Der Fall von Pierin Vincenz und sein sozialer Abstieg in die Liga der Schmuddelkinder der Wirtschaft beschäftigt nach wie vor. Jenseits der Frage, ob er sich strafrechtlich überhaupt schuldig gemacht hat (das ist noch nicht entschieden), gibt es nach dem publizierten Bericht von Professor Bruno Gehrig („Unabhängige Untersuchung bei der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft“) ein paar Bemerkungen zu machen.
Anlass gibt mir vor allem der Satz im Bericht, die Erkenntnisse, die Bruno Gehrig gewonnen habe, seien „ernüchternd“. Das Gegenteil von nüchtern ist betrunken, berauscht. Und berauscht von Pierin Vincenz waren neben ihm selbst der Verwaltungsrat, die Medien, die Politiker und auch die Finma.
Als sich nämlich schon längst warnende Stimmen meldeten, zum Beispiel zum familiären Hofstaat in der Zentrale St.Gallen, wurde das nie wirklich ernstgenommen. Wenn man berauscht ist, unterschätzt man Ursache und Wirkung.
Mir hat jemand zum Fall der Chefin Rechtsdienst und Ehefrau des CEO Vincenz erzählt, die Finma habe verlangt, es müsse noch jemand dazwischen im Organigramm aufgeführt sein. Falls dem so war, wäre das nur mit Inkompetenz und naiver Ahnungslosigkeit über das Funktionieren von Organisationen zu erklären.
Man hat seitens der Kontrolleure im Unternehmen geradezu beharrlich (Verwaltungsrat) und auf Seiten der Finanzmarktaufsicht mindestens punktuell weggeschaut. Gemäss meinen Informationen war dann die personelle Dotation nämlich so, dass der ehemalige Lebenspartner der Chefin Rechtsdienst diese unmögliche Sandwichposition eingenommen hat – per se ein Unsinn, den man nicht hätte tolerieren dürfen.
Nunmehr möchte man bei Raiffeisen gerne zur Tagesordnung übergehen; aber das funktioniert nicht, wenn die Vergangenheit nicht aufgearbeitet ist. Der Bericht Gehrig (28 Seiten) soll einen Beitrag leisten. Dazu soll er auftragsgemäss die Zukäufe von Beteiligungen analysieren.
Er kam zum Schluss, es hätten keine klaren und eindeutigen Nachweise von strafrechtlich relevantem Verhalten festgestellt werden können. Ich sehe einige Baulücken.
Fast die ganze erste Hälfte des Berichts (10 von 14 Seiten) befasst sich vor allem mit „Allerlei“, darunter die Frage der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Dazu werden kurze Bemerkungen angeführt, andere Straftatbestände wie Veruntreuung (welche nämlich der ungetreuen Geschäftsbesorgung vorgeht) oder Betrug hat man offenbar nicht ins Auge gefasst.
Ebenso wird festgehalten, man habe keinen Nachweis identifiziert, dass andere Organe von Raiffeisen vorsätzlich oder eventualvorsätzlich Raiffeisen Schweiz geschädigt hätten. Und wie steht es mit der Begehung eines Delikts durch Unterlassung oder Gehilfenschaft zur Haupttat?
Kein Wort, obschon die Verletzung von Aufsichtspflichten seit der Revision von Artikel 158 StGB, also im Strafgesetz, im Jahre 1995 ein sehr brisantes Thema bildet: Die Mitglieder des Verwaltungsrats gehören ohne weiteres zum Kreis der möglichen Täter einer ungetreuen Geschäftsbesorgung.
Es ist wohl kaum an der Haaren herbeigezogen, wenn man die These verfolgt, der Verwaltungsrat habe pflichtwidrig zugelassen, dass Vincenz so geschäftet, und sei nie eingeschritten. Ob Handlung oder Unterlassung: Es ist eine Pflichtwidrigkeit des Verwaltungsrats, dem eine Garantenstellung zukommt.
Wurde die Garantenstellung des Verwaltungsrats bei der Analyse je thematisiert und hinterfragt? Wurde sie beziehungsweise wurde die Wahrnehmung der Pflichten überprüft, und zwar hinsichtlich der einzelnen Transaktionen, die Gegenstand des Berichts bilden?
