K. ist jemand, der sich nicht so leicht einschüchtern lässt. Nachdem ihr die UBS Anfang 2023 gekündigt hatte und die Mitarbeiterin kurz darauf freistellte, stand die Bankerin auf die Hinterbeine.
In Basel klagte sie auf missbräuchliche Kündigung. Dort verlor sie auf ganzer Linie, wie die Urteilsbegründung vom 5. Januar 2024 zeigt.
Das Vorgehen der Vorgesetzten sei korrekt gewesen.
K. hatte sich offenbar schon auf eine Niederlage vorbereitet. Jedenfalls brachte sie ihren Fall auf Papier.
„ubs. Eine Mitarbeiterin klagt vor Gericht“, so der Titel ihres Buchs, das sie auf Amazon respektive Kindle veröffentlichte.
Sie nannte im Werk die Namen ihrer Vorgesetzten und beschrieb, wie sie Kunden, die von der Compliance gesperrt worden seien, ihre Kontos wieder zugänglich gemacht habe.
Dann ging’s schnell. Die von der UBS mandatierten Anwälte von Wenger Vieli, eine bekannte und grosse Zürcher Kanzlei, mahnten K. eindringlich ab.
Sie müsse sofort die Verbreitung ihres Buchs stoppen, forderten die Juristen, und schickten K. per Email eine „Unterlassungserklärung“, welche diese unterzeichnen sollte.
„Im Buch werden meine früheren Vorgesetzten namentlich genannt und es werden interne E-Mails mit den Namen, Funktionen, Abteilungen und internen Telefonnummern von Mitarbeitenden der UBS abgedruckt“, so die „Unterlassungserklärung“.
Diese stammt aus der Feder der Wenger-Vieli-Anwälte, mit der die Ex-UBS-Frau Abstand von einigen ihrer Äusserungen nehmen soll.
Besonders brisant ist der Teil mit der Compliance. „Sodann werden unter anderem Abklärungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung geschildert.“
Dann kommen die Juristen zum Kern. „Mit Schreiben vom 8. Februar 2024 hat die UBS Switzerland AG darauf hingewiesen, dass zahlreiche Äusserungen im Buch rechtwidrig sind.“
„Ich verpflichte mich, das Buch ‚ubs. Eine Mitarbeiterin klagt vor Gericht‘ bei der Kindle Edition als eBook zurückzuziehen und das Buch weder ganz noch teilweise erneut zu publizieren sowie den Beitrag zum Buch auf Linkedln zu löschen.“
Die externen UBS-Anwälte wollen K. praktisch einen Maulkorb verpassen – und zwar mit dem folgenden Absatz, den die Frau in ihrem Namen unterzeichnen soll.
„Ich verpflichte mich, die internen E-Mails mit den Namen, Funktionen, Abteilungen und internen Telefonnummern von Mitarfcieitenden der UBS in keiner Weise zu verwenden oder zu veröffentlichen.“
„Davon ausgenommen ist eine Bezugnahme auf diese E-Mails im hängigen arbeitsgerichtlichen Verfahren vor den Gerichten des Kantons Basel-Stadt.“
Was Vorwürfe der Geldwäscherei-Compliance angeht, so müsste die ehemalige Beraterin wie folgt zu Kreuze kriechen:
„Ich verpflichte mich, mich weder privat noch öffentlich über Abklärungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung, von denen ich bei meiner früheren Arbeitstätigkeit Kenntnis erlangt habe, zu äussern.“
K. zeigte sich wenig beeindruckt vom Vorstoss ihrer ehemaligen Arbeitgeberin. Im Falle einer Klage der UBS würde sie sich wehren.
„Auf jeden Fall würde ich argumentieren, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat“, schreibt sie per Email.
Übers Wochenende sei ihr Buch plötzlich nicht mehr online bestellbar gewesen. „Woran liegt das und wann kann ich mit der Wiederaufschaltung rechnen?“, fragte sie bei Amazon nach.
