Der hier Schreibende wollte den Strafprozess wegen behaupteter Bankgeheimnis-Verletzung mittels Verdikt vom Bundesgericht beenden.
Das missglückte. Drei höchste Richter des Landes lehnten eine entsprechende Beschwerde ab.
1’200 Franken Gerichtskosten sind zu zahlen, die Sache sei von der zuständigen Instanz voranzutreiben.
Will heissen, die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte – die gleiche, welche den grossen Fall Vincenz in den Händen hält – muss jetzt Anklage gegen den Journalisten erheben.
Weil er am 27. Juli 2016 aufzeigte, wie Pierin Vincenz als CEO der Raiffeisen und sein Freund Beat Stocker als wichtiger Player in der Kartenfirma Aduno, massgeblich in Raiffeisen-Hand mit Vincenz als Präsident, geheime Deals tätigten.
Im Herbst 2017, mehr als Jahr später, platzte dann der Vincenz-Skandal, indem die Finma je ein Enforcement gegen den Banker und die Bank eröffnete. Vincenz musste alle Finanz-Mandate hergeben.
Wiederum ein paar Monate später schlugen die Zürcher Straffahnder zu. Früh am Morgen holten sie im Februar 2018 Vincenz und Stocker an ihren jeweiligen Wohnorten ab, nach stundenlangen Verhören steckten sie die beiden in U-Haft.
Dort blieben sie 100 Tage. Im April 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz zu drei Jahren und 9 Monaten, Stocker zu 4 Jahren. Es gilt weiter Unschuldsvermutung.
Die beiden und alle weiteren Involvierten zogen nämlich den Fall weiter, in zwei Wochen stehen sie erneut vor den Gerichtsschranken, diesmal am Zürcher Hirschengraben vor dem Obergericht.
Dort sitzt auch jener Richter, der entscheidend dafür ist, dass der Aufdecker des Wirtschafts-Krimis selber ein Krimineller sein soll.
Der zuständige Unparteiische für alles, was in Strafsachen im Kanton Zürich an Formellem beschlossen wird, gab drei Mal Beat Stocker recht.

Der Vincenz-Buddy und erstinstanzlich wegen Betrugs und weiterer Delikte Verurteilte wehrte sich jeweils gegen den Entscheid der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Bankgeheimnis-Verletzung gegen den Journalisten einzustellen.
Der Oberrichter stützte Stocker – es bestehe eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit, deshalb müsse der Aufdecker sich vor einem Sachgericht verantworten.
Stocker ist die treibende Kraft hinter dem Verfahren gegen den Journalisten; der Vincenz-Kompagnon hat schon immer behauptet, dass hinter seiner eigenen Tragödie eine Verletzung des Bankgeheimnisses stecke.
Belegen will er das mit einem Dokument von Julius Bär. Der Artikel vor 10 Jahren basiere auf einem „Compliance“-Bericht der Privatbank.
Auch Vincenz fuchtelte stets mit der Bankgeheimnis-Keule. Er drohte schon am Tag vor der ersten Publikation zum Thema, im April 2016, allen mit harter Vergeltung.
„Das geht niemanden etwas an“, schrieb er per SMS auf Fragen zu einer 2,9 Millionen-Überweisung von Stocker, „und ich werde alle juristischen Mittel einsetzen um herauszufinden, wer das Bankgeheimnis in derart grober Weise verletzt.“
Danach haben sowohl Vincenz als auch Stocker lange gar nichts unternommen. Vielmehr löschten sie schnell Spuren.
Ihr Zuger Finanz-Vehikel, mit dem sie sich vorab an Firmen beteiligten, die dann bei der Aduno landeten und das offiziell von einem Anwalt geführt wurde, landete still und heimlich in neuen Händen.
Erst als sie selber nichts mehr zu verlieren hatten, nachdem sie lange im Gefängnis sassen, änderten sie die Taktik. Jedenfalls Stocker; Vincenz zeigte nie Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des Medienschaffenden.
Stocker aber gab keine Ruhe. Jetzt hat er nach dem Oberrichter auch bei den drei Bundesrichtern Gehör gefunden. Beide hohen Gerichtsinstanzen haben mit ihren Entscheiden verfügt:
Der Vincenz-Aufdecker gehört vor den Kadi.
Lausanne argumentiert strikt formalistisch. Es drohe kein übertriebenener Aufwand für den Beklagten mit nicht wieder gutzumachenden Nachteilen – alles verlaufe im üblichen Rahmen solcher Finanz- und Wirtschafts-Ermittlungen.
Der Zürcher Oberrichter hatte zuvor, im Unterschied zum Bundesgericht, eine inhaltliche Analyse vorgenommen. Für ihn spricht vieles dafür, dass der sogenannte Compliance-Report der Julius Bär das Corpus Delicti sei.
Dass es dafür keinen Beweis gibt, spielt für ihn keine Rolle. Woher sonst soll der Journalist seine Informationen gehabt haben, fragt er rhetorisch.
Sollte das Zürcher Bezirksgericht den Journalisten verurteilen, lautet die Botschaft: Wer als Medienschaffender möglicherweise Kriminielles aufdeckt, muss damit rechnen, selber ein Straftäter zu sein.


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Juristisch ist die Frage längst geklärt, nur nicht überall. Seit dem Bundesgerichtsurteil 6B_650/2022 können sich Medienschaffende direkt auf Art. 10 EMRK als Rechtfertigungsgrund berufen. Genf hat daraus im November 2025 die Konsequenz gezogen und ein Bankgeheimnis-Verfahren gegen Journalisten rechtskräftig eingestellt. Zürich zieht es durch. Föderalismus ist eine schöne Sache, bei Grundrechten wäre eine gemeinsame Linie aber nicht das Schlechteste.
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Es ist ein kantonales Problem.
Selbst in demselben Kanton gibt es linke, links-extreme und bürgerliche Staats-Anwaltschaften und Gerichte.
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Das zeigt einzig wieder mal was für Probleme der Föderalismus verursacht obwohl die Schweiz ja ein Land sein sollte und alle vor dem Gesetz gleich sind (steht im WC Papier) sind eben nicht alle gleich es kommt schon mal darauf an was für eine Parteizugehörigkeit dein Richter hat, dann wo du wohnst und je nach dem wen du kennst.
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Leider schützt der EGMR die Schweiz auch bei Rechtsmissbrauch, insbesondere wenn ein Bezug zum Schweizer Bankgeheimnis besteht, denn ein Schweizer Gerichtsreferent in Strassbourg beurteilt den Fall zuerst, und schweizfreundlichen Richtern wird dieser dann vorgelegt.
Aus der Praxis: Von meinen 15 EGMR-Beschwerden war je zweimal in 5 Fällen der gleiche Richter zuständig, die meine Beschwerden mit der Argumentation „EGMR nicht zuständig“ abgewiesen hatten.Weitere Begründungen wurde keine gegeben und auch die Reklamationen beim Präsidenten des EGMR blieben zudem unbeantwortet. Soviel zur Praxis!
