Darf nur noch gesetzliches Zahlungsmittel „Schweizer Franken“ heissen, aber nicht mehr das Surrogat der Banken? Und sollen wir alle ein pleitesicheres Konto bei der Nationalbank haben dürfen? Eine welsche Aktionärsgruppe hat zu Handen der Generalversammlung der Nationalbank vom 29. April zehn brisante Anträge eingereicht. Der Bankrat will sie nicht zulassen, weil sie angeblich nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen.
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Seit Ausbruch der Finanzkrise wird immer mehr Menschen bewusst, dass ihr Geld auf einem Bankkonto bei weitem nicht so sicher ist, wie man das gerne hätte. Und nicht wenige haben auch gemerkt, dass das Geld auf einer Bank gar nicht gesetzliches Zahlungsmittel ist, sondern nur ein Anspruch darauf, der nur für ein paar wenige Prozent der Guthaben erfüllt werden kann.
Diese Sorgen erreichen nun auch die Schweizerische Nationalbank, und zwar in Form von zehn Anträgen einer Gruppe von 24 Aktionären aus der Romandie. Und die betreffen zum Teil zentrale Punkte unseres Geldsystems. Schon der erste Antrag hat es in sich: Die SNB soll die Bezeichnung „Schweizer Franken“ wirkungsvoll schützen.
Artikel 2 des Gesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel bezeichnet Münzen, Banknoten und Sichtguthaben bei der Nationalbank als einzige gesetzliche Zahlungsmittel. „Nicht erfasst vom verfassungsrechtlichen Geldbegriff ist das Bankenbuchgeld, welches im Gegensatz zu Sichtguthaben bei der SNB einem Solvenzrisiko unterworfen ist“, schrieb der Bundesrat am 25. April 2012 auf eine parlamentarische Anfrage. Die Unterschiede zwischen Bankengeld und gesetzlichem Zahlungsmittel sind also bekannt und unbestritten.
„Wenn ‚das Geld im verfassungsrechtlichen Sinne‘ ‚Schweizer Franken‘ heisst, wie nennt sich dann das ‚Buchgeld der Banken‘?“, wollen die Antragsteller aus der Westschweiz wissen. Da weder der Bund noch die SNB diese wesentliche Bezeichnung schützten, verwechselten die Bürger das gesetzliche Zahlungsmittel, das die SNB schöpft und verwaltet, mit dem „Geldersatzmittel“ aus der Geldschöpfung der Geschäftsbanken. Der Antrag fordert die SNB auf, von den Banken zu verlangen, ihre selber geschöpften Beträge als UBS-Franken, CS-Franken undsoweiter zu bezeichnen. Wie eine solche Forderung konkret umgesetzt werden kann, ist eine juristische Knacknuss.
Der zweite Antrag zielt in eine ähnliche Richtung, scheint aber leichter umzusetzen: Jeder Schweizer Bürger soll ein Konto bei der Nationalbank führen dürfen. Wie erwähnt, bestehen die gesetzlichen Zahlungsmittel aus Münzen, Banknoten und Guthaben bei der Schweizerischen Nationalbank. Da diese ausschliesslich für Banken, Bund und ihre eigenen Mitarbeiter Konten führt, sind die Unternehmen und natürlichen Personen gezwungen, für den elektronischen Zahlungsverkehr auf das nicht-gesetzliche Zahlungsmittel der Banken auszuweichen (und ihnen dabei noch Kredit zu gewähren). Es ist in der Tat nicht einzusehen, warum die Nationalbank nicht für jedermann, der dies wünscht, ein Konto in gesetzlichem, elektronischem Zahlungsmittel führen kann.
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Die Rechtsungleichheit zwischen Mitarbeitern der Nationalbank und normalen Bürgerinnen und Bürgern in dieser zentralen Frage der Vermögenssicherung liegt in Artikel 13 des Nationalbankgesetzes: „Die Nationalbank ist befugt, ausser den mit ihren gesetzlichen Aufgaben verbundenen Geschäften auch Geschäfte für ihren eigenen Betrieb sowie Bankgeschäfte für ihr Personal und ihre Vorsorgeeinrichtungen zu tätigen.“ Dazu gehört offenbar die Normalsterblichen verwehrte Führung von Konten mit pleitesicherem elektronischen Zahlungsmittel – je nach Verlauf der Finanzkrise ein ziemlich wertvolles Privileg.
