Das Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungs-Abkommen mit Italien soll in der Roadmap eine Amnestie oder zumindest eine Straffreiheit für leichte Steuervergehen enthalten. Staatssekretär Jacques de Watteville soll nun möglichst vorteilhafte Bedingungen mit Italien aushandeln, welche unter anderem Straffreiheit für Bankangestellte in leichten Fällen zusichern soll.
Das neue Selbstanzeige-Programm für Steuersünder in Italien wird viele Bankangestellte mit Namen involvieren, denn die italienische Steuerbehörde „Agenzia delle Entrate“ will alles wissen und fordert umfassende Aktenedition.
Die übermittelten Bankakten an die Amerikaner hat erst Verhaftungen von Bankangestellten möglich gemacht. Auch Italien wird vermutlich einige Bankangestellte ans Messer liefern wollen, die besonders eifrig den Kunden geholfen hatten, die unversteuerten Gelder zu verstecken.
Italien hat das Offshore Voluntary Disclosure Program von den USA kopiert. Sogar der Name des Selbstanzeige-Programms wurde übernommen: Voluntary Disclosure. Ich gehe davon aus, dass nicht nur das Selbstanzeige-Regelwerk an sich kopiert wurde, sondern die ganze erfolgreiche Strategie zum Einsammeln unversteuerter Gelder.
Wie wir von den Amerikanern lernen konnten, gehen diese nicht zimperlich vor, wenn‘s ums Geld geht. Wie die USA, so wird wohl auch Italien zuerst Bankinformationen sammeln, auswerten und dann Bankangestellte verhaften und verhören.
Da viele Steuersünder aus Italien von Italienisch sprechenden Bankangestellten, den Secondos der zweiten Generation hier in der Schweiz, betreut wurden, liegt es auf der Hand, dass gerade diese Secondos riskieren, in Italien verhaftet zu werden – zum Beispiel anlässlich eines Besuches der Familienangehörigen in Italien.
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Bankangestellte der zweiten Generation mit italienischen Wurzeln und Bankangestellte aus dem Tessin haben ein grosses Interesse, dass sich Staatssekretär Jacques de Watteville für eine Straffreiheit auf staatsvertraglicher Ebene einsetzt. Sollte es ihm nicht gelingen, eine Straffreiheit für Bankangestellte und Banken auszuhandeln, riskieren die Secondos, in Italien verhaftet zu werden.
Die USA, Deutschland und Frankreich haben es den Italienern gezeigt, wie man Selbstanzeige-Programme – mit entsprechendem Druckaufbau – erfolgreich umsetzt. Zu dieser Strategie gehören gezielte Verhaftungen mit anschliessender Kronzeugenregelung, um noch mehr Geld einzusammeln.
Es liegt deshalb im Interesse der Secondos, der Banken und der Schweiz allgemein, dass unser Staatssekretär in Rom geschickt und raffiniert verhandelt. Hoffentlich gelingt es ihm, dass diese Zusicherung der Straffreiheit für Bankangestellte in der Roadmap zum Protokoll für das Doppelbesteuerungsabkommen möglichst umfassend verankert wird.
Viel Zeit bleibt nicht. Bern und Rom müssen sich bis spätestens am 2. März 2015 auf staatsvertraglicher Ebene einigen, sonst wird die Schweiz nicht von der italienischen „Black List“ entfernt.
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