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@Rudolf Elmer
die europäische Rechtsstaat‑Selbstbeschreibung muss im Lichte der tatsächlichen Praxis kritisch hinterfragt werden. Die EGMR‑Praxis ist formal korrekt, aber faktisch intransparent – und die Schweizer Verfahrenskultur verstärkt diesen Effekt. Das erklärt Ihre Erfahrungen – die die klaren strukturellen Schwächen offenlegen.
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Der EMRK können sie vergessen. Gehen sie einmal der Causa RA Lücke nach, dann werden sie erkennen können, dass alles bis in die letzte Ecke durch organisiert ist.Die Erkenntnis, das Resultat, wird leicht zu erkennen sein aber nur wenn man es sehen möchte oder könnte.
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Im Zweifel ist Anklage zu erheben. Insofern kann das Urteil des BGE ja nicht überraschen. Am von der Staatsanwaltschaft festgestellten Beweismangel ändert sich dadurch nichts und das Resultat dürfte, von den üblichen Unwägbarkeiten vor Gericht einmal abgesehen, absehbar sein.
Viel interessanter scheint mir die Frage, was es für Vincenz & Co. bedeuten würde, wenn der gesamte Prozess erst durch unrechtmässig beschaffte Beweise zustande gekommen wäre?
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Gar nichts, weil die vorliegende Bankgeheimnisverletzung ja nicht mit der Anklage im Zusammenhang steht, die Beweise hat die STA von den Hausdurchsuchungen und dem Finma Encorcment und den Steuerbehörden.
Die Staatsanwaltschaft muss Anklage erheben wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als in Freispruch und nicht bei jedem Zweifel. Da die Staatsanwaltschaft diese Ansicht ja gerade nicht teilt wird Sie wohl kaum viel Aufwand treiben für das Verdikt aus Lausanne
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Am Schluss des Tages wenig überraschend in der Schweiz werden Leute die kriminelle Machenschaften aufdecken immer auch bestraft.
Damit wird das Gebahren natürlich zum Täterschutz. Täterschutz die Leute von der SP & SVP und allen anderen in den Säuhäfelivereinen brauchen.
Wir sind kein Ethis korrektes Land, sondern ein Verein Korrupter Beamter die Ihre Kollegen schützen, die alle auch Dreck am Stecken haben.
Und dann kommen die Sozialromantiker mit Gewaltenteilung, Demokratie usw, das ich nicht Lache, euch hat man das Gehirn gut gewaschen. Stimmt schön ab was euch die Bundeszwergli vorgeben
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Und genau deshalb läuft es so ab wie es abläuft.
Das ganze hat durchaus System und dient zudem dem Eigenschutz unter sich.
Und wir Normalos werden nie eine Chance haben, daran was zu ändern,weil wir beim kleinsten Versuch daran etwas zu ändern sofort eingebremst würden.
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…ihren Finanzierern (Banken und Zentralbanken) sind ungültig und illegal, da kriminell, betürgerisch und erpresserisch.
Sie betreiben ein System der systematischen Insolvenzverschleppung mit krimineller Energie und schuldenbasierten, betrügerischen, inflationierten Währungen mit immer höheren Schuldenbergen finanziert.
Sie existieren alle nur weil sie sich durch ein betrügerisches Schuldenschneeball-Finanzsystem finanzieren lassen. Dieses Betrugssystem können sie nur dank betrügerischer Gesetzgebung
am Laufen halten.
Die Klage gegen IP ist ungültig.
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Geh mit dem Fall an den EGMR hoffentlich gibts aufs Maul fürs Bundesgericht, dem grössten Nachteil das man namentlich auftritt am EGMR spielt bei dir eh keine Rolle. Der EGMR ist günstig, eine Beschwerde kostet 2k aber die Eintrettenswahrscheinlichkeit noch schlechter als vor BGE
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Der EGMR wäre die absolut schlechteste Möglichkeit. Das Problem muss in der Schweiz gelöst werden ! Crowdfunding würde ich sehr befürworten und auch gerne unterstützen. Nur Mut Herr Hässig. Recht muss Recht sein und bleiben.
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Sie schreiben aber viel heute…
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Das Bundesgericht ist kein Gericht sondern eine Institution der Schweizer Teppichetage zum Machterhalt. Man muss nur schauen, wer und wie Bundesrichter oder -in wird. Das Bundesgericht ist der Systemwächter. Das System mag komplett falsch sein – egal, Hauptsache es werden alle umstürzlerischen Gedanken schon im Kern erstickt.
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Leute wie rolf haben eben nichts begriffen!
Wenn du Rechtsprechung willst muss der Richter nicht betroffen sein. Leute wie du geben den ganze Dreckhaufen erst die Legitmierung….wach auf Rolf
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Leute wie Yoda haben eben die Schweiz nicht begriffen !
Wir brauchen KEINE EU um unsere Angelegenheiten zu lösen !
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Röfli
Offensichtlich schon wie dieser Fall ja gerade wieder mal bestens zeigt, im Wallis klappts au nöd so….
Aber Röfli träum weiter, wähl was die Bundeszwergli ins Abstimmungsheft schreiben und blamier den Ausländer am Stammtisch
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Föderalismus als Comedy‑Format….wenn Pressefreiheit je nach Postleitzahl anders gilt, dann ist nicht der Journalist das Problem, sondern das System….
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Föderalsmus hat einzig den Zweck Korruption zu schützen, das man es vor Ort weil man sich ja kennt es eben chli anders machen kann
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Häsch kein bessere Name?
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Luki gegen den Bürokratenfilz. Weiter so, nur nicht den Kopf hängen lassen!
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Genau! Der Bürokratenfilz ist offenzulegen und das habe ich auch im Buch „Der Bär und das Schweigen“ vollzogen. Leider ist es nicht nur ein schweizerischer Filz, sondern den entdeckte ich auch mit meinem 15 Beschwerden am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Herr Elmer, inzwischen weiss hier jeder, dass Sie mal ein Buch geschrieben haben. Lassen Sie es gut sein.
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@Lenny Lenox: Von wo wissen Sie das Mr. LENNOX?
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@Mr Lennox: von wo wissen Sie das und haben Sie es gelesen?
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Viel Fein, viel Ehr.
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Egal wo Vincenz nun auftaucht – er wird erkannt – und das ist gut so!
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Alle schreien hurra aber wenn’s um die Wurst geht steht Hässig nachher alleine da. Kenne ich zur Genüge.
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Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, wie es Henry Ford in den 1940er Jahren anmahnte, wäre die geistige Revolution, längst ein Relikt der Geschichte.
Weil die Bildung, rechtstaatlich und weisungsgebunden, die Irrelehren einer intermediären Funktion (Steuer- und Sozialzahler als Phantome inszenierend) vermitteln muss, leben wir in einer mafiaähnlich agierenden Sekte!
Das Geschäftsmodell Vinzenz wäre bei korrekter Organisation des Geldwesens nicht umsetzbar gewesen. Die Justiz selbst, ermöglicht die Verwerfungen, mit den modellierten Gesetzgebungen!
Nachdenken?
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Der Whistleblower wird in der Schweiz als Nestbeschmutzer bezeichnet und auch so behandelt. 😒
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Lasst für einmal die „Bürokraten“ in Ruhe welche die Gesetze anwenden.
Es sind unsere Politiker, die dieses Gesetz so gemacht haben, und zwar ganz bewusst. Sie könnten es sofort aufheben, wollen das aber nicht.