Um eine strafrechtliche Wertung überhaupt auch nur ansatzweise vornehmen zu können, ist zuerst danach zu fragen, was einzelne Verwaltungsräte getan respektive nicht getan haben.
Konkret: Wer ist verantwortlich für die unterentwickelten Kontroll- und Führungsmechanismen? Wer hat wann und wieso in Verletzung seiner Aufsichtspflichten nicht nachgefragt, obwohl er es hätte tun müssen?
Kein Satz dazu. Vincenz allein war ganz sicher nicht das System. Das passive Vorgehen beziehungsweise das aktive Wegschauen und Mitmachen muss auch bei den Übernahmen von Gesellschaften respektive Beteiligungen an ihnen bewertet werden.
Im Bericht wird sodann die Finma-Untersuchung zusammengefasst, bis man auf Seite 15 erst auf des Pudels Kern stösst, das eigentliche Untersuchungsthema. Da finde ich es spannend zu lesen, dass die Leiterin Rechtsdienst (die Ehefrau von Vincenz) offenbar bei Unternehmenskäufen zugezogen wurde; sie habe sich in erster Linie um rechtliche Aspekte (Strukturierung der Transaktionen/Verträge) gekümmert.
Was heisst das genau? Ja will man tatsächlich davon ausgehen, dass sie von den mindestens sehr fragwürdigen Verhaltensweisen und der Dominanz des CEO im Unternehmen (ihres Ehemanns, mit dem sie zusammenlebte) gar nichts mitbekam? Nie über die Geschäfte zu Hause diskutierte?
Wie soll ein kritischer Leser würdigen, dass gemäss Bericht (Seite 18) die Mehrheit der Gesellschaften, in die Raiffeisen Schweiz investiert hatte, ungenügend in die betriebliche Überwachung der Raiffeisen-Gruppe eingebunden waren (Stichworte: Berichtslinien, Kompetenzen, Interessenkonflikte)?
Der Bericht konstatiert, dass vertragliche Aspekte nicht oder zu wenig durchdacht waren. Ja aber wer hat dabei konkret versagt? Wie war das möglich? Wo lagen die Motive und Absichten?
Es ist der Verwaltungsrat, der auch hier in der Verantwortung steht, wenn so bedeutende strategische Beteiligungen und Käufe im Rahmen einer Diversifikationsstrategie beschlossen werden. Man wüsste doch gerne, was hier die Haltung des Berichterstatters ist. Kein Wort dazu.
Auf den Punkt gebracht: Der Bericht genügt nicht, weil wichtige strafrechtliche relevante Fragen nicht angesprochen worden sind. Man muss die Dinge benennen. Dafür benötigt man keine konsensorientierte Berichte, sondern glasklare Fragen und glasklare Antworten. Hier fehlt es schon an Ersteren.
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Die beliebtesten Kommentare
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Höchste Zeit, Frau Roth in die FINMA!
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Ausgerechnet ein Bericht von dem Bruno Gehrig, welcher der Swiss Life den Milliarden-Flop mit der AWD eingebracht hat. Ironischer kann das gar nicht werden.
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Bruno wurde zum Abschuss freigegeben weil er zeitlebens zuviel in sich hineinstopfte!
Aber erst nach seinem tragischen Ableben liess er sich ausstopfen!Aber der Bruno Gehrig ist eben G(l)ehrig.
Er hört es gar nicht gerne wenn ihn Ausländer als Bruno Gihrig ansprechen.
Und warum sollte er die Reihenfolge von Bär Bruno einhalten?
Frau Roth, jeder sieht Bruno’s Not und rot!
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Sehr geehrte Frau Roth
Es liegt nicht an einem zivilen Sonderermittler, strafrechtlich relevante Vergehen zu eruieren.
Das ist seit jeher die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Ein Gutachter ist kein Staatsanwalt und hat sich an seinen Auftrag zu halten.
