Professor Peter Forstmoser, einer der führenden Wirtschaftsrechtler der Schweiz, hat kürzlich der Weltwoche ein Interview zu seinem 2009 verfassten Gutachten über den Kauf der Firma Commtrain durch Raiffeisen im Jahr 2007 gegeben. Im Interview konfrontiert der Weltwoche-Journalist Forstmoser mit dem Vorwurf, das sei ein Gefälligkeitsgutachten gewesen.
In einer ersten Antwort geht Forstmoser nicht darauf ein, später spricht er von „diesen Fehlschlüssen mit dem Vorwurf der Gefälligkeit“. Um diesen Vorwurf zu entkräften, „würde er selber das Gutachten gerne öffentlich machen“. Aber er sei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Empfänger des Gutachtens, das sind Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Raiffeisen, sind heute sicher gerne bereit, die Verschwiegenheitsklausel aufzuheben.
Ich verstehe die Befindlichkeit des Gutachters rund um den Begriff der Gefälligkeit nicht. Was ist falsch mit einem Gefälligkeitsgutachten? Das verstösst weder gegen Recht noch Anstand. Gefälligkeitsgutachten sind in der Praxis üblich. Der Auftraggeber will Argumente für seine Position, dafür bezahlt er schliesslich den Gutachter.
Dass Forstmoser dabei nach professionellen Regeln alle gesetzlichen und anderen Normen in Betracht gezogen hat, ist selbstverständlich. Seine Schlussfolgerung, dass keine Rechtsverletzung vorliege, war zu erwarten. Wäre Forstmoser im Verlauf der gutachterlichen Arbeiten zum Schluss gekommen, Herr Vincenz habe gegen das Gesetz verstossen, dann hätte dieser den Auftrag zum Gutachten widerrufen. Eine Selbstbeschuldigung war das letzte, was er mit dem Gutachten bezweckte.
Die kritischen Punkte des Gutachtens liegen nicht bei der Gefälligkeit, sondern erstens beim Zeitpunkt der Auftragserteilung und zweitens beim Auftraggeber.
Ich rekapituliere den Zeitablauf. 2005 beteiligte sich Herr Vincenz verdeckt an Commtrain mit rund 500’000 Franken. Aduno, bei der Herr Vincenz seit 2000 Verwaltungsratspräsident war, kaufte dann 2007 die Firma Commtrain, ohne von der verdeckten Beteiligung ihres VR-Präsidenten zu wissen. Herr Vincenz machte auf seiner Beteiligung einen Gewinn von rund 1 Million Franken.
2009 kam ein Redaktor der heutigen Schweiz am Wochenende der Vorabbeteiligung auf die Spur. Eine Publikation unterblieb nach einer Aussprache zwischen Herrn Vincenz, dem Chefredaktor der Zeitungsgruppe und dem Redaktor. Durch die Recherche aufgeschreckt, beauftragte Herr Vincenz darauf Professor Forstmoser mit dem Gutachten.
Wäre Herr Vincenz ein besonnener Mensch, dann hätte er das Gutachten vor der Transaktion von 2007 in Auftrag gegeben, nicht danach. Und Professor Forstmoser hätte ihn nicht ermuntert, das Geschäft heimlich so abzuwickeln, wie er es getan hatte. Er hätte Herrn Vincenz vor dem Risiko der ungetreuen Geschäftsbesorgung bestimmt gewarnt.
Professor Forstmoser argumentiert im Weltwoche-Interview, ein Grund dafür, dass keine Rechtsverletzung vorliege, bestehe darin, dass das Geschäft für die Käuferin (fälschlicherweise nennt er Raiffeisen) „ein guter Deal gewesen sein muss“.
Mit Verlaub, so geht das im Strafrecht nicht. 2007 wusste man noch nicht, ob der Kauf für Aduno ein Erfolg oder Misserfolg werden würde. Rechtlich kann die Strafbarkeit doch nicht davon abhängig sein, ob eine Transaktion später erfolgreich sein wird oder nicht. Ein Mensch, der einen anderen mit einem Pistolenschuss niederstreckt, der Angegriffene aber dank einer schusssicheren Weste unverletzt bleibt, geht auch nicht straffrei aus.