In wessen Interesse handeln sie wohl?
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Gott, in was für einem Land leben wir eigentlich?! Wir glauben immer, wir sind das beste Land, direkte Demokratie, angeblich auch Neutralität und Zeugs und gleichzeitig können wir nicht einmal mehr Täter und Opfer auseinander halten.
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In dem Sinne: Weiter so!
Go Go Go!!!
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Lukas, bitte kämpfen Sie weiter trotz dem Urteil aus Lausanne. Für
die Herren Vincenz und Stocker gehts erstmals vor dem Obergericht
weiter. Es bleibt spannend.
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Na ja, Recht bekommt man, wenn man Geld und Beziehungen hat. Was meist einerlei ist. Nicht wenn man im Recht ist.
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Der BGE zeigt, wie tief die Schweiz in der Strafbefehls‑Mentalität steckt: Formalismus vor Substanz, Verfahren vor Beweis. Zürich jagt den Aufdecker trotz Null‑Beweisen, ganz im Geist eines Systems, das seit Jahren darauf trainiert ist, ohne richterliche Prüfung durchzuwinken. Genf hingegen stellt solche Fälle ein – ein föderaler Flickenteppich, der Grundrechte nach Postleitzahl verteilt. Politischer Sprengstoff pur: Ein Strafsystem, das wie ein Strafbefehl funktioniert, selbst wenn keiner erlassen wurde. Ein Ja zum Rahmenabkommen würde das Schweizer Strafsystem (Justiz) europäisch entlarven.
Das geht doch in Richtung Täterschutz, oder?
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Das ist in der Schweiz normal. Promis werden nicht bestraft.
Luki war noch nicht oft genug in der Kronenhalle um als Promi durchzugehen.
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Früher hatte JB im Private Banking noch richtige Compliance Officer.
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In seinem ehemaligen Epizentrum, der Stadt St. Gallen, ist Vincenz zwischenzeitlich zur Persona non grata mutiert. Noch nach seiner Freilassung aus der U-Haft hat man ihn ab und zu bei seinem Freund, dem mittlerweile ebenfalls gerade wieder mal tragisch strauchelnden Wirt, dem Kultbeizer Köbi im „Schützengarten“ gesehen. Weil Vincenz nun nicht mehr sponsoren kann, ist auch ein Grossteil seines ehemaligen Umfelds gerade am crashen. Jetzt wird schön sichtbar, dass etliche Leute in St. Gallen direkt am Futtertrog von Vincenz hingen.
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ist der kt SG nicht einer der grössten NFA empfänger kantone?
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Der Köbi hat’s noch einigermassen recht gemacht – seitdem sein Junior im Schützengarten „amtet“, geht ziemlich alles schief. Das Lokal läuft bei weitem nicht mehr wie früher, die Qualität ist wirklich unbefriedigend, die Preise viel zu hoch. Darum haben sich die Stammkunden fast vollständig verabschiedet.
SG liegt in absoluten Zahlen an 3. Stelle. Nach Einwohnern sieht das aber ganz anders aus.
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Vielleicht gibt es sogar Richter, die möglicherweise aus politischen Gründen IP am liebsten schließen würden.
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Leider ist unsere Justiz schon längere Zeit zu hinterfragen. Liebschaften,Coronaurteile,die Liste könnte fortgestzt werden,,,,,.
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Deshalb müssen wir aufpassen, dass sich die Justiz nicht in allen Belangen über die Demokratie stellt. Wenn sie könnten würde es wohl passieren.
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Wenn man das so betrachtet, könnte man das Gefühl haben, letztlich ist jedes Urteil von der politischen Einstellung des Richters abhängig.
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Das ist doch ein offenes Geheimnis. Manche Richter tauschen das Gesetzbuch eben gerne mal gegen ein Parteibuch ein, wenn das Urteil zur eigenen Ideologie passen muss! Und, es geht offensichtlich gegen IP, um den Rechtsstaat vor der nackten Wahrheit zu ‚schützen‘, deklariert die Justiz Inside Paradeplatz lieber als anarchisches Diskursumfeld. Logisch wollen Richter und gewisse Parteien IP den Stecker ziehen. Echte Transparenz erträgt dieser Rechtsstaat nicht! Hässigs unbequeme Aufklärungsarbeit wird lieber abgewürgt, um den eigenen Filz diskret zu vertuschen! Willkommen im Willkürstaat Schweiz!
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Bei Watson mögen sie IP überhaupt nicht. Gab letztens da auch ein Artikel darüber und in den Kommentaren gabs nur Hass gegen IP.
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Watson Zielgruppe: Junge und junggebliebene Erwachsene (Millennials und Gen Z) Tja, diese Früchtchen haben ja schon Angst vor dem Montag, somit keine Referenz!😂
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Weil:
Staaten, Regierungen/“Gesetzgeber“, gesamte Justiz, Gerichte, Richter, Polizei, Zoll, Militär etc. sich durch Währungen (Falschgeld) finanzieren lassen die nicht Geld sind, sondern Schulden und durch Verschuldung/Bankkredit entstehen. Bezahlen mit Schulden ist tatsächlich schon ein Betrug, und geht eigentlich gar nicht weil die Schulden ja nie verschwinden oder abbezahlt werden können. Das gesamte System von Staaten Regierungen,Justiz, Banken ist Betrug und illegal, Gerichtsentscheide alle ungültig! China tauscht deshalb die Betrugswährungen jetzt immer mehr in Edelmetall um.
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jetzt sofort zu sofort zu demonstrieren!
Ja, tatsächlich muss viel mehr wie nur demonstriert werden!
Was da von dieser korrupten Justiz gegen IP losgetreten wird ist völlig inakzeptabel!
Wir, die Bevölkerung dürfen nicht zulassen, dass die Justiz nun auf ein kleines Medienunternehmen einschlägt und den tatsächlichen Prozess gegen die korrupten Banker in die Verjährung verschleppt.
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IP sollte gerichtlich geschlossen werden.
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Begründung ???
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Aha,und wann müssen Stockerli und Vincenzli mal wieder vor den Kadi? Während ein Normalbürger wegen eines falschen Parktickets sofort die Härte des Gesetzes spürt, bekommen die millionenschweren Aktenberge der beiden Ex-Banker im Staatsanwaltschafts-Archiv erst einmal ein ausgiebiges Sabbatical…? Also, fünf Sterne Service für Betrüger? Weit haben wir es in der 🇨🇭 gebracht, wow. Höchste Richter, dass ich nicht lache…😂!
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Das ist in der Schweiz schon lange so bzw. war nie anders. Schurkenfilz im Schurkenstaat.
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Auch in diesem Land verwundert mich zunehmend nichts mehr- was Justizia betrifft.
Aber zypisch: Die intelligenten müssen schweigen oder werden eingebremst, damit die Kriminellen hörbar werden.
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Und wo ist der Bericht dass Lukas Hässig vor Gericht verloren hat??
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Hier das ganze Urteil (Homepage Bundesgericht, Entscheid vom 16.6.26 , publiziert 24.7.26)
https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://16-06-2026-7B_604-2026&lang=de&zoom=&type=show_document
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Die Schweizerische Juristerei verkommt zunehmend zur Bananenrepublik, das musste ich leider selber erfahren. Wenn „die Kollegen sich finden“, hat man schlicht keine Chancen!
