3,5 Milliarden Dollar will die UBS mit der Ausgabe von neuen AT-1-Zwangswandel-Obligationen einnehmen.
Das vermeldet die „Financial Times„. Dieses von Regulatoren erfundene Gebastel soll im Krisenfall das Eigenkapital einer Bank verstärken.
Dann würden diese Schuldscheine in Aktien gewandelt – oder unter genau definierten Umständen auf null abgeschrieben.
Nicht nur wegen dieses Risikos tragen diese Contingent Convertibles (CoCos) den weniger putzigen Übernahmen Todesspiralen-Anleihen.
Darüber gibt es einen internationalen Disput, was den Totalabschreiber dieser Finanzprodukte bei der Credit Suisse betrifft. Zur Erinnerung:
So nebenbei verkündete die Finma am 19. März 2023 am Rande der ominösen Pressekonferenz, an der das Ende der CS verkündet wurde, dass sie die CS angewiesen habe, AT-1-Bonds im Wert von 17 Milliarden US-Dollar per sofort auf null zu setzen.
Die CS gehorchte, am nächsten Morgen durften die geprellten Anleger feststellen, dass diese Papiere aus ihren Depots verschwunden waren.
Vorsichtshalber hatte die Finma jeglicher juristischer Gegenwehr die aufschiebende Wirkung entzogen.
Seither stapeln sich in den USA, in der Schweiz, in England, Japan, Singapur und diversen anderen Ländern der Welt die Klagen von Opfern dieses amtlichen Anschlags auf die Eigentumsgarantie.
Denn laut Anlageprospekten durfte ein solcher Totalschaden nur bei zwei glasklar formulierten Ereignissen (Trigger) eintreten.
Das Kernkapital der ausgebenden Bank sinkt unter einen Schwellenwert. Oder, sie bekommt finanzielle staatliche Nothilfe.
Es ist unbestritten, dass das Eigenkapital der CS zurzeit des Abschreibers oberhalb dieser Schwelle lag.
Dank unserer Finanzministerin Karin Keller-Sutter („This is not a bail-out“) ist auch klar, dass ebenfalls der zweite Trigger nicht gegeben war.
Das versuchte der Bundesrat im nachhinein noch zu flicken, indem er retroaktiv an der Bedingung finanzielle Nothilfe herumschraubte.
Was in einem Rechtsstaat eigentlich unmöglich sein sollte. Denn das wäre so, wie wenn man einem Automobilisten eine Busse wegen zu schnellen Fahrens aufbrummt.
Sagt der: Wieso, es war gestern klar 50 km/h ausgeschildert, daran habe ich mich gehalten, darf er nicht die Antwort kriegen:
Mag sein, aber wir haben heute das Limit retroaktiv ab gestern auf 30 heruntergesetzt, ätsch.
Abgesehen von diesem Gebastel, das höchstwahrscheinlich in einer Staatshaftung endet, also der Steuerzahler wird für einige Milliarden geradestehen müssen, hat damit die Finma und der Bundesrat dem ganzen AT-1-Markt in der Höhe von rund 275 Milliarden Franken schweren Schaden zugefügt.
Am schwersten wiegt aber der Schaden am Image des Finanzplatzes Schweiz. Das böse Wort von einer Bananenrepublik macht die Runde.
Denn wenn die heilige Eigentumsgarantie, die die Enteignung nur nach glasklaren und bekannten Kriterien zulässt, so mit den Füssen getreten wird, muss sich die Schweiz diesen Vorwurf gefallen lassen.
So klagen beispielsweise in Japan Investoren nach dem Investitionsschutz-Abkommen. Das wird normalerweise angewendet, um finanzielle Engagements in rechtsstaatlich wackeligen Drittweltstaaten abzusichern.
Dort ist es nicht unüblich, dass die Regierung oder das Regime ausländische Investoren mal kurz enteignet, wenn es ihr in den Kram passt.
Wer hätte gedacht, dass diese internationale Gesetzgebung mal gegen die Schweiz zu Einsatz gebracht wird.
Die juristischen Auseinandersetzungen werden sich wohl Jahre hinstrecken – ausser, der Bundesrat beschliesst, um weiteren Schaden von der Schweiz abzuwenden, sich auf Vergleichszahlungen einzulassen.
Für ein Schlamassel, das er selbst angerichtet hat.
Diese neu strukturierten AT-1-Bonds, die die UBS gerade begibt, können wie ihre Vorgänger in Eigenkapital, also in Aktien, umgewandelt werden.
Dafür braucht es die gleichen Trigger; das EK fällt unter eine gewisse Schwelle, oder es gibt einen „viability event“, also ein lebensbedrohliches Ereignis, das eine staatliche Nothilfe erfordert.
Neu ist aber: Diese AT-1-Bonds können nicht mehr auf null abgeschrieben werden. Das wird dann in die Prozesse wegen den CS-Bonds sicherlich einfliessen.
Damit nicht genug. Wie die wohlinformierte Webseite antigua.news vermeldet, wurde in den USA eine weitere Sammelklage gegen die CS respektive ihren Rechtsnachfolger UBS eingereicht.
Sie richtet sich nicht nur gegen die Bank, sondern auch gegen ihre ehemaligen Vorstandsmitglieder Axel P. Lehmann und Sir Antonio Horta-Osorio (ehemalige VR-Präsidenten).
