Bankgeschäfte basieren auf Sprachen, vor allem auf den Programmiersprachen der Informatiker und der Fachsprache der Juristen. Für letztere interessieren sich Kunden jedoch kaum, am wenigsten wohl für die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Ausgenommen natürlich, wenn etwas schief gegangen ist.
Die AGB enthalten die Bestimmungen, welche die Bank als generell gültige Regeln für alle speziellen Verträge formuliert hat. Sie gelten also beispielsweise für das Depotreglement, den Treuhand- und den Kreditvertrag, die Bestimmungen für den Zahlungsverkehr, die Bestimmungen für das Online-Banking etc.
Die UBS schreibt einleitend zu ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und UBS, soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden.“
Seit kurzem schaffen es die AGB in grosser Aufmachung in die Sonntagsblätter. Offensichtlich lohnt es sich, die „langweiligen Dokumente“ etwas näher zu untersuchen. Es zeichnen sich neben Gemeinsamkeiten auch beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Banken ab.
In den AGB aller untersuchten Banken – in diesem Falle UBS, Credit Suisse, ZKB, Vontobel und Alternative Bank – steht ein identischer Satz: „Im gesamten Geschäftsverkehr mit der Bank sind die Samstage den staatlich anerkannten Feiertagen gleichgestellt.“ Wer hat diesen fundamentalen Grundsatz wohl wem abgeschrieben?
Beträchtliche Unterschiede finden sich dagegen zum Thema „Outsourcing“. Hier schützt die UBS das Bankgeheimnis besser als die anderen Institute. Sie beschränkt die Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen auf Anbieter in der Schweiz. Damit ist das Bankgeheimnis auch bei Outsourcing-Partner rechtlich durchsetzbar.
Alle anderen Banken schränken das Outsourcing nicht auf inländische Partner ein, Vontobel behält sich sogar ausdrücklich vor, Geschäftsbereiche auch an Dritte im Ausland auszulagern. Im Ausland ist das Bankgeheimnis nicht durchsetzbar.
Zum Thema „Verdacht auf Geldwäscherei“ schweigen sich die Banken aus, mit einer Ausnahme. Die Alternative Bank legt in Artikel 14 der AGB sehr ausführlich dar, wie hart sie bei Verdacht auf Geldwäscherei reagiert, und wie schlecht der Kunde dabei gestellt ist.
Das gehört sich wohl auch für die Bank, die sich auf dem Deckblatt der AGB als „alternativ“, „innovativ“, „sozial“, „solidarisch“, „transparent“, „menschlich“ und „ethisch“ bezeichnet.
Als einzige Bank regelt Vontobel die heute umstrittenen Retrozessionen und Kickbacks. Alle anderen Banken sagen dazu gar nichts in ihren AGB.
Materiell nützt das dem Vontobel-Kunden zwar nichts, denn die Bank beansprucht diese „Zuwendungen“ ausdrücklich für sich im Sinne einer „zusätzlichen Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen“. Aber der Kunde weiss wenigstens, wie es steht. Und er kann von der Bank dazu nähere Informationen anfordern. Immerhin.
Den Vogel abgeschossen und die AGB in die Schlagzeilen gebracht hat die UBS mit dem Artikel 9 der neuen AGB. Da steht „Der Kunde ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem auch die Verpflichtung zur Steuerdeklaration und Zahlung.“
Das ist eine eigenartige – und einzigartige – Formulierung. Die Menschen wissen ohnehin, dass sie ihre Steuerpflichten erfüllen müssen, ob sie mit der UBS eine Geschäftsbeziehung unterhalten oder nicht. Aber sie wissen nicht, was die UBS tun würde, wenn sie die Steuern nicht deklarieren oder nicht bezahlen würden.
Vielleicht sollte ein Kunde den Artikel 9 ablehnen, um auf diesem Weg über die Geschäftspolitik der Bank Klarheit zu schaffen. Vielleicht hat die neue Regel überhaupt einen Einfluss auf die Beziehung zwischen Bank und Kunde? Vielleicht weist die Bank einen solchen Kunden weg. Vielleicht dient dieser Artikel lediglich der Political Correctness für die Galerie?