Was die Bank derart in Rage versetzen würde, dass man sie mit einer Abmahnung drangsaliere, darüber könne sie nur spekulieren.
Am meisten stören würden die Verantwortlichen wohl Aussagen im Buch zur Kontosperrung von Kunden und die Anzahl Kunden, die in Call-Centers betreut würden, meinte sie im Mail-Austausch.
Sie gehe davon aus, dass über eine Million Privatkunden der UBS „zentralisiert“, sprich in einem Callcenter, betreut würden. Das sei „quasi das gesamte Basis-Privatkundensegment der UBS in der Schweiz“.
Die „Nennung dieser Zahl“ sei den UBS-Chefs „ein Dorn im Auge zu sein“.
Als Zweites würden die UBS-Oberen vermutlich keine Freude an ihren Ausführungen im Buch zur Kontosperre von Kunden haben, die teils „ohne behördliche Weisung“ erfolgten.
Sie habe solche Sperren eigenhändig aufgehoben; das war dann auch ein zentraler Teil des Prozesses vor dem Gericht von Basel-Stadt.
In ihrer Klage betonte die Gekündigte, sie habe vor der Freistellung stets gute Qualifikationen erhalten. Dann aber sei ihre Kündigung mit „ungenügenden Leistungen“ begründet worden.
Tatsächlich dürften ihre Konto-Entsperrungen für das Vorgehen ihrer Chefs verantwortlich gewesen sei, so die Frau in der Klage. Doch sie habe sich stets an den „Leitfaden zur Kontosperre“ gehalten.
Die UBS-Anwälte sprachen vor Gericht hingegen von der „Aufhebung von Kontosperrungen ohne Berechtigung“ durch K., aber auch von „diversen weiteren Vorfällen“.
„Diese Vorfälle zeigen insgesamt ein uneinsichtiges, inadäquates Verhalten der Klägerin, was der Grund für die Kündigung gewesen sei.“
Diese sei im übrigen“schonend ausgesprochen worden, indem man der Klägerin drei Monate Zeit für eine berufliche Neuorientierung gewährt“ habe.
Das Gericht gab der UBS recht. „Die Einwendungen der Klägerin, wonach in Bezug auf diesen Kündigungsgrund Widersprüche der (UBS) zu erkennen sind, gehen deshalb ins leere.“
Schadenersatz von knapp 30’000 Franken, wie von K. gefordert, gibt’s entsprechend keinen. Vielmehr muss die Frau ihrer Ex-Arbeitgeberin als „Parteientschädigung“ 3’090 Franken bezahlen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Ich habe selbst bei der UBS gearbeitet und kann den Frust dieser Dame vielleicht sogar ein Stück weit nachvollziehen. Schaut man sich aber die (leicht herauszufindenden) Social Media Aktivitäten an, muss man leider feststellen, dass sie sich der Konsequenzen nicht bewusst und mit Vollgas auf dem Weg ins Verderben ist.
Schade auch, dass ihr Kind bei Instagram Werbung für eines ihrer anderen „Bücher“ machen muss.-
Mein Kind ist Teil meine Lebens und nimmt daran teil. Was ist daran „Schade“?
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Anscheinend hat sie einiges mitbekommen, was TNT möglicherweise intus hat!
…Besonders brisant ist der Teil mit der Compliance. „Sodann werden unter anderem Abklärungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung geschildert.“…
In Schweiz wird es bestrafft und in EU/USA werden Vorstände und Co dafür voll geplättet. Da war doch schon ein Fall mit BRD wo Schweiz volle Breitseite bekommen hat.
Könnte sein, das man schon vom Ausland bei ihr nett nach gefragt hat. Es gibt ja schon mittlerweile Anwälte, die da helfen und beste Kontakte zu USA und EU Behörden haben. Passen Infos kann gutes Geld verdient werden für Frührente. -
Welche/r der illustren Kommentatore/Innen kennt die genauen Bedingungen einer Bankkontosperrung?