Sodann Ulrich Körner und Thomas Gottstein (ehemalige CEOs), Dixit Joshi und David R. Mathers (ehemalige CFOs) sowie PricewaterhouseCoopers AG, die langjährige Revisorin.
Anlass für die Klage der auf den Bahamas domizilierten Vermögensverwaltungs-Firma Core Capital Partners ist nicht etwa der Totalabschreiber vom 19. März.
Sondern sie wirft der CS und ihren Organen vor, sie hätten falsche und irreführende Angaben über Unternehmens-, Betriebs- und Compliance-Regeln gemacht.
Dadurch sei der Wert von AT-1-Bonds unrechtmässig und künstlich aufgeblasen worden.
Deshalb hätten Kunden von Core Capital alleine zwischen dem 18. Februar 2021 und dem 19. März 2023 mehr als 1,2 Milliarden Dollar verloren, steht in der Klageschrift, die von US-Grosskanzleien am US-Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York eingereicht wurden.
Dieses Gericht spielte eine herausragende Rolle, als im Steuerstreit Schweizer Banken die Daumenschrauben angelegt wurden, was letztlich zur Aufgabe des Bankkunden-Geheimnisses und einem flächendeckenden Kunden- und Mitarbeiterverrat führte.
Schon mehrfach wurden auch Schweizer Banken wegen Markmanipulationen, Stichwort Libor, verurteilt und zu gigantischen Bussenzahlungen gezwungen.
Offenbar ist die Affäre um den Milliarden-Abschreiber als Geschenk an die UBS nur die Spitze eines Eisbergs.
Unter Wasser liegen noch weitere Milliardenforderungen, die auf den Rechtsnachfolger der CS zukommen.
Vielleicht war der Verzicht auf weitere Risikogarantien durch den Schweizer Staat etwas voreilig.
Damit konnte zwar die Kritik am grossen Rausschmeissen etwas abgedämpft werden. Aber die neusten Quartalszahlen der UBS sind alles andere als berauschend.
Und möglicherweise kommt die einzige überlebende Schweizer Grossbank diesmal nicht vergleichsweise ungeschoren wie im Steuerstreit oder dem Libor-Skandal davon.
Darin, dass sie „Too big to fail“ ist, liegt für den Schweizer Steuerzahler auch kein Trost. Denn eigentlich ist die UBS „Too big to save“.
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Die beliebtesten Kommentare
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Bei allem Respekt gegenüber den herausgearbeiteten Details: wer bis Oktober 2022 durch den Verfall des Aktienkurses der Credit Suisse nicht ausreichend vorgewarnt war und die Cocos noch im März 2023 gehalten hat, ist für Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten nicht geeignet.
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Herr Zeyer meint offenbar, dass Verträge im Investmentbereich dann nicht mehr gelten, wenn der Anleger verliert.
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Bloomberg Meldung, aufdatiert am 9. November 2023 00:46 MEZ
„UBS Group AG’s hotly-anticipated sale of additional tier 1 bonds, its first since Credit Suisse roiled the market with a historic writedown, pulled in roughly 10 times the bids for the debt on offer. The Swiss bank sold two dollar-denominated bonds on Wednesday for $3.5 billion in total.“
Fazit: 10-fache Überzeichnung bei einem Zinssatz beider AT1-bonds von 9.25%. Von internationaler Ächtung ist anscheinend nicht viel zu spüren.
N.B. Vontobel hat Ende September 2023 ebenfalls zwei Additional Tier 1-Anleihen über USD 400 Mio. erfolgreich platziert und zahlt damit eine 2018 begebene AT1-Anleihe zurück.
Weshalb sich hier im Forum Kleinanleger zu diesem Thema derart ereifern, kann ich nicht nachvollziehen. Bei der Anleihe mit der ISIN CH0482172324 betrug z.B. die Stückelung CHF 250’000. Solche Beträge werden nur von Institutionellen oder UHNWI (also Profis) gezeichnet. Mit einer Schweizer PK, welche direkt in solche Titel (und nicht in einen CoCo-Fonds) investiert, habe ich ohnehin kein Bedauern. -
Wird höchste Zeit, dass die Menschheit zum Erwachen gebracht wird.
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Für einmal Klartext.
Wundere mich wie es möglich war, trotzdem die Boni abzukassieren (siehe Weltwoche). In den letzten Rund 10 Jahren wurden Milliarden Boni ausbezahlt und ein paar lächerliche Millionen Reingewinn ausgewiesen…
Warum haben die Aktionäre diesen (legalisierten) Bankraub Jahr für Jahr abgenickt? Morbus Benko?
Ein paar unbedarfte waren am 19. März vor der Kamera, tiefer IQ bekam so ein Gesicht.
Die UBS wird uns noch um die Ohren fliegen… -
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Viele Klagen sind nach wie vor anhängig, und damit auch viele rechtliche Fragen noch nicht geklärt. Die UBS als Rechtsnachfolgerin nutzt das eben aus um noch nach den alten Regeln CoCo Bonds zu emittieren, bevor möglicherweise den Klägern Recht gegeben wird und die regeln strenger werden.
