Die UBS und die CS hätten Freude an erdrückender Regulierung, ist von Kleinbankern immer wieder zu hören. Dadurch könnten die Grossen mit ihren tiefen Taschen den ganzen Markt einsacken.
Diesem Eindruck stemmt sich Lukas Gähwiler heute entgegen. Der Schweiz-Chef der grossen UBS entpuppt sich im St. Galler Tagblatt als Fighter für die ganze Branche.
Alle gegen Bern, lautet plötzlich das Motto.
Im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg), das der Branche eine über EU-Gesetze hinausgehende Regulierung brächte, nimmt der UBS-Topshot kein Blatt vor den Mund.
Gähwiler spricht von einem „bürokratischen Monster“. Das „schweizerische Rechtsverständnis“ würde mit Fidleg „auf den Kopf“ gestellt.
Gähwiler, dem nachgesagt wird, dass er schon lange nach einem Thema sucht, mit dem er sich in der Öffentlichkeit über das Banking hinaus profilieren kann, gibt dem Missmut ungeahnten Schwung.
Der Ostschweizer scheint endlich seine Bühne gefunden zu haben.
Ungewohnt für einen Grossbanker – diese halten sich mit Ausnahme von Oswald Grübel mit Vorliebe aus politischen Themen heraus – zieht Gähwiler gegen Bern vom Leder.
Am meisten stört Gähwiler, dass in Zukunft der Banker als verdächtiger Berufsmann gelten soll. Das schiesse „über das Ziel“ und würde die Schweiz und ihren Standort schwächen.
Konkret geht es um einen zentralen Punkt. Unter dem neuen Gesetz müssen Banken und Vermögensverwalter beweisen, dass ihre Berater einen Kunden korrekt über die Risiken von Anlagen ins Bild gesetzt hätten.
Eine Beweisumkehr. Nicht der Geschädigte muss seinen Schaden belegen, sondern derjenige, dem das Fehlverhalten vorgeworfen wird.
Falsch und gefährlich, poltert Gähwiler, der selbstverständlich in Absprache mit seiner Bank agiert. Das geltende Zivilrecht genüge. Dieses enthalte alles, was es über Verträge zu regeln gäbe.
Die Folge der neuen Regulierung würde die Kosten hochtreiben. Anlageberatung für Kunden mit wenig Vermögen würde unmöglich.
Gähwilers Einschätzung der Lage ist erstaunlich einseitig.
Als ob es in der Schweiz nie eine Krise mit Lehman- und Madoff-Produkten gegeben hätte, sieht der UBS-Manager anhaltendes Vertrauen zwischen Bankern und Kunden.
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Erst mit Fidleg würde dieses sich „in ein Misstrauensprinzip verkehren und den Bürger entmündigen“, sagt der UBS-Spitzenmann in der Zeitung.
Dass seine eigene Bank von 9’000 Mitarbeitern Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einfordert, ist für Gähwiler offenbar kein Widerspruch.
Die Bank, die ihr eigenes Personal flächendeckend unter Generalverdacht stellt, verlangt von der Politik eine Freistellung von ebendiesem Vorurteil.
Die gewünschte Wirkung könnte eintreten. Jedenfalls hat sich der Ton zwischen Banking und Politik spürbar verschärft.
Mit der Gähwiler-Offensive sieht sich vor allem das Finanzdepartement von Bundesrätin Widmer-Schlumpf herausgefordert.
Lovely Eveline steht plötzlich einsam da. Ein Zwist mit dem Paradeplatz, der möglicherweise seit langem geschwelt hat, ist über Nacht offen ausgebrochen.
Dabei leistete Widmer-Schlumpf und mit ihr ganz Bern seit der Finanzkrise massiven Sukkurs.
Die Schweiz rettete mit einem Gesamtrisiko von 70 Milliarden Steuergeldern die UBS vor dem Kollaps. Danach opferte sie ihre Gesetze, womit sie die Banken-Chefs vor Anklagen aus den USA bewahrte.
Die Zeche zahlen Tausende von Mitarbeitern, deren Namen an die Grossmacht in Übersee ausgeliefert werden. Die Kunden haben ihren Schutz schon lange zuvor verloren.
Im Zuge der anhaltenden Krise hatte Bundesbern sich von Finanz-Zürich entfernt. Die verschärfte Regulierung war Ausdruck dieser Entfremdung.
