Die letzten Befragungsrunden im grössten Wirtschaftskrimi der jüngeren Vergangenheit sind am Laufen. Nun beginnen die hoch dekorierten Strafverteidiger der Beschuldigten, ihre Klienten medial ins rechte Licht zu rücken.
Den Auftakt macht heute die NZZ. „Die Hürde für den Nachweis eines strafrechtlichen Verhaltens im Sinne von Art. 158 StGB für ungetreue Geschäftsbesorgung ist sehr hoch“, schreibt das Wirtschaftsblatt.
Die Zeitung wirft damit die zentrale Frage auf, ob die Zürcher Strafermittler vor dem Richter den Beweis erbringen können, dass der Ex-Raiffeisen-Chef wirklich kriminell gehandelt hat und nicht nur einfach unvorsichtig war.
„Der Gehrig-Bericht führt beispielsweise aus, wie sich Vincenz mehrmals über bankinterne Vorschläge für einen angemessenen Kaufpreis einer Beteiligung hinwegsetzte; stattdessen setzte er den deutlich höheren Preis durch, den die Verkäufer forderten“, fährt die NZZ fort.
Und stellt dann eine mögliche Alternative für strafrechtlich Relevantes in den Raum.
„Ausser der sogleich vermuteten Bereicherungsabsicht von Vincenz gibt es aber weitere Gründe für ein solches Verhalten. So wird oft erst im Rückblick klar, dass eine Beteiligung überbezahlt war. Immer wieder zahlten sich ja auch von Vincenz orchestrierte Investments für Raiffeisen aus.“
Vincenz der Straftäter oder Vincenz der Haudegen? Die NZZ bricht eine Lanze für Letzteres, wenn man weiterliest.
„Diese (die erfolgreichen Beteiligungen, Anmerkung der Redaktion) hatten wohl auch zur Folge, dass Vincenz immer stärker nur dem eigenen Riecher vertraute und Ratschläge von Mitarbeitern in den Wind schlug“, hält die Zeitung fest. Und dann:
„Vincenz war also möglicherweise jeweils davon überzeugt, dass es sich bei einer Beteiligung um ein gutes Geschäft für Raiffeisen Schweiz handelte, das, so dachte er vielleicht, seine Kollegen bei der Bank einfach nicht erkennen wollten.“
Einer der grösseren Komplexe, die im Krimi Raiffeisen und Vincenz noch zu reden geben werden, ist der Aufbau eines Asset Managements unter dem Dach der TCMG, The Capital Management Group, eine Raiffeisen-Schweiz-Gesellschaft. Dafür gab Vincenz gegen 100 Millionen Franken aus.
Involviert waren neben anderen auch Vincenz‘ enger Berater Beat Stocker und der Zürcher Banker Beat Wittmann.
Allerdings geht es in einem Fall, der im Bericht des Raiffeisen-Sonderermittlers Bruno Gehrig hervorgehoben wird, nicht um Wittmanns ursprüngliche Firma Dynapartners, wie dieses Medium vor ein paar Wochen irrtümlich berichtete (siehe hier, inklusive Korrekturen).
Die NZZ schreibt zum Aufbau eines grossen Asset Managements der Raiffeisen unter der Frühung von Pierin Vincenz:
„Raiffeisen Schweiz wollte zudem vor rund einem Jahrzehnt gross in die institutionelle Vermögensverwaltung einsteigen. Da die Gruppe im Asset-Management aber kein bedeutender Anbieter war, musste sie damals auch bereit sein, für den Erwerb gewisser Beteiligungen mehr zu bezahlen als eine etablierte Firma.“
Die NZZ-Story führt zu Zweifeln in der Öffentlichkeit, ob Vincenz wirklich in krimineller Absicht gehandelt hatte. Als neues Faktum hält der Artikel einen interessanten Termin fest. „Mit der Anklage ist im Sommer 2019 zu rechnen“, schreibt die Zeitung.
Der Ablauf scheint somit immer klarer zu sein. Derzeit finden die Schlusseinvernahmen durch die Zürcher Strafbehörden statt.
Dabei geht es oft um sogenannte Konfrontationseinvernahmen, das heisst, dass die verschiedenen Beschuldigten und ihre Anwälte nicht nur anwesend sind, sondern auch mit Fragen bedrängt werden.
Sobald die Strafermittler ihre Arbeit mit den Einvernahmen und der folgenden Anklage abgeschlossen haben, geht das Rechts-Dokument an das zuständige Gericht.
Dieses dürfte das Zürcher Bezirksgericht und dort die Abteilung 9 von Richter Sebastian Aeppli von den Grünen sein, der sich in Bankenfällen einen Namen gemacht hat, so auch im Prozess gegen Rudolf Elmer.
