Ich empfehle allen von der „Lex USA“ betroffenen Personen, die keine vollständige und schriftliche Auskunft oder eine fehlerbehaftete Auskunft über die zu liefernden Daten und den genauen Zweck der Datenlieferung bekommen oder die eine Strafuntersuchung in Amerika sowie gar eine internationale Fahndung befürchten müssen, umgehend mit einem Anwalt gegenüber der Bank eine gerichtliche Sperre der Datenlieferung zu verlangen.
Politische Absicht löst Probleme nicht, wenn fundamentale Rechtsprobleme bestehen
Der Nationalrat debattiert über rund zehn Doppelbesteuerungsabkommen und über das Steueramtshilfegesetz. Dieses regelt das Verfahren, in dem in der Schweiz Informationen für ausländische Steuerstrafverfahren und Steuer- bzw. Nachsteuerbescheide erhoben und an den anderen Vertragsstaat übermittelt werden. Da bekanntlich bis 2009 diese Informationshilfe für Straf- und Steueransprüche des Auslands nur bei Steuerbetrug gewährt wurde, fordern verschiedene Staaten, die jegliche Steuerdelinquenz bekämpfen, dass die Schweiz hilft, alle Steuersünder zu verfolgen, und dies sogar rückwirkend bis 2000 zurück.