Im übrigen darf ich zu Ihrem Bericht darauf hinweisen, dass immer noch die Unschuldsvermutung gilt.
mfG
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Zudem hat ein Staatsanwalt ganz andere Mittel zur Verfügung (z.B. Hausdurchsuchung, Telefonabhörung, PC- Tracking etc., etc.) und viel weiter gehende Kompetenzen als ein ziviler Gutachter.
Denn wer strafrechtlich relevante Tätigkeiten aufdecken will, muss über die entsprechenden Mittel und Kompetenzen verfügen.Dies sollte Frau Roth als Rechtsgelehrte eigentlich wissen. Alles andere wäre naiv.
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Raiffeisen Schweiz hat aber eine solche Investigation in Auftrag gegeben,oder habe ich als Genossenschafter da etwas falsch verstanden?
Warum bezog Gehörig, dann Stellung zu einem allfällige strafrechtlichen Verhalten?
Vermutlich weil er hierfür bezahlt wurde (Auftrag??) und weil er das als NICHT Jurist und Pensionär angstfrei tun kann (er muss kein Konsequenzen befürchten,das fette Honorar hat er ja bereits erhalten)
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wurde ein student solch einen bericht schreiben…. ok…. aber ein professor? der hat entweder (aus gefàlligkeit) aktiv (!) relevate aspekte im bericht weggelassen oder diese schlichtweg übersehen… beides oberpeinlich und unqualifiziert für einen professor..
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schade dass man selbst bei insideparadeplatz nur einen daumen hoch zu einem beitrag anklicken kann …
einen daumen runter … gibts nicht…
so nachdem motto … freie meinungsäusserung… aber nur
wenn sie positiv ausfällt… lol
für dieses heile welt konzept stand bis anhin ausschliesslich facebook und twitter…-
@Reiniger: Die drei Affen fehlen auch ….. 🙂
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Sehr gut Monika Roth. Für mich heisst das, dass Herr Gehrig entweder nicht kompetent ist oder viele Augen zugedrückt hat und dadurch keinen klaren Blick mehr hatte. Gruss aus St. Gallen
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Sehr verehrte Frau Professor Monika Roth,
das System Schweiz ist sehr klein und vernetzt, sodass hier über Jahrzehnte ein Nährboden für korrupte Machenschaften entstanden ist. In aller Regel gelangen Korruptionsfälle in der Schweiz gar nie ans Tageslicht. Darum ist es so schwierig, Transparenz zu schaffen. Strafbar ist wenn etwas juristisch geahndet wird. In der Schweiz ist das „System“. Das „System Raiffeisen“ ist die Spitze des Eisbergs. Wir brauchen eine Polizei mit mehr Mitteln und eine Staatsanwaltschaft die unabhängig und nicht weisungsgebunden ist. Wir brauchen ein Whistleblower Schutz-Programm der seinen Namen auch verdient. Und die Medien? Der Kommentator @Büezer schreibt Zitat:
„Die NZZ hat mitgespielt und geschrieben, dass ein „falsches Management“ ja nicht strafbar sei.“
Alles gesagt, was zu sagen ist.
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!!!pure Realität!!! Unsere Medien sind so was von ferngesteuert, dass einem kotz-übel wird. Ob Ringier, Tamedia, NZZ oder Blocher-Presse: Unisono korruptes Geschwafel, dem Filz dienend und Macht geil. Solchermassen wird der Bürger über den Tisch gezogen, für dumm verkauft und erst noch gerupft. Dank IP und Internet werden jede Woche eine neue Sau durchs Dorf getrieben.
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Vielen Dank, Frau Prof. Roth
Endlich jemand, der die richtigen Fragen stellt. Aber diese Fragen muss man eben weglassen, wenn man, wie der überhaupt nicht unabhängige Prof. Gehrig, einen feuchten Lappen auf die Bombe legen und den Fall so erledigen will. Als der Komiker Emil zu solchem Vorgehen riet, lachte das Publikum. Hier lachen nur die Freunde und Bettgenossen und das Publikum weint.
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Sollte dieser Artikel zutreffen, so ist dies vergleichbar mit dem Saxerbericht zur SECO Affaire: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/36190.pdf.