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Leider muss man auch dem Zeyer eröffnen, dass klar im Vorteil ist, wer lesen kann. Hier insbesondere längere Texte in English. Die Viability Events in den Terms and Conditions der diversen AT-1-Bonds sind ähnlich, aber nicht identisch formuliert. Schwindeln tut der Zeyer aber, wenn er behauptet, dass die Abschreibung der AT-1-Bonds nur dann möglich sein soll, wenn das Kernkapital der Schuldnerin nicht mehr einen bestimmten Wert aufweist. Nach dem Wortlaut aller Terms der AT-1-Bonds der CS ist das einfach Quatsch. Wieso macht der Zeyer sowas? Aber vielleicht kann er es gar nicht besser wissen, weil er nicht mehr als ein, zwei einfache Sätze ohne Nebensätze lesen und verstehen kann.
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„7 Abschreibung
(a) Abschreibungsereignis
(i) Abschreibungsereignis
Wenn ein Eventualereignis oder, vorbehaltlich Bedingung 7(c), ein Rentabilitätsereignis (ein solches Ereignis, ein „Abschreibungsereignis“) zu irgendeinem Zeitpunkt eintritt, während die Schuldverschreibungen ausstehend sind und bevor eine gesetzliche Verpflichtung eingeht
Nach Ablauf des Verlustabsorptionsdatums (falls vorhanden) erfolgt eine Abschreibung, vorbehaltlich und wie hierin vorgesehen
Bedingung 7 tritt am entsprechenden Abschreibungsdatum ein.
(ii) Eventuelles Ereignis
Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet ein „Notfallereignis“ den Eintritt eines Notfallereignisses
Mitteilung gemäß dieser Bedingung 7(a)(ii).
CSG oder, nach einer Ersetzung gemäß Bedingung 13(c), der Ersatzemittent oder die CSG
Den Inhabern eine Mitteilung (die „Mitteilung über ein Notfallereignis“) gemäß zukommen lassen
Bedingung 17 für den Fall, dass die in der
der relevante Finanzbericht liegt unter dem Schwellenwert; vorausgesetzt jedoch, dass keine Eventualverbindlichkeiten vorliegen
Es erfolgt eine Benachrichtigung über das Ereignis und es wird kein diesbezügliches Eventualereignis berücksichtigt
eingetreten sein, wenn die Aufsichtsbehörde auf Anfrage von CSG dem zugestimmt hat
Veröffentlichung des entsprechenden Finanzberichts, dass eine Abschreibung nicht erfolgen soll, da dies der Fall ist
überzeugt davon, dass Handlungen, Umstände oder Ereignisse eine Wirkung hatten oder unmittelbar haben werden
Wiederherstellung der CET1-Quote auf ein Niveau über der Schwellenquote, die die Regulierungsbehörde und die CSG festgelegt haben
nach eigenem Ermessen zu diesem Zeitpunkt als angemessen erachten.
Jede Mitteilung über ein unvorhergesehenes Ereignis muss:
(A) erklären, dass mit der Übermittlung einer solchen Mitteilung ein Notfallereignis eingetreten ist und eine Abschreibung erfolgen wird;
(B) das entsprechende Abschreibungsdatum angeben; Und
(C) spätestens am fünften Geschäftstag nach dem Datum der Veröffentlichung der betreffenden Mitteilung erfolgen
Finanzbericht.
(iii) Lebensfähigkeitsereignis
Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet ein „Lebensfähigkeitsereignis“, dass entweder:
(A) Die Regulierungsbehörde hat CSG darüber informiert, dass sie festgestellt hat, dass eine Abschreibung der Schuldverschreibungen erforderlich ist.
zusammen mit der Umwandlung oder Abschreibung/Ausbuchung sämtlicher Ansprüche der Inhaber
andere Going-Concern-Kapitalinstrumente, Tier-1-Instrumente und Tier-2-Instrumente
die gemäß ihren Bestimmungen oder kraft Gesetzes in umgewandelt werden können
Eigenkapital oder abgeschrieben/abgeschrieben zu diesem Zeitpunkt, ist, weil übliche Maßnahmen zur Verbesserung von CSGs
Die Kapitaladäquanz ist zu diesem Zeitpunkt unzureichend oder nicht durchführbar, eine wesentliche Voraussetzung dafür
zu verhindern, dass CSG zahlungsunfähig oder bankrott wird oder einen wesentlichen Teil ihrer Beträge nicht mehr bezahlen kann
Schulden bei Fälligkeit zurückzahlen oder die Geschäftstätigkeit einstellen; oder
(B) Übliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitaladäquanz der CSG sind zu diesem Zeitpunkt unzureichend oder
Da dies nicht möglich ist, hat CSG eine unwiderrufliche Zusage zur außerordentlichen Unterstützung erhalten im öffentlichen Sektor (über die üblichen Transaktionen und Vereinbarungen hinaus).
(natürlich), was eine Verbesserung der Kapitaladäquanz der CSG zur Folge hat oder in Kürze haben wird
und ohne die CSG nach Einschätzung der Regulierungsbehörde geworden wäre
zahlungsunfähig, bankrott, nicht in der Lage, einen wesentlichen Teil seiner Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder unfähig
sein Geschäft fortzuführen.
CSG oder, nach einer Ersetzung gemäß Bedingung 13(c), der Ersatzemittent oder die CSG
den Inhabern gemäß Bedingung 17 eine Mitteilung (die „Mitteilung über ein Rentabilitätsereignis“) zukommen lassen
nach dem Eintreten eines Rentabilitätsereignisses muss in der Mitteilung (x) angegeben werden, dass es sich um ein Rentabilitätsereignis handelt
eingetreten ist und eine Abschreibung erfolgen soll, (y) Geben Sie das entsprechende Abschreibungsdatum an
und (z) spätestens drei Geschäftstage nach Eintritt der entsprechenden Rentabilität gegeben werden
Ereignis.
