Es begann mit einem doppelseitigen Interview in der „NZZ“.
Die Hauptaktionäre der Emix Trading AG beklagen, sie seien – obwohl „Mittelstandskinder“ – als „reiche ‚Zürichberg-Kids‘ beschrieben“ worden.
Was man auch (nicht) erfährt: „Die Reingewinne von Emix beliefen sich auf mehrere hundert Millionen Franken.
Wie viel die Emix-Gründer mit ihrem Unternehmen heute verdienen, bleibt ihr Geheimnis.“ Immerhin: Statt Ferrari fahre man heute Volvo.
Tags darauf legte der „Tages-Anzeiger“ ausführlich dar, „wie genau“ Emix von der Staatsanwaltschaft Zürich entlastet wurde beziehungsweise dass deren „Wirtschaftsexperten dabei jeden Stein umdrehten“.
So weit so gut. Doch: Warum berichten die zwei Blätter jetzt synchron über die seit über einem halben Jahr zugängliche Einstellungsverfügung vom 17. März?
Vor allem aber: Warum wird in beiden Artikeln mit keinem Wort erwähnt, dass wegen dieser Verfahrenseinstellung eine Aufsichtsanzeige gegen die Zürcher Staatsanwaltschaft eingereicht worden ist?
Und warum mit keinem Wort eine aktuelle Investigativrecherche der ARD? Letztere deckte auf, dass ein Beamter des deutschen Gesundheitsministeriums im April 2020 von einem Marktpreis von 1,95 Euro pro Maske ausging.
Wenige Tage zuvor hatte Minister Jens Spahn jedoch 100 Millionen zu 5,40 Euro bei Emix bestellt.
Der Sachverständigenbericht Dr. Sudhof monierte bei Emix fragwürdige Transportflüge durch die Bundeswehr, massive Qualitätsprobleme und mehrmonatige Lieferverzögerungen.
TÜV-Mängelquoten von 48 Prozent wurden „vergleichsweise“ auf 20 Prozent herabgesetzt und mehrfache Nachlieferfristen gewährt. Insgesamt überweis das Gesundheitsministerium 750 Millionen Euro an Emix.
Während die Unschuld der „Maskenmillionäre“ rechtskräftig festgestellt ist, muss sich die Zürcher Staatsanwaltschaft unangenehme Fragen gefallen lassen:
Warum wurde ein derart bedeutender Fall mit der Unterschrift von zwei Beamten erledigt und nicht dem zuständigen Gericht vorgelegt?
Schon die Frage, ob selbstreferentielle Preise bei versagenden Märkten den Wuchertatbestand erfüllen, ist eine rechtliche Grundsatzfrage.
„Man würde den Massenwucher überhaupt nicht bekämpfen können, wenn man ihn nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage beurteilt, die er selbst diktiert.“ (Gschnitzer, 1937)
„Weil es aufseiten der Käufer keine Zwangslage gegeben habe, sei der Tatbestand des Wuchers schon ausgeschlossen“, zitiert der Tages-Anzeiger die Staatsanwaltschaft.
Doch: Gemäss Bundesgericht darf die Staatsanwaltschaft bei fehlenden Präjudizien keine Einstellung verfügen, sondern hat Anklage zu erheben.
Die Staatsanwaltschaft Zürich hatte aber eben gerade eingestanden, es fehle „an einer auf die Pandemiezeiten direkt anwendbaren bundesgerichtlichen Rechtsprechung“.
Bei den von der Ermittlungsbehörde befragten Kunden mangelt es nota bene an einer selbstkritischen Haltung, wie die GPK beim VBS rügte.
Dessen Anwaltskanzlei verhandelte mit jener von Emix einen „kulanzweisen“ Austausch der Masken und verzichtete auf Rückzahlung von insgesamt 23 Millionen.
Warum ein VBS-Beamter mit dem Emix-Verkäufer per vertrautem „Du“ verkehrte, bleibt – wie etliche parlamentarische Anfragen – unbeantwortet.
Ausgerechnet die wichtigsten kritischen Kunden wurden dagegen von der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte nicht als Zeugen einvernommen.
So die Spitaldirektoren von Biel und Glarus sowie Ex-Minister Jens Spahn, der die Emix-Provision an CSU-Lobbyistin Tandler von 48 Millionen Euro im Nachhinein als „unverschämt und abartig“ bezeichnete.
Der Tagi zitierte die Staatsanwaltschaft so:
„Nach einer umfassenden Auswertung der Korrespondenz zwischen Emix und ihren Kunden fanden die Ermittler keine Hinweise, dass die Verantwortlichen ‚wissentlich gefälschte Schutzmasken beziehungsweise solche mit gefälschtem Zertifikat verkauften‘.“
Doch: Auch fahrlässige Verstösse gegen das Produktesicherheits- respektive Heilmittelgesetz wären strafbar beziehungsweise hätten sogar ohne Strafbarkeit einer bestimmten Person zur Einziehung der Verkaufserlöse führen müssen.
Hierzu schweigt sich die Einstellungsverfügung aus, obwohl Mängel- und Fälschungsvorwürfe an Emix notorisch waren.
Der „Tagi“ gibt Emix faktenwidrig wieder: „Unsere Durchschnittsmarge lag zwischen 20 und 30 Prozent“; gemäss Einstellungsverfügung lag sie zwischen 42 und 48 Prozent.
Ebenso unterschlägt er fundamentale Rügen des Strafklägers Bayern.
Beziehungsweise dass die Staatsanwaltschaft Zürich Gewinnungskosten für „aussortierte Masken“ sowie Provisionen in zweistelliger Millionenhöhe abzog und bei Vergleichszahlen „von 34 Grossisten“ auf Höchst- statt Durchschnittsmargen abstellte.
Auch diese umstrittenen Modalitäten der Gewinnberechnung hätte die Zürcher Justiz dem Gericht unterbreiten müssen.
Bleibt die Frage, ob die Staatsanwaltschaft (auch) wegen mangelnder Kapazitäten auf eine Anklageerhebung verzichtete; immerhin hatte sie wegen sechs Entsiegelungsverfahren „während mehrerer Jahre keinen Zugriff auf wesentliche Beweismittel“.
Bestätigt der Fall Emix, dass unsere Behörden mit komplexen Wirtschaftsfällen überfordert sind und vor Gegenheeren bestbezahlter Anwälte kapitulieren?
À propos: Bekanntlich wurde der Tages-Anzeier von Emix verklagt.
Der noch im vorletzten Artikel angebrachte „Transparenzhinweis: Emix hat diese Zeitung wegen ihrer Berichterstattung zu den Maskengeschäften eingeklagt.
Der Fall ist beim Zürcher Handelsgericht hängig“ ist nunmehr weggefallen.
Ist daraus konsequenterweise zu folgern, dass die Klage zwischenzeitlich erledigt wurde? Warum hörte die Transparenz beim „Tagi“ dann aber auf? Honni soit qui mal y pense.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
dank unmittelbarem Insiderwissen aus einer grossangelegten, teuren Studie der eidgenössischen Gesundheits- und Sozialkommission hat Emix AG circa 2 Jahre vor Ausbruch des Coronovirus für praktisch kein Geld Kaufoptionen für Chinesische Masken erworben.
Ab diesem Zeitpunkt wurde einfach gewartet, bis DAS Ereignis (Corona) eintrat und Panik ausbrach.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Da sind mächtige Netzwerke im Hintergrund, über die niemand offen sprechen wird.
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