Der Satz ist Sprengstoff. „Ab dem 1. Juli 2012 wird bei der Abwicklung von Zahlungsaufträgen, die wir von Ihren Endkunden erhalten, für die wir als Depotbank agieren, ein „Call-Back“-Verifizierungsverfahren angewandt“, teilte die UBS vor kurzem ihren Externen Vermögensverwaltern (EVV) mit.
Der unilaterale Entscheid der Grossbank stellt die alte Ordnung auf den Kopf. Bisher war der Kunde eines EVVs heilig. Er „gehörte“ exklusiv dem externen Verwalter.
Dass es hinter der Beziehung EVV-Kunde noch eine Bank benötigt, bei der die Wertpapiere und Konti des Kunden verbucht sind, blieb bisher oft im Dunkeln.
In vielen Fällen war die hinter der EVV-Beziehung liegende Bank dem Kunden egal, so lange er seinem Vermögensverwalter vertraute, die „richtigen“ Institute für ihn und sein Geld auszuwählen.
Als Folge kennen heute viele Kunden einzig und allein ihren externen Vermögensverwalter, nicht aber ihre Depotbank.
So hat sich auf dem Schweizer Finanzplatz eine fein austarierte zweigeteilte Wertschöpfungskette entwickelt. Der EVV berät den Kunden und gibt in dessen Namen bei der Depotbank die Geldgeschäfte in Auftrag, entsprechend zahlt der Kunde seinen EVV und dieser wiederum die Bank.
In seinem 150. Jubiläumsjahr bricht der mächtige Finanzmulti das Tabu.
In Anlehnung an den berühmten Thriller aus den 1950er Jahren von Alfred Hitchcock heisst es ab sofort: Bei Anruf UBS.
Der Kunde eines EVV kriegt es jetzt direkt mit dem Finanzmulti zu tun. Die bisher klare Abgrenzung – hier der Kunde des EVV, dort die Beziehung Bank-EVV – löst sich auf.
„Die Call-Backs werden sowohl für die direkt vom Endkunden erhaltenen Aufträge als auch für die Aufträge durchgeführt, die wir von Ihnen im Auftrag Ihres Endkunden erhalten“, lässt die Nummer 1 der Schweiz ihre EVV wissen.
Das gleiche „Sicherheitsverfahren“ würde bei den eigenen Kunden bereits seit Längerem angewendet, versucht die Bank die Neuerung als normalen Lauf der Dinge ins rechte Licht zu rücken. Man sei quasi unter sich: „In fast allen Fällen wird der Anruf von Ihrem Kundenberater getätigt.“
Schliesslich folgt die entscheidende Beruhigungspille: „Der Anruf dient lediglich zur Auftragsbestätigung.“
Wir haben es nicht auf ihre Klientel abgesehen, sondern uns geht es einzig und allein um die Sicherheit, will die UBS damit sagen.
Entsprechend lautet die offizielle Begründung für den weit reichenden Schritt. „Wir müssen uns alle gegen Missbrauch schützen“, steht im Schreiben der Grossbank vom 14. Juni an einen ihrer vielen EVV. „Das Einholen einer persönlichen Bestätigung für Zahlungsaufträge ist eine einfache, aber äusserst wirkungsvolle Methode.“
Das würde von unseren Kunden in der Regel „sehr geschätzt“, hält die Abteilung Global Financial Intermediaries, die zur UBS-Division Wealth Management & Swiss Bank unter Konzernleitungsmitglied Jürg Zeltner gehört, in ihrem unterschriftslosen Brief fest.
Wie stark der veränderte Prozess die gewachsenen Strukturen und bestehenden Machtverhältnisse auf dem Finanzplatz aufreisst, bringt ein scheinbar harmloser Satz zum Ausdruck.
„Um das neue Verfahren umsetzen zu können, benötigen wir [jedoch] die entsprechenden Kontaktinformationen von Ihnen“, fordert die UBS ihre EVV auf.
Damit wird klar: Der EVV verliert seine bisherige Oberhoheit über den Kunden. Will er seine Kunden weiterhin bei der UBS verbucht haben, muss er in Zukunft den direkten Zugang mit der Grossbank teilen.
Ein Weg an der UBS vorbei wird schwierig.
Erstens dürften andere Transaktionsbanken wie CS und ZKB möglicherweise ähnliche Massnahmen ergreifen. Zweitens reagieren die Kunden im aufwühlenden Paradigmenwechsel von Schwarz- zu Weissgeld sensibel auf Banktransfers. Daran ändert nichts, dass es ihnen früher oft zweitrangig schien, bei welchem Institut ihre Vermögen lagen.
Die UBS ist sich der Schwere ihrer Praxisänderung bewusst. Unter dem Zwischentitel „Richtige Massnahme“ setzt sie den betroffenen EVV verklausuliert das Messer an den Hals.