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von welcher Bank / Institut, Abteilung, Verband meinst du denn?
das müsste sich unser Stift eventuell mal näher ansehen,
wenn er vom Brötchenholen zurück ist.
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Worüber ich vor allem staune: die UBS – Compliance sperrt Konten und jemand wie K. und ihre Kollegen/Innen können das einfach mausalleine wieder entsperren. Ob das wohl im 2024 bei UBS United immer noch so ist?
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ihr müsst noch seeeeehr viel lernen!
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Genau darum ist sie ja jetzt nicht mehr bei der UBS, oder?
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und jede(r) Bankangestellte kann jederzeit Dein Konto einsehen. Einfach nur grandios, wohin der Bankenplatz Schweiz gedriftet ist.
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Es gibt Leute, die ziehen die Probleme richtiggehend an. Am Schluss wird sie wohl beim Sozialamt landen und später jammern dass die AHV nicht reicht!
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Uhuuuuu!
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Ach herrjee! – K. fühlt sich von der UBS unfair behandelt. Sie hatte immer gute Qualifikationen und staunt über den Kündigungsgrund …. „ungenügende Leistungen“. – Mein Gott, wie naiv! Qualis bedeuten gar nichts. Wie lange war sie bei UBS tätig? Weiss sie nicht, dass in den Banken in Wahrheit Willkür herrscht, dass die elektronisch Quali-Tools und die Gespräche reines Alibi sind, dass sie Leute auf goldene Kissen betten, in den Himmel loben und mit Boni versehen, wenn sie gefällig sind und es ihnen gefällt …. /super, toller, wertvoller Mitarbeiter/ und sie fallen lassen wenn’s ihnen beliebt und sie ihnen nicht mehr passen … /unmotiviert, nicht-teamfähig, unfokusiert, überfordert/ ? Aber der Sündenfall der Dame war ja wohl, dass sie sich über Weisungen hinwegsetzte und Blockierungen umging. Unverzeihlicher Fehler! So eine Mitarbeiterin hätte ich auch gefeuert.
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Auf ihrem LinkedIn Profil (K.B.) war Sie ü20 Jahre bei UBS mit dem Rang eines „Authorized Officer“.
Heute Nachmittag wurde ein Beitrag auf Ihrem Profil gelöscht. Dieser Beitrag erklärt alles und war in jeder Hinsicht (Ton und Bild) extrem naiv und peinlich.
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Immer wenn jemand sagt: „Fragen kostet nichts“.
Fällt irgendwo ein Anwalt lachend vom Stuhl. -
Lieber Herr Hässig
mir ist im Moment nicht ganz klar was Sie mit diesen Artikel sagen wollen. Endlich mal etwas positives zur UBS oder unterstützen Sie das Verhalten einer ehemaligen Mitarbeiterin der UBS ?
Bitte um Aufklärung ! -
Buchtitel
Kontisperren seitens Bank.
Da ist leider Fleisch am Knochen, auch für die Finma.
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Wäre aber nur was für Recovery-Spezialfinanzierungs-Insiders …
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Ganz Einfach. Warum gibt die UBS den Namen nicht in der Öffentlichkeit Preis. So Du mir so ich Dir. Dann weiss jeder wer das ist. Und die will nur Geld. Nichts anderes.
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warum googelst du Hampelmann nicht einfach auf Amazon nach dem
Autorennamen? Dafür habe ich doch meinen Tante-Emma-Laden kreiert.
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Verwerfliche Gesinnung dieser Dame. Zeigt inwieweit das Berufsethos heutzutage gesunken ist. Ihr Name sollte hier publiziert werden.
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Worum geht es hier überhaupt? Worüber hat die Frau konkret geschrieben?
Konfuser Artikel…
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IP wird nicht mehr besser, aber Luki stochert gerne im Mist.