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Erwartet jemand etwas anderes in diesem Land? Nein, die grossen lässt man laufen, die kleinen hängt man auf…
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist schon längstens dahin!
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„Der Artikel vor 10 Jahren auf einem „Compliance“-Bericht der Privatbank basieren.“
Sinn für Rechtschreibung Äpfel?
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Der hier Schreibende schreibt in der 3. Person über einen Artikel, denn er selbst geschrieben hat? Ist er jetzt eine Majestät oder hat er einen Ghostwriter? Ich habe schon lange den Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Also wenn jemand das Bankgeheimnis verletzt und es bewiesen werden kann, dann ist das eine Straftat in der Schweiz. Ansonsten warum gibt es dann ein solches Gesetz?
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@Rambo
Sie sind Deutscher – logisch verstehst du das nicht. Hier ist die Rechtslage eindeutig, aber die Anwendung wird kantonal verbogen. Gleiches Gesetz, völlig andere Konsequenzen. Im einen Kanton passiert nichts, im anderen stehst du vor dem Richter. Das Problem ist nicht das Gesetz. Das Problem ist, wie es in der Schweiz angewendet wird.
Und genau das wirkt für Aussenstehende wie ein Systemfehler.
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Ach common, Moneyparl hat Bankkundendaten an Franchisnehmer weitergegeben und diese als eigene Mitarbeiter ausgewiesen hat keine Sau interessiert
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Komm schon Luki, du wirst doch nicht etwas wegen lumpigen 1200 Fränkli ein derartiges Theater auf- und abziehen? Oftmals übertreibt und übermarchet hat der Hässig halt schon – und zwar ganz gewaltig. Und nun wird er eben zur Kasse gebeten.
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Um normale Bankkunden zu schützen, bestimmt nicht um Kriminelle zu schützen.
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Bankgeheimnis schützt nicht Kriminelle, aber wer das Bankgeheimnis verletzt ist kriminell. Gibt es jetzt Beweise oder ist das erfunden? Ich bin nicht Deutscher. Vor 700 Jahren kammen Deutsche Vorfahren in die Schweiz. Ich identifiziere mich nicht als Deutscher, weil aus Graubünden komme. Das Problem in der Schweiz ist, dass trotzt Prozessen Wirtschaftskriminelle nicht verurteilt wurden. Ist die Justiz unfähig oder waren die Angeklagten unschuldig? Die Jusitz sollte jetzt klären, ob Vincenz Strafbestände begangen hat und dafür büssen muss. Ansonsten war es eine Fehlleistung.
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Nun schau mal her, der „John Rambo“ (richtiges Pseudonym!) als Vincenz-Verteidiger und sein Statthalter! Neiaberau „Rambo“, so einen Seich verzapfen… So gibt er sich nun der Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preis. Und: Nun wissen es alle, bei wem etwas nicht ganz stimmt!
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Weshalb wird auf die Beschwerde nicht eingetreten?
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Einmal mehr. Die totale Verluderung der Schweizer Justiz. Passt zu Lausanne!
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… und zu Crans-Montana !
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Das ist Justiz a la Schweiz. Eine Straftat aufdecken ist strafbar. Bei der Mafia gilt dieser Ehrenkodex auch. Vermutlich waren die Bundesrichter eh mit ihren Bundesrichterinnen am rummachen und hatten keine Zeit.
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bitte link mit spendenaufruf aufsetzen, um spenden zu tätigen, als unkostenbeitrag an dieses unnötige verfahren.
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Free Lukas!
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Genau!
Im Knast gibt es weder Scampi, noch Kritzeleioen von Gustav Zumsteg.
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Als Staatsanwaltschaft würde ich jetzt erst einmal den Prozess gegen Vincenz / Stocker abwarten. Dann natürlich die Urteilsbegründung (die dürfte irgendwann Sommer 2027 vorliegen).
Dann muss sich ein Staatsanwalt in den Fall einarbeiten. Vielleicht gibts auch noch 1-2 Wechsel.
Die Verjährung tritt nach spätestens 15 Jahren ein. Das ist absolut machbar.
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Die Staatsanwaltschaft ist an Eile nicht interessiert, lieber verjähren lassen!
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Liegenlassen erledigt sich von selbst.
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Die Verursacher von 40 Toten in Crans Montana sind frei und der Aufdecker von Wirtschafts-Straftaten soll gerichtlich belangt werden.
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Richtig ins Gefägnis müsse hier nur Raser und Kiffer.
Wirtschaftskriminelle im grossen Stil wurden in diesem Land noch nie belangt.
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In Hamburg-Slumburgrennen ausländische gruppenvergewaltiger frei rum, aber Leute, die keine GEZ zahlen wollen, landen im knast.
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@John
Sie sind naiv.
Es ist kein Flüstern von Korruption, kein heimlicher Handel im Dunkel.
Es ist die Schweiz in ihrem Element, ein Land aus Regeln, die nicht gleich greifen, die wie Berge stehen – schön, fest, ein System Schweiz und das Erfolgsmodell Schweiz, präzise gebaut – als wäre die Bevölkerung ein Verdacht, den man verwalten muss.
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Diese Typen werden nie mehr ein Gefängnis von innen sehen.
„Vor dem Gesetz sind alle gleich“, ich lach mich krumm……
Die werden schon irgendwo Kohle deponiert haben um Star Anwälte zu engagieren…..
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Solange vor allem die Bürgerlichen unseres Parlaments die Aufnahme einer whistleblower Norm ins Gesetz verhindern solange sind den Richtern die Hände gebunden.
Adressaten sind daher nicht die „bösen“ Richter sondern eine Legislative, die die Straffreiheit der whistleblower verhindert.
Dagegen UK, wo Transparenz und Aufdeckung von Missständen ein schützenswertes Gut sind:
„As a whistleblower you’re protected by law – you should not be treated unfairly or lose your job because you ‘blow the whistle’.“
Quelle:
https://www.gov.uk/whistleblowing
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Wer sind denn unsere Parlamentarier und warum wollen die keinen Schutz der Whistleblower??
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Könnt ihr eine Spende machen:
https://insideparadeplatz.ch/spenden
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Danke für den Hinweis!
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Also jener, der dauernd über die UBS herzieht, hat sein Bankkonto bei der UBS?
Beiträge können überwiesen werden auf:
Inside Paradeplatz GmbH, Giessereistrasse 5, 8005 Zürich
UBS AG, Zürich-Löwenplatz, Talacker 24, 8001 Zürich
IBAN CH980020620614746601D, BIC UBSWCHZH80A
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Ist doch super. Gibt neue konkrete und interessante Artikel. Vorfreude herrscht.
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Die eigene Gerichtswelt wird sich erneut selber entzaubern und Herrn Hässig werden garntiert weitere Ehren zuteil.
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Verbrecherfilz, der Whistleblower zum Schweigen bringen will – das macht in der Schweiz schon lange Schule bzw. war nie anders. In Seldwyla haben der Dorfsheriff, der Pfarrer, der Bürgermeister und der Schulleiter das Sagen. War nie anders in diesem Staat von aufgebohrten Kuhhirten…
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Man schaue zu dem mutigen (!!) Hr.Quadroni, der den Baukartellfilz in Graubünden öffentlich machte!
