Dass Ralph Hamers allenfalls vor dem Strafrichter landet, sei kein Problem, findet Hans Geiger. Das sei schon Josef Ackermann widerfahren. Der Fall zeige, dass die Bekämpfung von Geldwäscherei völlig aus dem Ruder laufe. Die Polizei müsse die wahren Täter jagen, nicht unsorgfältige Banker und Helfer.
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Mittlerweile gibt es bereits computergestützte tools, die den administrativen Routine-workload bei der Sorgfaltsprüfung unterstützen.
Natürlich wird dadurch nicht der gesunde Menschenverstand ersetzt, jedoch findet eine Entlastung von standardisierbaren Prüfelementen automatisch statt, wodurch mehr Zeit bleibt sich mit dem potentiellen Kunden mündlich auszutauschen, was im allgemeinen zu zusätzlich wertvollen Einsichten und Infos führt: Know your client:
https://www.sfi.ch/de/events/dpc
„In addition to the level of digital maturity, the study focuses more deeply on two specific topics. SFI Prof. Damir Filipović (EPFL) will present how advanced analytics in the field of anti-money laundering can help to improve compliance and reduce the operational burden.“
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Angeklagt zu werden gehört, das muss man offen zugeben, dass das richtig beobachtet ist, dazu, wenn man in totalitären Überwachungsstaaten zu leben gezwungen ist, weil der Überwachungsstaat nach der Kontrolle über alles, und so der Mehrung der Macht seiner Macher, der Politiker, strebt. Nur darum geht es bei Geldwäschereibekämpfung, um Macht, um die die Politiker fürchten.
Der grösste Geldwäscher ist der Staat. Einmal in dessen System ist nicht mehr feststellbar woher das Geld kommt und wohin es fliesst, das, genau das, ist Geldwäscherei. Die Geldwäscherei DER ANDEREN bekämpft der Staat weil jeder, der kann, was der Staat kann, eine Gefahr für sein Machtmonool darstellt. Das organisierte Staatsverbrechen.
Auch wenn sich jetzt alle an dieser plakativen Aussage hochziehen, sie ist richtig. Angeklagt zu werden gehört zum Job, weil die ÖFFENTLICHE Anklage ein Kontrollinstrument des Staates ist. Ja, und auch dass nicht die Banken, sondern die Täter verfolgt werden müssen stimmt. Geldwäscherei ist nämlich nicht zu beanstanden. Was zu beanstanden ist, ist, wenn ein Verbrechen zugrunde liegt. Das ist aber nur in 0.00001 % vorhanden. in 99.99999 % ist das «gewaschene» Geld nur unser Eigentum, das wir dem staatlichen Raub, den die Räuber Steuer nennen, schützen. Geldwäschereibekämpfung ist ein anderes Wort für Raub, der als Steuer bezeichnet wird.
Geldwäscherei ist ein Framing, mit dem die weniger Mitdenkenden manipuliert werden, zu denken, es würde um Verbrechensbekämpfung gehen.
Steuer ist ein Framing, mit dem die weniger Mitdenkenden manipuliert werden, zu denken, es wäre richtig, dass ihnen ihr Eigentum vom Staat geraubt wird.
Banken sind zu Staatsdienern degeneriert. Zu ekelhaften Individuen, nicht besser als Beamte. Früher war das anders, da ging man zur Bank, wenn man beruflich was werden wollte.
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@Wer gehirnwäscht da wen?
Zuerst schreiben und dann erst trinken. Dann sind die Gedanken noch klar.
Was jetzt daherkommt ist eine wirre Schreibe.
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Bei der Geldwäsche sind die Banker die wahren Täter ?!? Den ohne Banker auch keine Geldwäsche, irgendwo muss ich das Geld ja mal in den Finanzkreislauf einschleusen, und das passiert immer über eine Bank, also ist eine Bank immer an der kriminellen Handlung beteiligt….Aber für Herrn Geiger ist es kein Problem wenn ein Schweizer Banker das Geld direkt in Deutschland im Empfang nahm, man muss jetzt wirklich mal die wahren Täter verfolgen….hoppla jetzt zeigen 4 Finger auf den Geiger…
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Also für den Geiger werde ich gerne eine Kerze anzünden!
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„Angeklagt zu werden gehört zum Job“
ist eine billige Ausrede.
Hier, Herr Geiger, der feine Unterschied:
Ja, es gibt nun mal Jobs, wo man mit einem Bein aus haftungsrechtlichen Gründen immer in der Anklage steht: z.B. Chirurg, Pilot, Lokomitivführer, Bergführer, Schiesskommandant usw.