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Whistleblower können niedere oder hohe Motive haben. Aber ohne das Fehlverhalten, zu dem veröffentlicht wird, gäbe es keine Whistleblower.
Insofern muss das Gericht das jetzt klären. Neutral und im Sinne der Gesetzte und Werte der Bundesverfassung. -
Bedenke steht‘s:
Wenn du dich mit einem Gegner anlegst, stelle zuvor fest das du auch gewinnen kannst.
Übrigens:
Es liegt in der Natur der Macht, oder der Mächtigen, dass sie auch zu Missbrauch führen kann. 😩 -
Eine Bankverbindung in der Schweiz ist inzwischen für die Mehrheit uninteressant. Deren compliance ist einfach nur noch hirnrissig und weltfremd. Ich kenne den speziellen Fall nicht, aber aus Erfahrung mit vielen anderen seriösen Kunden äussere ich mal den Eindruck, dass diese Personen welche die Dame wieder Kontozugrif gab, vielleicht gar nicht kriminell waren und die gute Frau vielleicht nur gesunden Menschenverstand walten lassen wollte.
Ich kenne wie gesagt genug seriöse Millionäre welche einen grossen Bogen um Schweizer Konten machen. Wegen idiotischer compliance. -
Kontosperren sind eine hochpolitische Massnahme. Beispiel: Russische Konten oder Konten von damit verbundenen Leuten. Wer eigenmächtig solche Sperren aufhebt, kann die Bank, den Arbeitgeber, in böse Schwierigkeiten bringen. Das scheint die Dame nicht begreifen zu wollen. Nun, auch solche Mitarbeiter gibt es. Ärgerlich, aber leider nicht zu vermeiden.
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Sie wissen offenbar nicht mal im Ansatz, wie oft in der Schweiz inzwischen Konten gesperrt – oder zumindest seitens der Bank die umgehende Schliessung gefordert wird. Von einer übermächtigen compliance welche jeden Realitätssinn verloren hat.
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Es war vielleicht nicht gerade die intelligenteste Entscheidung von der Frau Ex-Beraterin die Namen und interne Telefonnummern ihrer ehemaligen Vorgesetzten zu veröffentlichen. Hätte sie sich denken können, dass sich dies kein Arbeitgeber gefallen lässt, unabhängig ob UBS oder nicht.
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Was ist das Problem mit einer Telefonnummer?
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Die gute Dame K. hat in ihrem Buch die Namen, Telefonnummern von Vorgesetzten veröffentlich und dies im Zusammenhang mit „scheinbar“ unkorrekten (oder sogar illegalen) Verhalten dieser.
Da muss sie aber wirklich sehr, sehr gute Beweise haben, sonst würde ich an deren Stelle umgehend K. verklagen. Was sie veröffentlich hat, ist schlichtweg unmoralisch und ich kann ich verstehen, dass viele Kunden ihr Vertrauen in die Bankmitarbeiter/innen verloren haben. Eine solche Beraterin möchte ich wirklich nicht haben. -
Journalisten Medien Schule: Aufgabe.
1. Nehme einen Bank z.B. UBS, eine EX-Beraterin und Anwälte.
2. Kreiere eine Top Story mit Top Shots. Zeit: 5 Minuten.
3. Zielpublikum: 55 bis 90 Jährige, SVP Mitglieder, IV Bezügler und HSG Banker.
Ergebnis wird auf dem renommierten Top Portal Inside Paradeplatz publiziert.
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Es wäre noch interessant, warum ihre Klage auf unrechtmässige Kündigung so klar abgeschmettert wurde. Handelt es sich bei der Gekündigten vielleicht um ein übersteigertes Ego, die jetzt auf Teufel komm raus noch irgendwo Geld machen will — und sei es, in dem sie ehemalige Arbeit-/Auftraggeber und Kollegen in den Dreck zieht? So weit scheint es ja mit ihrer Compliance nicht her zu sein. Ganz gemäss dem Motto „ein bisschen Dreck bleibt immer hängen“ und der Eine oder Andere wird den selbst publizierten Mist schon lesen. Anscheinend will „K.“ wohl auch nicht mit ihrem vollen Namen hinter ihrer Publikation stehen? Ehrlich jetzt – Nein, Danke!
