Bankier und SVP-Mann Thomas Matter will das Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben. Unbedingt, findet Hans Geiger, wie sonst sollen steuer-gefrässige Finanzdirektoren gestoppt werden.
Alles wird glaesern seit wir mit Computern arbeiten. Das Bankgeheimnis aendert nichts daran, also schaffen wir es ab.
Auf viel Buerokratie kann dann verzichtet werden. Transparenz in allen Bereichen ist gefordert.
Die Vorlage „Bank-Kunden-Geheimnis in die Verfassung“ ist nur politisch motiviert. Sie führt verfassungsrechtlich zu Doppelspurigkeiten und in der Auslegung gegenüber den schon bestehenden Normen auf Gesetzesstufe zu Auslegeproblemen. Sie hat nichts zu tun mit der Steuerbelastung und Festlegung des Steuerfusses (Laffer-Effekt) wie das im Video Kommentar am Schluss beschönigend „nachgeschoben“ wird.
Sie ist nicht mehrheitsfähig, weil
– Art. 13 BV den Schutz der Privatsphäre bereits umfassend gewährleistet.
– damit die Bundesverfassung mit Partial-Interessen-Artikeln überladen wird
– dann ein Präjudiz geschaffen wird um konsequenterweise das Anwalts- und Arztgeheimnis ebenfalls in der BV zu verankern
– der direkte Nutzen für 75% der Bevölkerung nicht sichtbar ist, d.h. im Umkehrschluss, dass davon nur 25% „profitieren“ (mittleres Bruttoerwerbseinkommen gem. BFS 2012: 80‘000)
– dies gegenüber dem Ausland bereits überholt ist
Die Initiative hat sich auch hier bereits selbst überholt. Der gläserne Bürger – und darum geht es wohl auch – ist leider mit zunehmender Digitalisierung der Gesellschaft zur globalen Realität geworden. Dieses Problem muss international angegangen werden; nationale Schutznormen gegen globale Megatrends sind in dieser digitalisierten Welt wirkungslos geworden!
Alles wird glaesern seit wir mit Computern arbeiten. Das Bankgeheimnis aendert nichts daran, also schaffen wir es ab.
Auf viel Buerokratie kann dann verzichtet werden. Transparenz in allen Bereichen ist gefordert.
Die Vorlage „Bank-Kunden-Geheimnis in die Verfassung“ ist nur politisch motiviert. Sie führt verfassungsrechtlich zu Doppelspurigkeiten und in der Auslegung gegenüber den schon bestehenden Normen auf Gesetzesstufe zu Auslegeproblemen. Sie hat nichts zu tun mit der Steuerbelastung und Festlegung des Steuerfusses (Laffer-Effekt) wie das im Video Kommentar am Schluss beschönigend „nachgeschoben“ wird.
Sie ist nicht mehrheitsfähig, weil
– Art. 13 BV den Schutz der Privatsphäre bereits umfassend gewährleistet.
– damit die Bundesverfassung mit Partial-Interessen-Artikeln überladen wird
– dann ein Präjudiz geschaffen wird um konsequenterweise das Anwalts- und Arztgeheimnis ebenfalls in der BV zu verankern
– der direkte Nutzen für 75% der Bevölkerung nicht sichtbar ist, d.h. im Umkehrschluss, dass davon nur 25% „profitieren“ (mittleres Bruttoerwerbseinkommen gem. BFS 2012: 80‘000)
– dies gegenüber dem Ausland bereits überholt ist
Die Initiative hat sich auch hier bereits selbst überholt. Der gläserne Bürger – und darum geht es wohl auch – ist leider mit zunehmender Digitalisierung der Gesellschaft zur globalen Realität geworden. Dieses Problem muss international angegangen werden; nationale Schutznormen gegen globale Megatrends sind in dieser digitalisierten Welt wirkungslos geworden!