Der fiskalische Unfehlbarkeitsanspruch Deutschlands ist in seiner pseudo-moralischen Dimension die Wunderwaffe der Neuzeit, auch wenn wir in Goethes Faust generell eine ernüchternde Aussage über den Anspruch auf neue Ansätze betreffend Klugheit erfahren.
„… Wie würde dich die Einsicht kränken
Wer kann was Dummes, wer was Kluges denken
Das nicht die Vorwelt schon gedacht?“
Das Zeitalter des Fiskalabsolutismus hat eindeutig seinen Anfang mit der Amtsübernahme durch Peer Steinbrück, dem früheren bundesdeutschen Finanzminister, erfahren. In der Embryologie der Verbalkavallerie Steinbrücks dürften indes seine beiden Vorfahren, die beiden preussischen Staatsminister Rudolph und Clems Delbrück, sicherlich nicht übersehen werden. Dem militärischen Jargon des früheren Ministers nach zu urteilen dürfte auch hier wohl zum besseren Verständnis des fiskal-mephistophelischen, ausufernden Moralanspruchs, Goethe Recht behalten haben:
„… Bedenkt: der Teufel, der ist alt,
So werdet alt, ihn zu verstehen!“
Fiskalische Sittenwächter haben berufshalber einen getrübten und recht befangenen Blick auf das „Steuerunrecht“, da ihnen die globale Einbindung moderner Volkswirtschaften im Fahndungsdienst verborgen bleibt. Neuerdings bekommt man allerdings den Eindruck, dass die Steuerdebatte nur ein Ausdruck von blanker Macht, Hegemonialansprüchen und Ressourcenverteilung ist, da sie offensichtlich die Grundfesten und den Anspruch der Weltmächte, ihre Steuersubstrate zu sichern, berührt.
Einen weiteren wesentlichen Einschnitt in der deutsch-schweizerischen Fiskalgeschichte ist das historische deutsch-schweizerische Altgeldmodell der 1950er Jahre. Demnach scheint es, sind die Analogien zu einem früheren Abkommen mit Deutschland über den heiklen Umgang mit Altgeld nicht zu übersehen, da die Art und Weise, wie 1952 das „Altgeld“ nach dem „Abkommen über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz“ veranlagt wurde, mehr als nur eine Inspirationsquelle für das heutige Abkommen dargestellt haben könnte.
Kurz zum Abkommen von 1953: „Durch das Abkommen über die deutschen Vermögenswerte wurde den deutschen Eigentümern der in der Schweiz durch Alliiertenbeschluss beschlagnahmten deutschen Vermögen die Möglichkeit eröffnet, die freie Verfügung über diese Vermögenswerte wiederzuerlangen. Die Schweiz verpflichtete sich zur Freigabe gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages von 121,5 Millionen CHF an die Bundesrepublik Deutschland.
„Dieser Betrag sollte durch Beiträge betroffener Eigentümer abgedeckt werden, die in der Regel ein Drittel des Wertes des freizugebenden Vermögens ausmachten. Durch den geleisteten Beitrag gelten die Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz als abgegolten (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. März 1953). Soweit der Beitrag von den Eigentümern nicht, oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, erfolgte die Liquidation des Vermögens; den Liquidationserlös erhielt die Bundesregierung mit der Verpflichtung, den vollen Gegenwert in deutscher Währung zur Verfügung der Eigentümer zu halten (Art. 9 des Abkommens). Die Bundesregierung zahlte den deutschen Eigentümern diesen Gegenwert aus. Die so zurückgegebenen Vermögenswerte wurden jedoch mit Ausgleichsabgaben nach Massgabe des Lastenausgleichsgesetzes belegt“.
Allzu weit scheint der heutige Vorschlag auch nicht davon entfernt zu sein, sieht es doch für den Fall des Vermögensabzugs diverse Mitwirkungsverpflichtungen der schweizerischen Banken gegenüber dem deutschen Finanzamt vor. Damals wurden somit Gelder zentral über die Schweiz eingetrieben, damit das Geld dem deutschen Fiskus ausbezahlt werden kann, welche Deutschland für diverse Reparationen dringend benötigte; heute sind es Gelder, die Deutschland einfach aus Steuerlauterkeit beansprucht.