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Tja, da hat die UBS wohl auf ganzer Linie korrekt gehandelt.
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Man kann in der Schweiz einem Mitarbeiter wegen ungenügender Leistung kündigen, auch wenn er einen Nobelpreis für seine Arbeit erhält. Leistung liegt einzig und allein im Ermessen des Arbeitgebers.
Ich kann auch meinen Coiffeur wechseln, wenn er mir nicht passt. Egal, wie gut er von anderen Bewertet wird oder wie gut ich ihn noch im letzten Jahr fand.
Das Gericht hat daher vollkommen richtig entschieden.
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Hans Geiger hat es nicht nötig seinen Coiffeur zu wechseln!
Seine Frisur sitzt immer. Das 3 Wetter Taft Haarwachs bietet auch bei einer widerspenstigen Mähne 24 Stunden lang Kontrolle und gibt Ihrem Haar Struktur. Das Haarwachs verleiht Ihren Haaren Glanz sowie einen frischen Duft. Haargel von 3 Wetter Taft ermöglicht unordentliche und wilde Styles, ohne dass das Haar verklebt. -
Jein. Auf Rückfrage ist die Kündigung zu begründen. Der Arbeitnehmer hat dann die Gelegenheit zu beweisen, dass die genannten Gründe falsch sind. Ich habe noch keinen Arbeitgeber gelesen der geschrieben hat „weil es mir gefällt“.
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Wo kommen wir denn hin, wenn alle „ungerechtfertigt“ Entlassenen klagen und sich bei Luki ausweinen? Kommt täglich x-fach vor.
Für mich scheint der Fall klar: Sie hat ihre Kompetenzen überschritten und muss die Konsequenzen tragen.. -
K. meint: „Auf jeden Fall würde ich argumentieren, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an den Informationen hat“. Das ist gerade nicht so – ist ein Trugschluss und typisch Profilierungsneurotiker:in. Als UBS würde ich knallhart gegen K. vorgehen.
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Sie führen ihre eigenen Aussage ad absurdum.
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Da will jemand wieder mal einfach ums verrecken gegen jede Vernunft seinen Willen durchstieren. Abmahnen ist das mindeste, was man da machen muss.
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Ich hab aber auch Recht! :p
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…und sicher wird da noch einiges rauskommen.
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Where can the book be downloaded purchase from
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@Tidjane
She is writing on her LinkedIn Profile that You can send an Email to her and she will send it to You for free…as a digital copy.
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Unberechtigte Kontosperrungen sind ein ganz heisses Eisen. Siehe auch in UK. Politisch unliebsamen Personen wird das Konto gesperrt. Je grösser die Bank je grösser die Gefahr.
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Kontosperre: Auch ein Machtmittel seitens Bank, das leider missbräuchlich angewendet werden kann.
Diesbezüglich dürfte die Frau recht haben. Das mit der Namensnennung ist hingegen ein absolutes no go!
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Gut so, dranbleiben!
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Merci.
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Dieses Buch braucht niemand. Jeder weiss, dass Banken sich nicht an die Gesetze halten. Bsp ganz aktuell: Die Bankberater empfehlen ihren Kunden Aktien von Firmen, die die Bank aber gleichzeitig shortet, sprich auf sinkende Kurse setzt. Das ist nicht korrekt aber die FINMA macht beide Augen zu und sagt: wir sehen kein Fehlverhalten.
Ich rate jedem Bankkunden, sich selber zu informieren und nie auf die Tipps der Berater zu hören, denn am Ende gewinnt immer die Bank und selten oder nur wenig die Kunden.