Die Anwälte werden dann im Prozess vor dem Richter versuchen, ihre Klienten als Macher darzustellen. Die angeheuerten Juristen zählen zu den bekanntesten Strafverteidigern des Landes, allen voran Lorenz Erni, der Pierin Vincenz vertritt.
Die Ankläger der Staatsanwaltschaft III von Zürich, spezialisiert auf Wirtschaftsdelikte, werden mit Belegen und Transaktionen das Bild zeichnen von obersten Wirtschaftskapitänen, die sich selber im Versteckten Geld zuschanzen – dies zum Schaden von nichts ahnenden Genossenschaftern und anderen Eigentümern.
Der Prozess könnte Ende 2019 oder Anfang 2020 stattfinden.
Je nachdem, wie die Beweislage ist, könnte die Staatsanwaltschaft Zürich in einer „zweiten Welle“ nach den bisher bekannten Fällen Investnet, EuroKaution und Commtrain sowie eines Genfer Falls eine Anklage in weiteren Gebieten rund um Vincenz und seine Mitstreiter anstreben.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Klar: für die NZZ ist die HSG (Dr. hsg P. Vincenz) die letzte Bastion zur Verteidigung der freien Marktwirtschaft vor den der Übernahme der Welt durch Sozialusmus und Kommunismus.
Vgl. Ex NZZ VR Präsident Hummler, EX Galler Symposium Leiter und HSG Rektor Dr. Prof. Thomas Bieger = aktueller NZZ Gastkommentator.
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Kann ein Bieger auch die Wahrheit (ver-) biegen?
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Diese Zeitung hat eine sehr ungesunde Nähe zu gewissen Grossbanken. Seit Jahren ist dies verkörpert durch Ermes Gallarotti. Er ist quasi Hofberichterstatter der NZZ über die Credit Suisse. Wenn die NZZ beginnen sollte, einseitig Partei für Vincenz zu ergreifen, wird sie einen Shitstorm erleben, den sie noch nicht gesehen hat.
Auch ohne IP.Ermes Gallarotti sei gesagt:
Er hat einst einen Credit Suisse Angestellten, der einfach nur ein Hochstapler, eine traurige Milieufigur und ein gerissener Laferi war, in der NZZ als souveränen Manager portraitiert. Absolut skandalös, dass diese Figur in der NZZ geadelt wurde. Wahrscheinlich blufft der Hochstapler noch heute im Lebenslauf mit diesem Artikel. Dabei gehört der Mann auf einen Bauernhof, wo er mental und geistig auch herkommt.
Diese Anbiederung war dermassen obszön! Da musste man sich schon fragen: Taminamaal, was taugt diese NZZ eigentlich noch, wenn sie sich von solchen Figuren dermassen unkritisch um den Finger wickeln lässt.Lasst euch nicht mit den Kerlen ein, gefälligst.
Lügen und täuschen gehört zum Handwerk der Grossbanken, heutzutage. Merkt euch das.
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Ich möchte den Kommentar als solches inhaltlich nicht beleuchten. Der Verweis auf die vorhandene oder eben nicht vorhandene Intelligenz von Bauern ist unter jeder Sau. Es mag ja vielleicht Bauern geben, die nichts taugen. Diejenigen, die ich kenne, sind intelligente Menschen, die ein Unternehmen leiten und mindestens in Teilen sehr innovativ sind.
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„Italo“ Ermes Gallarotti, mit dem sympathischen Berner Akzent, hat immerhin schon sehr früh bezüglich des BKB Ablegers hinter dem Park Hyatt Hotel, noch vor dem Platzen des ASE/BKB-Betruges richtig erkannt, dass dort eine „Cowboytruppe“ am Werke war…
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Schlecht formuliert, denn Bauer ist ein sehr ehrenwerter Beruf. Sie ernähren uns!
Aber ein Bauer der ein Lump ist soll nicht auf einer Bank arbeiten und dort Theater spielen.
War wohl so gemeint. -
Details, bitte. Um wen handelt es sich bei dem “… Hochstapler, traurige Milieufigur und ein gerissener Laferi”? Grossartige Beschreibung vieler CS Manager, uebrigens. Am liebsten bitte einen Link zum Artikel. Danke.
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Anwälte? – Ein absolutes Geschwür aus Maden, das sich schamlos am Schaden der anderen bereichert! Ich verachte solche „Menschen“
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Von einer falschen Idee
können wir manchmal so irregeführt werden,
dass wir ein Leben lang in dem Irrtum bleiben
und die wahre Lage nie erkennen.André Kostolany
* 9. Februar 1906 † 14. September 1999 -
Offenbar ist Hummler, der die Wegelin-Bank in einer Nacht-und-Nebel-Aktion an Vincenz verkaufen konnte, wieder in den NZZ-Verwaltungsrat zurückgekehrt.
