Kategorie-2-Banken sind den USA ins Messer gelaufen

Wegen dem US-Programm zur Beseitigung des Steuerstreits zwischen den USA und den Schweizer Banken haben die Kategorie-2-Banken bekanntlich die Namen diverser Bankmitarbeiter (auch ehemalige) an die US-Behörden übermittelt. Eine solche Namensübermittlung ins Ausland ist jedoch ohne Einwilligung der Betroffenen wegen des Datenschutzgesetzes grundsätzlich widerrechtlich, weil die USA ein Land ohne adäquaten Datenschutz sind. (…)

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