(b) Abschreibung
Nach Eintritt eines Abschreibungsereignisses wird am entsprechenden Abschreibungsdatum
(i) Der volle Nennbetrag jeder Schuldverschreibung wird auf Null herabgeschrieben und alle Verweise darauf
Der Nennbetrag der Schuldverschreibungen in diesen Bedingungen ist entsprechend auszulegen;
(ii) es wird davon ausgegangen, dass die Inhaber unwiderruflich auf ihre Rechte verzichtet haben und dies auch nicht mehr tun werden
jegliche Rechte gegenüber der Emittentin in Bezug auf die Rückzahlung des gesamten Kapitalbetrags
der Schuldverschreibungen, und es wird davon ausgegangen, dass die Gläubiger dem Vorstehenden zugestimmt haben (bedingte
Aufhebung einer Forderung durch Übereinkunft);
(iii) alle Rechte eines Inhabers auf Zahlung aller aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen oder anderer Beträge
unter oder in Bezug auf die Schuldverschreibungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Beträge, die sich daraus ergeben
Folge eines Verzugsereignisses oder fällig und zahlbar bei Eintritt eines Verzugsereignisses) werden ungültig
und nichtig, unabhängig davon, ob diese Beträge fällig geworden sind oder solche Ansprüche
vor dem Eintritt des Abschreibungsereignisses, dem Datum der Herabschreibungsmitteilung, entstanden sind
oder das Abschreibungsdatum; Und
(iv) die Schuldverschreibungen werden dauerhaft entwertet.
(c) Alternative Verlustabsorption
Im Falle der Umsetzung einer neuen Interpretation oder einer Ergänzung oder Änderung der Interpretation
jeglicher bestehender Gesetze oder Bestandteile nationaler Vorschriften, die jeweils nach der Emission in Kraft treten
Datum, das allein oder zusammen mit anderen Gesetz(en) oder Verordnung(en) in der gemeinsamen Entscheidung gilt
zwischen CSG und der Regulierungsbehörde oder, nach einer Ersetzung gemäß Bedingung 13(c), CSG, dem Stellvertreter
Der Emittent und die Aufsichtsbehörde haben zur Folge, dass Bedingung 7(a)(iii) möglicherweise nicht mehr auf die Schuldverschreibungen anwendbar ist
ohne dass es zu einem Kapitalereignis kommt, muss die Emittentin die Inhaber entsprechend benachrichtigen
mit Bedingung 17 spätestens fünf Geschäftstage nach dieser gemeinsamen Entscheidung
Solche Bestimmungen gelten ab dem Datum dieser Mitteilung nicht mehr (die „gesetzliche Verlustabsorption“)
Datum“), und ab dem Datum dieser Mitteilung gelten diese Bestimmungen nicht mehr für die Schuldverschreibungen.“ -
@Sgt. Pepper: We all live in the yellow submarine..
Klarer geht’s für Juristen nicht (auch wenn die google translation eine Zumutung für jeden LEsekundigen ist):
Die CS war nicht mehr in der LAge, sich am Markt zu refinanzieren, hat ausserordentlich Liquidität von der Nati erhalten, konnte damit Aktiven besser bewerten (die sonst zum Schrottwert hätten bilanziert werden müssen, womit wohl die Eigenmittelsituation auseinander gefallen wäre). Alle Voraussetzungen für die Abschreibung der AT-1 Bonds gegeben.
Der Zynismus der Kläger ist offensichtlich. Weil die CS Liq. vom Bund gekriegt hat, war die Eigenmittelsituation ganz hübsch und deshalb waren die Voraussetzungen für die Abschreibung nicht gegeben. Perverse Verdrehung der Zustände. Ich bin grundsätzlich sehr kritisch dazu, was die FINMA so anstellt. Hier aber lag sie mal richtig..
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Wenn es doch so einfach wäre das Leben, was wäre der Herr Meyer glücklich. Ist es aber nicht und es ist halt auch nicht so, das einfach ein amerikanisches Gericht Recht hat oder nicht. Das man vor Gericht ziehen kann, ist in unser Demokratie ein hohes Gut. Wir sollten daher nicht so tun, als wenn dies auf die böse Schweiz zielt, nein das sind unsere Werte. Warten wir also ab und fragen uns doch bis dahin, was denn der Grund ist, das man immer von gewissen Personen an unserer Politik zweifelt? Besserwisserei oder?
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René Zeyer über coco Bonds:
„Dieses von Regulatoren erfundene Gebastel soll im Krisenfall das Eigenkapital einer Bank verstärken.“
das tut es doch auch. Zuerst sammelt man „das dumme Geld“ ein, dann schiebe man eine Puppe vor die Kameras und schon ist man um 16 Milliarden Franken reicher. Es hat doch im März prima funktioniert. Also wiederholt man es noch ein Mal, nun mit einem anderen Aufkleber. Der alte Aufkleber ist für die Verkaufsprognosen als hinderlich befunden worden und wurde der Abnutzung wegen aufgegeben.