Oder die Raiffeisen schaltet fleißig Inserate in der NZZ.
Oder alte Seilschaften spielen.
Oder von allem etwas.
Jedenfalls ist das kein Journalismus, was die NZZ da gemacht hat.
Übrigens ist Hummler wieder aktiv im Bankgeschäft. Das Konkurrenzverbot, das er wegen der Raiffeisen-Wegelin bzw. -Notenstein-Transaktion hatte, ist vorbei.
Und bezeichnenderweise ist Hummler hier nicht irgendwo tätig, sondern bei einer aus dem Raiffeisen-Wegelin-Geschäft hervorgegangenen Gesellschaft 1741.
Die Raiffeisen-Vermögensverwaltungsfirma Vescore ging an Vontobel und heißt heute 1741 (1741 Fund Management, 1741 Fund Solutions und 1741 Distribution Services).
Konrad Hummler ist für die 1741-Gruppe nun tätig.
Es schließt sich der Kreis.
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Bekomme Bauchschmerzen, starke
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NZZ-Lektüre: Man reibt sich die Augen.
-Die Finma kam zum Schluss, dass die Raiffeisen Interessenkonflikte ungenügend gehandhabt und der Verwaltungsrat die Aufsicht über Vincenz vernachlässigt hatte. Damit habe es der Verwaltungsrat dem ehemaligen CEO zumindest potenziell ermöglicht, finanzielle Vorteile auf Kosten von Raiffeisen zu erzielen.
-Offenbar erhielten aber weder Gehrig noch die Finma Einblick in die Handy-Kommunikation oder in sonstige Mobilgeräte von Vincenz.
-Teure Hotelrechnung: Pierin Vincenz bezahlte private Ausgaben mit der Firmenkreditkarte
– Als Verwaltungsratspräsident von Leonteq hatte Vincenz private Ausgaben zuerst als Firmenspesen deklariert, und erst auf Nachhaken von Leonteq zahlte er dieses Geld zurück.
etc. etc. etc.
Wann hat es endlich Konsequenzen für FINMA-Branson und all die VR’s sowie GL-Fuzzies die dies abgesegnet haben?
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wer am Schluss gewinnt sind nur die Anwälte.
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Die Entschuldungsargumente der Bankengesteuerten NZZ sind einfach nur billig und lächerlich. Stehlen sie mal als Angestellter im Supermarkt etwas aus der Kasse, mit dem Argument dass sie das Geld nur vorübergehend entwendet haben, oder dass sie das Geld gewinnbringend für das Unternehmen angelegt haben, dann sie sie im besten Fall nur den Job los, im Normalfall kassieren sie eine Anklage. Wie hier die Entschuldigung und Nichtverurteilung medial eingeleitet wird, kann einfach nur noch als Bananenstaat eingeschätzt werden.
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Erstaunlich, mit welcher selbstgerechten Arroganz viele Protagonisten der Schweizer Gesellschaft umherstolzieren.
Journalisten der NZZ, Staatsanwälte, Behörden und Politiker
im Raiffeisen-Verfahren erscheinen einem eher als Zudecker und nicht als Aufklärer.
Schaut man aber nur einen Spaltbreit hinter den Vorhang, so wird das ganze Ausmaß dieser Haltung deutlich: die Schweiz verkommt langsam aber sicher zum Unrechtsstaat.
Es wäre ein leichtes, die Liechtenstein-Konten des Herrn Stocker zu prüfen und die Geldflüsse nach den Frontrunning-Transaktionen zu untersuchen.
Im Zeitalter des Internationalen Datenträgeraustausches nach der neuen OECD-Regelung ist es möglich, die gesparten 25.000 Fränklis von Alfons Sutter bei der Kreissparkasse Waldshut-Tiengen zu orten und zu verurteilen, aber die Millionen, die VP nebenher mit dem An- und Verkauf von Wertpapieren gemacht haben könnte, die sollen unauffindbar sein ?Verarschen kann ich mich selber.
Gleiches Recht für alle.
Offenlegung aller Zahlungsströme von VP / Stocker / Liechtenstein / mit den zugehörigen Wertpapier-Transaktionen bei Avaloq und den übrigen von Raiffeisen „betreuten“ hochgepushten Beteiligungen.
Je mehr Zeit vergeht, umso mehr entsteht der Eindruck, man könnte ja – aber man will nicht.
Hoffentlich trügt dieser Eindruck, und im Prozess wird doch mehr aufgedeckt als zugedeckt.
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Genau so ist es! Dammi nomol!
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Ich besitze keine Kristallkugel, prophezeie aber, dass PV in allen Punkten freigesprochen und eine saftige Entschädigung erhalten wird (hat er auch verdient, der gefallene Held).
