In der Übersicht der Botschaft zum Bundesgesetz über „Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten“ wird festgehalten, dass die Banken keine Kundendaten herausgeben. Das wird quasi als Verhandlungserfolg „verkauft“. So weit, so gut. Hellhörig werden lässt dann Art. 1 Abs. 3 des vorgelegten Bundesgesetzes.
Bei 50 Prozent entfällt de facto die Anonymität bei den Steuerabkommen
In einer bis anhin noch nie dagewesenen Parforceleistung hat die Schweiz in den vergangenen drei Jahren die Kooperation in Steuerfragen dem international geltenden Standard angepasst. Mit über 40 Staaten hat sie ihre DBA revidiert beziehungsweise neue DBA abgeschlossen.