Ein bekannter Zürcher Anwalt, der schon viele CS-Mitarbeiter in Arbeitskonflikten gegen ihre Bank vertreten hat, zeigte Axel Lehmann und die übrigen Verwaltungsräte der Grossbank Anfang April an.
Dies wegen behaupteter ungetreuer Geschäftsbesorgung und unwahren kaufmännischen Angaben, wie die entsprechenden Artikel im Strafrecht heissen.
Lehmann und Co. hätten eine „Treuepflichtverletzung im strafrechtlichen Sinne“ begangen, indem sie einen „Fusionsvertrag zulasten der Aktionäre“ der CS abgeschlossen hätten.
Die obersten Vertreter der Eigentümer der CS hätten die Bank niemals für 3 Milliarden an Konkurrentin UBS verscherbeln dürfen, so das Kernargument der Anzeigeerstatter.
Eingereicht hatten sie ihre 17 Seiten bei der für Wirtschaftsdelikte im Kanton Zürich zuständigen Staatsanwaltschaft III.
Diese reagierte schnell – aber anders, als von der Anwaltskanzlei erhofft. Sie bat die Bundesanwaltschaft, sich um die Strafanzeige aus Zürich zu kümmern.
Diese kam dem Wunsch sogleich nach. Per Datum letzten Dienstag schickte die Nummer 2 der nationalen Ermittlungsbehörde per Brief Folgendes an den Leitenden Oberstaatsanwalt von Zürich:
„Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 14. April 2023 und teilen Ihnen mit, dass das Verfahren unter Vorbehalt einer sich neu ergebenden Zuständigkeit in Bundeskompetenz weitergeführt wird.“
Für Zürich ein Segen. Nun liegt die „heisse Kartoffel“ namens Strafuntersuchung gegen die letzten Verantwortlichen des CS-Debakels in Bundesbern.
Formelles Argument dürfte sein, dass die Bundesanwaltschaft bereits eine Strafuntersuchung eröffnet hatte.
Dabei geht es um die Frage, wer am Wochenende des 19. März Geheimes aus den Übernahme-Verhandlungen nach aussen getragen hatte.
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Die beliebtesten Kommentare
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Eher friert die Hölle zu, als dass der VR als verantwortliches Organ tatsächlich zur Verantwortung gezogen wird. War noch nie der Fall und wird nie der Fall sein. Auch in spätestens 10 Jahren nicht, wenn die Super-UBS am Abgrund steht und mit CH-Subvention nach USA verkauft wird.
„We can’t help ourselves!“
Chairman Tuld, „Margin call“
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Mag sich noch jemand an den Fall Werner K. Rey mit seiner Omni-Holding erinnern? Der Riesenskandal? Das Abschieben des Falles von Zürich nach Bern? Das Pingpong? Die Berner haben ihn dann verurteilt. – In Zürich wäre das nie passiert. Denn da werden (vorsätzlich?) nur die grössten Pumpen auf solche Fälle angesetzt. Beispiel Swissair/Bezirksgericht Bülach: Klageschrift wegen eklatanter juristischer Mängel zurückgewiesen. Der anklagende Staatsanwalt war damals Christian Weber. Es gibt noch viele andere Beispiele.
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„Die Maxime “too big to fail“ hat ja einen tieferen Kern.
Nämlich, dass es Verbrechen gibt, deren Wurzeln zu tief mit Grundlagen unserer herrschenden Ordnung verwoben sind und die zu monströs sind, als dass sie innerhalb der jeweiligen Rechtsordnung
überhaupt justitiabel sein könnten. Daher gilt die sogenannte Finanzkrise eben als “Krise“ und nicht
als das, was sie tatsächlich ist, nämlich im Wortsinne ein „Kapitalverbrechen“.“ Prof. Dr. Rainer Mausfeld-
‚Systemrelevanz‘ nicht vergessen.
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Wo sind die verantwortlichen Verwaltungsräte?
Alle diese Quotenfrauen, die Mehrheit, könnte man zusammen mit dem noch rechtzeitig (?) zurückgetretenen Schwan für ihre offensichtlichen Schandtaten behaften. -
Aus der Provinz und Neureichen Nachbarschaftsghetto meint;
Ich bin fein raus.