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Der einstige Teilhaber der Wengelin Bank war doch im Verwaltungsrat der NZZ! Dieser Herr wurde durch PV gerettet als seine Bank in den Steuerstrudel USA geriet.hoffe die herren richter sind ein wenig belesen! Was heisst der wert für strafbare handlungen sei hoch? He wenn ein MA im Suppermarkt ein gipfeli ist ohne zu bezahlen ist er den job los! Da gibts nix wollte sich nur stärken dass er tolle leistung bring und gerade kein geld bei seite hatte. Sind wir zur Banannenrepuplik verkommen?
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Liebe Trudi
Die ungeschminkte Wahrheit ist: Nein, wir sind nicht zur Banannenrepuplik VERKOMMEN. Wir sind schon lange eine ebensolche. Leider.
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„Vincenz war also möglicherweise jeweils davon überzeugt, dass es sich bei einer Beteiligung um ein gutes Geschäft für Raiffeisen Schweiz handelte, das, so dachte er vielleicht, seine Kollegen bei der Bank einfach nicht erkennen wollten.“ genau, vor allem weil er durch seine privaten vorabbeteiligungen millionen daran verdiente. super geschäft für die raiffeisen 😀
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Sie legen die Absurdität der Argumentation der NZZ offen.
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Die NZZ hat halt gute Verbindungen zu Staatsanwaltschaft. Deutet alles darauf hin, dass PV ein Urteil erhält, dass unter der länge der Untersuchungshaft liegt. War ja im Bankengesteuerten Zürich nicht anders zu erwarten.
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Wir, die Insel der Glückseligen der Finanzplätze dieser Welt, wissen, wie wir einen solchen getalten müssen. Zuerst hat man eine Kuschelbehörde als behördliches Aufsichtsorgan, ein liebes Viech, spezialisiert auf bellen, aber nicht beissen.
Das oberste Management einer Bank ist immer absolut als integer anzuschauen. Es ist völlig gleichgültig, wie es die Kleinaktionäre als Dummköpfe behandelt.Je grösser die Bank, desto mehr Kniefall unserer herzigen Kuschelbehörde und desto mehr sind Gesetze und Verordnungen zugunsten dieser obersten Geldgötter eingerichtet. Es zählt nicht, wenn in der Bank gegen das Gesetz verstossen wird oder das oberste Management sich mit krummen Geschäften bis zum geht nicht mehr bereichert.Im ersten Fall ist die Schuld nie beim obersten Management, welches ein Unschulds-Lamm von besonderer Prägung darstellt, sondern immer die ganz bösen Untergebenen. Im zweiten Fall, hat das obersten Management immer bei krummen Geschäften in der hehren Absicht gehandelt, das beste für die Eigentümer und Kunden der Bank herausholen. Es hat halt nicht ganz geklappt, aber irren ist menschlich. Wer will da kein Verständnis dafür aufbringen.
Mit diesen ausserordentlich hervorragenden Prinzipien sind wir der weltbeste Finanzplatz, denn die Kunden aus dem Inland und Ausland sind bettelnd vor der Tür und warten auf den Einlass auf diese Insel der Glückseligen. Regierungen mit einem ausgebauten Rechtsstaat verneigen sich von soviel Rechtssicherheit zugunsten der Bankenkunden und der Bank-Eigentümer.
Es jubiliert die NZZ über Geldgötter, die in völliger Unschuld vor dem Richter stehen und fordert ihren Freispruch. Man muss nur noch dieser linken Truppe von Richtern die Entsorgung androhen, dann haben wir wieder den Zustand der Insel der Glückseligen abgesichert und alles wird gut. Die Lektüre der NZZ lernt uns, was die richtige Auslegung darüber ist und wer da weiter an diesem Zustand herummäkelt, ist kein richtiger Eidgenoss.-
@Rolf Zach
Ach Herr Zach! Das oberste Management einer Bank ist in aller Regel integer (= ganzzahlig).Real (bzw. floating point) – und somit nicht integer – sind höchstens SVP Bundesräte: Da gabs schon einmal einen halben …
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Die NZZ gehört zur Systempresse, auch Lückenpresse in Deutschland genannt. Habe nichts anderes erwartet von diesem Blatt als einen der eigenen Nomenklatura zu verteidigen.
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Die diversen Schlaumeier, die ihr Geschäft praktisch an die Wand gefahren haben, werden letztendlich wohl nicht zur Verantwortung gezogen werden können und Vinzens und Co können sich quasi selbstverständlich sogenannte Juristenkoryphäen leisten (wie Lorenz Erni) die diese aller Wahrscheinlichkeit nach „weisswaschen“ werden! Unglaublich aber und immer wieder die selbe Masche. Und dass die NZZ unter Chefredakteur Gujer – gut terminiert bzw. orchestriert – einen solchen Artikel verfasst, ist ja nicht wirklich eine Überraschung, oder!