Ein dritter Antrag will die SNB beauftragen, die von ihr und den Banken effektiv geschöpften Gelder zu veröffentlichen und nicht nur den monatlichen Bestand, aus dem die Zu- und Abflüsse nicht hervorgehen. Die Antragsteller vergleichen den heutigen Zustand mit einer Wasserversorgung, die nur den Stand des Reservoirs an gewissen Stichtagen misst.
Namentlich grosse kurzfristige Kredite mit Einfluss auf spekulative Geschäfte bleiben damit dem Publikum verborgen, das jedoch enorm von ihnen beeinflusst wird. Die Aktionäre aus der Romandie schreiben: „Für Aktien hätte ein öffentlich kotierter Emittent Probleme, wenn er seine Aktienemissionen nicht veröffentlichen würde. Nun aber sind die Schöpfer von Währungseinheiten, die in Wirklichkeit Geldmarktpapiere sind, die Einzigen, die keine Publikationsregel einhalten.“
Weitere Anträge fordern unter anderem eine transparente Wechselkursberechnung, Änderungen bei der Buchführung, die Erweiterung des Umweltleitbild oder die Verfügbarkeit des Aktionärsregisters für Aktionäre.
Über die brisanten Anträge hat sich bereits ein Schriftverkehr zwischen der Aktionärsgruppe einerseits und dem Bankratspräsidenten Jean Studer sowie dem Generalsekretariat der Nationalbank andererseits entwickelt. Streitpunkt ist die Befugnis der Generalversammlung, dem Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung, Änderungen des Nationalbankgesetzes zu beantragen (NBG, Art. 36 f). Nach Ansicht des Bankrates können die Anträge auf Revision des Nationalbankgesetzes nicht zugelassen werden, da sie nicht den gesellschaftsrechtlichen Rahmen der Nationalbank beträfen, andere Behörden und Gesetze tangierten oder juristisch nicht realisierbar seien.
Die Westschweizer Aktionäre halten dagegen, die Beschränkung der Anträge auf gesellschaftsrechtliche Belange sei willkürlich; zudem habe der Bankrat gar nicht die Kompetenz, Anträge abzulehnen, zumal alle vom Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt worden seien. Nachdem neun der Anträge weder zur Verhandlung zugelassen noch mit der Einladung an die Aktionäre verschickt wurden, lassen sich die welschen Aktionäre nun juristisch beraten und erwägen rechtliche Schritte. Im schlimmsten Fall droht eine Verschiebung der Generalversammlung. Zur Debatte steht an der GV einzig der Antrag auf Einsichtnahme ins Aktionärsregister und Erhältlichkeit des GV-Protokolls.
Zentralbanken sind auf der ganzen Welt rechtlich bestens abgesicherte Bastionen der Unabhängigkeit. Nachdem sie die Finanzkrise nicht bewältigen, sondern bestenfalls verzögern konnten und dabei den Banken und Grossinvestoren relativ sichere Gewinne ermöglichten, stehen sie nun vermehrt in der Kritik.
Aber nur in der Schweiz hat die Basis die Möglichkeit, sich eine Aktie zu kaufen und Anträge zu stellen, die allenfalls an den Gesetzgeber weitergeleitet werden müssen. Aber nicht einmal das will die Nationalbank zulassen, obwohl sie angesichts der Aktienmehrheit der Kantone keine Sekunde daran zweifeln müsste, sich gegen die aufmüpfigen Romands durchzusetzen. Aber offenbar sind die Fragen so unangenehm, dass sie nicht einmal diskutiert werden dürfen. Wo das Geld beginnt, ist die Demokratie zu Ende.