Forstmoser beruft sich auf zwei ergänzende Gutachten eines Finance-Professors und einer Beratungsfirma, die 2009 zum Schluss kamen, „der bezahlte Preis [für Commtrain] sei am unteren Ende der Spanne gelegen, die marktgerechten Bedingungen entspricht“.
Diese Aussage konnten die Gutachter machen, weil sie die offensichtlich positive Entwicklung des Geschäftes im nachhinein kannten. Hätten auch sie ihre Gutachten vor dem Kauf geschrieben, wäre der Wortlaut ein anderer gewesen. Auch bei diesen beiden Gutachten sollte Raiffeisen die Verschwiegenheitsklausel aufheben. Dann wissen wir, was Sache ist.
Immerhin, das Forstmoser-Gutachten erfüllte für Herrn Vincenz vorab einmal seinen Zweck. Ein Verwaltungsratsmitglied von Aduno, das 2016 von Gerüchten rund um die Transaktion hörte, konnte das Gutachten bei der Raiffeisen in St. Gallen einsehen und war damit beruhigt. Als der studierte Jurist 2017 von Herrn Vincenz das Präsidium der Aduno übernommen hatte, überlegte er sich offensichtlich die Sache nochmals und erstattete Strafanzeige gegen seinen Vorgänger.
Da die Aduno Gruppe im Gegensatz zu Raiffeisen in Zürich domiziliert ist, ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich zuständig. Sie liess Herrn Vincenz am 27. Februar dieses Jahres verhaften.
Professor Forstmoser beginnt das Weltwoche-Interview mit einer eigenartigen Aussage. „Es ging damals, 2009, um eine Firmentransaktion, bei der Vincenz indirekt an einer Gesellschaft beteiligt war, die Raiffeisen dann kaufte.“ Das ist falsch. Käuferin war nicht Raiffeisen, sondern Aduno, bei der Herr Vincenz seit 10 Jahren VR-Präsident war. Aber der Auftrag an Professor Forstmoser kam von Raiffeisen, wohl ohne Wissen von Aduno.
Gemäss dem Bericht von Lukas Hässig vom 17. Juli 2018 hier auf Inside Paradeplatz meldete sich bei ihm Forstmosers Rechtsvertreter und erklärte, es sei „tatsächlich die Raiffeisen gewesen, die im Endeffekt die kleine Commtrain erworben habe. Die Raiffeisen sei mit 25 Prozent die Haupteigentümerin der Aduno gewesen, somit sei letztendlich die Raiffeisen im Driving-Seat gewesen.“
Das ist Humbug. Raiffeisen war zur Zeit der Transaktion nur mit 19 Prozent beteiligt an der Aduno Holding AG, und Raiffeisen hatte damals diese Beteiligung unter den „Übrigen nicht konsolidierten Beteiligungen“ geführt. Technisch gesprochen, hat Raiffeisen Aduno weder konsolidiert noch nach der Equity-Methode bewertet.
Und materiell war und ist Aduno ein Gemeinschaftswerk, an dem Raiffeisen zusammen mit anderen wichtigen Banken beteiligt ist (ZKB, Entris Banking AG, Migros Bank, Waadtländer KB, Berner KB, weitere).
Von einer Beherrschung und Kontrolle durch Raiffeisen kann keine Rede sein. Man kann das alles in den Geschäftsberichten von Raiffeisen und Aduno nachlesen.
Warum war dann Raiffeisen der Auftraggeber? Weil nicht nur der Zeitpunkt und der Inhalt des Gutachtens Gefälligkeiten waren, sondern auch die Wahl des Auftraggebers. Hätte Herr Vincenz den Auftrag als VR-Präsident von Aduno erteilt, dann hätte er das Gutachten vor seinen Verwaltungsratskollegen kaum versteckt halten können. Aduno war aber nicht Auftraggeber, und eigentlich war das auch Raiffeisen nicht.
Auftraggeber war Herr Vincenz, und es ging im Gutachten vermutlich nur um seine ganz persönlichen Interessen. Herr Vincenz hat die Raiffeisen als Auftraggeberin vorgeschoben, weil er sich sicher war, dass das Gutachten die adressierten Auftraggeber (gemäss Forstmoser „Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von Raiffeisen“) nicht erreichen würde, und weil Raiffeisen die Rechnung für das Gutachten ohne mühsame Fragen bezahlen würde.
