Roger Studer war lange der bestverdienende Spitzenmanager der Zürcher Vontobel. Als Chef der Sparte Investment Banking brachte er die Derivate-Plattform der Familienbank zur Blüte.
Nun ist Studer auch der Banker mit der wohl höchsten Strafbusse wegen eines Verkehrsdelikts. Ein Urteil wegen „Fahrens ohne Berechtigung“ wurde soeben rechtskräftig.
Dieses bestraft Studer mit 60’000 Franken. Es handelt sich um ein Strafgeld, was bedeutet, dass der Topbanker nun offiziell kriminell ist; dies im Unterschied zu Zivilverfahren, bei denen es nur um Schadenersatz geht.
Studer ist geständig. Er akzeptiert die Strafbusse und die damit verbundene Probezeit. Sie umfasst relativ lange 3 Jahre.
Die Bank Vontobel wollte sich nicht zum Urteil äussern. Ursprünglich war die Rede von einer Busse bis zu 500’000 Franken.
Eine solche Höhe stand offenbar nie zur Diskussion. Doch der Staatsanwalt in Uster, der den Fall Studer verfolgte, urteilte im ersten Anlauf auf eine Strafbusse von 100’000 Franken.
Dies schien dessen Chef übertrieben. Der Leitende Staatsanwalt von Uster schickte das Urteil an seinen Untergebenen zurück.
Dieser reduzierte darauf Studers Busse auf 60’000 Franken. Der neue Strafbetrag wurde sowohl von der Oberinstanz als auch vom Banker akzeptiert. Das Geld muss bar dem Staat bezahlt werden.
In einem weiteren Verfahren, das nicht strafrechtlicher, sondern administrativer Natur ist, geht es um ein Fahrverbot für Studer. Dabei muss der Vontobel-Manager mit einem mehrmonatigen Ausweisentzug rechnen; dies, weil er nun als Wiederholungstäter gilt.
Am Anfang der Geschichte steht nämlich ein fünfmonatiger Ausweisentzug, den Studer nicht konsequent genug eingehalten hatte. Weil er zu schnell unterwegs gewesen war, durfte Studer bis zum 13. Mai 2012 nicht mehr ans Steuer.
Drei Tage vor Ablauf der Frist, also am 10. Mai 2012, setzte sich Studer trotz noch nicht ganz abgelaufener Verbotsfrist in seinen blauen Bentley.
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Kaum war er aus der Garage und auf der kleinen Überlandstrasse von seinem Anwesen an der Goldküste Richtung Limmatstadt, wurde er von einer wartenden Polizeistreife überrascht.
Diese stellte rasch fest, dass Studer keinen Ausweis dabei hatte. Studer verheimlichte dies nicht.
An jenem Tag hatte Studer seinen Ausweis, den er physisch hinterlegen musste, noch nicht retourniert erhalten.
Erst wenn er das Dokument im Briefkasten hatte, durfte Studer wieder fahren. Das wäre wohl in wenigen Tagen nach der Kontrolle der Fall gewesen.
Warum Studer ausgerechnet an jenem frühen Donnerstagmorgen auf einer einsamen Strasse polizeilich angehalten wurde, war möglicherweise kein Zufall.
Jeder Polizist konnte Studers Ausweisentzug im internen System überwachen. Falls ein eifriger Beamter Studer auf frischer Tat erwischen wollte, wäre ihm dies gelungen.
Studers Delikt galt nicht mehr als leicht. Statt einem ordentlichen Bussenverfahren wurde ein Strafverfahren eröffnet.
Der Staatsanwalt sah in Studer einen uneinsichtigen, notorischen Verkehrsdelinquenten. Studer hingegen plädierte auf unschuldig.
Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass sein fünfmonatiges Fahrverbot erst dann zu Ende sei, wenn er seinen Fahrausweis tatsächlich wieder in den eigenen Händen halten würde.
Vielmehr habe er einfach die Zeit der Strafe ab Beginn berechnet und sich nach deren Ablauf wieder ins Auto gesetzt.
Die Positionen des Anklägers und Angeklagten näherten sich nicht an. Studer bezeichnete sich als unschuldig, der Staatsanwalt sah zumindest einen Eventualvorsatz. Der Banker habe ein Strafvergehen in Kauf genommen.