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Offiziell von der Finma als unfähig deklariert ist der ehemalige RBCH-VR!
Da kann auch die NZZ nichts mehr schön schreiben.
Also…! -
Es ist zwar bitter für alle Hassredner hier auf IP aber das zeichnet eben ein Rechtsstaat aus, es braucht handfeste Beweise. Der Staat darf nicht aus dem „Gefühl“ jemanden verurteilen.
Vox populi, vox dei gilt hier nicht…zum Glück.Vielleicht würdet ihr euch in einer Diktatur besser fühlen, probiert es doch mal aus und berichtet mir dann wenn ihr danach aus nichtigem Grund versenkt werdet.
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Wo Rauch ist, da ist Feuer.
Selbstverständlich muss man das Feuer erst finden, um es zu löschen.Aber seien Sie unbesorgt: man wird es finden.
Ihr Samichlaus.
P.S.: Und immer schön brav sein! -
@Samichlaus:
Verzähl chei seich und chum doch erscht am 6. Däzember wieder. -
Neinnein, L. Conti: Zu viele Ungerechtigkeiten liefen nach Ansicht der gelben Westen unter dem Titel „Rechtsstaat“ (Neokons- und -feudalix), ja, Rechtsstaat, nicht Rechtstaat. Da haben die Weissen Westen, zu denen auch die NZZ gehört, ein völlig anderes Rechtsverständnis.
Und mit dem Ausdruck „Hassredner“ würde ich etwas vorsichtiger umgehen. Es könnte ja sein, dass die irgendwann die Ueberhand gewinnen, und dann ist aus mit Kuchen essen. -
Das Wort „Haßredner“ aus dem Munde eines L. Conti.
Nochmal das lesen, was man selbst in die Kommentare hier immer reinschreibt.
Oder wie „Der Rückbauer“ schon sagte in seinem Kommentar: Mit dem Wort Haßredner möglicherweise etwas vorsichtiger umgehen : – )
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@ Der Rückbauer
Vielen herzlichen Dank für Ihre Geschichtslektion!Denn vor den gilets jaunes gab es ja bereits die gilets blancs!
Und die sassen in einer grösseren Schweizer Bank. Nein, ich meine nicht die un-reif Eisen im provinziellen Güllen. (Dürrenmatt lässt grüssen.) Ich rede von Qredit Catar und Örs …
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Diese Akribie in der Aufarbeitung durch die Staatsanwälte habe ich vermisst, z.B. bei folgenden Verfahren:
– Swissair
– PK Siemens
– Beamten PK Kanton ZH
– Insiderverfahren gegen Phonak
– Insiderverfahren gegen Swissfirst/Matter (Einstellung mangels Beweisen)Die meisten dieser Deliktsanträge wurden unter den Tisch gewischt oder mangels Beweisen das Verfahren eingestellt (ist nicht gleich Freispruch).
Dannzumal sprach niemand von Verdunkelungsgefahr, daher wurde die Dauer der U-Haft auf ein Minimum angesetzt, bzw. fand nicht statt.
Ist das rechtsgleiche Behandlung im Verfahren?Und jetzt plötzlich diese Moral-Apostel-Haltung.
Dahinter vermute ich auch (nicht nur) politische Abrechnungen sowie Ablenkungstaktik.Warum legt sich hier z.B. Herr Geiger so ins Zeug und zeigt immer wieder auf Vincenz? Er erteilt Ratschläge an Gerichte und Staatsanwälte und schreibt eine „Vorverurteilung“ in die „Schweizerzeit“. Er, der ja viele Regelungen im Finanzstrafrecht als overkill bezeichnet und im Interesse seiner Vermögensverwalter medial seit Jahren bekämpft.
Es geht hier nicht um Beschönigung, sondern um das unterschiedliche medial inszenierte Verhalten aus einer Ecke bei gleichen oder ähnlichen Delikten.
Und übrigens:
Es gilt in einem Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung, solange keine Beweise vorliegen, bzw. ein finales Urteil.-
@ K.S.
