Führt die Lex USA zum Dammbruch bei den Kundendaten?

In der Übersicht der Botschaft zum Bundesgesetz über „Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten“ wird festgehalten, dass die Banken keine Kundendaten herausgeben. Das wird quasi als Verhandlungserfolg „verkauft“. So weit, so gut. Hellhörig werden lässt dann Art. 1 Abs. 3 des vorgelegten Bundesgesetzes.

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