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Das ist ja normal. Die ganze Übernahme wurde von der UBS geplant und durchgezogen.
Die Politik ist ins offene Messer gelaufen und hat sich übertölplen lassen.
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Das ganze CS Schmierentheater wird noch lange bestehen.
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Hier wäre auch noch ein Fall:
Swissair-Versagerrat Lukas Mühlemann (CS) jongliert wieder mit Millionen und geniesst das Leben. Die Klagen lassen ihn kalt.
Um seinen Reichtum braucht er sich trotz Schadenersatzklagen nicht zu sorgen. Er ist bei der CS immer noch gegen solche Klagen versichert. Dafür hat er auf eine Abgangsentschädigung bei der Grossbank verzichtet.
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Es gibt ja noch das Ausland wo man klagen kann, z.B. USA. Das Schweiz die Vogelstrauß mit Kaugummi Politik anwenden will ist schon in Börsenkreisen klar.
Da endet dann das Thema ein paar Nummern heftiger was Schweiz betrifft. Danach hat man Schweiz Politik samt Finma noch ein paar Meter tiefer eingeschlagen. Vom Vertrauen das die Staatsanwalt mit Politik das regelt ist schon lange kein Thema mehr.
Hat man bei BRD CumEX gesehen, das nur der Vorschlaghammer zum Erfolg führt was Schweiz betrifft.
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Eher inkompetent und überfordert, daher die Weitergabe nach Bern.
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Die Staatsanwaltschaft Zürich ist unzuständig…bisschen was anderes als einfach nur „ich will nicht“. Sie DARF nicht.
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Die Strafanzeige des RA’s ist sicherlich richtig und begründet. Der ganze Fall ist jedoch Schauspiel des US Regulators in Zusammenarbeit mit der FINMA und dem BR. Strafanzeigen und dergleichen dürften, wie üblich, in einer der zahlreich vorhandenen „Schubladen“ des Berner Politapparates verschwinden. – Siehe Crypto Affäre u.a.m.
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Leaks in Bersets Departement – Bundesanwaltschaft will wegen Indiskretionen Sonderermittler. Zu diesem Fall habe ich gerade gelesen, Sonderermittler ermittelt gegen Sonderermittler. Na ja, wenn es in diesem Schneckentempo weitergeht mit dem Fall Berset, wird der Fall Credit Suisse zu Ende sein, bevor er überhaupt angefangen hat, also verjährt……😂
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Mit diesem Schritt ist schon jetzt klar, was aus der Strafanzeige werden wird: nichts.
Die Bundesanwaltschaft wird auch diesen (politisch ultra-heiklen) Fall in die Länge ziehen und am Ende versanden lassen, so wie sie es bei anderen heiklen Fällen schon verschiedene Male in den letzten Jahren getan hat…
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Man liest den Artikel und kommt sogleich zum Schluss: Jetzt wird sich das verschleppen, und noch schlimmer – nun werden sich die Seilschaften wieder bewähren und am Schluss wird deswegen behauptet werden, dass man „keine eindeutigen Fehlhandlungen“ feststellen konnte.
Für jeden halbwegs intelligenten Zeitgenossen ist jedoch klar, dass CS seit Jahren auf komplett falschem Weg war, und dass man sie sogar darauf aufmerksam gemacht hatte. Beweise dafür gibt es genug in den Medien. Dass sich die Führungskräfte kräftig gute Entgelte gönnten trotz schlechtem Geschäftsgang ist nur einer der Gründe. Es ist blamabel, sehr blamabel für die Rechtssprechung, dass sie nicht den Mut besitzen es zu behandeln!
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Bei der Bundesanwaltschaft besteht eine kleine Chance, dass der Sache tatsächlich nachgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Zürich wird sich zweifelsohne nicht mit dem CS Verwaltungsrat etc. anlegen und dies aus diversen Gründen. Wer will schon im eigenen Stall aufräumen!!
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Meinen Sie der Sache nachgegangen, wie ein gewisser BA Michael Lauper der zurücktreten musste?
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@Den Filz nach Bern…: Na ja, wohin denn, die USA steht in diesem Fall ja nicht zur Disposition. Immerhin Lauper ist nicht mehr … und die Hoffnung stirbt zuletzt.