Jedenfalls kommen Massnahmen, die grössere Bargeldabhebungen durch deutsche Steuerzahler in der Schweiz erschweren, einer Blockade, welche ein solches Abkommen zwingend voraussetzt, gleich. Die Inspirationsquelle für das heutige Abkommen ist nicht wegzureden und in dieser Ausprägung wohl kaum einem Konrad Hummler zuzuschieben. Die meisten Vorschriften betreffen im Vertrag von 1953 diverse Abgrenzungsfragen (Staatsangehörigkeit, Zeitpunkt des Erwerbs etc.). Offensichtlich damals wie heute ein heikler Aspekt. Es sind hauptsächlich folgende Elemente, welche zusammenfassend die Idee der Kontinuität unterstreichen:
1) pauschale Abgeltung für deutsches Vermögen in der Schweiz
2) Die Schweiz wird zur Schaubühne deutscher Umverteilungspolitik
3) Es sind schweizerische Behörden, die die Gelder eintreiben; damals zum Zwecke der Aufbringung des Ablösungsbetrags zugunsten der BRD (Art. 7 Abkommen über dt. Vermögenswerte) eine schweizerische Verrechnungsstelle
4) Fehlende Kooperation führt zu Strafsteuern, Zahlung zu Straffreiheit (§ 3, Abs. 3, Gesetz über die drei Abkommen)
5) Steuerbelastung von knapp 33 Prozent (Art. 3 Abkommen über dt. Vermögenswerte)
6) Vermögensinhabern, welche die Massnahmen nicht akzeptiert hatten, wurde das Vermögen liquidiert. Heute würden ihnen die Bankverbindungen zu schweizerischen Banken gekündigt werden
§ 5 des Gesetzes über Ausführung der drei Abkommen sieht ebenso einen Vorschuss der schweizerischen Banken vor wie heute. Damals wurde der Betrag als Kredit vorab von einem von der schweizerischen Kreditanstalt geführten Konsortium aufgenommen. Heute sollen sich die Banken zu einem Vorschuss für die Vertragserfüllung verpflichten.
Besonders bedenklich erscheint mir, dass Deutschland alle Jahrzehnte wieder in Raubrittermanier sich etwas holt, wozu es kein Anrecht hat: Deutschland profitiert vom Mehrwert, welches dieses Geld ausserhalb Deutschlands generiert hat. Vermutlich hätte dieses Geld, falls es nicht in die Schweiz gekommen wäre, gar nicht diesen Mehrwert erwirtschaftet. Es wäre weder nachvollziehbar, wo es sich befindet, noch liesse sich eine erhebliche Pauschalzahlung so leicht durchsetzen.
Es ist bedenklich, wenn 2012 solche Nachkriegsregister systematisch gezogen werden. Es sieht so aus, dass Deutschland stets nur solange Geld im Ausland „duldet“, bis es sich besser im Ausland vermehrt als im Inland. Wenn es mal gebraucht wird, dann steht dem deutschen Begehren allein die Tatsache, dass es sich um Auslandsachverhalte handelt, nichts im Wege – man bedient sich einfach.
Aha. Und was wollen sie mit diesem Artikel sagen ausser dass sie prima Fremdwoerter auswendig gelernt haben? Insideparadeplatz ist leider inzwischen wirklich zu einem Forum fuer Dummschwaetzer und Besserwisser verkommen. Schade.
Der Effekt der „Mehrwertgenerierung“ ist interessant und lässt Schäuble’s Lösungsvorschläge als eine für alle Beteiligten faire Lösung erscheinen. Leider fehlt in der nördlichen Bananenrepublik den rot-grünen Schreihälsen jeglicher Sinn für Pragmatismus, dafür ist der für Populismus um so ausgeprägter…