Familie weg, verarmt und alleine?!
Dafür wurden andere Bau-Firmen saugross mit z.T.über 550 Arbeitern, andere überstanden die Bussen nicht….!
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Der Bürger wird darauf konditioniert das er komplett am A….wenn er sich erdreistet sein Maul aufzumachen
Und dann schwingen die Grossmäuler Wörter wie Zivilcourage durch die Luft, Domkratie, Rechtstaat usw.
Alles nur Massenkonditionierung und die Masse glaubt immer noch die Class Politique sei sauber und Strafrecht irgendwie gerecht.
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Die Richter schützen Steuerhinterziehung und Korruption!
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Es sind nicht die Richter. Sie müssen sich an die Gesetze halten
Auch keine von der SP, sondern es sind die Rechts-Politiker.
Sie konstruieren absichtlich Gesetze ohne Zähne, damit Personen mit Geld möglichst wenig verurteilt werden können! Jedes Gesetz, schränkt die Freiheit (der Betrüger mit Geld) ein! Das ist ihre Einstellung.
Daher werden die Gesetze so konstruieren, dass vielmals die Opfer zum Täter werden. Jeder Reiche kann die Verfahren verzögern, bis sie teilweise verjähren.
Was übrig bleib von dieser „Gerechtigkeit“ sind die horrenden Kosten die der Staat, somit der Bürger bezahlt!
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Die Justiz und Politiker können die Wahrheit nicht ertragen und mit dieser umgehen. Nur nicht aufgeben! Danke für Alles was Du uns Gutes tust.
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Das ist typisch Schweiz. Versucht man Missstände aufzudecken und die Wahrheit zu publizieren wird man sofort verklagt wegen Ehrverletzung, Verleumdung oder Bankgeheimnis oder sonst irgendetwas. Die Schweiz ist das Täterschutzland Nummer 1.
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Die Class Politique allen voran die SVP mit Ihren Lakein ist hier ganz ganz vorne mit dabei, das die vermögenden Täterschutz haben, als Wählerstärkste Partei sowieso.
Dafür den Ausländer blamieren und den Bonzen hofieren
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Vorsicht beim Seife Bücken, Lukas!
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geht es bei IP um Journalismus oder darum, viel Geld mit Klicks zu scheffeln? IP will von allen andern alles wissen – wieviel Geld er mit IP scheffelt dagegen, das ist streng geheim. Das nennen sog. Journalisten Transparenz
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Unverständlicher Kommentar. Vielleicht sollten sie eine neue Webseite kreieren, zum Bsp. O.P. Mit Outside Paradeplatz werden sie sicher bald Millionär.
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1200 Franken! Dafür bekommt man in der Kronenhalle 10 Scampi!
Das schlimmste ist, in der Zürcher Justiz zu landen. Die Prozesse dauern Jahrzehnte, resultieren in tausenden von Seiten Müll, welche jede bis zu 500 Franken kostet.
Aber es gibt einen Lichtblick: am Schluss wird der Täter typischerweise freigesprochen.
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Es gibt einen Lichtblick, ja und zwar das der Trottelbürger sich die Dekadenz irgendwann nicht mehr leisten kann
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Dass es in der Schweiz jemals ein Gesetz gab, das Journalisten für das Bankgeheimnis verantwortlich machte, ist unfassbar. Die Justiz darf niemals zur Vertuschung von Finanzbetrug beitragen.
Werter Herr Hässig, wie heisst es doch:
„Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft.“ Und die Antwort erfolgt prompt: „Fürchte dich nicht vor ihnen; denn ich bin bei dir und will dich erretten“. Erst durch die Beobachtung der Ereignisse und Realitäten in diesem Land können wir direkt erfahren und lernen wie es um das Land bestellt ist und so in kreaktiver, positiver Weise damit
umzugehen. Dabei hat die Wahrheit den Vorrang und nicht derjenige der sie vorgibt zu sprechen.
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Lukas Hässig:
„Dass es dafür keinen Beweis gibt, spielt für ihn keine Rolle. Woher sonst soll der Journalist seine Informationen gehabt haben, fragt er rhetorisch.“
„In dubio pro reo“ lautet der Spruch den offensichtlich der Richter nicht kennt. Wer hat ihm zum Richter gemacht, welche Partei ? Und: wie lautet der Name des in der Jurisprudenz brillianten Richters ?
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betrifft die Urteilsverkündung. Hier wurde aber noch kein Urteil gefällt.
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Einfach unglaublich…uneinsichtig und es gleicht einer Bananenrepublick!!!
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Dann schaue man auch ins FL, wo man nicht nur von Onassis eine Hausbeschriftung findet auch von der Pestalozzistiftung…..
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Entscheid gelesen. Korrekt. Auf die Beschwerde wurde nicht einmal eingetreten. Anwalt von IP leistete schlechte Arbeit. Fakt.
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Wer Schnupfen beschreibt erklärt nicht die Erkältung.
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Bevor man etwas kurz fassen kann muss man es lesen und verstehen.
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Ich bin gespannt, ob das Zürcher Obergericht den Quellenschutz höher gewichtet, als das Bankgeheimnis, das m.E. vor allem Wirtschaftskriminelle und Steuerhinterzieher vor Strafe schützt. Wenn nicht, könnten auf uns Steuerzahler enorme Kosten zukommen.
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Dieses sog. Bankkundengeheimnis war primär als Kundenschutz gedacht.
Mittlerweile wird es vermehrt zur Verdunkelung krimineller Handlungen dort missbraucht, wo das Geschäftsgeheimnis normalerweise aufgeweicht werden könnte, weil das öffentliche Interesse an Aufdeckung stärker wiegt.
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Gesetze und Regelungen sind fliessend interpretierbar und werden je nach Interessenlage immer situtationselastisch anwendbar bleiben. Verfügbare Mittel (Geld und Geist) sowie Ausdauer mit zeitlich beeinlussbarer Bearbeitungsdauer und kollegialer Verbundenheit werden letztlich das Endresultat entscheidend bestimmen.
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Anwälte sind bei jedem Verfahren die entscheidenden Schlüsselfiguren.
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Machen wir uns nichts vor: Das Bankgeheimnis dient in erster Linie der Verschleierung und damit Ermöglichung von illegalen oder zumindest illegitimen Transaktionen. Und damit der bevorzugten Bereicherung der Kunden wie der Banken. Es bezahlt der kleine Bürger, der alles korrekt macht und keine Topshot Anwälte hat.
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Justitia ist bekanntlich blind Entscheidend ist letztlich wer was mit welchen Mitteln und Argumenten auf welche Waagschale legt.
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Hier zeigt sich, wie Finanzkriminalität und insbesondere Bankerkriminalität von unseren Politikern, der Justiz und auch den Medien geschützt und gehätschelt werden. Der Aufdecker wird zum Täter. Der Kriminlle zum Held. Warte auf die erste Homestory von Vincent in den Medien. Keiner schorrt so gut.