Nur den damaligen VR-Präsidenten scheint Herr Vincenz informiert zu haben. Ist Beihilfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung eigentlich auch strafbar?
Wäre Herr Vincenz ein besonnener Mensch, dann hätte er das Gutachten persönlich in Auftrag gegeben und selbst bezahlt. Schliesslich ging es darin wohl nur um seine Person.
Dass das Gefälligkeitsgutachten Herrn Vincenz vor dem Gericht in Zürich behilflich sein wird, scheint fraglich. Das war ja auch nicht die Zielsetzung. Das Gutachten hätte die Strafverfolgungsbehörden fernhalten sollen. Vielleicht hat es das Gegenteil bewirkt.
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Die beliebtesten Kommentare
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Ich stelle mir die Frage, wenn ich eine Firma kaufe mit dem Hintergrundwissen dieses an „meine eigene“ respektive an die Firma in der ich erheblichen Einfluss habe….. begehe ich dann schon Insiderhandel???
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Herr Geiger, herzliche Gratulation zu diesem hervorragenden Artikel! Ich würde gerne mehr von Ihnen hier lesen!
Ich warte nun auf die Replik von Herrn Forstmoser, möglichst auch hier.
Und ein herzliches Dankeschön an Herrn Hässig, ganz Allgemein für seinen unerschrockenen Kampf für die Wahrheit. Sie sind aus meiner Sicht so ziemlich der einzige Journalist in diesem Land, der der unabhängigen und aggressiven Wahrheitssuche verpflichtet ist. -
Hervorragender Artikel. Sehr gute logische und chronologische Darstellung.
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Oh je, Herr Professor Doktor Starjurist Peter Forstmoser
Meine ironische Seite sagt: Eine Runde Mitleid für Sie!
Ob Gefälligkeit oder nicht: Sie, Herr Professor, haben sich von Machtmenschen wie Pierin Vinzenz oder auch Walter Kielholz einspannen lassen, für deren ureigene Interessen. Das geht grundsätzlich völlig in Ordnung und letztlich die Essenz des Berufs Anwalt.
Wenn nun aber die Öffentlichkeit im Fall Vinzenz den Eindruck hat, Ihr Einsatz – und somit Sie selbst – würde nicht nach Rosen duften („not smelling of roses“ wie es im Englischen heisst), so sollten Sie das einfach abhaken – Get Over It! – statt den Beleidigten zu spielen.
Ja, Ihre Reputation hat gelitten – ob zu Recht oder nicht. Gerne nehmen wir aber an, dass Sie wenigstens ansprechend dafür entlohnt wurden.
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Wahrscheinlich nur Spitze des Eisbergs beim Pierin. Sind seine Assets mittlerweile eingefroren?
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Hat jemand schon einmal einen Wirtschaftsanwalt getroffen, der nicht viel Kohle macht?
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Tünd doch nöd so blööd. En geile Siech ebe.
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Interessiert das jemanden!? Ich warte lieber auf das Ergebnis der Statsanwaltschaft.
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Ich nicht, denn dann gibt es nur wieder eine für die Öffentlichkeit zensiert Version. Glauben sie nur für eine Minute das dass Schweizer Gerichtsystem zur Gerechtigkeit führt, bzw. Reiche Leute wie der Vincent die ganze Härte des Gesetz zu spüren bekommen. Naivität ist schon was schönes.
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Es gibt in diesem Land drei Unterarten von Menschen.
Kategorie 1, Bürger:
Die normalen Bürger, welche nur auf Verdacht her schon eine Strafanzeige vom Staatsanwalt erhalten.Kategorie 2, Politiker:
Die Politiker und Diplomaten haben parlamentarische Immunität (warum auch immer) und stehen daher über dem Gesetz.Die Premiumkategorie 3, Banker:
Die BIZ (Bank für intern. Zahlungsausgleich), EZB, ESM (Eropäischer Stabilitätsmech.) und die meisten Nationalbanken können für ihr handeln nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die „kleineren“ Banker schützt das Bankgeheimnis.Man hat hier bewusst das feudale System sehr erfolgreich in die „Demokratie“ hinüber retten können.
Die Staatsanwalt wird 10 Jahre ermitteln und dann das Verfahren wegen Verjährung oder Formfehler einstellen mit dem immer gleichen Zitat des Bundesstaatsanwaltes; „Die Ermittlungen in Wirtschaftsdelikten sind sehr komplex.“
Weder GL noch VR haben daher etwas zu befürchten, was politisch gewollt ist.