Neben dem umstrittenen Fidleg sind Finanzinfrastruktur- (FinfraG) und Finanzinstitutsgesetz (Finig) in der Pipeline. Laut Hans Geiger wird damit nichts weniger als eine über 80 Jahre gewachsene Bankengesetzgebung neu geschrieben.
Die Banker schluckten bisher leer. Sie glaubten nicht daran, gegen den verbreiteten Missmut in der Öffentlichkeit laut antreten zu können.
Widerstand leisteten höchsten ein paar Kleine und Vertreter der unabhängigen Vermögensverwalter, dies sich als grosse Verlierer sehen. Die Grossbanker hingegen, die am meisten Gewicht in der Debatte hätten, zogen es vor zu schweigen.
Bis heute. Bis zu Gähwilers Geschoss.
Ins Bild passt, dass mit Axel Weber und Urs Rohner die beiden obersten Köpfe der zwei Grossbanken im Ausschuss der Bankiervereinigung Platz nehmen, wie die NZZ am Sonntag vermeldete.
Die Frage wird sein, ob Bern zurückkrebst. Finanzfrau Widmer-Schlumpf, die ihre steile Karriere grossem taktischen – und nicht strategischem – Können verdankt, könnte isoliert sein.
Dagegen könnte auch ihr Bündner Bündnisgenosse Pierin Vincenz nicht viel ausrichten.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wegen wenigen werden nun alle bestraft…(?!) Leider! Die Überregulierung führt garantiert zur nächsten Krise! Geht es so weiter wird den Banken ihre historische Aufgabe nicht mehr möglich. Einfaches Beispiel: was passiert wenn sich alle Länder plötzlich so verhalten wie die Amis – muss ich dann einen Tag lang Formulare ausfüllen um zu bestätigen dass ich mit dem jeweiligen Land nichts zu Tun habe?! Wie soll da ein Kunde noch die Bank wechaeln – bzw. ein Konto oder Depot eröffnen???
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Man kann den kritischen Kommentatoren hier nur zustimmen.
Was ganz spannend wird:
Wenn Schottland nächste Woche seine Unabhängigkeit erlangt, und die Engländer sich im mehrjährigen Rechtsstreit um’s Nordseeöl verbeissen, werden die cleveren Schotten -die übrigens die Pensionsfondsindustrie erfunden haben, s. Scottish Widows- notgedrungen sich auf ihre Historie besinnen und dann unserer Finanzindustrie im Wettbewerb um Vermögensverwaltung so richtig einheizen.
Dann werden die -in Wahrheit sozialistischen- Regulierungen inkl. die unnötige Aufgabe des Bankgeheimnisses hierzulande erst richtig durchschlagen, und zwar nicht nur in Form von Geldabflüssen sondern kräftigen Arbeitsverlusten.
Singapur lässt grüssen !
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Der Blick über die Landesgrenze hinaus zeigt, dass Anlegerschutzgesetze oft das Gegenteil von dem bewirken was sie sollen. Schaut man mal nach Deutschland wo dank EUIdiotisiserung eine Bertatungsdokumentationspflicht besteht, die quasi mit Standardformular umgesetzt ist, sieht man die tatsächlichen Realitäten. IM KLARTEXT: Früher hatte das Grossmütterchen eine Chance vor dem Richter auf Falschberatung zu klagen. Heute legt die Bank den Wisch auf den Tisch… alle Risiken besprochen (egal wie ausführlich das wahr) und fertig. Klage verloren.
Eigentlich dient das ganze eher dem Bankenschutz.-
genau so ist es. Der Kunde muss für alles und jedes unterschreiben und hat somit keinerlei Klagerechte mehr für Verluste. Somit ist das ganze ein Bankenschutz und die Naivilinge aus der linken Politecke inkl. Konsumentenschutzorganisationen bis hin zur Juristin Eveline Wiedmer-Schlumpf meinen doch tatsächlich die Kunden zu schützen mit FIDLEG. Soviel Unwissen bei linken Politikern über Geldanlagen tut schon weh.