Zu den „von Regulatoren erfundene“:
die Regulatoren erfinden es nicht, die Regulatoren werden dafür bezahlt einen Stempel auf einen Antrag einzuschlagen. Der Antrag kommt allerdings von den viel schlaueren Mitarbeitern die fürs Sammeln des dummen Geldes auf den so genannten „Märkten“ entlohnt werden.René Zeyer über Abschreibung:
„oder unter genau definierten Umständen auf null abgeschrieben“so weit die Theorie. In der Praxis posaunt eine Puppe dann „this is not an emergency merger“ in die Kameras der Welt und keinem der Aufpasser im Raum kommt in den Sinn die zündende Idee den Journalisten die Bänder mit der Aussage abzunehmen. Dann landet die ganze Pressekonferenz auf youtube und dann kann man endgültig die Verteidigungsstrategie der Schweiz in die Tonne treten. Die Prozesswelle um Entschädigungen ist verloren bevor die Verhandlung gestartet wurde. Diese Verkettung der Fehler kann dieses Land den Teil der 16 Milliarden CHF kosten der von den ausländischen Muppets stammt. Naja, was solls. Dann lassen wir dem Bankensektor die Milliarden drucken und das Bankensektor holt sich die Franken dann von den Schweizern in der Form der Inflation zurück. Die Schuld für die ausufernde Inflation schieben wir Putin in die Schuhe. Oder der Hamas ? Oder wem auch immer, den wir gerade nicht mögen. Die SRF entscheidet über den Sündenbock für uns, dafür bezahlen wir sie doch.
„Das versuchte der Bundesrat im nachhinein noch zu flicken, indem er retroaktiv an der Bedingung finanzielle Nothilfe herumschraubte.“
was wiederum ziemlich dämlich gewesen ist. Entweder folgt eine Regierung dem Prinzip „Pacta sunt servanta“ oder es werden bestehende Verträge mit dieser Regierung und im Allgemeinen mit dem ganzen Land in Frage gestellt. Nach dem Motto „wenn sie die Verträge brechen dürfen wir es auch“.
Es gibt in der Schweiz z.B. ein Gebot die Steuern zu zahlen. Das können die Steuerzahler dann retroaktiv abändern. Eine Landesverwaltung mit insg. sechstelligen Zahl der Beschäftigten wird nicht in der Lage sein die Rückkehr zum Steuerzahlen über die achtstellige Zahl der Bevölkerung zu erwirken.
„Darin, dass sie “Too big to fail” ist, liegt für den Schweizer Steuerzahler auch kein Trost. Denn eigentlich ist die UBS “Too big to save”.“
im Endeffekt haftet der Staat für die Bank UBS. Denn die Banklizenz für die UBS wurde von einer Verwaltung der schweizerischen Regierung ausgestellt.
Hier kommt die Frage: in wie weit und zu welcher Obergrenze haften die Schweizer für die Schulden und Forderungen der Dritten die von ihrem Staat angehäuft werden.
Bei den juristischen Personen (AG und GmbH) liegt die Obergrenze der Haftung beim Eigenkapital der Firma, das in dem Vertrag der Gesellschaft ausgewiesen wurde.
Eine Umwandlung der Schweiz weg von der Konföderation mit unbegrenzter Haftung der Bewohner (da auf der Identitätskarte nicht explizit beziffert) und hin zu einer GmbH wäre ratsam, im Angesicht der Proportionen zwischen den offenen Risiken in der Bilanz der UBS und dem Budget der Schweiz.
Sagen wir 1000 CHF pro Kopf, pro Anteil an der Schweiz GmbH ?
Die SNB begrenzt die Haftung der eigenen Aktionäre auch mit 1000 CHF pro Anteil. -
„Im Jahr 2013 sprach ich auf einer Konferenz über Cocos und stellte eine einfache Frage: „Warum sollte ich ein CoCo mit einer Rendite von 5 % und dem gesamten Abwärtsrisiko kaufen wollen, wenn die Aktie derselben Bank eine Dividendenrendite von 6 % und alle Aufwärtsgewinne aufweist?“ ?“ . Ein Banker der Credit Suisse (ich mache keine Witze) erzählte mir, wie falsch ich lag, und beschrieb CoCos in glühenden Worten als einen äußerst sicheren Weg zur Schuldeninvestition in Banken. Ich sagte: „Das stimmt nicht; CoCo-Inhaber werden ausgelöst, während die Bank weiterläuft, und sind daher allen anderen untergeordnet .“
Ich habe auch die Behauptung des CS-Bankers verworfen, dass Banken die unbefristeten AT1-Anleihen immer kündigen würden – Unsinn, sagte ich ihm – und bezog mich dabei auf den Great Perp Lower Tier 2-Crash im Jahr 1986 (ja, ich erinnere mich noch gut daran), als Anleger herausfanden, dass Banken Anleihen nicht kündigen es sei denn, dies ist wirtschaftlich sinnvoll. Ich bin zuversichtlich, dass jeder, der heute günstige, vergünstigte AT1-Anleihen kauft (die Preise auf dem gesamten CoCo-Markt sind im Tagesvergleich um 10–20 % eingebrochen), auf der Grundlage einer Rendite-zu-Call-Berechnung enttäuscht sein wird.“
Blain’s Morning Porridge – 21. März 2023 : CoCos, AT1s – haben sich endlich als richtig erwiesen
„Man kann (eine Kröte) so lange polieren, bis sie wie ein Diamant glänzt, aber im Grunde bleibt es so (eine Kröte).“
Heute Morgen: Die „Rettung“ der Credit Suisse und damit die Abwendung einer europäischen Bankenkrise erhält weniger Beachtung als die Auflösung ihrer CoCo-Bonds im Wert von 17,5 Milliarden US-Dollar. Ich warne seit 2011 vor CoCos. Endlich habe ich etwas richtig gemacht!