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Die Gleichung „Gutachten“ + „ergänzende Gutachten“ + „Juristen“ + „suspekter Zeitpunkt“ erscheint mir hier im Falle Raiffeisen/PV äusserst schräg. Mehr noch, stinkt zur Hölle..
Übrigens, für Interessierte: OR 716a (Rechte & Pflichten eines VRs) ist noch sweet, hoffe der Artikel wird auch berücksichtigt bei der Aufarbeitung dieses Misthaufens.
Genossenschaftliche Grüsse, GW -
Mit den Abgängen im VR und an der Spitze der GL von Raiffeisen Schweiz ist personell noch lange nicht alles erledigt. Es gibt noch GL-Mitglieder aus der Ära Vincenz, die moralisch ebenfalls völlig insolvent sind (Auer, Hodel, Burn usw.).
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Völlig zutreffend. Und es darf nicht beim Rücktritt oder der Entlassung dieser letzten Mohikaner der Ära Vincenz bleiben. Weiter müssen auch die 21 Regionalverbandspräsidenten, wie beispielsweise der Wichtigtuer Sidler, endlich ihre sich selber zugeschanzten Aufgaben und Befugnisse wieder den 255 Raiffeisenbanken zurückgeben. Die Losung muss heissen: One bank, one vote. Daran führt kein Weg vorbei.
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Generell sind auch die Anwälte von Transaktionen unter die Lupe zu nehmen. Da wird noch viel Schindluderei betrieben. Ausnützen von Insider-Informationen, Front Running, etc.
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Mann, Mann, Mann! – Einer Anklage gegen PV steht wohl nichts im Wege.
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Ist Beihilfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar ?
Richtige Frage, Prof. Forstmoser wird sie jedoch nicht beantworten können – er ist erstens befangen, zweitens direukt
involviert und drittens kein Strafrechtler.Wieviel hat Herr Prof. Forstmoser denn für
sein «Gutachten» in Rechnung gestellt ?Was waren die anderen Ämtli, wieviel hat er sonst garniert, für andere Rechtsgutachten zu Gunsten der Raiffeisen Gruppe/Truppe ?
In welchem Dunstkreis bewegte sich der honorige Herr Prof. üblicherweise ?
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Diese rechtsverdrehendn Juristen erscheinen endlos geldgierig, genau wie die wirbellosen Geldverwalter auf den Banken und externen Vermögensverwaltern.
Jedes Tier hat mehr Rückgrat, denn ist es vollgefressen, geniest es die Sonne und legt sich zur Ruh. -
Schöner Artikel, Herr Professor Geiger!
Fazit: Raiffeisen sollte als absolute Sofortmassnahme Vincenz das Honorar für das Gutachten (mit Zins und Zinseszins) in Rechnung stellen.
Auch spannend: Wer hat die Rechnung gegengezeichnet? Vincenz war ja nie Einzelzeichnungsberechtigt!
Aber von dem Duo Gisel & Gantenbein ist da natürlich nichts zu erwarten. Die bleiben in Deckung und hoffen, dass sie selber straffrei ausgehen. -
Das Ende von Forstmoser wäre ggf. kein relevanter Verlust.
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Lt. Gesetz wären, sind (!) auch die jetzt „geflohenen“ und die das weite suchenden Verwaltungsräte voll haftbar. Dass zB. die umtriebige exPolitikerin (SVP!, ausgerechnet) Rita Fuhrer doch tatsächlich glaubt jetzt einfach davon laufen bezw. schleichen zu können grenzt eigentlich an bodenlose Frechheit. Gilt ebenso für alle anderen VR.
Wird hier schon ermittelt? Oder lässt man dies einschlafen und lässt aussitzen?
Diese rechtsverdrehendn Juristen erscheinen endlos geldgierig, genau wie die wirbellosen Geldverwalter auf den Banken und externen Vermögensverwaltern. Jedes Tier hat…
Lt. Gesetz wären, sind (!) auch die jetzt "geflohenen" und die das weite suchenden Verwaltungsräte voll haftbar. Dass zB. die…
Das Ende von Forstmoser wäre ggf. kein relevanter Verlust.