Ohne Einigung lief der Fall auf einen Prozess hinaus. Dieser wurde Anfang Jahr am Bezirksgericht in Meilen angesetzt.
Kurz vor Beginn platzte die Verhandlung. Studer hatte in einer 180-Grad-Wende sich schuldig bekannt.
Sein Vorteil war, dass es nun nicht zu einem öffentlichen Spiessrutenlaufen kam. Der Blick hatte davon Wind gekriegt und darüber berichtet.
Mit seinem Einlenken hat sich Studer vom uneinsichtigen Erwischten zum reuigen Verkehrssünder gewandelt. Er sehe seinen Fehler ein, heisst es nun aus dem Umfeld des Bankers.
Beruflich hat die Verurteilung offenbar keine Folgen. Bei der Bank Vontobel ist Studer weiterhin Chef des Investment Bankings und leitet damit das rentable Geschäft mit den Strukturierten Produkten, bei dem Vontobel führend ist.
Die Finanzmarktaufsicht wurde von der Vontobel-Spitze proaktiv über Studers Straftat informiert, heisst es. Die Behörde habe keine Massnahmen ergriffen.
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Die beliebtesten Kommentare
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ich glaub das ihm dem so egal als wenn in China ein Reissack umfällt.
60 000 ist doch für den ein Klacks. Bezeichnend ist jedoch, dass es unter den Banklern überproportional viele gibt, die glauben, dass die Gesetze nur für die anderen gelten. Kann man ja hier immer wieder lesen. -
Arroganz im Quadrat hoch zwei! Immer wieder versuchen Schweizer Top-Banker mit billigen Ausreden ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Verdienen wie die Weltmeister, aber Verantwortung tragen und Vorbild sein, geht hingegen nicht. Klar ist die Busse hoch, aber für Studer sind 60.000.– locker verkraftbar. Der Betrag wird dem Konto „pocket money“ belastet. Deswegen muss er weder seinen Bentley verkaufen, noch seinen Lebensstil ändern. Ob R. Studer daraus seine Lehren zieht, weiss ich allerdings nicht.
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Mir wurde vor 10 Jahren auch schon mal der Fahrausweis entzogen von der KAPO Zürich und ich bekam ein Bussgeld von der Staatsanwaltschaft Uster. In meinem Dokument steht drin, dass ich bei Missachtung des Fahrverbotes mit mindestens 10 TAGEN HAFT und mit Busse bestraft würde. Komisch komisch wie andere bestraft werden, wenn sie sich nicht daran halten!!! Liegt wohl daran, dass ich nur Durschnittbürger bin.
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„Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass sein fünfmonatiges Fahrverbot erst dann zu Ende sei, wenn er seinen Fahrausweis tatsächlich wieder in den eigenen Händen halten würde“. Erinnert mich an die CS-Banker, die wussten auch von nichts. Vermutlich gibt es bei Bankern einen Guide: „Wie lüge ich überzeungend und wie dumm darf ich mich stellen?“
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das bänkler bewusstsein dreht sich nur um sich selbst, das eigene portmonnaie, die hierarchische stellung und möglichst viel blingbling um andere bänkler zu narren. alles andere ist unbewusst, ist doch logisch, zumindest für bänkler.
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Die meisten Bürger in unserem Land können sich gar nie einen Bentley leisten, sie arbeiten aber trotzdem sehr hart um den Lebensunterhalt in diesem überteuerten Land zu bestreiten. Das ist wieder eines der Beispiele warum der Bankenplatz Zürich einfach nur zum Kotzen ist. Überbezahlte Schaumschläger und Dummschwätzer welche sich in ihren Luxuskarrossen – oft betrunken oder unter Drogeneinfluss – durch die City bewegen. Alles finanziert mit Geld welches sie ihren vorher Kunden aus den Taschen gezogen haben. Das ist Swiss Private Banking, auch noch im Jahr 2014.
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Klaar ist, dass sich wie in diesem Artikel genannt, nicht eifrige Polizisten auf die Lauer legten. Im Gegenteil, ist ja allgemein bekannt dass Gedungene wie Studer einer ist, gerne mal den einen oder anderen Schleichweg benützen um sich so gewissen Kontrollen zu entziehen. Nur, was eben solche Turban Träger und Bänkler nie glauben berücksichtigen zu müssen ist, dass dieses Verhalten auch der Polizei nicht entgeht. Ergo, sollte man auch in einer solchen Situation mit dem Strom schwimmen und keine Extrawurst bauen- lernfähig scheint er, würde ich es nicht besser wissen, kaum zu sein. Der sitzt einfach viel zu hoch auf seinem Tröndli, was normalerweise für Frauen und Tunten gilt.