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IP hat das „Bankenthema“ verlassen. Inzwischen widmet sich IP fast vollständig der Boulevardpresse (inkl. Gastrokritiken, Sport, etc.).
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Justiz soll Recht schützen. Was Recht sein soll, bestimmen Politik und Stimmbürger. Anwendung bleibt aber letztlich dann situationselastisch sehr menschlich und intanzenbezogen.
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Anscheinend sind auch höchste Richter in der Schweiz käuflich, und wer hätte das gedacht! Absolute 🐽!
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Oder wurde etwa irgendetwas aufgearbeitet beim Jahrhundertskandal vor ein paar Jahren.
Eben.
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Ui Lucky Luke – dann bist du also ein Straftäter. Bekommst du mit so einer Verurteilung überhaupt noch eine Wohnung oder einen Kredit oder Geschäftskunden für den Blog, oder wirst du an der Grenze nach Deutschland gleich gefragt, ob du wieder einen Bankenskandal aufdecken willst? Während hier Papierlose Generalamnestie geniessen, gerät ausgerechnet derjenige ins Visier, der Missstände öffentlich macht. Ein kleiner Trost: Das war schon immer, wenn sich eine Zivilisation dem Ende nähert. Final days in jeder Hinsicht!
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Kill
The Messenger
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Fester Staatslohn: die höchsten Richter der Schweiz – verdienen ein Bruttogehalt von rund 360’000 bis 365’000 Franken pro Jahr.
Unabhängigkeit: Dieses feste Einkommen aus Steuergeldern soll garantieren, dass die Richter finanziell unabhängig sind. ACHTUNG: Sie dürfen keine Schmiergelder, Spenden oder private „Sponsorengelder“ annehmen, aha?😂 Fazit: Ja genau, wer’s glaubt, wird selig! Wahrscheinlich verbuchen sie die Champagner-Runden mit Pierin und Stocki einfach diskret unter ‚Fortbildungskosten‘ dieses elende 🐽📦!
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Ja, ja, drohen das können Sie die beiden Vögel Vincenz und Stocker. Bloss, das wird ihnen nichts mehr nützen. das Zürcher Obergericht wird das Urteil des Bezirksgerichts bestätigen, wenn nicht gar leicht verschärfen.
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Da sieht man mal wieder wie kaputt unser System eigentlich ist! Da wird wieder mal bewiesen das dass System so aufgebaut ist, das es sich selber schützt und das sich die sogenannte Elite dank diesem System selber untereinander Schützen kann. So können sie untereinander auch sicherstellen das ihnen kein Außenstehender die Butter vom Brot nehmen kann und sie innerhalb ihrer Gilde ihre eigene Brut Rekrutieren und heran Züchten können und später an strategischer Stelle
Platzieren können.
Und dank dieser Tatsache können sie sehr gut Leben mit ihrem konstruierten System.
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Der demokratische Rechtsstaat ist alles andere als perfekt und sehr menschlich ausgeprägt. Ganz im Gegensatz zur Autokratie darf man ihn allerdings (noch) kritisieren ohne gleich verhaftet zu werden.
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Das Gesetz zum Bankgeheimnis müsste eigentlich „Kriminellenschutz Gesetz“ heissen. Dies weiss in der Schweiz eigentlich jeder und das schon lange. Deshalb bitte nicht so verwundert tun, wenn jemand den Kriminellenschutz missachtet und deshalb vor dem Richter landet.
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Die parteizugehörigen Bundesrichter sind parteiisch, darum müssen sie auch einer Partei angehören, um gewählt zu werden. Schweizer Demokratie ade, mit oder ohne EU.
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Am Widerstand lernt man am meisten.
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Quellenschutz – damit müsste das BG doch seit Corona, Lauener und den 200 geleakten Emails an Ringier doch einige Erfahrungen gesammelt haben…
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Tja, würden Sie EU-Gerichten vertrauen, dann wäre ihre nächst-höhere Instanz der EGMR in Strassburg. Insbesondere für Ihre „Menschen“-Rechte als Journalist eine denkbare Option. Aber vielleicht zuerst mit einem fähigen Anwalt diskutieren. Einen Spendebutton können Sie hier ja problemlos einbauen.
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Wer mit dem Feuer spielt braucht Erfahrung in Brandbekämpfung. Nun ist aber jedes Feuer unberechenbar eigenständig anders. Besonders gefährlich sind die regional unkontrollierbaren Flashover mit verbundener Gasentwicklung.
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Naja, wer anderen ins Schienbein „gingget“ muss halt auch einstecken können
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Also, Hässig hat Vincenz & Stocker die Maske vom Gesicht gerissen. Dass die Justiz jetzt den Journalisten verhaftet, statt den Dieb zu jagen, ist kein ‚Einstecken‘, sondern staatlich geprüfte Täterschutz-Realsatire. Das Ganze ist aber anscheinend einfach zu hoch für den dummen Peti – wer das verteidigt, hat das Prinzip Rechtsstaat nicht verstanden.🤡
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Einstecken, das kann der Luki leider nicht. Hat er auch nie gekonnt!
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Also bitte nicht übertreiben! Verhaftet wurde Lukas Hässig (noch) nicht. Die „Diebe“ wurden schon längst gejagt – was nun im August (endlich) folgt, ist der Prozess vor der zweiten Gerichtsinstanz.
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Stocker will das finale Urteil. Das wird er bekommen. Tja, möge er seinen Frieden finden, Amen.
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Vom Bundesgericht abgewiesen, vom Parlament rehabilitiert:
https://inside-justiz.ch/vom-bundesgericht-abgewiesen-vom-parlament-rehabilitiert/
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das Freimaurer-Karussell dreht munter weiter während der Grossteil des Volks darbt..
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Dem Ganzen kann man schon einen Riegel schieben: Einfach keine Steuern mehr bezahlen, damit diese korrupten Richter endlich entsorgt werden!!!
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Lukas war lediglich der Strohmann, bezahlt und eingesetzt durch Leute, die Vincenz loswerden wollten. Sich daraus als Heldeb und Superspürnase zu feiern ist einfach nur erbärmlich. Was Lukas wirklich kann, zeigt er seit dieser Story. Da kommt gar nichts mehr mit Substanz
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Traurig, aber wahr die Erkenntnis, dass Recht und Gerechtigkeit GAR nichts Gemeinsames haben. Je nach Partei/Kopf bist Du füer 100% DAS SELBE: nicht schuldig oder schuldig 🏆
Bingo-Lotto Samschtig Jass Fondue Gesetz-Dreher Runde + Praxis Delay Erfahrung aus Crans M., Wein&Brand Skandale, USZCardio, AG Grossrats Staunen, Misox Foxes, etc etc
VIEL FIGHT-ENERGY fuer’s grosse Eidg. Schwingfest im Richter Saalmehl👍✌️
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Quadroni – aufdecker der Engadiner Baumafia laesst gruessen..wurde auch bestraft
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Wer als Richter Bodyguard für kriminelle Konten spielt, hat jeden Anspruch auf unsere Steuergelder verloren. Riegel vorschieben, Finanzen blockieren und diese Justiz-Posse endlich beenden!!! Gahts no?