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Sie verstehen die Zusammenhänge nicht. Eine Bank kann Short eine Aktie sein, um ihre Derivate abzusichern (Stichwort risikoneutral, Abhängigkeit von Kursschwankungen eliminieren). Zudem kann die Bank short im Auftrag vom Kunden sein (Dienstleistung). Ausserdem kann die Bank mehere Meinungen vertreten zB von Analysten und Fondsmanagern, das ist auch gut so, denn jeder sollte sich seine eigene Meinung bilden dürfen.
Ich hoffe dass ich ihren Horizont erweitern konnte.
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Sie scheint in der Tat eine Heilige zu sein und hat nur gemäss Reglementen gehandelt. Deshalb hat sie ja auch vor Gericht auf der ganzen Linie verloren. Aber LH ist wie wir wissen jedes noch so billige Mittel Recht, um Klicks zu generieren.
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Das ist aber eine bösartige Unterstellung.
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Anonym grosse Klappe.
UBS lässt Grüßen. -
O ja. Vielen Dank.
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noch bevor der Hahn drei Mal kräht, wird mich eine unter euch verraten!
Es ist schon jämmerlich wie sich Selbstdarstellung und Publikationszwang auf die eigene Gesundheit auswirkt. Wenn ich doch selbst mein Leben lang viele, wenn auch unbewusste Handlungen vollbracht habe, warum muss ich denn dann noch meinen Kollegen denunzieren / verraten?
Der größte Lump im ganzen Land ist bekanntlich unser Denunziant!
Du solltest nicht falsch Zeugnis reden wider deines Nächsten …-
bevor der Hahn zweimal kräht, liegt er schon
bei uns als Chicken McNuggets in der Pfanne!
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Ich kenne weder die Dame, noch bin ich mit dem Fall vertraut. Als Aussenstehender ist basierend auf den hier geschriebenen Informationen die Sache klar: die Dame verhält sich falsch und glaubt, dass auch ein Gerichtsurteil für sie nicht gilt. Die Publikation des Buches schiesst den Vogel ab. Hoffentlich bleibt die UBS hart.
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Hmmm, „vor Arbeitsgericht auf der ganzen Linie verloren“, also das schafft auch nicht grad jeder! „Namen, Emailadressen, interne Telefonnummern abgedruckt“ ist auch nicht gerade die feine englische Art. Scheint mir eine ziemlich renitente Dame zu sein. Und was genau ist jetzt falsch daran, wenn man diese Dame in die Schranken weist oder sonst verklagt? Einen SVP-ler, der eine Telefonnummer öffentlich gemacht hatte, wollte man doch vor nicht allzulanger Zeit steinigen….
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Wenger Vieli – oh jeh. Da dürfte mach schon wetten, dass die Beklagte obsiegt.
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Mach (Ernst) ist 1916 gestorben WV wurde erst 2009 in HR eingetragen. Zeitreise?
Was raucht Ihr?
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Lukas…Text zuerst fertig schreiben, nochmals durchlesen und dann publizieren. Stand 08:00 Uhr ist ein hingeschludertes Halbprodukt online.
Schwach
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Oberschwach aber seit Wochen zerbröckelt IP immer tragischer.
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@Bravo Luki der Niedergang von IP geht voran.
Dankbar sein, dass Ihr Kommentar seit Wochen nichts bewirkt und sie eine Plattform haben, an der Sie wenigstens Ihren Frust los werden können. Wohl in der Psycho Recycling Branche?
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Hmmm, "vor Arbeitsgericht auf der ganzen Linie verloren", also das schafft auch nicht grad jeder! "Namen, Emailadressen, interne Telefonnummern abgedruckt"…
Ich kenne weder die Dame, noch bin ich mit dem Fall vertraut. Als Aussenstehender ist basierend auf den hier geschriebenen…
Da will jemand wieder mal einfach ums verrecken gegen jede Vernunft seinen Willen durchstieren. Abmahnen ist das mindeste, was man…