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Hätte da auch noch ein RELEVANTES Thema, um sich zu enervieren, oder positive Energie zu investieren…
http://www.nzz.ch/schweiz/zwei-von-drei-kartoffeln-landen-nicht-auf-dem-teller-1.18404332
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… und in China ist schon wieder ein Sack Reis umgefallen…
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Nebst dem insiderparadeplatz wo übers Finanzgeschehen berichtet, könnte ich mir noch den insiderurania wo über die Polizeigeschäfte berichtet sehr gut vorstellen.
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Fakt ist, er durfte an diesem Tag nicht Auto fahren. Wieder einer dieser typischen Banker, der glaubt der Herrgott zu sein. Die Automarke und Farbe sagt alles aus.
Bei Vorstellungsgesprächen hat er seine Füsse auf dem Tisch…à la „ich bin jo de geilst“.
Bisch es immer no?
Liebe HR Verantwortliche, habt ihr denn kein Code of Conduct? Oder ist reputational damage bei Euch ein Fremdwort? Braucht ihr ihn? Ihr solltet jetzt eingreifen, sonst verliert ihr an Glaubwürdigkeit. Ich bin sicher ihr würdet 2 gestandene Banker finden, die zZ auf Stellensuche sind (ungerechtfertigterweise), die zusammen den Job genau so gut machen würden, jedoch zur Hälfte der Lohnkosten. Think it over-
@jetzt muesch bide VT blibe: keinen Job bei VT bekommen und die Absage noch nicht verarbeitet? Get some help.
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Oooooooooooooooooch, so neidisch 🙂
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Solche Verfahren werden i.d.R.
nur im Wiederholungsfall durchgeführt. Da muss offenbar noch mehr dahinterstecken; wahrscheinlich ist dies nur die Spitze des Eisbergs. So blöd ist nämlich unsere Justiz auch nicht, dass Sie wegen eines einmaligen „Peanuts“ ein solches Verfahren einleitet. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um eine oder mehrere Wiederholungstaten handelt. – Dass der Arbeitgeber die Angelegenheit offenbar als „Polizistenmachtspiel“ herunterredet erstaunt; denn Führungsleute in solchen Schlüsselpositionen sollten sich bewusst sein, dass sie sich einerseits im medialen Glashaus befinden und anderseits ihre Vorbildfunktion keine derartigen Wiederholungs-Vorkommnisse erlaubt. Wenn die heutige Geschäftsleitung, bzw. VR bei Vontobel dies nun als non Event unter den Tisch wischt, so zeigt sich einmal mehr die „Kulturwende“ in dieser Bank. -
Und was ist mit dem Ausweis? Hat da doch das STVA versagt? Oder Herr S. fährt frisch fröhlich weiter herum? Das alles kann ja wohl nicht sein. Der leitende Staatsanwalt ist vielleicht ein sogenannter Freund von S.
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Na ja, Polizisten, die jemandem auflauern, um ihn dann auf frischer Tat zu ertappen – spricht auch nicht gerade für unsere „Freunde und Helfer“. Tatbestand spricht aber auch für die Naivität des Delinquenten.
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Bei einem Ausweisentzug erhaelt man ein offizielles Statement mit Verfuegung, auf der die exakte Entzugsdauer festgehalten ist. Wenn er das Teil nicht mit sich fuehrt, selber schuld. Dies haette als Beweis der erneuten Fahrerlaubnis gereicht.
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wie dem auch sei, der Fall hat Zapfengout:
interessant, dass die Ordnungshüter gelauert haben
wenn der Entzug an diesem Tag zu Ende war, warum dann diese Busse? Das nicht Mitführen des Papiers dürfte auch in Seldwyla nicht solche Konsequenzen haben
Hatte jemand ein Rechnung offen?
Hat die Staatsanwaltschaft keine dringenderen Fälle? -
Auch wenn ich kein grosser Freund der Polizei in Bezug auf den Strassenverkehr bin, gibt es halt einfach ein paar Gesetze, an welche man sich halten muss. Da geht es nicht um offene Rechnungen.