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Hurra – die neue Gesetzesflut wird zur Folge haben: (1) Kleine Bankkunden (3%). (2) Grössere Bankkunden werden nach wie vor Möglichkeiten haben, ihre Kosten zu beeinflussen; der mündige Bankkunde weiss die Konkurrenz unter den Banken zu nutzen. (1) und (2) = Einkommensumverteilung. (3) Etliche kleinere Banken und FIM werden noch untergehen (Individualität wird reduziert). (4) Grosse Banken müssen noch mehr Complianceleute, Controller, Juristen, Segments-/Produkt-/Segmentsmanager einstellen (wird’s günstiger? Cost-Income-Ratios unter 75 sind illusorisch). Erfinde weitere lustige Beispiele…
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Mein Kommentar oben – Punkt (1) wurde verkürzt dargestellt und macht so keinen Sinn. Wenn schon kürzen, dann korrekt!
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Kurz und bündig: FIDLEG ist Blödsinn!
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Die Chefin, die das FIDLEG ausarbeiten liess heisst Eveline Widmer-Schlumpf. Sie ist Bundesrätin und Juristin (keine Oekonomin). Was kann man von einer Juristin/einem Juristen anderes erwarten als viele neue Gesetze und Verordnungen ? Schade, dass Juristen so eine grosse Macht erhalten in unserem Staat. Das liberale, selbstverantwortliche Handeln geht völlig zu Grunde und alles nimmt sozialistisch/kommunistische Züge mit Einheitsbrei an. Ist das wirklich noch unsere Schweiz ?
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Hoffentlich zieht EWS das FIDLEG mit aller Härte durch. Es gibt kein „liberales, selbstverantwortliches Handeln“ bei Banken und Bankern. Es wäre höchste Zeit, dass Gähwiler endlich aufwacht. Aber das ist „wishful thinking“.
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„geltendes Zivilrecht genügt“ meint Gähwiler. Stimmt eben nicht. Was ist mit den Retrozessionen die den Kunden gehören und nicht ausbezahlt werden. Dafür den Kunden mit Knebelverträgen unter Druck setzen, MIGROS-Bank. Oder die Grossbanken bei denen der Kunde ihm zustehendes Geld gerichtlich einfordern muss. Die Bankenkrise mag halbwegs Geschichte sein, dumm nur, es sitzen immer noch die gleichen unbelehrbaren Komiker an dern Schaltstellen!
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Die Retros gehören dem Kunden. Die Banken haben ein Businessmodell bei welchem Sie die Retros einbehalten. Daher unterschreibt der Kunde einen Vertrag. Wo liegt das Problem? Das Businessmodell kann auch umgestellt werden, der Kunde zahlt 3% Depotgebühren und erhält alle Retros. So what?
Oder erhalten Sie beim Kauf eines Autos, beim Abschliessen einer Versicherung etc die Verkäuferprovisionen? Denke nicht.
Ich weiss nicht, wer die Komiker sind. Die Banker die Ihr Businessmodell adaptieren oder die Naivlinge die wollen, dass Banker zu Heiligen mutieren und jegliches Anrecht auf ein eigenes Businessmodell seit der Finanzkrise verwirkt haben.
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Der „normale“ Anleger wird von einem grossteil des Anlageuniversums abgeschnitten und wird zukünftig keine Auswahl bei Anlageprodukten mehr erhalten. Die Antwort der Banken wird für Normalsterbliche heissen: Anlagestrategiefonds.
Und das nicht nur für Kunden bis CHF 50’000.00 – dies wird bis in den Affluent-Bereich so gemacht werden MÜSSEN! Alles Dank FIDLEG und dem zum Wohl des Konsumentenschutzes!
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@zampano
Ganz genau so ist es. Kein Wunder sind die grossen Banken für das neue Gesetz. Endlich können Sie mit staatlicher Protektion (FIDLEG) allen Kunden unter 1 Mio Assets ihre teuren und performancemässig schlechten Anlagestrategiefonds ins Depot „drücken“. Das Problem Retro ist ja mit den neuen AGB’s auch gelöst. Am Ende werden die Kunden feststellen: Null Aufwand für die Banken und viel Ertrag zu ihren Lasten!
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Wenn man dafür bezahlen muss, wenn man einen Kunden nicht richtig berät oder informiert, ist noch das eine… mit dem Fidleg wird aber gleichzeitig eine ganze Branche kriminalisiert… die Strafbestimmungen im Fidleg stellen so ziemlich alles, was man nach diesem tun müsste und nicht macht unter Strafe – und zwar auch fahrlässig… so stehen in Zukunft die Kundenberater (und weitere Mitarbeiter) sozusagen stehts mit einem Fuss „im Knast“… bloss mal vergessen, ein Produkteinformationsblatt abzugeben oder das Kundenprofil nicht richtig angeschaut vor der Beratung und schon steht man vor dem Staatsanwalt…
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Sorry lieber Besorgter, Sie meinen also dass man von einem Banker keine professionelle Arbeit erwarten darf. Mir kommen die Tränen!