Als ich die Einzelheiten über die „Rettung“ der Credit Suisse durch UBS las, musste ich lauthals lachen, als ich las, dass ihre CoCo-Anleihen im Wert von 17,5 Milliarden US-Dollar vernichtet wurden. Tut mir leid, ich sollte nicht triumphalistisch sein – aber endlich wurde meine langjährige Negativität bestätigt! Nessun-Dorma- Moment tatsächlich…
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Weiss jemand wo die alten CS AT1-Anleihen gehandelt werden?
Da werde ich glatt ein Sümmchen investieren. Wenn ich die internationale Presse so lese dann braut sich da gehörig was zusammen. Der Schweizer Igel wird dem nichjt stand halten können, das Recht wird sich durchsetzen wenn auch nur durch internationalen Druck und dann könnten sie diese Anleihen als Goldgrube erweisen. So man sie jetzt billig einsammeln kann.
Dass am Ende die Rechnung der Schweizer Steuerzahler oder die neue UBS berappen wird ist ja dann nicht mein Problem.Also: Weiss hier jemand etwas?
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Panama Papers
Selbstdenkend, frei & unabhängig -
„Das böse Wort von einer Bananenrepublik macht die Runde.“ Die korrupte, unsoziale Kopfprämien-Schweiz ist eine Bananenrepublik! Hier wird auf dem Rücken der Rentner und mit Lohnausweis steuerbarer Zwangssteuerzahlern das Grosskapital (Blocher, Matter usw.) und Pauschalbesteuerten Milliardäre gepflegt!
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Was hat das mit dem Thema direkt zu tun??? Wohl mal wieder den täglichen Frust entsorgt?
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Es gibt eine einfache Lösung:
Eigenkapital und Dividenden weniger stark besteuern. Dann wird Fremdapital weniger attraktiv. -
Zeyer nennt sich Journalist Zackbum so schnell geht es.
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Aussergewöhnlich gut geschriebener Artikel. Danke sehr.
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Wer sich nach 2008 noch mit einer Grossbank einlässt, ist selber schuld. Das gilt insbesondere für angeblich versierte Geldmenschen. Ist das richtig, was der Bund mit den Bonds fabriziert hat? Vermutlich nicht. Ist es ok? Aber ja! Bitte wieder mehr Risiko für Alle, nicht nur für Unbeteiligte, auch wenn’s unfair ist. Das schärft die Instinkte und die Kompetenz.
P.S. Mit den Kunden eines Vermögensverwalters auf den Bahamas habe ich null Mitleid.
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Obligationen von Banken sind sehr oft vollgespickt mit Trigger-Klauseln, um die Obligationäre im Krisenfall um ihr Geld zu prellen. Ansonsten sind risikolose Oblis von Banken von der Rendite her vollkommen uninteressant. Unglaublich, welche (man möchte schon fast schreiben: kriminelle) Energie dahintersteckt. Deshalb mein Ratschlag hier -> Bankobligationen generell grossräumig umfahren !!
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Schon krass ihre Schreibe (Obligationäre im Krisenfall um ihr Geld zu prellen); ist ja wohl klar, dass eine höhere Rendite auch höhere Risiko mit einherbringt. Aber sie können gerne Pfandbriefe kaufen, die rentieren natürlich besser?
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Warum man nicht auf einen Bank-Bailout wetten sollte
„Trotz der großen historischen und strukturellen Fragezeichen hinsichtlich Bonität einzelner Banken und Stabilität des Bankensektors werden Bankguthaben von den meisten Mitbürgern als sehr sicher wahrgenommen – vermutlich deswegen, weil ihre Volatilität, also ihre Wertschwankungen im Zeitablauf null sind. Das ist bei einem Investment in Aktien bekanntlich nicht so. Bankguthaben sind in der Tat sicher in Bezug auf ihre geringe Volatilität. Sie sind aber leider sehr unsicher in Bezug auf einen anderen Risikotypus, nämlich Ausfallrisiko (Rückzahlungsrisiko), wie wir oben dargestellt haben.In Bezug auf dieses Ausfallrisiko glauben viele Anleger, dass der Staat Banken im Falle ihrer Pleite immer retten wird, so dass Einleger keinen Schaden erleiden. So war das in der globalen Bankenkrise ab 2008 oder bei der Minibankenkrise im März 2023. (Die Aktionäre und die Anleihengläubiger von Banken erlitten allerdings Verluste in der Größenordnung von 70% bis 100%. Bei Banken in Zypern verloren auch Einleger Geld.)
Eine realistische Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit von Banken-Bailouts durch den Staat sieht jedoch anders aus.
Zunächst einmal ist völlig klar, dass kein westlicher Staat über ausreichend Finanzreserven verfügt, um in einer großen systemischen Bankenkrise alle Bankguthaben oder auch nur den überwiegenden Teil zu stützen. Am Beispiel Deutschlands lässt sich das einfach zeigen: Die gesamten Bankguthaben hierzulande beliefen sich Ende 2022 auf rund 3.100 Milliarden Euro. Dem steht ein jährlicher Staatshaushalt von etwa 2.000 Milliarden gegenüber. Diese Mittel sind jedoch zu 100% bereits für andere Zwecke verplant, z. B. für Beamtengehälter, den Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur und sonstige Staatsausgaben. Diese Ressourcen stehen also sowieso nicht für eine potenzielle Bankenrettung zur Verfügung.