Christoph Pflugers Buch „Das nächste Geld – die zehn Fallgruben des Geldsystems und wie wir sie überwinden“ ist seit dem Erscheinen im letzten Herbst bereits 4’000 Mal verkauft wurden. Zudem ist er inaktives Mitglied der welschen Aktionsgruppe, welche die Anträge zu Handen der GV der Nationalbank eingereicht hat.
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Die beliebtesten Kommentare
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Die Vollgeldinitiative kommt gelegentlich zur Abstimmung. Ja stimmen, dann haben wir gesetzliches Zahlungsmittel und die Privatkonten werden bei den Geschäftsbanken wie die Wertschriftendepots aus der Bankbilanz heraus genommen.
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Ich würde mir sofort ein Konto bei der SNB machen lassen. Was soll ich mit Buchgeld? Das hat nur ein Solvenzrisiko, ist durch fast gar nichts gedeckt, und von den Zinsen lasse ich mich schon lange nicht mehr locken.
Die Banken sollen mal schauen dass sie ihren Finanzplatz sicherer machen! Vollgeld wäre doch ideal dafür. Der Bankenplatz Schweiz wäre doch der glänzende Gewinner, stattdessen sträuben sich diese Banker wie Katzen vorm Bad (jedenfalls habe ich noch von keinem Banker gehört er würde die Initiative gut finden).-
Das letzte (Bank) Geheimnis ist das verschleiern, dass auf unseren Bankkonten gar keine ‚Schweizer Franken‘ sind. Es steht auf jedem Bankauszug oder im eBanking bei jedem Kontenbetrag vermerkt, CHF als internationales Währungszeichen.
Die meisten Bürger wissen aber nicht, dass hinter dem Buchgeld und den CHF auf unseren Bankkonten, kein gesetzliches Zahlungsmittel steckt (BV Art. 99).
Der Konto Auszug auf Papier oder elektronisch, wie auch die Zahlen im eBanking, sind damit reine Täuschung, die Bezeichnung CHF nur ein Deckmantel, der die wahre gesetzliche Bezeichnung und die echte Eigentümerschaft verschleiert.
Was heisst das, wenn im Vorfeld der Generalversammlung die SNB einen GV Antrag, der zur Klärung der Situation beitragen würde, fadenscheinig ablehnt?
Macht sie den Banken damit einen Gefallen? Oder aber schadet sie diesen, indem die SNB verhindert, dass die Banken selber das Zepter in die Hand nehemen und proaktiv agieren müssten?
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Der Antrag zum Schutz des echten Schweizerfrankens ist gut, weil dann offensichtlich wird, dass die Geschäftsbanken wieder eigenes Geld herstellen (diesmal halt einfach per Computer und nicht mehr per Druckerpressen) wie das Volk den Banken dies per Verfassung 1891 verboten hatte. Also das elektronische Geld war eine raffinierte Hintertüre, bis sie jetzt eben wieder mit dem Ja zum Vollgeld geschlossen werden könnte. Falls der Antrag durchkäme, wäre es wieder an uns Bürger zu entscheiden, welchen Banken wir Vertrauen geben wollen. Ich würde nur echte Franken wollen.
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Um es mit Herr Dr. Meyer zu halten:
was die Geschäftsbanken hier an Geldschöpfung tun ist Geldfälschung.Faktisch gesehen gibt jeder Kunde mit Bankkonto der jeweiligen Geschäftsbank einen Kredit!
Nur erhält er dafür keinerlei Abgeltung für das Kreditrisiko.Daraus folgt:
Wer Giralgeld auf der Geschäftsbank deponiert und nicht angemessen für das Kreditrisiko entschädigt wird, hat von Finanzen keine Ahnung.Die Anträge der Aktionärsgruppe sind durchweg sinnvoll und durchdacht.
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@Peter Keller
Wie kommen Sie jetzt auf mich?
Die Sache ist viel komplizierter.
mfG
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@Peter Keller
Eine Geldfälschung liegt vor bei der Buchung
Liquide Mittel an Eigenkapital
Wobei liquide Mittel das emittierte Geld darstellen.