Sie schreiben: „Er (Herr Geiger) erteilt Ratschläge an Gerichte und Staatsanwälte und schreibt eine „Vorverurteilung“ in die „Schweizerzeit“.“ Das ist in jeder Beziehung falsch. Ich habe in der „Schweizerzeit“ im August 2018 einen Artikel publiziert zum Thema „Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Pierin Vincenz“. Da schrieb ich „Natürlich gilt für Vincenz rechtlich die Unschuldsvermutung. Gesellschaftlich ist das Urteil jedoch bereits gefällt: Pierin Vincenz hat sich vom genossenschaftlichen Leitspruch «Einer für alle, alle für einen» verabschiedet
und sich auf den zweiten Teil konzentriert: Alle für mich.“
Im Artikel von letzter Woche „Blick ins Güllenloch eines Bankenskandals“, den auch Inside Paradeplatz übernommen hat https://insideparadeplatz.ch/2019/02/01/medienpreis-und-guellenloch/ , habe ich den Medienpreis von Lukas Hässig gewürdigt. Da schrieb ich „selbstverständlich gelten alle erwähnten Personen als vollständig unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht rechtsgültig verurteilt sind.“ Fazit: Keine Ratschläge, keine Vorverurteilung. Aber ich wage eine Prognose: „Herr Vincenz wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden“. -
@Hans Geiger
Sie schreiben: ‚ Aber ich wage eine Prognose: „Herr Vincenz wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden“ ‚.
Hört, hört. Ich kann nur hoffen dass Ihre Prognose zutrifft!
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@ Hans Geiger
Besten Dank, dass Sie Stellung bezogen haben.
Natürlich haben Sie immer am Schluss Ihrer Elaborate erwähnt, dass die Unschuldvermutung gelte. Im gleichen Atemzug jedoch haben Sie im „Vorspann“ wiederholt auch auf strafrechtlich relevantes Verhalten hingewiesen. Implizit und explizit.
Dagegen hat niemand etwas einzuwenden, solange Sie sichtbar kundtun, dass Sie sich auf Hypothesen stützen.
Genau so wie jetzt, wo Sie die Prognose stellen, dass Vincenz zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werde.
Ich masse mir solche Prognosen zwar ohne Faktenkenntnis nicht an. Sonst sind es nichts mehr denn Hoffnungen. Womit wir wieder implizit bei der Vorverurteilung angelangt sind.Und: ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Prognose das finale Urteil, d.h. nach Ausschöpfung des Instanzenzugs, hin zum Bundesgericht, meinen.
Allerdings und mit Verlaub: Wenn Ihre Prognose so zutrifft wie Ihre letzte Abstimmungsprognose, dann ist auch diese Prognose wieder ein kapitaler Abschiffer.
mfG -
Herr Geiger schreibt:
„Aber ich wage eine Prognose: „Herr Vincenz wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden“.“
Somit eröffnet das Wettbüro den case. Wetten können online eingegeben werden bis am 30.06.2019. Einfach googeln und Anleitung befolgen.
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Wer war früher Präsident der NZZ?
Wer hat seine Privatbank an Raiffeisen verkaufen dürfen?Es war der Insektenmann!
Alles klar, alles ok; q.e.d.
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Der Kammerjäger sagt: „Der Insektenmann zieht immer noch seine Spinnenfäden“
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Die NZZ ist grundsätzlich ein Qualitätsblatt, vor allem wenn man sich umsieht, was es sonst noch gibt. Diese Gefälligkeitsbeiträge wie heute (oder das peinliche Interview mit Häuptling Weisse Weste) sind subtil, wenig angreifbar und doch ein wertvoller Beitrag des Establishment-Blattes für seine Klientele. Ich hätte mein Abo schon lange gekündigt, wenn es brauchbare Alternativen gäbe.
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Was auch immer Zoé Baches dazu bewegt hat in der NZZ vom 19.Februar einen wohlwollenden Bericht über Pierin Vincenz zu schreiben, darüber lässt sich nur spekulieren. Wenn sich die preisgekrönte Wirtschaftsjournalistin aber dazu hinreissen lässt die faktenfreie Behauptung in den Raum zu stellen, dass „sich von Vincenz orchestrierte Investments für Raiffeisen immer wieder ausbezahlt hätten“, dann ist das schon dicke Post. Dies vor allem unter Anbetracht dessen, dass die Raiffeisen erst vor Monatsfrist 300 Millionen aus der Ära Vincenz abschreiben musste. Da stellt sich dem Leser die Frage weshalb Eric Gujer, Chefredaktor der renommiertesten Wirtschaftszeitung der Schweiz, eine solch absurde Behauptung drucken lässt. Wirtschaftskompetenz sieht anders aus.
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Ein Spässchen sei erlaubt:
Vielleicht hat ja Gujer’s Ehefrau ein wenig lenkend eingegriffen? Sie tue das ja in andern Belangen immer wieder gerne mal!
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@ NZZ
Sehr geehrter Herr Chefredaktor GujerIch sitze im kleinsten Raum des Hauses. Ihren Vincenz Weisswasch-Artikel habe ich vor mir. Bald werde ich ihn hinter mir haben.
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Ich verstehe, Zarli, nicht jeder, der nachts zum Papiere greift, ist ein Dichter….