Könnte der Staat Schulden aufnehmen, um einen Massenbanken-Bailout zu finanzieren? Leider Fehlanzeige. Ein schuldenfinanzierter Banken-Bailout im Rahmen einer großen systemischen Bankenkrise dürfte heute für kaum ein westliches Land möglich sein, da die Verschuldungsquoten bei allen Staaten bereits an einer nicht nennenswert ausdehnbaren Obergrenze liegen.
Würde ein Staat – gleichgültig, ob er USA, Deutschland, Schweiz oder Liechtenstein heißt – ex ante (außerhalb einer Bankenkrise) eine betraglich unbegrenzte, formale Garantie für alle nationalen Bankeinlagen aussprechen (entweder mündlich durch ein Regierungsmitglied oder in Gesetzesform), müssten die Rating-Agenturen aufgrund dieser gigantischen, nicht realistisch erfüllbaren „Eventualverbindlichkeit“ die Bonität des betreffenden Staates sofort drastisch herabstufen (die Bonitätsnoten der betreffenden Staatsanleihen senken). Das würde zu starken Kursverlusten bei bereits existierenden Staatsanleihen führen – mit wahrscheinlich katastrophalen Auswirkungen auf institutionelle Anleger wie etwa Versicherungen, Pensionskassen und Banken, die diese Anleihen halten.
Zweitens – noch schlimmer – würde das die Verzinsung für neu zu begebende Anleihen dieses Staates substanziell verteuern. Die erhöhte Zinslast für Staatsschulden könnte dann in der Tat der Auslöser für einen Staatskonkurs einige Zeit später werden.
Weil das so ist, existieren entweder überhaupt keine formalen staatlichen Garantien für Bankeinlagen wie in der Schweiz oder der EU oder sie sind auf „relativ kleine“ Obergrenzen pro Bankkunde begrenzt wie in den USA (dort 250.000 Dollar pro Kunde).“
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@Sgt. PEPPer’s Lonely Hearts Club Band
Hanebüchene Vergleiche allesamt.
Bankguthaben sind in der Tat sicher in Bezug auf ihre geringe Volatilität. Sie sind aber leider sehr unsicher in Bezug auf einen anderen Risikotypus, nämlich Ausfallrisiko. Warum? Jeder CS Einleger hat keinen einzigen Rappen verloren. Und in den USA wurden in den letzten Jahren auch einige relativ namhafte Banken gebailoutet.
Bei Banken in Zypern verloren auch Einleger Geld. Waren vermutlich genau die Richtigen, die dort gecuttet wurden, nachlesen.
Die gesamten Bankguthaben hierzulande beliefen sich Ende 2022 auf rund 3.100 Milliarden Euro. Dem steht ein jährlicher Staatshaushalt von etwa 2.000 Milliarden gegenüber. Du vergleichst ein zeitlich begrenztes Budget mit einem möglichen Sondereffekt, spielt das beispielsweise im Krieg auch eine Rolle?
Könnte der Staat Schulden aufnehmen, um einen Massenbanken-Bailout zu finanzieren? Erstens nimmt man keine Schulden auf, sondern macht sie und zweitens hat ja beispielsweise Corona gezeigt, dass solche Ausgaben durchaus refinanziert werden können.
Bezüglich der „formalen“ Staatsgarantie nur soviel, na und irgendwer bezahlt den Schaden immer. Und wo denn kann und ist ein Staat schon Konkurs gegangen bitte!
keine formalen staatlichen Garantien für Bankeinlagen wie in der Schweiz oder der EU. Willst du denn auch noch speziell die Superreichen zu schützen versuchen???
Sorry schreib sonst nicht so lange Comments, aber der hatte ja echt nur Blödsinn zum Inhalt. Das letzte Risiko kann einer ausschliessen, das war ist und bleibt so! -
„Zugleich stellte sich auch EZB-Präsidentin Christine Lagarde gegen diejenigen Notenbankpräsidenten, die sich in den vergangenen Wochen für einen schnelleren Abbau der Wertpapierbestände ausgesprochen hatten. Grund: Auf diesen Beständen sind hohe Buchverluste angefallen, die dann realisiert werden müssten.“
https://www.fuw.ch/anleihen-nur-schleppender-abbau-der-ezb-bilanz-674658590291
„«Auch wenn es deutlich niedriger als das aktuelle Niveau ist, sollte das angemessene Niveau der Zentralbankreserven im ’neuen normalen‘ stabilen Zustand die Risiken vermeiden, die mit übermässig knappen oder übermässig reichlichen Reserven verbunden sind», erläuterte Lane auf der Konferenz. Da die Wirtschaft im Euroraum inzwischen viel anfälliger für Konjunkturschocks sei, müsse es wahrscheinlich ein dauerhaftes Niveau solcher Reserven geben, damit der Kreditfluss von den Banken zur Wirtschaft stets gewährleistet bleibe. Dies sei auch wichtig, um die Bereitschaft der Banken zu unterstützen, trotz Risiken Darlehen zu gewähren. Für Lane zählen ein Anleihen-Portfolio und längerfristige Kreditsalven an Geschäftsbanken mit zu den geeigneten Instrumenten, um Zentralbankreserven zu schaffen.“
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Den kopierten aufgewärmten Inhalt hatten wir doch schon.
