Letzte Woche war Kopier- und Päcklitag an der Badenerstrasse. Die Büroleute des Bezirksgerichts Zürich druckten 90 Mal 1’200 Seiten Vincenz-Urteil aus, verpackten den Stapel und schickten ihn den Betroffenen.
108’000 Seiten, alle einzeln bedruckt, per Schweizer Post – laut einem Anwalt soll Operation Gabelstapler 150’000 Franken gekostet haben.
Peanuts im Vergleich zum Mammutverfahren, mit Dokumenten-Kolonnen in Üetlibergtunnel-Länge.
Wichtiger ist anderes. Die entscheidende Person für die Gefängnis-Strafen hat eine heikle Doppelrolle inne.
Die Rede ist von Bezirksrichter Rok Bezgovsek. Der Unparteiische von der Sozialdemokratischen Partei spielte im Prozess vor Jahresfrist, aufgrund dem Grossinteresse im Volkshaus statt im Gerichtsgebäude, den entscheidenden Part.
Als Referent studierte Bezgovsek die Akten und stellte den beschuldigten Pierin Vincenz, Beat Stocker und weiteren an den Prozesstagen die harten Fragen.
Die auf die Verkündung der Strafen folgende Urteilsbegründung mit den 1’200 Seiten und der langen Verzögerung stammte dann ebenso weitgehend aus der Feder des Einzelrichters des Bezirksgerichts Zürich.
Bei den offiziellen Angaben des Gerichts zu seinem Personal zeigt sich jetzt, dass Bezgovsek neu vollamtlicher „Ersatzoberrichter“ am Obergericht Zürich ist.
Das ist jene Instanz, die in der Causa Vincenz als nächste am Zug ist. Die Verurteilten haben ihr Urteil dorthin weitergezogen. Sie gehen in Revision – eben am Obergericht des Kantons Zürich.
Der entscheidende Mann für das Ersturteil amtet als Richter bei der Rekursinstanz, laut Angaben des Bezirksgerichts gewählt „bis 31.12.2023“.
Auf die Frage, ob der Referent des Vincenz-Gerichts mit der Behandlung des Falls am Obergericht zu tun habe, hiess es dort:
„Nein, Herr Bezgovsek wird sicher nicht der Gerichtsbesetzung angehören, die sich mit diesem Berufungsverfahren befassen wird.“
Richter Bezgovsek habe „noch an der Redaktion der Urteilsbegründung mitgewirkt, als er bereits am Obergericht“ tätig gewesen war, so die Stellungnahme.
Zur Versand-Aktion nahm der Medienchef des Bezirksgerichts Zürich Stellung. Die Frage an ihn lautete, warum das Gericht das Urteil nicht einfach per INCA Mail den Parteien zugestellt habe.
Gemeint ist ein speziell für die Gerichtskorrespondenz gesicherter digitaler Zustellprozess.
„Das Urteil wurde auf Papier zugestellt, so wie es das Prozessrecht vorsieht“, antwortete der Sprecher. „Als zusätzlichen Service hat das Gericht das Urteil den Verfahrensbeteiligten in Form einer PDF-Datei per Incamail gesandt.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Und was ist jetzt genau die Story?
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Das ganze ist ein Papiermonster und kostet den Steuerzahler Unsummen.
Die grossen Insider-Gewinner laufen jedoch frei herum hier.
Auch das ist ein Teil der Schweizer Gesetzgebung und Justiz.
Sauhäfeli und Saudeckeli nennt der Volksmund das.
Andere nennen es „Kollegialprinzip“. -
Wäre es ein Arbeiter dann wäre er schon lange hinter Gitter…..
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Nun ich denke, dass hier die Fachexperten falsches und richtiges, und nicht eine unqualifizierte Hausfrau am Küchentisch, dies zu beurteilen haben.
Die angesprochenen Bussgelder treffen vor allem die Shareholder welche weniger Dividenden bekommen und ist ein Unternehmensrisiko. Anderseits hat die Schweiz jahrzentelang von den grauen Geschäft und Gewinne profitiert und betreibt nach wie vor unlautere Geschäftsmodelle.. -
Dass der Referent des Bezirksgerichtes Ersatzoberrichter ist, ist keinerlei Problem, weil er beim Obergericht in Ausstand treten würde. Eher bedenklich ist ein 1200 seitiges Urteil. Ein Gericht müsste in der Lage sein auch komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen in zumtbarer Länge abuhandeln. In diesem Fall dürften das maximal ca. 100 Seiten sein. Zumal in einigen Strafpunkten offenbar Verjährung droht. Die Tendenz zu überlangen Urteilen ist gesamtschweizerisch steigend, weil aufgrund der Akademikerschwemme zunehmend überforderte Juristen in die Gerichte drängen und vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen. Würde nicht überraschen, wenn das Obergericht das Urteil zur Kürzung an die Vorinstanz zurückweisen würde.
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Guter Kommentar @Heinz Weber
Die Professionalisierung des Justizwesens nützt nichts, wenn der Jurist/der Richter die grundlegenden Rechtsprinzipien nicht (mehr) versteht. Man verliert sich zunehmend in den Ästelungen und vergisst den Aufbau des Rechtssystems. Dieses System ist ein über Jahrhunderte gewachsenes Abbild einer ,Gerechtigkeitsordnung‘, die leider zunehmend mit Detailfragen in Verordnungen ‚zugemüllt‘ wird…
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Viele der heutigen Juristen hätte man vor zwanzig Jahren nicht einmal als Hundefänger eingestellt.
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Das Urteil war falsch, es handelt sich nicht um Betrug. Für ungetreue Geschäftsführung wird es eine bedingte Haftstrafe geben, was in einem Rechtstaat wie unserem auch richtig ist.
Man würde besser mal einen von gewissen Grossbanken vor Gericht stellen oder den Kantonalbank, welche X-Millionen in die USA als Busse bezahlen musste (Raiffeisen musste nichts bezahlen).
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Der Prozess gegen diesen Verurteilten muss rasch erfolgen. Es ist tragisch, dass dieser Typ noch nicht weggesperrt wurde. Nicht einmal diese Doppelrolle wurde vermieden.
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Ein weiterer Artikel über nichts. Kein Mehrwert.
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Dass hier eventuell die Instanzen in der Justiz nicht funktionieren könnten, ist also für dich ein „Nichts“. Sagt mehr über dich als über den Artikel aus.
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Auch der Kommentar 0 Mehrwert!
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Weil die Fristen mit der Zustellung zu laufen Beginnen, und Post Nachverfolgbarkeit garantiert und es auch klare Regeln zur Zustellfiktion gibt.
Das der andere auch noch Richter am Obergericht ist, ist jetzt nicht wirklich ein Problem, das Obergericht besteht aus diversen Kammern. Ich glaub kaum das der Mitwirken wird, ansonsten können die Betroffenen ja ein Ausstandsbegehren stellen.
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Erinnern wir uns wie er im Hyatt die Prostituierte verprügelte
Dass der Referent des Bezirksgerichtes Ersatzoberrichter ist, ist keinerlei Problem, weil er beim Obergericht in Ausstand treten würde. Eher bedenklich…
Der Prozess gegen diesen Verurteilten muss rasch erfolgen. Es ist tragisch, dass dieser Typ noch nicht weggesperrt wurde. Nicht einmal…
Ein weiterer Artikel über nichts. Kein Mehrwert.