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@Zarli:
Right on, Charly! Way to go!! Just don’t wipe your a** with that (news?-) paper. Unless you wanna sandblast it, of course. I’d recommend Hakle Toilettenpapier „Klassisch Weiß“ instead.@Der Rückbauer:
Reimen tut’s bei Ihnen jedenfalls nicht. Und dichten offensichtlich auch nicht, bei dieser verbalen Inkontinenz …
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Die „Systempresse“ wie bspw. die NZZ oder das arg serbelnde St.Galler Tagblatt nerven nur noch! Kein Wunder, dass immer mehr Abonnemente dieser unglaubwürdigen Blättlis gekündigt werden!
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Den Begriff „Systempresse“ verwendeten die Nationalsozialisten für die Zeitungen der Weimarer Republik. Er ist hier (unabhängig davon, wie man den NZZ-Artikel bewertet) völlig deplatziert.
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@Deplatziert
Deplatziert ist allenfalls Ihr Kommentar. Die Nationalsozialisten verwendeten auch Wörter wie „Den“, „Begriff“, „verwendeten“, „die“, „Nationalsozialisten“, „für“, „die“, „Zeitungen“, „der“, „Weimarer“, „Republik“ etc. Alles Wörter, die Sie in Ihrem Beitrag auch verwendet haben …
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@Vantz Kan’t Dantz
Ihre Bemerkung ist weder scharfsinnig noch witzig, sondern bestenfalls naiv. Meinen Kommentar ergänze ich gerne: „Systempresse“ ist bereits veraltet. Beliebter ist heute in Kreisen der Pegida, der AfD und von Hooligans der Begriff „Lügenpresse“ (immerhin Unwort des Jahres 2014). Wenn Sie sich in der Qualitätspresse informieren wollen, so lesen Sie bitte https://www.zeit.de/2014/44/medien-qualitaet-journalismus-vertrauen
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@Deplatziert
Nazikeule ist deplatziert.
Und Wörter von Nationalsozialisten quasi posthum beschlagnahmen lassen zu wollen bzw. verbieten zu wollen, bloß weil sie – auch – von diesen benutzt wurden.
Der deutsche Moderator Johannes B. Kerner äußerte sogar, das Wort „Autobahn“ gehe gar nicht, weil voll nazi:
https://www.youtube.com/watch?v=UCClO5-zvYQ
Wörter, Sprache gehört aber nicht Nazis. Wörter und Sprache sind Allgemeingut.
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@ Deplatziert
Ihre Meinung über mich geht mir offen gestanden am A…. vorbei, und zwar um Lichtjahre entfernt.
Im Übrigen dürfen Sie verbale Diarrhö gerne bei Ihnen zuhause runterspülen, thank you very much.
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Immer wieder nervt die NZZ mit verdächtig tendenziösen Beiträgen. Schon vor dem SWISSAIR-Debakel wurden die echten Fakten bis zum bitteren Grounding schöngeschrieben…
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Schöngeschrieben??? Und wie bitte lautete das richterliche Urteil? Wer hatte am Schluss recht?
Die NZZ hat, wenn man denn es gelesen hat,lesen kann und was gelesen wurde auch noch versteht nichts schöngeschrieben sondern zu recht ein paar Fragen aufgeworfen. Die gedankliche Wiedergabe des Artikels durch LH ist, wie immer auch diesmnal tendenziös und so geschrieben, damit er seiner Fangeneinschaft zudienen kann. Sein aufwiegeln gegen „die da oben“ ist ein für ihn sehr lukratives Geschäftsmodel.
Die im StGB 158 festgesetzten Kriterien sind in der Tat sehr hoch. Die ist nicht die Schuld der NZZ noch der HSG. Doch eben, was nicht sein kann ist nicht und wehe dem, der es wagt etwas objektivität in das Ganze zu bringen.
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Ououou, die gesteuerte Bezahlpresse wird aktiv. Und alle jene, die dem Teufel ab dem Karren gefallen sind, winden sich ans Tageslicht, um auch noch ihren Anteil am Kuchen zu ergattern.
Irgendwie überkommt mich da aus früheren Prozessen ein schlechtes Gefühl. -
DIE NZZ IST VON ALLEM ANFANG AN ZU HALBSEIDENEN WIRTSCHAFTS-KRIMINELLEN POSITIV EINGESTELLT GEWESEN.
DAS WIRTSCHAFTSBLATT, DER FDP NAHESTEHEND, KANN GAR
NICHT ANDERS ALS „ZAUBERLEHRLINGE“ IN SCHUTZ ZU
NEHMEN.