Dabei handelt es sich nicht um Bereicherungstatbestände und meist auch nicht um Vorsatz.
In der Finanzbranche, wo das Geld leicht fliesst und „verdient“ wird, ist dagegen meist Bereicherungsabsicht und Vorsatz im Spiel. Denn diese Jobs sind graduell anders und erfordern auch nicht eine bestimmte physische Risikoresistenz. Gier ist dort meist der Treiber. Ich rede von Bereicherung mit Vorsatz.
Und wenn Sie mich nun fragen wie ich das meine, dann wissen Sie bestimmt, was mit „Commissons“ und „Finders Fees“ in der Finanzbranche gemeint ist: im Klartext Schmiergeldzahlung (excusé „Kommissionszahlung“) an den Berater für die Eröffnung eines Kontos im Wissen, dass ich die Sorgfaltsprüfung (die ist trivial) bewusst nicht genügend vorgenommen habe. Fälschung der Unterschriften gehört dort auch noch dazu und Wegschauen. Hauptsache Geld kommt rein.
Die Gleichsetzung von Bereicherungsvorgängen mit Fahrlässigkeitsvorgängen zeugt von einer naiven Selbstüberschätzung des Banker-Berufsstandes, der hier seit langem zelebriert wird. Denn Rechnen und Schreiben gehört zur Volksschulbildung. Das genügt.
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Eigenartiges verquertes Rechtsverständnis unseres Bankenprofessors (emeritus)
Ich bin in Ihrem Alter und habe Bank-Fronterfahrung. Zu dieser Zeit galt die Devise:Zielvorgabe Akquisition: + 500 Millionen (Stufe Abtlg.)
Schicke die Leute raus und die sollen dann Gelder reinholen, und zwar gleich wie.„Und zwar gleich wie“… das ist offenbar noch heute Ihr Aquisitionsverständnis, lieber Herr Professor.
Mit der Unterstützung von „.. gleich wie..“ wären Sie heute allerdings Teil dieses kriminellen Netzwerks.
Und das möchten Sie als bodenständiger SVP’ler doch nicht sein. Denn „bodenständig“ wird bei Ihrem Wahlvolk gleichgesetzt mit anständig und ehrlich. -
Lieber Herr Bankenfreund Giger
Vielleicht liegt es ja am schleichenden Altersstarrsinn:
Die „wahren Gangster“ „jagen“ kann man eben nur, wenn die Bankster wie Sie, den Gangster NICHT helfen, ihr Geld zu verstecken.
So leicht ist das.
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Höchst bemerkenswerte Aussage: „Angeklagt zu werden gehört zum Job“
Das heisst wohl, weil die Grossmanager der Banken zu blöd sind juristisch unangreifbar zu sein, können sich Staatsanwälte als Grosswildjäger betätigen?
Gunther Kropp, Basel-
Nein, die Grossmanager der Banken sind nicht zu blöd um juristisch unangreifbar zu sein. Sie sind schlicht und einfach kriminell, müssen sich aber vor Strafverfolgung kaum fürchten.
Lange Zeit ist dieses Geschäftsmodell aufgegangen, standen solche Täter doch unter Schweizerischem Staatsschutz.
Auch heute werden die Täter noch viel zu wenig zur Verantwortung gezogen, mit einer Busse der Firma ist die Sache in der Regel erledigt. -
@Ergänzeer
Dann muss wohl der Souverän dafür sorgen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. -
Ja, Herr Kropp
Das wäre Aufgabe des Souveräns.
Da mit Strafzahlungen bei Grosskonzernen viel mehr Geld herauszuholen ist, als bei deren CEO’s, fokussieren sich die Anwälte und Gerichte (leider) nur auf die Firmen.
Zudem hat „Recht“ und „Gerechtigkeit“ keine Lobby. Deshalb ist es in unserer Gesellschaft so schwierig, dass sich Gerechtigkeit durchsetzen kann.
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Zum letzten Argument bezüglich dem Ausschluss der Kriminelle von der Banken Infrastruktur welche es angeblich bei allen anderen Infrastrukturen nicht gäbe:
Mitglieder der Mafia werden automatisch Exkommunizier, das bedeutet, dass sie die Sakramente der Katholischen Kirche zwar physisch Empfangen können, aber vor Gott haben die Sakramente keine gültigkeit. Und die unsterbliche Seele der Mafioso kommen nicht in den Himmel.