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Eigentlich hat L. Hässig damals mit der Aufdeckung der Vinzenz- und Stocker-Machenschaften die Arbeit der Finma oder auch der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftliches gemacht. Dafür ist Anerkennung fällig. Die Juristen glauben nun noch ein Haar in der Suppe gefunden zu haben, den Bär-Compliancebericht als Infoquelle. Hätten die genannten Behörden die Sache an die Hand genommen, so hätten sie den herausfordern können. Taten sie aber nicht. Dafür ist Tadel fällig.
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Seit ich weiss, dass die Raiffeisen völlig geschont wird und unbeschränkt Mittel gegen die Angeklagten einsetzen kann, denen die Mittel gesperrt werden: Dieser Prozess ist ein Schauprozess, von Anfang an angekündigt als Prozess des Jahrhunderts, von dem Anspruch man nicht mehr runter kann. Man wollte politische Ziele erreichen. Hier ist die Glaubwürdigkeit Null. Letztendlich auch die von Hässig, der von diesem Fall enorm profitiert hat.
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Warum stehen eigentlich die früheren Raiffeisen-Präsidenten wie Franz Marty, die Lach-Kappelle und Rüegg-Stürm nicht auch vor Gericht?
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Gem. eigenen Angaben lebt Vincenz heute von 2’200.- AHV:
https://www.20min.ch/story/betreibungen-gegen-pierin-vincenz-ueber-56-millionen-franken-103201574
Für mich klingt das nicht sehr glaubwürdig. Als eh. CEO sollte min. in der PK (2. Säule BVG) ein schönes Sümmchen stecken.
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wenn Stocki dem Kollegen einen „Zustupf“ für seine investigative Nachtschicht im Rotlichtmilieu zusteckt, wird er schon über die Runden kommen. Schliesslich kennt man sich, und ein bisschen Filz hält zusammen und im Winter bekanntlich auch noch warm!😂
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Er scheint einer der Menschen zu sein, die alles Geld ausgeben. Und mit seinem verschwenderischen Lebensstil frisst das auch rasch die PK weg, die er sich bestimmt auszahlen liess.
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Wirtschaftskriminalität sollte nicht mehr vom Bankgeheimnis gedeckt werden – das kann auch ein hohes Gericht so sehen.
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Wenn man die Zunge in einer anderem Richterin hat fehlts am Weitblick
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Aus anderem Anlass war ich zu jener Zeit bei Lukas Hässig, und wir kamen auf das Bankgeheimnis zu sprechen. Ich meinte, wenn man solche Akten habe, so könne man sie irgendwo auf einen Leaks-Server legen und diesen als Quelle zitieren. Lukas Hässig meinte, das sei nicht sein Stil, wenn er solche Akten hätte, würde er sie nicht verwenden und sowieso keine solchen Tricks anwenden.
Ich fand das sehr anständig. Aber: keine gute Tat bleibt unbestraft.
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Weitermachen Herr Hässig, dieser Kampf mag verloren sein, aber nicht die Schlacht!
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Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, wie es Henry Ford in den 1940er Jahren anmahnte, wäre die geistige Revolution, längst ein Relikt der Geschichte.
Weil die Bildung, rechtstaatlich und weisungsgebunden, die Irrelehren einer intermediären Funktion (Steuer- und Sozialzahler als Phantome inszenierend) vermitteln muss, leben wir in einer mafiaähnlich agierenden Sekte!
Das Geschäftsmodell Vinzenz wäre bei korrekter Organisation des Geldwesens nicht umsetzbar gewesen. Die Justiz selbst, ermöglicht die Verwerfungen, mit den modellierten Gesetzgebungen!
Mündiges Nachdenken?
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Die Daumen nach unten Drücker geben zu verstehen, dass eine mündige Denkweise nicht erwünscht ist und man blindlings der staatlich verordneten Missbildung folgen sollte!
Henry Ford lässt grüssen!
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Die gravierendste Verletzung des Bankgeheimnisses liess ausgerechnet unsere eigene Justiz vor wenigen Jahren zu. Wegen mutmasslicher Steuervergehen durften US-Anwälte direkt bei der Credit Suisse einmarschieren und Kundendossiers durchkämmen. Heute weiss jeder, welche Konsequenzen die Weitergabe solcher Daten an die USA hat. Ich empfehle daher dringend, diesen massiven Vertrauensbruch lückenlos zu untersuchen – und das Bagatelldelikt von LH endlich ad acta zu legen.
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Interessant dürfte in dieser ganzen Geschichte auch die Causa Spuhler sein. Die verschiedenen Telefonate, die ex welche bei Spuhler eine Anstellung fand. Da wurde doch gemauschelt und getrickst. Interessanterweise ist dieses Thema „versunken“. Warum? Wer war daran beteiligt, warum kam nichts näheres heraus? Auch da hätte unser IP-Held sicherlich noch verschiedene Links zu verbinden. Diese Angelegenheit erinnert etwas and Andrew, Fergie und Epstein. Es scheint, gewisse Kreise wollen die Wahrheit gar nicht aufgerollt sehen. Es brennt in der Schweiz. Das Volk wird für dumm verkauft, einmal mehr!
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lieber Lucky, lass dich von dieser korrupten Justiz nicht unterkriegen – genau dein lauter Protest ist das Gift, das dieses System der Vetternwirtschaft am meisten fürchtet! Weiter so. Danke!
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nach dem staatspolitisch unentbehrlichen Segeltörn des Walliser Staatsrats nach Korsika: Steht als Nächstes ein Bildungsurlaub im Bündnerland an? Pierin Vincenz gibt sicher gerne exklusive Nachhilfe darin, wie man Spesenkonten im ganz grossen Stil optimiert – natürlich rein dienstlich!😂
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„Das Bankgeheimnis dient dem Schutz der Privatsphäre ehrlicher Bürger, schützt jedoch keine kriminellen Handlungen.“ So hab ich das mal gelernt, ist das heute nicht mehr so?
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🇨🇵“Il est inacceptable que les médias ne puissent remplir leur rôle démocratique essentiel sur un sujet aussi crucial…“
https://investigativ.ch/fr/larticle-47-de-la-loi-sur-les-banques-doit-etre-revise/
🇨🇭En Suisse, le „quatrième pouvoir“ a été légalement assassiné, après avoir déjà été vendu à d’autres intérêts financiers. Puis la „neutralité“ bradée pour finalement n’être qu’une chimère (la „manœuvre H“ en témoigne encore depuis 1939).
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Sind das die beiden Bundesrichter, die verbotenerweise ein Verhältnis haben, die diesen irren Entscheid gefällt haben?
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Ist das das gleiche Bundesgericht, wo an sich klare, unmissverständliche Regeln zu innergerichtlichen Beziehungen, Liebschaften und Techtelmechtel bestehen, die Richter selber sich aber darum foutieren und dem Bürger demonstrieren, dass für sie Regeln nicht gelten?!? Dieses BG?!?
Wenn einer dieser drei entscheidenden Richter Donzallaz oder Van Graff heissen sollte, würde ich an Lukis Stelle sofort in Revision!
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Dran bleiben, dran bleiben. Es wird interessant.
