Devise:“ Wollt ihr Geld oder nicht?“
Den Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten wollte man meist im Schnellverfahren und ohne Fragen erledigen. Wenn‘s dann schief ging standen Sie mit dem Anwalt auf der Matte. Frei nach der Devise: „Ihr seid die Bank und untersteht dem Bankengesetz“. Der Abklärungsaufwand wurde immer unverhältnismässiger. Die Finders Fee landete sowieso beim eVV.Kommentar melden -
@U. M. Huber: „Wenn solche externen Vermögensverwalter tatsächlich mehrheitlich gescheiterte Banker gewesen wären, hätten ihnen vermögende Personen nicht ihr Kapital anvertraut.“
Noch schlimmer, die Leute vertrauen ihr Geld sogar EVVs an, die nicht einmal das Zeug dazu gehabt hätten, als Banker zu scheitern… Darum ist wohl der Einäugige König unter den Blinden.Kommentar melden -
@Heizkeller
Soll jeder selber entscheiden, wem er sein Geld anvertrauen will.Die Lizenzierungspflicht der EVVs wurde wohl vor allem deshalb eingeführt, weil diese den Banken schon lange ein Dorn im Auge sind. Ich würde Banken auch keineswegs als die ‚Sehenden‘ bezeichnen…
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@U. M. Huber: Caveat emptor. Einfach dann nicht auf InsidePraradeplatz flennen und jammern, wenn der EVV das Geld investiert hat bis nix übrig ist und sich womöglich auch noch lauthals darüber beklagen, dass die Betrugsanzeige wegen extremer Leichtgläubigkeit in einer Nichtanhandnahmeverfügung endet…
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Swissquote macht das ganz gut. Käme es in einer solchen Konstellation zu einem Betrugsfall, würde man auf die Swissquote zeigen und sagen, wieso tolerierte sie diese Konstellation, das war fahrlässig…
Ich verstehe im übrigen die ganze Aufregung nicht. Swissquote hat das gute Recht Kunden anzunehmen oder auch abzulehnen, wie jede andere Bank auch. Dieser Vermögensverwalter muss das einfach zur Kenntnis nehmen und akzeptieren.
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Jede Firma wählt mit wem sie zusammen arbeiten will. Insofern kein Thema um darüber zu schreiben
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Absolut richtig von Swissquote. Zu den Gebühren die unter 50’000 sein sollen kommen sicher noch Gewinnbeteiligungen oder andere „Einnahmen“ dazu. Nur von den 50’000 kann und will er sicher nicht leben. Warum sträubt er sich gegen das Prozedere für die Bewilligung der FINMA?
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Verwaltete Vermögen < CHF 5 Mio.! und dazu das eigene Geld + dasjenige von "Familie und Freunden"? Wie soll das unter dem Strich je rentieren? Also entweder Laden ganz schliessen oder ggf. als Anlageberater weitermachen. N.B. Wäre ich verantwortlich, hätte ich den schon längst gekündigt. Der Deckungsbeitrag dieses Mini-Mini-Budelis dürfte für Swissquote bei den geltenden Vorschriften gegen 0.00 streben. Ohnehin kein Kriterium darf sein, wie lange ein eVV bereits Kunde ist. Im Geschäftsleben gibt es nun mal keinen Artenschutz.
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Die Launen eines Firmenbosses die Kunden aushalten dürfen…
(not your keys not your coins…)Kommentar melden -
Richtig so!
Wald-und-Wiesen Vermoegensverwalter ohne Finma Kontrolle sind ein erhebliches Risiko fuer Kunden und Banken.
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Bitte die 6. Primarschulklasse wiederholen oder zumindest die Grammatik- und Rechtschreibeüberprüfung einschalten….
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Die Geschichte stinkt doch Himmel!
Ein westschweizer EVV mit Sitz in Dübendorf (Village de dube)???
Friends und Family? Als Freunde werden alle Kunden betitelt, die man aktiv bei der Geldwäsche unterstützt?
Und wie soll ein EVV mit jährlichen Gebühren unter 50k überlebensfähig sein? Das reicht ja nicht mal, um die Kosten für Kaffee und Pralinen für Kundenmeetings zu begleichen.
Ich kann den Entscheid von Swissquote voll und ganz nachvollziehen. Wundere mich aber, dass man in der Vergangheit mit einem solch luschen Kunden eine Geschäftsbeziehung unterhielt.
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Ein geplagter Vermögensverwalter, welcher 3 Jahre Zeit hatte sich die notwendige FINMA Lizenz zu beschaffen.
Warum sollte Swissquote, ein Gewinn orientiertes Unternehmen, extra Geld ausgeben um Kontrollen und Prozesse einzuführen um einen nicht „gewerbstätigen“ Vermögensverwalter es zu ermöglichen seine Kunden (kostenlos?) zu bedienen?
Ich unterstütze den Entscheid von Swissquote voll und ganz. Wenn jemand für nicht- Familienmitglieder Geld verwalten will und dafür Geld verlangt der soll sich an die Regeln halten. Die gesetzliche Ausnahme gehört abgeschafft.Kommentar melden -
Typisch Swissquote, mieser „Service“ auf der ganzen Linie.
Als Privatkunde musste ich knapp 2 Monate warten bis meine Konten saldiert wurden. X – mal telefoniert und jeder „Kundenberater“ sagte etwas anderes. Die Drohung mit einem Anwalt half schlussendlich.Kommentar melden-
Nix Telefon, Internetbank, dann klappts!
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Montag Morgen, willkommen bei IP dem Chrüsimüsi Kanal für geschasste Banker und Anti-Banken Gurus.
Heute steht eine Suppe auf dem Plan, bei der für Jeden wieder was dabei ist.
Dass wir den EVV als „langjährigen Kunden“ (nein nicht das e-banking für sein Konto wurde abgestellt) betiteln oder ein Schreckensmoment auch mit 1 Monat Vorankündigung noch da sein kann, ist nur ein Detail.
Auch dass Firmen selber entscheiden können, wen sie als Kunden wollen und wen nicht, klammern wir kurz aus.
Wir sind aber bereits ready, falls dann unter den EVV mal Einer ohne Lizenz sein sollte. Dann ja dann hauen wir Swissquote so richtig in die Pfanne!
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Nonsens-Artikel. Eine Kundenbeziehung kann man nicht erzwingen und die Argumente von Swissquote scheinen valabel.
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Ein an Arroganz kaum zu überbietendes Verhalten von Swissquote.
Vor der Gefahr, dass Banken mit Kleinst-EAM nicht zusammenarbeiten möchten, selbst wenn diese absolut regelkonform unterwegs sind, wurde seit Frühling…
Tja, die Luft wird dünn für Kleinst-EVV. Wie einst die Quartierläden oder die Velohändler. Alles tendiert zu Grösse und Regulation.…