Auch hier ein Professor mit Reputation, der einen Bericht verfasst. In diesem Bericht verweist Prof. Saxer ausdrücklich darauf, dass es sich nicht um eine strafrechtliche Untersuchung handelt (Seite 4, Rz 17).
Auf Seite 23, Rz 90 ist die Rede davon, dass die Vergabenormen in der Abteilung NIE eingehalten wurden. Leider bin ich kein Jurist, aber wie kann man das verstehen: Man hält sich nicht an das Gesetz, dies ist aber gleichzeitig nicht strafbar? Dieser Grundsatz gilt zumindest für Sozialhilfebezüger und Arbeitslose nicht, aber für diejenigen die mit den Geldern der Arbeitslosen IT-Systeme in ungesetzlicher Art und Weise kaufen, gilt das? Die Konsequenz des Saxerberichtes ist, dass genau dasselbe, was dort beschrieben wurden, nämlich die freihändige Vergabe von Aufträgen, neu nun dadurch erreicht wird, dass man 99 MUSS-Kriterien aufstellt, welche exakt nur eine Firma (Novo BC) erfüllt (simap.ch vom 24.11.2017). Auch dies ist nicht gesetzeskonform, aber um dies anzufechten findet man: erstens keine Anwaltskanzlei, da alle Anwälte mit den involvierten Grossfirmen und staatlichen Stellen irgendwelche Geschäftsbeziehungen haben, dann findet man keinen Bundesverwaltungsrichter, der hier die Gesetze so interpretiert wie vorgeschrieben und auch das Bundesgericht schreitet nicht ein. Die Kette geht also von Oliver Schärli zu Dr. Boris Zürcher zu Bundesrat Johann Niklaus Schneider Ammann über Eva Schneeberger, Marc Steiner, Hans Urech vom Bundesverwaltungsgericht (B-7062/2017) bis zu Andreas Zünd und Hans Georg Seiler vom Bundesgericht (2C_197/2018).
Und schliesslich wird aktuell das neue Vergaberecht im Parlament beraten, welches genau diese freihändige Vergabe noch erleichtert, indem es diese explizit erlaubt, sofern nur ein Angebot eingeht. Einzige Vorkehrung gegen die Einschränkung des Wettbewerbs ist, gemäss Dieter Kläy, dass der Ständerat neu in Art. 21 einen Absatz eingefügt hat, der es der Vergabestelle nicht erlaubt, Aufträge mit der Absicht zu umschreiben, dass nur eine Anbieterin zum Zuge kommt. Dies ist aber völlig wirkungslos, weil man diese Absicht nie vor Gericht nachweisen kann. Falls es jemanden gibt, der weiss wie man so etwas macht, bitte bei mir melden. Dieter Kläy ist zudem Mitglied in der Aufsichtskommission der Arbeitslosenkasse und erhält dort unbekannte Beträge für diese Tätigkeit. -
Der Verwaltungsrat/Die Verwaltungsrätin – ist eben das, was er/sie ist bzw. Name ist Programm: Er/Sie verwaltet seine/ihre Pfründe – da steht nichts von Überwachungsrat/Überwachungsräting
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Ohne Zweifel etwas vom Besseren, was zum Bericht geschrieben worden ist.
Es wird auf die Wegweiser hingewiesen, wie es in diesem Fall eigentlich weitergehen sollte. Das ist nur möglich aus einer gewissen Distanz, die anscheinend dem Autor des Berichts gefehlt hat.
Aber vielleicht hat ihn bei der Untersuchung zusätzlich auch die Erinnerung Art. 2 ZGB verlassen:
I. Handeln nach Treu und Glauben
1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.
2 Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.
Die Befürchtung, dass sich der Fall Raiffeisen/Vincenz zu einer unendlichen Geschichte über den fortschreitenden Verlust von Glaubwürdigkeit bei Entscheidungsträgern unserer Gesellschaft entwickelt, ist gross.
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Ob sich Hr. Geiger dazu äussern mag?
