Wegen dem US-Programm zur Beseitigung des Steuerstreits zwischen den USA und den Schweizer Banken haben die Kategorie-2-Banken bekanntlich die Namen diverser Bankmitarbeiter (auch ehemalige) an die US-Behörden übermittelt. Eine solche Namensübermittlung ins Ausland ist jedoch ohne Einwilligung der Betroffenen wegen des Datenschutzgesetzes grundsätzlich widerrechtlich, weil die USA ein Land ohne adäquaten Datenschutz sind. (…)