GANZ ANDERS „TÖNT“ ES, WENN EIN KLEINER VERBRECHER
SICH ETWAS ZU SCHULDEN KOMMEN LÄSST. FÜR MICH MEHR
ALS EIN GRUND DIE NZZ ENDGÜLTIG VON DER NEU-ABONNIERUNG
ZU STREICHEN und ab sofort zu meiden!-
Auch wenn Du mit Grossbuchstaben schreibst ist Deine Denke gar nicht gross. Du hast ja keine Ahnung und auch kein Gedächtnis. Wie war das noch mit Abt und Rey?
Im Uebrigen ist die NZZ noch immer das beste journalistische erzeugnis der Schweiz für Leute, die auch selber denken. -
@ stupido
Ja, das in den Chat „schreien“ ist unangebracht. Zumal die Behauptungen reine Behauptungen bleiben. Ich ergänze mit dem Hinweis auf die Rey-Story mit dem damaligen „Kampf“ von H-J. Abt gegen Nestlé’s forsche Acquisitionspolitik (sein Känguru-Syndrom „Grosse Sprünge mit leerem Beutel“), die Abt ein zeitweiliges Hausverbot in Vevey bescherte!
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Hat Vincenz die NZZ gekauft??
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…. und wer war VRP / VR der NZZ in der fraglichen Zeit und hat vermutlich den grössten Reibach mit Vinzenz/Raiffeisen gemacht?
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…Vincenzs Kollege Konrad Hummler war ab 2002 Mitglied des Verwaltungsrats der NZZ, ab April 2011 präsidierte er den Verwaltungsrat. 2013 trat er aus dem Verwaltungsrat der NZZ zurück.
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Ich verlängere mein NZZ-Abo nicht mehr. Zu schade für das Papier.
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Nicht schade um einen Abonnenten, der das Abo nur wegen eines Artikels, der ihm nicht in den Kram passt, kündigt. Und ja, was die NZZ macht -erwartet man von jedem Medium-, dass sie nämlich einen Sachverhalt differenziert anschaut und kommentiert. Nachdem Vincenz in vielen Medien vorverurteilt wurde, tischt die NZZ das auf, was strafrechtlich eher für ihn spricht. Strafrechtlich, nicht moralisch….
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Einverstanden: WC Papier gibt es besseres. Und erst noch zarteres.
Und die Meinung der FdP kennt man ja eh. DIe Partei, deren Präsidentin im Zusammenhang mit dem EU Rahmenvertrag sagte: „Wir wollen nicht mit Schweizer Arbeitsplätzen spielen.“ Und das tun Sie ja auch nicht:
Sie bauen Schweizer Arbeitsplätze ab. Entweder, indem dies in den Osten verschoben werden. Oder sogar ganz eliminiert werden bzw. durch künstliche Intelligenz ersetzt werden. Diesen Prozess nennt man übrigens natürliche Dummheit.
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@Biswanger
Die Entscheidung viel schon länger.
Die Artikel der NZZ unter Gujer haben sich einseitig verschlechter. Denken Sie nur an die Interviews mit der Führung der UBS und CS und auch der Raiffeisen.
Die NZZ ist das Propagandablatt der NATO.Zudem geht mir die Kriegstreiberei gegen den Iran auf den Sack. Die NZZ hat diesbezüglich eine grosse Reportage gebracht und natürlich ausgelassen, dass der Schah von den USA eingesetzt wurde, weil der gewählte Vertreter die Ölförderung verstaatlichen wollte.
Die USA haben die Radikalisierung im Iran zu verantworten und niemand anderes.
Sie brauchen aber wieder einen neuen Krieg um vom innenpolitschen Disaster abzulenken.
„wag the dog“ halt eben.
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Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Ansichtspunkte.
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@Ratzi Fatzi Aha, deshalb ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz so niedrig wie seit vielen Jahren nicht mehr. Logisch?
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naja: überzeugt zu sein, das richtige zu tun genügt leider nicht.
Herr Rey war es damals auch. Und Herr Fuuld ebenso. Und wie sie alle heissen.dafür gibt es eben kontrollen und
die wurden offenbar ausgehebelt.es ist doch immer dasselbe.
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Omni Holding! Vom Werner K. Rey hört man auch seit vielen Jahren nichts mehr. Das grossde Geld ist aber auich nicht mehr aufgetaucht!
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Kein grösser Unrecht wird Juristen angethan,
Als wann ein jeder Recht erweiset jedermann,
Weil ihnen Unrecht recht. Wann Unrecht wo nicht wär,
Wär zwar ihr Buch voll Recht, ihr Beutel aber leer.Friedrich von Logau
* 24. Januar 1605 † 24. Juli 1655
Ich verlängere mein NZZ-Abo nicht mehr. Zu schade für das Papier.
Hat Vincenz die NZZ gekauft??
Wer war früher Präsident der NZZ? Wer hat seine Privatbank an Raiffeisen verkaufen dürfen? Es war der Insektenmann! Alles klar,…