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Lieber Späher aka Herr Molina, Sie verstehen da etwas falsch, das hat überhaupt nichts mit professionel oder unprofessionel zu tun, selbst in der professionellsten Organisation kann mal ein Fehler passieren, dass ist einfach nur menschlich. Wenn aber der Kassiererin ein Fehler passiert, wird dem Kunden das zuviel berechnete ausbezahlt, wenn dem Handwerker ein Malheur passiert, muss er ausbessern/reparieren, etc… wenn dem Banker an einem schlechten Tag mal ein Lapsus unterläuft, muss er neben der Haftung auch noch vor den Kadi… bekommt einen Strafregistereintrag… und hat somit ein faktisches Berufsverbot. Das führt zu einer unnötigen Kriminalisierung der Gesellschaft, was leider im Trend zu sein scheint. Überall müssen zusätzlich noch strafrechtliche Sanktionen hinzugefügt werden, als hätten die Strafbehörden nicht schon genug zu tun…
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Bei einer dem Kundenprofil angemessenen Beratung hätte man doch wohl vom ganzen Fidleg nichts davon zu fürchten, oder etwa nicht? Aber man kann unter Fidleg die Kunden natürlich weniger einfach in teure oder risikoreiche Produkt bringen – weil man sie explizit und nachweislich über die Risiken derselben belehren muss.
Dazu kommt das selbst Anleger mit über 200k zugeben, vom Anlegen keine Ahnung zu haben und offenbar auch immer mehr Beratung suchen (siehe Link). Qualität in der Beratung würde sich doch on the Long run mehr auszahlen.
http://www.bankingundfinance.ch/kunde-und-vertrieb/anleger-haben-vom-anlegen-keine-ahnung/
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Kleiner Vergleich:
– Vor einem Autokauf wird Internetrecherche betrieben, Broschüren studiert, Probefahrten arrangiert und dann das Objekt der Begierde gekauft. Meistens zahlt der Kunde zu viel und der Verkäufer bekommt Retrozessionen vom Produzenten/Importeur, welcher er für sich behält.– Vor einer Geldanlage, wird keine Internetrecherche gemacht, keine Broschüren studiert, keine Probeanlage getätigt und dann das Geld dem Verwalter anvertraut. Mittlerweile zahlen die Kunden NICHT mehr zu viel und der Verkäufer kriegt KEINE Retrozessionen mehr oder muss diese dem Kunden überweisen.
Letztere Branche wird NOCH mehr reguliert, erstere Branche wird NICHT reguliert. In letzterer Branche ist der Kunde NICHT mündig und in ersterer Branche ist er mündig. Wo liegt der Fehler?
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Entmündigung des Anlegers – dann soll dies doch bitte in jeder Branche angewandt werden und die Schweiz langsam aber sicher untergehen. Juristen reiben sich jetzt schon die Hände und werden sich eine goldige Nase verdienen… Bravo Konsumentenschutz!
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So einfach ist das alles leider nicht. FIDLEG verpflichtet den Vermögensverwalter zu einer Reihe von Dingen. Dazu gehört auch eine ehrlich, transparente Beratung (was gut und richtig ist). Aber daneben sind noch viel viel mehr Pflichten vorhanden. Kann der Vermögensverwalter im Streitfall nicht nachweisen, dass er jede einzelne Pflicht erfüllt hat, dann nimmt der Regulator an, dass der Kunde den Trade wahrscheinlich nicht gemacht hätte und der Vermögensverwalter kann für einen eventuellen Schaden gerade stehen. Im Börsencrash kann der Vermögensverwalter grad den Löffel abgeben. Jeder Kunde kann dann kommen und behaupten er sei falsch beraten worden. Der Vermögensverwalter kann das Kundendossier rausrücken und der findige Anwalt den Fehler finden. Tschüssi Finanzplatz Schweiz.