Die Banken verbuchen aber
Aktivdarlehen an Giroguthaben des Kunden
Wobei die Giroguthaben das emittierte Buchgeld darstellwn und Fremdkapital der Geschäftsbank darstellen.
Sie und die Vollgeldinitianten und die SNB begehan alle denselben Irrtum.
MfG
Sorryfür Tippfehler auf Handx
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Guten Tag Herr Dr. Meyer,
Ich erinnerte mich daran, dass Sie in vielen Kommentaren von der SNB-Geldfälschung sprachen.
Es ist gut wenn man die Dinge benennen will wie sie nun mal sind.
In diesem Fall trifft der Begriff Geldfälschung ja noch mehr zu.
Wie im Artikel geschrieben:
„Nicht erfasst vom verfassungsrechtlichen Geldbegriff ist das Bankenbuchgeld, welches im Gegensatz zu Sichtguthaben bei der SNB einem Solvenzrisiko unterworfen ist“ -
„Wer Giralgeld auf der Geschäftsbank deponiert und nicht angemessen für das Kreditrisiko entschädigt wird, hat von Finanzen keine Ahnung.“
Absolut auf den Punkt gebracht! Wobei heutzutage dieses Kreditrisiko, sprich der Zinssatz, jenseits von dem liegen würde, was sich eine Bank überhaupt leisten könnte…
Warum haben dennoch wohl über 95% der Schweizer ihr „Geld“ immer noch auf dem Konto? Da muss man doch ganz einfach sagen ‚Aus Schaden wird mal klug‘! Das grosse Problem wird dieses Mal nur sein, dass es im dümmsten Fall das eigene Leben kosten könnte. Naja, jeder bekommt das, was er verdient.
Ich habe jedenfalls schon viele Jahre keine Giralguthaben mehr. Entweder steckt es in RICHTIGEM Geld (nein, kein FIAT Money) und nur soweit nötig in farbig bedruckten Baumwollzettelchen. -
@Ernst Kappeler
Was meinen Sie mit RICHTIGEM Geld? -
@ Gwunderi
Ganz einfach:
– ECHTES GELD ohne Gegenparteienrisiko
– mit innerem Wert
– nicht ‚entwertbar‘
– seit mehr als 5000 Jahren nie wertlos geworden (ganz im Gegensatz zu ALLEN Papierversprechen!)
etc.Oder wie der alte J.P.Morgan gesagt haben soll:
„Gold ist Geld, alles andere ist Kredit“P.S. Natürlich sollte man den kleineren Bruder des Goldes nicht vergessen! 🙂
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Sicher nicht von den Kantonen!
Trotz Riesenverlusten verteilt die SNB muntere Millionen an ihre Grossaktionäre, die Kantone. Sicher werden keine unliebigen Fragen ans Präsidium und Verwaltungsrat aus diesen Kreisen kommen.
Die Spezial-AG Nationalbank scheint ihre Regeln selbst zu bestimmen, die höchstens von der Politik in Frage gestellt werden könnten. Wenige Politiker sind sattelfest in geldpolitischen Fragen und selten wagt sich eine Gruppe aufs schlüpferige Parkett.
Der Fall Hildebrand war da wohl eher eine Ausnahmen, provoziert durch das Involviertsein des Politikers B.
Herr Jordan und Gefolge machen da einen zu braven Eindruck um irgendwelche Zweifel zu erwecken.
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Dennoch sind Jordan und Konsorten weitestgehend ahnungslose Zonen, die herumexperimentieren, nur merkt das die Mehrheit noch nicht.