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Ist der Bericht nun hervorragend oder genügt er nicht!?
https://insideparadeplatz.ch/videos/gehrigs-raiffeisen-bericht-ist-nicht-gut-er-ist-hervorragend/ -
Liebe Frau Roth
Nach „Gehrig, Vincenz & friends“ könnten Sie gelegentlich auch zum Fall „Mosambik“ der Credit Suisse Stellung beziehenhttps://blog.hslu.ch/ifz/2017/10/17/von-chiasso-bis-nach-maputo/
mit dem Sie sich offensichtlich beschäftigt haben.
Ganz zum Ende könnte dann noch ein Essay folgen zum Ihnen ebenfalls bekannten Thema „Uli Hoeness – Bank Vontobel – FINMA“, um die Trilogie zu vervollständigen.
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Tja, wir sagen in nachhinein, was vergessen wird, kommt später in anderen Formen auf….Freud und Dostojeski haben uns davon erzählt schon vor bald 200 Jahren…
Einverstanden: wer zuschaut, zulässt ohne intervenieren ist auch selber schuld! Das ist einfach die ultimative Wahrheit…und ich freue mich, dass in den Alpenland, meine Vorfahren gingen immer in den Ferien in berühmten Skiiorte…und die haben mir erzählt, wie die Ansässige stolz waren auf ihre demokratische Werten! Meine Damen und Herren, auf jede demokratische Agenda steht ganz oben die Wahrheit und Verantwortung…beweise Sie das diese Land noch demokratisch ist. Danke!P.S.: eine externe Gruppe von unabhängige Experten und Intelkektuelle, wie ich, könnte an besten das noch weiter untersuchen. Demokratie ist Freiheit ubd Freiheit ist Verantwortung. Der W – Wort der niemanden mehr hören will.
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Bravo, Frau Professor Roth. Endlich jemand der das Kind beim Namen nennt! Mal schauen, wer sich wieder rausredet!
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Endlich! Frau Roth zerpflückt den Gehrig-Bericht, welcher eher einer Märchen-Postille gleichkommt, als den perfiden Tatsachen Rechnung trägt. Damit schützt Gehrig den miserablen VR, die Korona der Geschäftsleitung unter der Aegide Vincenz. Dass hier CVP-und HSG – Filz berücksichtigt wurden liegt auf der Hand. „Die Eiterbeule darf nicht platzen“ war offensichtlich das Credo an den Schreiber und Verfasser. Fazit: der alte Professor Gehrig hat geliefert , was die *)WCC – Strippenzieher lesen wollten, erlaubten! *) White Collar C
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Sehr gut – besten Dank für die Analyse.
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Da hat doch keiner ein Interesse daran! Herr Gehrig will doch niemandem auf den Fuss treten, sonst kriegt der keine Aufträge mehr. Dito der VR gemütliches treffen ein wenig sich an den Sitzungen Wohlfühlen essen gehen und Tantiemen kassieren. Einer der „fragen stellt“ ist doch nicht erwünscht! Und ausserdem welcher VR hat schon die Zeit sein Mandat richtig auszuüben ?
In der Schweiz gibt es VR wo 180 Mandate haben ! Dazu kommt noch, ist er oder die überhaupt Fachlich in der Lage solche Vorgänge zu verstehen! -
Danke für den Artikel.
Ich wiederhole mich:Der Bericht ist ein Gefälligkeitsgutachten und dient dazu, den Verwaltungsrat vor dem Vorwurf strafbarer Handlungen zu entlasten. Die NZZ hat mitgespielt und geschrieben, dass ein „falsches Management“ ja nicht strafbar sei.
Zum absoluten Versagen der FINMA ist ein PUK einzuberufen. Zudem sind alle Untersuchungen der FINMA öffentlich zu machen.-
Das NZZ-Echo ist als Stellungnahme (einmal mehr) einfach nur dilettantisch . An der Falkenstrasse sitzen und schreiben viele Stiefelhalter, welche sich Verdienste ausrechnen, frühere NZZ-VR decken oder politische (FDP) Gefälligkeiten aufgleisen . Wekherling……
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Warum wurde der Bericht in Auftrag gegeben und publiziert?