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Das ist eine gute Idee, die Vortaten besser abzuklären. Dann muss man aber auch entsprechende Budgets sprechen und sich nicht durch Lobbying von grossen Unternehmen ablenken lassen. Auch die Vortaten der grossen Fische müssen abgeklärt werden.
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A lone sane voice amidst a sea of collective insanity!
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«unsorgfältige Banker und Helfer» selten so gelacht. Das sind willige und wissende Vollstrecker einer kriminellen Handlung.
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Jawohl, mag sein, nur das die Oberliga sich das Risiko exponentiell bezahlen lassen, bei Nullrisiko für zusätzliches Schweogegeld.
Wir haben nur noch panduren und Vaganten an der Spitze und das fast durchgehend in jedem wortschaftszweig und Sektor. -
Was am Meisten aufregt ist die arbiträre Handhabung der Rechtsstaaten in der Anwendung und Auslegung des Rechts und der Gesetze. Die Schweiz bildet da keine Ausnahme.
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Angeklagt zu werden gehört zu einem System aus Macht und Verbrechen inklusive Mord, mit dem die Welt gesteuert wird.
Alfred Herrhausen Deutsche Bank
Karsten Rhowedder Treuhand
Kristine Largarde IWF/Olympic Marseille
Ursula von der Leyen, EU Komission, Berateraffaire mit gelöschten SMS
Casten Schloter Swisscom, „So wolle er nicht leben!“…
Eine Verharmlosung dient den Profiteuren.
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Nein Herr Hässig. Die CH-Polizei soll die skrupellosen CH-Banker jagen und unsere Gerichte diese dann rechtmässig verurteilen. Die allzu viel zu milden Urteile tragen mit dazu bei, dass so häufig gegen das Geldwäschegesetz verstossen wird.
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Im Idealfall kennt sich der UBS CEO auch im Waffenschiebergeschäft aus. Das passt sogar zur Schweiz. Oder mit drogigen Rohstoffen aus all den wunderschönen Feriendestinationen dieser Erde. Vielleicht noch eine Prise FIFA Füessball, schliesslich kommt er aus dem Land von AJAX. Schmieren und salben hilft allenthalben und geht für die Pharma mit COVID-19-Impfstoff-Phantasie wie das nimmersatte Xundheitswesen. Herr Geiger hat schon recht, auf diesem Posten braucht es handfeste Erfahrung mit allerlei Themen und Vorkommnissen. Wohl bekomms.
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Das ist der absolut schwächste Auftritt von Geiger, er schafft jede Woche einen neuen Rekord von Inkompetenz und Demenz.
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Nicht nur der Kampf der Geldwäscherei läuft völlig aus dem Ruder.
Ein Bekannter erzählte mir folgende Geschichte:
Da überfällt ein mehrköpfiges Polizeikommando in Vollmontur eine Beiz, weil um 1920 Uhr noch nicht alle Gäste draussen sind.
Der Wirt wird verhaftet, seine Beiz wird geschlossen. Sicher, er hat den Buchstaben des Gesetzes nicht sauber umgesetzt.
Auf der andern Seite wird für einen Carlos eine unzerstörbare Zelle gebaut für fast 2 Millionen. Diese zerstört er in ein paar Minuten.
Und alle zucken die Schultern und akzeptieren es so. Der Carlos kann weiter sein Unwesen treiben, während dem Beizer das Lokal geschlossen wird.
Etwas stimmt nicht mehr bei uns.-
In welcher Ortschaft befindet sich das Lokal und wie heisst es. Oder haben wir es wieder einmal mit einem Märchen à la „Ein guter Freund hat mir erzählt..“ zu tun?
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Nicht möglichst viele Straftaten zu verfolgen, sondern möglichst viele Straftaten verhindern, muss das Ziel sein. Das Geldwäschereigesetz ist dazu ein wichtiges Instrument, erschwert es Grosskriminellen doch, ihre Beute reinzuwaschen. Dies senkt die Attraktivität von kriminellen Taten.
Erfolgt seitens der Bank keine, oder nur eine ungenügende Prüfung von hohen Einlagesummen, kann dies mit Hehlerei verglichen werden. Wir haben es mit einer Straftat zu tun. Die Verantwortlichen sind deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Weil Straftaten immer von natürlichen, nie von juristischen Personen begangen werden, ist es wichtig und richtig , dass die verantwortlichen natürlichen Personen sich dem Richter stellen müssen. Es darf nicht sein, dass mit Strafzahlungen der Firma die Sache erledigt ist und die Täter ungeschoren davon kommen. Daher ist die Strafuntersuchung gegen Hamers völlig in Ordnung.