Und Zackbum – für Finanzfragen lese ich sicher nicht den Zeyer.-
LH hat nur inkompetente Autoren und Geiger/Stöhlker die schon längst über dem Verfalldatum des IQ sind.
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Zudem werden diese neuen AT1 mit Zinsen von gut 10% begeben – ob das dann überhaupt reicht um genügend Anleger anzulocken bleibt abzuwarten.
Damit bestraft sich die UBS aber gleich mehrfach, Jahr für Jahr:
Sie muss die als Übernahmekondition geforderten abzuschreibenden CS-AT1 nun bis zum dreifach teureren Preis refinanzieren.
Denn die CS-AT1 hatten jährliche Zinsen ab 3%…
Wieso um Herrgottswillen verbot die Finma in der Woche vor der Übernahme der CS den Rückkauf ihrer eigenen CS-AT1 mit Abschlägen bis 50% aufs Nominal, so wie es die CS beantragte?
Das hätte mindestens vierfach positiv gewirkt:
Vertrauen, Rückkauf Kernkapital zum halben Preis, kein Kaputtmachen des AT-Marktes und deshalb nun exorbitant teure Neuausgabe durch UBS und keine milliardenschweren Klagen aufgrund des Wipeout…
Da hat wohl jemand „da oben“ die Rechnung ohne den Wirt gemacht!
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Endlich mal ein fundierter Bericht in einem Schweizer Medium, der die Situation rund um die alten CS – AT1-Anliehen korrekt schildert. Genau diesen Zusammenhang lese ich sonst nur in den internationalen Medien – die Schweiz hingegen negiert (mal wieder) die Realität und igelt sich ein.
„Vielleicht war der Verzicht auf weitere Risikogarantien durch den Schweizer Staat etwas voreilig.“
Davon bin ich überzeugt. Im Ausland wird man sich dieses vertragswidrige Vorgehen nicht gefallen lassen.
Am Ende wird die neue UBS für die alten CS AT1-Anleihen zahlen müssen. Oder der Schweizer Steuerzahler – der für die Dummheit seiner politischen Vertreter inkl. Finanzminister haftet..
Panama Papers
Selbstdenkend, frei & unabhängig-
Einverstanden!
Typo: inkl. kompetente Finanzministerin
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30 das neue 50 (vormals 60)
Derselbe Autofahrer ist schon auf https://www.zackbum.ch/2023/11/09/wirtschaftsschwache-nzz/ in die Verkehrsfalle der Zürcher geraten.
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Gier schaltet eben jegliche Intelligenz aus!
Die Leute mit den Sammelklagen disqualifizieren sich gleich selbt als geldgierige Ignoranten. Alle normal denkenden Menschen wissen, dass es keine zweistelligen Renditen gibt ohne dass irgendwo ein gewaltiger Hund begraben liegt.
In diesem Zusammenhang: Wie schlecht steht es um die UBS, dass sie dieses Instrument wieder verwenden möchte (nachdem es die FINMA erfolgreich in Verruf gebracht hatte)?
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Könnte eben auch sein, dass ältere Produkte in Richtung Ende der Laufzeit gehen und damit ersetzt werden müssen um die EK-Quote halten zu können. Nicht immer so negativ denken!!!
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Es ist jedem Investor freigestellt, sich ein weiteres Mal auf AT-1 Engagement einzulassen. Die Konsequenzen dürften nach der CS-Erfahrung gänzlich bekannt sein. Die blanke Gier, abgegolten mit einem hohen Coupons (wohlverstanden bei Sonnenschein), wird das Einsammeln der benötigten Gelder ermöglich. Investoren dieser Art brauchen keinen Schutz. Sie sind sich des Risikos bewusst.
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Ist halt so, wenn die dumm Schafe, eine ehemalige Klavierlehrerin, einen ehemaligen Landi-Buchhalter und jetzt auch noch eine ehemalige Dolmetscherin zu Bundesrätinnen/Räte machen.
Achtung ! Boostern als Abschiedsgeschenk für Berset nicht vergessen!-
Zum «Goldener Bremsklotz» wird der Dolmetscherin noch einst das „Goldene Brett vorm Kopf“ verliehen. Ein Schmähpreis für die absurdesten Aussagen einer Finanzministerin.
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Bau weiter an Deiner Mauer, Egon und vergiss den Schiessbefehl nicht.
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Sollte ja jeder Investor wissen was in der Schweiz mit diesen Anleihen gemacht werden kann. Gibt woohl bessere Alternativen um sein Geld loszuwerden.
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Natürlich, aber (geifer geifer…) die satten Zinsen haben alle gern genommen! Je höher der Ertrag, desto grösser das Risiko gilt halt überall.
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Zum «Goldener Bremsklotz» wird der Dolmetscherin noch einst das "Goldene Brett vorm Kopf" verliehen. Ein Schmähpreis für die absurdesten Aussagen…
Endlich mal ein fundierter Bericht in einem Schweizer Medium, der die Situation rund um die alten CS - AT1-Anliehen korrekt…
Aussergewöhnlich gut geschriebener Artikel. Danke sehr.