Hans Geiger sieht hinter dem Massensterben der Privatbanken die Überregulierung. Diese treffe die Kleinen überproportional. Als Ausweg bleibe nur die Fokussierung.
Im internationalen Vergleich sind wir überhaupt nicht über-reguliert. Tatsache ist viel eher, dass wir bis anhin praktisch unter-reguliert waren, d.h. nicht einmal einen anständigen Einlageschutz kannten. Zudem keine Produktehaftpflicht und Geldwäschereinormen, wo nur auf Goodwill (sog. Gentlemen’s Agreement ) appelliert wurde. So wären z.B. nach US-Aufsicht ca. 1/3 der in der CH generierten Absolute Return Produkte durchgefallen, bzw. hätten die Banken via Sammelklage den geprellten Anlegern ihre Investments rückerstatten müssen. Wir jammern mal wieder – wie die CH-Bauern – auf hohem Niveau und auf Vorrat. Dies darf auch einmal gesagt werden: es geht um Kundenschutz; und dies haben die Banken jahrelang – mangels Regulativ – verschlafen und somit selbst zu verantworten.
Die Sache mit den Steuern im Heimatland des Kunden ist auf diese Weise „selbst Experten auszubilden in international Steuerfragen“ nicht zu lösen. Der praktische Ansatz hierzu ist, der Kunde muss von seinem Steueranwalt bzw. Anwalt im Heimatland alle drei Jahre eine kurze Bestätigung liefern, dass das Konto in der Steuererklärung aufgeführt wurde! Das haben wir z.B. bei kritischen afrikanischen Kunden in Mauritius regelmässig verlangt. Das funktioniert und wenn was schief läuft, dann kann man z.B. bei amerikanischen Behörden als Verteidigungsstrategie vorbringen, dass ihre eigenen amerikanischen Steueranwälte falsche Bestätigungen ausstellten. Das funktioniert, aber wenn man natürlich mit dem Kunden gemeinsame Sache macht, dann sitzt man in der Falle wie nun viele Banker!
Im internationalen Vergleich sind wir überhaupt nicht über-reguliert. Tatsache ist viel eher, dass wir bis anhin praktisch unter-reguliert waren, d.h. nicht einmal einen anständigen Einlageschutz kannten. Zudem keine Produktehaftpflicht und Geldwäschereinormen, wo nur auf Goodwill (sog. Gentlemen’s Agreement ) appelliert wurde. So wären z.B. nach US-Aufsicht ca. 1/3 der in der CH generierten Absolute Return Produkte durchgefallen, bzw. hätten die Banken via Sammelklage den geprellten Anlegern ihre Investments rückerstatten müssen. Wir jammern mal wieder – wie die CH-Bauern – auf hohem Niveau und auf Vorrat. Dies darf auch einmal gesagt werden: es geht um Kundenschutz; und dies haben die Banken jahrelang – mangels Regulativ – verschlafen und somit selbst zu verantworten.
http://www.redaktionell.ch/bundesverwaltung/wirtschaft/2012/11/studie-zu-bankenregulierungen-im-internationalen-vergleich
Die Sache mit den Steuern im Heimatland des Kunden ist auf diese Weise „selbst Experten auszubilden in international Steuerfragen“ nicht zu lösen. Der praktische Ansatz hierzu ist, der Kunde muss von seinem Steueranwalt bzw. Anwalt im Heimatland alle drei Jahre eine kurze Bestätigung liefern, dass das Konto in der Steuererklärung aufgeführt wurde! Das haben wir z.B. bei kritischen afrikanischen Kunden in Mauritius regelmässig verlangt. Das funktioniert und wenn was schief läuft, dann kann man z.B. bei amerikanischen Behörden als Verteidigungsstrategie vorbringen, dass ihre eigenen amerikanischen Steueranwälte falsche Bestätigungen ausstellten. Das funktioniert, aber wenn man natürlich mit dem Kunden gemeinsame Sache macht, dann sitzt man in der Falle wie nun viele Banker!