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Mir gefällt das Elmex Microphone.
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Logische Schlussfolgerung: Wer Beihilfe zu einem Mord leistet, sollte in Ruhe gelassen werden. Oder verstehe ich Herrn Geiger falsch?
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Die Geiger’sche message ist:
im Geldbereich gibt es keine kriminellen Banker und Kunden. Es gibt nur kleine Versehen.
Alles ist Versagen der Polizei und Justiz.Denn Geiger weiss: Geld ist Macht.
„Holt mir Moneten – ist gleich wie und woher.“Das ist die bürgerliche Vorstellung der HGF.
Als Alibi wird dann eine Broschüre an die potentiellen Kunden verteilt mit dem Titel: Von der Macht und Moral der Banken – ein Mythos?Und wenn einer dieser Ganoven dann einen Freispruch wegen nicht auffindbaren Beweisen, bzw. weggeschafften, bzw. versiegelten Beweisen erhält schlüpft er in die Opferrolle und schreibt ein selbstgefälliges Buch darüber ( lässt schreiben).
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Wer aus purer Bonusgier seine Sorgfaltspflichten als Banker nicht wahrnimmt und kriminelle Gelder aus Geldwäsche entgegennimmt, der soll doch bitte auch verklagt werden können. Die Banker sind ja nicht dumm und merken in der Regel bald mal wenn irgendwelche Gelder nicht koscher sind.
Logisch sollen primär die Geldwäscher strafrechtlich verfolgt werden, aber wer ihnen dabei wissentlich behilflich ist, der dann bitte auch.
Mittlerweile muss jeder Kleinbürger schon einen finanziellen Striptease machen wenn ein Bankkonto eröffnen will, aber bei grossen Summen wird dann gerne mal nicht so genau hingeschaut. So einfach nicht – ein paar exemplarische Verurteilungen von Geldwäschegehülfen in den Finanzinstituten könnten vielleicht die abschreckende Wirkung noch etwas erhöhen. -
Hier spricht der Interessenvertreter der Vermögensverwalter und setzt sich ein für Kriminelle!
Da reden Sie etwas schön, Herr Geiger.Sowohl der erfahrene Private Banker wie auch der lebenserfahrene Vermögensverwalter merken genau, wenn ihnen der potentielle Geldwäscher-Kunde die verlangten Originalbelege und Nachweise nicht nachreicht. Dabei geht es um grosse Summen. Und das passiert oft. Dann wird einfach weggeschaut und weitergemacht, denn es geht um erkleckliche Kommissionen. Um Kommissionen, die dann auf dem Privatkonto des Private Banker landen.Und es geht um die bonuswirksame inflow-Statistik.
Es ist schlicht blauäugig, anzunehmen, die russische Polizei werde – um eine Beispiel zu nennen – einen Oligarchen der Strafverfolgung ausliefern.
Als ehemaliger Private Banker kann ich Ihnen versichern, dass man in 80% der Fälle merkt, wenn etwas in der Herkunft der 100 Millionen oder höher nicht stimmt, und der wirtschaftlich Berechtigte infolge „Krankheit“ etc. nicht persönlich erscheinen kann, bzw. sich durch einen Mittelsmann vertreten lässt. Und meistens sind das auch noch sog. Freitags- oder Feierabend-Geschäfte, weil es enorm eilt…
Nein, Herr Geiger, da unterschätzen Sie die Bankerfahrung vieler IP-Leser. Dieses Märchen können Sie an Ihrem Stammtisch verbreiten. Dort stossen Sie auf offene Ohren und gutgläubige Andere.
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Der Geiger hilft wie immer den Mächtigen.
Die Kleinen bestrafen und die Grossen laufen lassen, respektive mit Boni eindecken.
So wie er nie gegen die Abzocker und Volksverarscher redet sieht man hier wie er sich dagegen wehrt das ein CEO zur Verantwortung gezogen wird.
Hier spricht der Interessenvertreter der Vermögensverwalter und setzt sich ein für Kriminelle! Da reden Sie etwas schön, Herr Geiger. Sowohl…
«unsorgfältige Banker und Helfer» selten so gelacht. Das sind willige und wissende Vollstrecker einer kriminellen Handlung.
Das ist eine gute Idee, die Vortaten besser abzuklären. Dann muss man aber auch entsprechende Budgets sprechen und sich nicht…