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Das FIDLEG ist das gefährlichste Gesetz der letzten Jahre. Auch seriöse Vermögensverwalter können Opfer dieses Monstrums werden. Ein kleiner Fehler in der Dokumentation plus ein cleverer Anwalt der ein Causalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Investmententscheid herstellen kann und schon gibt’s einen Vermögensverwalter weniger.
Leute wir Herr Cook haben schlicht keine Ahnung. Vielleicht sollten sich alle mal das FIDLEG genau anschauen und sich überlegen, was es bedeutet wenn es zu einem Börsencrash kommt.
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Klar hat sich die Finanzindustrie x-Mal fehl verhalten. Das ist ja nun hinlänglich bekannt. Auch die Finanzindustrie selber hat dies – glaube ich – auch realisiert; was freilich nicht vor weiteren Fehlern schützen wird. Ob dies wiederum ein Fidleg rechtfertigt ist wirklich sehr fraglich.
Die Politik und Verwaltung in Bern sollte aufpassen, nicht in ähnlich gelagerte Fallen von Ego und Machtmissbrauch zu tappen wie es im Bankenwesen immer wieder zu beobachten war.
Einen Fehler mit einem Fehler korrigieren zu wollen ergibt einfach zwei Fehler. Darauf können wir nun wirklich verzichten.. -
Jeder Widerstand in dieser Sache ist zu begrüssen. Mit Fidleg kopieren wir nur Mifid und die „Beweisumkehr“ hat seinen Ursprung im Angelsächsischen Recht … wollen wir das? Das entspricht absolut nicht unserem Rechtsverständnis!
Zudem zeigt Mifid in Deutschland bereits seine negativen Seiten: Die Kunden sind von der vielen Bürokratie und Administration genervt und verzichten vermehrt auf Beratung … das Ergebnis können wir uns vorstellen. Schlussendlich sind die wirklichen Verlierer nicht die Banken und die Vermögensverwalter, sondern wie immer der Kunde/Konsument. Ich als Vermögensverwalter werde mein Geschäftsmodel selbstverständlich Fidleg anpassen und das bedeutet, die Managementfee wird teurer um allfällige juristische Fälle damit abdecken zu können. Kleinere Kunden mit Vermögen unter 1 Mio CHF kann ich dann nicht mehr bedienen, denn das Risiko/Ertrags-Verhältnis stimmt nicht mehr … Freude herrscht! -
Schade, dass Ihr einen an sich sachlichen, guten Artikel selbst diskreditiert, indem es Euch nicht gelingt, den üblichen Schlenker gegen Frau BR Widmer-Schlumpf für einmal auszulassen. Ist das eine Konzession an Herrn Prof. Hans Geiger, dessen politische Ausrichtung hinlänglich bekannt ist? Oder gar an einen grossen Sponsor, der im Hintergrund wirken könnte?
Wenn Herr Gähwiler sich entrüstet, weil „in Zukunft der Banker als verdächtiger Berufsmann gelten soll“, dann verfügt er über ein bedenklich schwaches Gedächtnis. Die Vergangenheit beweist, dass seine Entrüstung komplett fehl am Platz ist. Vielleicht wäre es für ihn doch besser, wenn er sich aus politischen Themen heraushalten würde.
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@Cook
Welchen Schwachsinn Mifid angerichtet hat, braucht man sich nur in D anschauen. Millionen von Anlegern sind von einem Grossteil des Anlageuniversums abgeschnitten, da keine einzige Bank mehr bereit ist, aktive Empfehlungen vorzunehmen. Ob dies positiv oder negativ ist, sei dahingestellt. Nur möchte ich als Kunde selbst entscheiden, was ich tue oder nicht. Und daher brauche ich dieses Monsterwerk nicht
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Endlich Endlich jemand der sagt was viele denken!!!
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In (dieser) Sache hat Lukas Gähwiler recht. Das Fidleg priviliegiert Kunden einer Branche (Bank) gegenüber allen anderen Branchen. Finde ich nicht in Ordnung.
In (dieser) Sache hat Lukas Gähwiler recht. Das Fidleg priviliegiert Kunden einer Branche (Bank) gegenüber allen anderen Branchen. Finde ich…
Endlich Endlich jemand der sagt was viele denken!!!
Schade, dass Ihr einen an sich sachlichen, guten Artikel selbst diskreditiert, indem es Euch nicht gelingt, den üblichen Schlenker gegen…