Klar: es handelt sich um eine PR-Aktion…man – sprich Lachkapelle und Huber – wollen zeigen, dass sie die „grossen“ Aufräumer“ sind…danach gehts weiter wie vorher! -
Herzlichen Dank an Frau Roth für ihre entschiedene Stellungnahme! Eine gewichtige Stimme im Land. Es ist langsam an der Zeit, dass man das „System Vincenz“ als das entlarvt, was es wirklich war: Korrupt bis ins Mark.
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Welche Ehre für P.V., das System nach ihm zu benennen! Frau Roth weiss sicherlich, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Das System funktioniert nämlich so: die Schweiz ist sauber; wer etwas anderes behauptet, ist ein Nestbeschmutzer oder linker Socken. Damit möglichst wenige Leute „wissen“, wird in Unternehmen und auch im Staat stufengerecht informiert. Diejenigen, die „wissen“, werden mit einem guten Salär so ausgestattet, dass ihnen zuerst das Denken und dann das Reden vergeht. Dies wird dann noch mit persönlichen Zielsetzungen oder KPIs garniert, und schon hat man den „vorauseilenden Gehorsam“, welcher der beste Nährboden für diese „bis ins Mark“ korrupte Organisationskultur ist. Die Karriere der guten Leute (idealerweise bereits mit Familie und mehreren Kindern) führt so gleichsam in eine Club-Mitgliedschaft, wo es dann einen unsäglichen Mut braucht, Fragen zu stellen, geschweige denn die Pfeiffe ertönen zu lassen; man muss die Familie ja irgendwie durchbringen. Die Reaktion der Politik auf die Ereignisse nach 2007 war zunächst richtig; längst aber hat es die Klientel von BR Maurer in diskreter Arbeit geschafft, der FINMA die Flügel zu stutzen. Und bitte nicht vergessen: der Weg von der FINMA zu den Beaufsichtigten führt über die Revisionsgesellschaften. Hier wiederum öffnet sich eine ganze Welt, in welcher der Begriff „Interessenkonflikt“ in tausendfachen Varianten Gestalt annimmt. Wie weiter also? Guter Rat ist teuer!
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Das „(Unter-)System Vincenz“ war nur möglich dank dem „Obersystem FINMA“, das seinerseits dank dem „Supra-System Bundesanwaltschaft“ gedeiht.
Und es gibt noch ein paar weitere „Unter-Systeme“ in der feinen Schweiz, die zu entlarven sind ….
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@Mario Knee
Das hat mir mal ein Personalchef bei einem Gespräch unverblümt zugegeben. Er nehme nur Angestellte mit Familie, Kindern und Eigenheim oder noch besser, Geschiedene mit Kindern. Die sind erpressbar für Kadavergehorsam.
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Das Raiffeisenspiel:
Vernebeln, verhindern, vertuschen, verschlafen!
Vernebeln:
zuständig Journalisten die Rauchpetarden gegen die zuständige Staatsanwaltschaft schiessen.
Verhindern
Betroffene die der Staatsanwaltschaft den Zugang zu wichtigen Dokumenten blockieren.
Vertuschen
zuständig Professor Bruno Gehrig der schon Entwarnung gegeben hat bevor die Causa Vincenz juristisch beurteilt ist.
Verschlafen
FINMA die erst aufgewacht ist als der Weckruf von aussen kam. -
Der „hervorragende“ Bericht ist das Papier nicht wert. Hier will man verwedeln und Sand in die Augen streuen.
Danke für den Artikel. Ich wiederhole mich:Der Bericht ist ein Gefälligkeitsgutachten und dient dazu, den Verwaltungsrat vor dem Vorwurf strafbarer…
Herzlichen Dank an Frau Roth für ihre entschiedene Stellungnahme! Eine gewichtige Stimme im Land. Es ist langsam an der Zeit,…
Endlich! Frau Roth zerpflückt den Gehrig-Bericht, welcher eher einer Märchen-Postille gleichkommt, als den perfiden Tatsachen Rechnung trägt. Damit schützt Gehrig…