„Durch das neue Verfahren wird der Kundenschutz deutlich erhöht“, beginnt die Bank, und meint dann: „Es bietet Ihren Endkunden Gewissheit, dass Sie als ihr vertrauenswürdiger Berater und wir als ihre Depotbank in Bezug auf den Schutz ihrer Vermögenswerte wachsam bleiben.“
„Vertrauenswürdig“ sein ist Pflicht und heisst in diesem Fall mitmachen. Somit bleibt einem EVV der UBS nur noch die Wahl, das Teilen des Kunden mit seiner übermächtigen Depotbank zu akzeptieren, oder sich als potenziell unzuverlässigen Finanzintermediär zu outen.
Auf die Peitsche folgt das Zuckerbrot. Die Änderung gehöre zu den „steten Bemühungen, die Dienstleistungen für Sie und Ihre Endkunden weiter zu verbessern“.
Mit anderen Worten: Wir meinen es gut mit Ihnen. Dass die UBS „nicht ruhen“ will, mag für manchen EVV mit Blick auf den bisher exklusiven Zugang zu den Kunden eher bedrohlich wirken.
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Ich frage mich bei dieser Massnahme, wie mit im Ausland domizilierten Kunden umgegangen wird. Die Croxx-Border Weisung der UBS wird den proaktiven Anruf ins Ausland wohl verbieten…
Diese Weisung wird mehr Probleme ergeben als sie lösen kann. -
Merkwuerdig, als normaler Account Holder sollte der Kunde von UBS bereits bei der Beziehungseroeffnung identifiziert worden sein, so wie es das Bankengesetz erfordert? Der EVV ist ja nur ein Bevollmaechtigter des Kunden.
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hätte der Endkunde einen E-Banking Access zur Depotbank könnte er alle Transaktionen die der EVV tätigt kontrollieren. Ganz easy.
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Und wieder ein UBS no brainer. Levrat hat Freude, dass die UBS zum finalen Totengräber des Bankgeheimnisses wird/ist. Wir haben ihr ja dazu verholfen, im 2008, jetzt wollen doch die level 1-3 paperoni kassieren, dazu muss noch Fussvolk über die Klinge springen, am besten in der Schweiz, da kostet es am wenigsten und gibt kein Aufsehen und der Bonus ist gesichert….
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Ui, ui, ui. Wenn Zeltner sagt, 20’000 Stelle fallen weg, dann meint er wohl die EVVs zuerst. Lass die Selbstzerfleischung beginnen….
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Aus meiner Sicht: Wenn die UBS nun weniger Risiko hat, sollte also der EAM Kunde auch weniger zahlen…..so läuft es doch in der Wirtschaft, oder?
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Wenn mich ein Banker, mit dem ich nichts zu tun habe, ohne mein Einverständnis und über den Kopf meines VV hinweg anriefe, dann würde ich dem a) den Marsch blasen, b)ihm keine Auskunft erteilen und c)ihn auffordern, sich richtig zu identifizieren, so dass man ihn gegebenenfalls zurückrufen kann. – Da kann ja jeder kommen!
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Dank Ihrem Ausbruch, bräuchten Sie dem Banker a) keinen Marsch zu blasen, weil er b) alle notwendigen Auskünfte direkt von Ihnen schon erhalten hat, ohne c) dass er sich richtig identifizieren musste. Testosteron sei Dank.
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Und Brice de Nice hat trotzdem Recht…
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UBS versucht gezielt Ihre EVV auszubooten und indirekt die Kontrolle über die Kundenbeziehung zu gewinnen.
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woher nehmen Sie diese Informationen? Ich denke nicht, dass Sie dieses Segment der UBS genügend kennen um solche Aussagen zu machen.
Wieso sollte die UBS ein solches Interesse haben?!
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Die gewichtigen, ausländischen Kunden werden sich darüber freuen, wenn sie auf ihren Telefon-Records Anrufe aus der Schweiz und dies von einer Bank finden. Da kommen sie dann in Erklärungsnotstand z.B. bei den Steuerbehörden, Dritten etc bzw. werden schlussendlich das Vermögen verschieben!
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Der Kunde bestimmt ja immer noch selbst, wie und wo er bzw. sie kontaktiert werden darf. Und die UHNW haben eh ein Family Office (nicht im Domizilland). Für diese ändert sich rein nix. Probleme wird allenfalls die Schwarzgeld-Klientel im mittleren Segment erhalten – und das ergibt durchaus Sinn bei der Umsetzung der Weissgeldstrategie.
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Gaga.
Gaga.
Die gewichtigen, ausländischen Kunden werden sich darüber freuen, wenn sie auf ihren Telefon-Records Anrufe aus der Schweiz und dies von…
UBS versucht gezielt Ihre EVV auszubooten und indirekt die Kontrolle über die Kundenbeziehung zu gewinnen.