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Die gemeine Bevölkerung der Schweiz erwartet von der Justiz: Betrüger sind hart zu bestrafen und, dass die Gerechtigkeit nicht verloren geht und das ist im vorliegenden Fall und im Fall USZ nicht gegeben. Beim USZ muss leider sogar von Begünstigung von Straftätern durch die Justiz ausgegangen werden. Ganz sicher aber will das Volk keine Umkehr des gesunden Menschenverstandes, nämlich, dass jene Leute, die etwas Gravierendes aufdecken, zum Straftäter hochstilisiert werden. Aber so wie ich, denkt halt bloss die normale Bürgerschaft und nicht die „Rechtsverdreher“!
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Es ist höchste Zeit, dass Lukas Hässig selbst einmal die Justiz von der anderen Seite kennenlernt. Jahrelang hat er mit scharfen Schlagzeilen Existenzen beschädigt und dabei gerne den Richter gespielt. Jetzt muss ein Gericht klären, ob auch für ihn die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen. Medienfreiheit ist kein Freipass, Gesetze zu missachten. Gerade wer täglich Transparenz und Rechtsstaatlichkeit von anderen einfordert, sollte sich einer gerichtlichen Überprüfung ohne Sonderstatus stellen.
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Warst du noch an der BGE Swinger Night?
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@ Freiburghaus: … zu missachten“. Richtig! Aber die SRG (mit Sommarugschem Vorbildfunktions-Freipass) will davon nichts wissen: Sie missachtet das Verbot der Leihmutterschaft zum wiederholtem Male und tritt es gleichzeitig mit Füssen. (Borer und Partner’s Reisen zur Leihmutter in den USA). SRG = Vorbild für Gesetzesmissachtung(en)!
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Der Fall Vincenz ist kein Sieg der Gerechtigkeit, sondern ein Lehrstück über die Ökonomie der Macht. Hässig hat sich als Robin Hood der Finanzwelt inszeniert – aber sein Bogen hat den Wald abgefackelt. Der Steuerzahler zahlt die Zeche, Vincenz ist pleite, und die wirtschaftlichen Kollateralschäden sind nicht zu übersehen: Das Red Lips ist Geschichte, und der Kult-Beizer Köbi in St. Gallen kämpft ums Überleben. Die Escort-Dame hingegen hat mit dem geringsten Aufwand den grössten Reibach gemacht – sie hat das System nicht bekämpft, sie hat es genutzt. Das nennt man ökonomische Kompetenz.
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Bester Kommentar!
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Guter Artikel für Clickbaits. Die 1‘200 Verfahrenskosten, sollten locker eingespielt sein und am Montag ist die Verjährungsfrist erreicht. Kein Verfahren und Geld verdient, was willst du mehr Luki?
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Noch nicht verjährt?
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Das Bankgeheimnis hat sich selbst überlebt und sollte endgültig abgeschafft werden.
Einst gedacht für eigenverantwortliche und mündige Menschen ist es inzwischen zum Versteck krimineller Handlungen pervertiert.
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Warum nicht das Bank(kunden)geheimnis für alle Richter, die Staatsanwaltschaft und alle Politiker aufheben. Vorauseilende Vorratsdatenbeschaffung soll ja Korruption und Betrug vorbeugen?
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Wer freiwillig als Bank sauber spielt und es jaehrlich der FINMA zur amtl. Beglaubigung zustellt, sollte die FINMA 5***** Marke, fuer 12 Monate in Anspruch nehmen dürfen. Selbstverantwortung bedeutet auch bei Umsetzung: no problem bei Selbstdeklaration. Problem solved – FINMA am Guetsiegel verteilen@ Transparency/KYC/Image/Security/Governance/Trust & MUST.
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Das Obergericht kann zum Schluss kommen, dass es für den Rechtsbruch einen Rechtfertigungsgrund gab.
Das Gericht kann also den Straftatbestand in subjektiver und objektiver Hinsicht als erfüllt erkennen, die Tat jedoch für erlaubt und straflos erklären (Art. 32 StGB), weil die Berufspflicht die Tat gebot. Es kann um einen solchen Schluss eigentlich nicht herumkommen. Das Bankgeheimnis darf Kriminalität nicht schützen.
Ein solches Urteil wäre ein klarer Standpunkt zugunsten der seriösen Schweiz.
Für die beiden Angeklagten im RB-Strafverfahren gilt aber nach wie vor Unschuldsvermutung.
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Laternen!! Wir brauchen mehr Laternen!!
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Man könnte auch anders fragen:
Wer hat die schlappe Bauernbank nach oben gebracht? wer? klar, Vincenz.
Warum musste der Präsident des VR der Raiffeisen, Ruegg?, der die Belege akzeptiert hat, nicht vor den Kadi?
Was ist mit Franz Marty geschehen, als Bankpräsi Raiffeisen ahnungslos, dafür aber rund 250’000 CHF kassiert, der Vincenz lange hofiert hat und umgekehrt? Marty von 2002 bis 2011, sein Nachfolger J. Ruegg. Vincenz von 1999 bis 2015. Marty ist wiederum für nichts verantwortlich. Was hat Marty denn kontrolliert? War ein reiner politisch bedingter Versorgungsjob für einen RR aus SZ?
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Der „Heilige Franz“ aus dem strengkatholischen Geldsackkanton Schwyz hat doch eine so lupenreine, weisse Weste, die aber leider alle so stark blendet, dass man seine brandschwarzen Tollggen nicht sehen kann. Im Ernst: Natürlich gehört auch der ehemalige VR-Präsident von Raiffeisen und Schwyzer Ex-Finanzdirektor sowie jahrelange Bankrat der schweizerischen Nationalbank vor Gericht gestellt und auf die Anklagebank!
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Nein, mein lieber Lukas Hässig, Lausanne argumentierte nicht strickt formalistisch. Sie haben sich in der Wahl eines Zweitklass-Rechtsanwalts schlichtweg vergriffen. Übrigens, wie auch oft anderswo und anderweitig in Ihren Texten.
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Leider sind die Richter fachlich komplett überfordert, ein eher einfaches Jus-Studium reicht eben nicht, es fehlt das Verständnis für Wirtschaftsdelikte. Schon der Bankier Holenweger wurde durch die Justiz rjuiniert, Fritz Schiesser wird dies auch erleben.
Sollte die Verjährung eintreten, so wird dies den Staat viel Geld kosten.
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Und wie heissen diese Bundesrichter? Von welcher Partei? Das würde mich interessieren
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Man gewinnt den Eindruck, dass Sie die Sache nicht wirklich ernst nehmen, Herr Hässig. Die Häme und die lockeren Kommentare könnten sich noch als verfrüht erweisen. Es wäre nicht das erste Mal, dass am Ende nicht diejenigen lachen, die sich dafür gehalten haben. Vielleicht ist etwas mehr Zurückhaltung angebracht.
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Kenne ich, bei meiner Verhandlung, wurden alle Tatsachen verdreht vom Richter Selbst Bundesgesetze nach Verfassung wurden ignoriert, bis zur Klage… weiter so
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Unsere Richterli wenden Gesetze sehr selektiv an. Nur wenn es gegen Personen in der Privatwirtschaft geht, gilt die volle Härte des Gesetzes. Ansonsten kann man sich als Staatsangestelltli oder als Medienunternehmen mit Beziehungen zum einem Bundesrat so ziemlich alles erlauben.