Der Starbanker hätte wissen sollen, dass die damaligen Umstände vlt verwirrend, aber die resultierenden Folgen erheblich sein können. Entsprechend gilt es sich zu informieren um Klarheit zu schaffen. Das sollte man zumindest von einem umsichtigen, erfolgreichen „Starbanker“ erwarten.
Aus meiner Sicht ist eine solche Person basierend auf diesen Vorkommnissen untragbar. Wenn er nicht mal das im Griff hat, wie will er eine ganze Abteilung leiten? Wir reden hier nicht von einem normalen Angestellten, sondern einer Vorbildfunktion für die Bank!
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@Mr Life: bitte ersparen Sie uns Ihr Pseudo-Saubermann-Geschwätz. Studer hat Mist gebaut, ist hingestanden, hat seinen Fehler eingestanden und zahlt. Damit ist die Sache erledigt. Wir sprechen hier von einem trivialen Verkehrsdelikt ohne Personenschaden und nicht von Betrug, Mord oder Totschlag. Bitte etwas mehr Augenmass.
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@Karl: von einem Chef der Investment Bank, der mehrere Millionen verdient und eine Vorbildfunktion hat, darf und muss man was anderes erwarten. Er sollte sich bewusst sein, dass in einer solchen Position solcher „Mist“ eben nicht passieren darf, für das wird er ja auch entlöhnt. Es geht dabei nicht mal direkt um das Vergehen (natürlich, Betrug wäre sicher nochmals eien Stufe höher), sondern darum, dass diese Fahrlässigkeit von Herrn Studer wohl nicht nur auf das Privatleben beschränkt ist. Und btw: wäre er ein 0815-Angestellter der sich bei Vontobel bewirbt, er hätte nicht mal die Möglichkeit sich vorzustellen
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Immer diese Neider…
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Der Bentley ist Dunkelblau, nicht Hellblau. Wenn das schon nicht stimmt, stimmt wahrscheinlich nix. Und wenn auch – who cares?
In der Schweiz sind Autofahrer sobald sie eingestiegen sind kriminell.
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Vielleicht müsste man den Fall anders beurteilen? – Das Fahrverbot war wohl tatsächlich an besagtem Tag abgelaufen. Dann wäre es eigentlich bloss Fahren ohne Mitführen des Ausweises. Und vielleicht hätte die Behörde dafür besorgt sein müssen, dass der Mann unmittelbar nach Fristablauf wieder im Besitz seines Ausweises ist. – Also so offensichtlich scheint mir die Sache nicht zu sein. – Das wohl einzige Verbrechen ist wohl, dass der Mann einen HELLBLAUEN (welch übler Geschmack!)Bentley fährt.
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Kann ihnen bezüglich der Farbe nur beipflichten. Wünschenswert wäre, wenn Roger S. Stellung nimmt (YouTube, Twitter, Facebook?)
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Das Auto ist Dunkelblau. Wie bereits erwähnt – nicht hellblau. Nur weil IP nicht richtig recherchiert hat, müsst ihr sein Geschmack nicht gerade als schlecht hinstellen ^^
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Der Mann hat Glück, dass er keinen Job hat wo er auf sein Billett angewiesen ist.
„Das Geld muss bar dem Staat bezahlt werden“
Ich denke, ein Einzahlungsschein tut es auch.
Ansonsten: Viel Wind um wenig. Einzig die Frage bleibt noch, warum das STVA seinen Ausweis nicht einen Tag VOR Ablauf des Fahrverbotes sendet, damit der Automobilist am Tag X dann auch physisch im Besitz des Dokumentes ist. In diesem Fall wird de facto einfach die Fahrverbotsdauer über die gesetzte Frist hinaus verlängert. Ist das so in Ordnung und auch gewollt?
@jetzt muesch bide VT blibe: keinen Job bei VT bekommen und die Absage noch nicht verarbeitet? Get some help.
Der Mann hat Glück, dass er keinen Job hat wo er auf sein Billett angewiesen ist. "Das Geld muss bar…
Vielleicht müsste man den Fall anders beurteilen? - Das Fahrverbot war wohl tatsächlich an besagtem Tag abgelaufen. Dann wäre es…