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So, so man hätte die CS nicht für 3 Mia. verkaufen dürfen. Ist zwar nachvollziehbar, aber es sind nun einmal nicht die CS Mitarbeiter welche hier Bedingungen stellen können. Es sind die SteuerzahlerInnen die eigentlich etwas zu sagen hätten.
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Bis jetzt sind noch keine Steuergelder geflossen, im übrigen hätten es die CS-Aktionäre in der Hand gehabt den richtigen Entscheid zu fällen.
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Ein riesen Betrug an den Aktionären und den Obligationären.
Klar ist, dass es dafür keinerlei Enteignung bedurfte und sicher auch keine Notrechtrettung an einem Wochenende.
Die SNB hat wie üblich in einem solchen Fall Liquidität zur Verfügung gestellt und diese wurde mit Aktiven der Credit-Suisse hinterlegt und bereits zum grössten Teil wieder zurückgezahlt.
Die ganze Welt konnte sehen, dass in den Quartalsabschlüssen ein Buchwert der Credit-Suisse von 54 Milliarden angegeben wurde und immer zu jeder Zeit das Eigenkapital der Credit-Suisse aus 42 Milliarden liquiden Mitteln bestand.
Wie kann es möglich sein, dass der Steuerzahler über den Verlustvortrag der CS der UBS in etwa die 3 Milliarden bezahlt, dass die UBS die Credit-Suisse kostenlos erhält und obendrauf noch ein Geschenk von 16 Milliarden der enteigneten AT1 Wandelanleihen.
Gleichzeitig bezahlt die JP Morgan Bank für die First Boston Bank USD 10.6 Milliarden, obwohl diese nur noch 74 Milliarden Kundengelder verwaltete und gegenüber 1250 Milliarden die die CS per Ende Q1 2023 noch verwaltete. Die Aktionäre der First Boston Bank erhielten über USD 58.- pro Aktie bei 182 Millionen ausstehenden Aktien gegenüber 4 Milliarden ausstehender Aktien der Credit-Suisse Bank
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Staatsanwaltschaft III in zürich ist ein Witz und es handelt sich um Juristen, die nicht intelligent genug sind, einen Erfolg zu erzielen. Angst und Arbeitsverweigerung ist das. Eine Schande, diese Staatsanwaltschaft.
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Auf die Staatsanwaltschaft ist Verlass, wenn die CS Klage einreicht spurt sie, Klagen gegen die CS werden abgewimmelt!
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„Diese reagierte schnell – aber anders, als von der Anwaltskanzlei erholt.“
Hat das freie Wochenende nicht gereicht Lukas? Du scheinst stark im roten Bereich zu laufen, vernachlässigst Deinen USP (die Kommentare) zunehmends und produzierst nur noch lame ducks.
Zeit aufzuhören?
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Überrascht nicht wirklich. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat für Ermittlungen solcher Dimension weder das Know-How noch die Ressourcen. Zudem bestehen im Kanton Zürich generell keine Interessen, ernsthaft gegen grössere Banken zu ermitteln – außer in Ausnahmefällen, wenn das Management irgendwie das Missfallen der Zürcher Elite erregt hat.
In Bundes-Bern liegt der Fall ähnlich. Wir wissen das seit 2008. Da die Aufsichtsorgane das Verhalten der Banken über Jahrzehnte abgesegnet haben ist es auch unwahrscheinlich, dass irgendwelche Ermittler der Srafverfolgungsbehörden hier etwas strafrechtlich relevantes finden – denn fänden sie etwas, artete die Ermittlung wohl in eine generelle Abrechnung mit dem Finanz- und Politsystem der Schweiz aus. Das macht kein Schweizer ‚Beamter‘.
Man liest den Artikel und kommt sogleich zum Schluss: Jetzt wird sich das verschleppen, und noch schlimmer - nun werden…
Mit diesem Schritt ist schon jetzt klar, was aus der Strafanzeige werden wird: nichts. Die Bundesanwaltschaft wird auch diesen (politisch…
Die Staatsanwaltschaft Zürich ist unzuständig...bisschen was anderes als einfach nur "ich will nicht". Sie DARF nicht.