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Wie wahr. Geschäftsbankengeld trägt das Emitenten-Risiko der Geschäftsbank. CS-Geld müsste also weniger wert sein als z.B. Postfinanz-Geld. Was die Leute auch nicht verstehen: Ihre Spar- und sonstigen Geldeinlagen bei den Geschäftsbanken sind eigentlich nachrangige, unbesicherte Darlehen an die Geschäftsbank, je nach Bank also eine mehr oder weniger „risikoreiche „Anlage“. Die „Versicherung“ pro Konto reicht bis CHF 100’000, ist aber für die ganze Schweiz – wenn ich mich richtig erinnere – kumuliert bei lächerlichen 6 Mia gedeckelt. Im heutigen Umfeld von Null- und Negativzinsen erhält der Einleger/Sparer nicht einmal eine Risikoprämie für sein ins Risiko gehendes Geld, während arabische Darlehensgeber bei der CS jährl. 9% auf ihren Cocos erhalten…. Verkehrte Welt!
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Sehr geehrter Herr Pfluger
Ihr Beitrag ist interessant und zeigt einmal mehr das feudalistische Verhalten unserer Nationalbnak.
Ebenfalls interessant ist der Antrag der Aktionärsgruppe, zwischen CS-Franken, UBS-Franken usw. zu unterscheiden.
Diese Überlegung ist aber nicht ganz zu Ende gedacht: Es ist tatsächlich so, dass das von der CS emittierte Geld nicht die absolut gleiche Qualität hat wie jenes der UBS usw.
Aber das wird ausgegelichen durch das Rating der verschiedenen Banken.
Eine Bank mit schlechterer Bonität muss einen höheren Zinssatz bezahlen als eine Bank mit besserem Rating.
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bonitäten werden durch die Zinsen ausgeglichen; genauso wie bei Obligationen die Kurse der einzelnen Institute von einander abweichen können.
Der Antrag erübrigt sich somit.
Aber ich bin auch der Ansicht, dass die SNB nicht einfach abblocken sollte, sondern eine Diskussion zulassen sollte.
Aber unsere SNB blockt ja jede Diskussion ab.
Die SNB weiss selber, wieviel Irrtümer sie bisher schon verbreitet hat.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Grüezi Herr Meyer,
ich begrüsse, dass auch Sie es befremdlich finden, dass die SNB eine durchaus berechtigte Diskussion verhindern will.
Insgesamt scheinen auch mir die Anträge durchaus legitim und die rein politisch motivierte Diskussionsblockade seitens der SNB dürfte sich ein nur dem Gesetz verpflichtetes Institut nicht anmassen. Als staatliche Monopolinstitution muss die SNB an ihrer GV demokratischere Massstäbe ansetzen als eine rein privatwirtschaftliche Unternehmung.
In Ihren Überlegungen zum unterschiedlichen Wert von Geldguthaben bei CS und UBS machen Sie für mich nicht nachvollziehbare Gedankensprünge und treffen den Kern der Sache nicht. Dieser ist:
Private Herausgeber ihres eigenen Giralgeldes machen die Verwender systematisch glauben, es handle sich um Schweizer Franken (i.S. von von der SNB garantiertes Geld und gesetzliches Zahlungsmittel). Um diese Irreführung aufrecht zu erhalten, machen sie gegenüber Nichtbanken bewusst keine gegen aussen sichtbare Unterscheidung der geschöpften Giralgelder. Dies ist Unlauterkeit nach UWG Art. 3 Abs. lit. d.
Ihr Rating Argument ist ein rein schulbuchtheoretisches. Erstens gibt es keine ungekauften Ratings, und zweitens spielen diese im Verhältnis zum Nicht-Grossinvestor keine Rolle. (Ausgenommen eine einzelne Bank geriete derart in Schieflage, dass ein unmittelbar drohender Bankrun abzuwehren wäre. Das entsprechende Rating würde dann aber eh nur im Nachhinein revidiert…)
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Sehr geehrter Herr Pfluger Ihr Beitrag ist interessant und zeigt einmal mehr das feudalistische Verhalten unserer Nationalbnak. Ebenfalls interessant ist…
Wie wahr. Geschäftsbankengeld trägt das Emitenten-Risiko der Geschäftsbank. CS-Geld müsste also weniger wert sein als z.B. Postfinanz-Geld. Was die Leute…
Grüezi Herr Meyer, ich begrüsse, dass auch Sie es befremdlich finden, dass die SNB eine durchaus berechtigte Diskussion verhindern will.…