Andere Banken sprechen das Steuerthema nicht an in den AGB, ausser Vontobel. Vontobel schreibt, dass sich der Kunde bewusst sein müsse, dass sich die Beratung und Auskünfte der Bank nicht auf dessen steuerliche Situation bezögen.
Erstaunlich ist, dass sich die soziale und ethische Alternative Bank in den AGB nicht zur Steuerehrlichkeit äussert. Da aber Steuerdelikte seit einem Jahr gemäss internationalen Normen als Vortaten zur Geldwäscherei gelten, kommt vielleicht bereits Artikel 14 über den Verdacht auf Geldwäscherei zum Zug: Die Alternative Bank würde sicherheitshalber „die Kundinnenbeziehung einfrieren“. Nicht immer ist das Frausein ein Vorteil.
Kunden sollten ihre Bank auf Grund der AGB auswählen. Zinsen bezahlen die Banken ohnehin nicht, und die Anlageperformance ist auch eher Glückssache.
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Tja, da stellt sich doch die Gretchenfrage, was denn die AGB’s des Finanzplatzes Schweiz sind.
Wie will denn ein Gericht überhaupt entscheiden, wenn die Spielregeln gar nicht bekannt sind.
Paradeplatz goes Angola. Or name it however you want.
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Ein Topmanager von der Zürcher Goldküste hatte sich als Polizist ausgegeben und mehrere Strassenprostituierte vom Zürcher Sihlquai sexuell genötigt. Dafür hat ihn das Bezirksgericht Zürich am Montag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt.
Quelle; TA-
Wäre toll zu erfahren, wie dieser Herr (Sauhund) heisst: Wenn jemand so mit anderen/unbekannten Menschen umgeht, wie muss er dann als „Chef“ sein.
Enttäuschend ist auch die Auflage des BG, die Personalien nicht zu veröffentlichen. Es wird hier ganz klar der Geldadel geschützt, da er allenfalls in diesem Punkt umgehend zerbrechen würde.
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Für einmal könnte ich nicht gleiherer Meinung sein. Insbesondere gibt es nun die Grundlage des neuen Konsumentenschutzgesetzes betr. Balance der Rechte und Pflichten von Lieferant und Kunde. Was die Konsumenten oft zuwenig wahrnehmen ist die „Macht des Konsumenten“ hinsichtlich des Kaufentscheids.
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Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gerichtsstandsklausel.
Branchenüblich ist Gerichtsstand dort, wo die Bankbeziehung geführt ist. Als Kunde der CS (Hauptsitz in Zürich) in Baden, unterliegt die Geschäftsbeziehung dem Gerichtsstand Baden. Als Kunde der Bank COOP (Hauptsitz in Basel) Filiale Zürich ist Gerichtsstand Zürich.
Jedoch als Kunde der Basler KB Filiale Zürich: Gerichtsstand Basel-Stadt! Und wer schon einmal gegen die BKB vor dem Basler Zivil-Gericht klagen musste, wird in Zukunft das Kleingedruckte genauer studieren….
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Der Artikel 9 der UBS-AGB ist doch nichts weiter als ein klassischer Disclaimer. Die Verantwortung wird einzig und allein dem Kunden übertragen. Falls er es dennoch wagen sollte, unversteuerte Gelder auf ein UBS-Konto einzuzahlen, soll die Bank dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Der Kunde hat ja dann gegen die AGB verstossen.
Der Artikel 9 der UBS-AGB ist doch nichts weiter als ein klassischer Disclaimer. Die Verantwortung wird einzig und allein dem…
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gerichtsstandsklausel. Branchenüblich ist Gerichtsstand dort, wo die Bankbeziehung geführt ist. Als Kunde der CS…
Für einmal könnte ich nicht gleiherer Meinung sein. Insbesondere gibt es nun die Grundlage des neuen Konsumentenschutzgesetzes betr. Balance der…