Urs Schwarzenbach und sein Anwalt Ulrich Kohli haben sich für ihren Gerichtstermin von nächstem Dienstag vorsorglich abgemeldet. Corona-gefährdet.
Antreten will der Dritte im Bunde, Mathias Rastorfer, Partner der bekannten Gmurzynska-Galerie. Diese soll Schwarzenbach beim Gemälde-Import am Zoll vorbei geholfen haben.
Eine zentrale Rolle im Konflikt um die möglicherweise illegale Einfuhr von Kunst über 100 Millionen Franken spielt nun auch die PwC. Sie hilft Urs Schwarzenbach beim Lobbying in Bern.
Gleich mehrere Partner legen sich in der Bundeshauptstadt ins Zeug für den Besitzer des Zürcher Dolders, wo einige der nicht deklarierten Gemälde hingen.
Das Mandat gibt PwC-intern zu reden. Denn der Gegenspieler von Urs Schwarzenbach, die Eidgenössische Zollverwaltung, steht ebenfalls auf der Kundenliste der Nummer 1 im Beratungs-Business.
Seit Jahren hilft die PwC den Zoll-Chefs bei deren Arbeit. Es handelt sich laut einer Quelle um ein äusserst lukratives Mandat.
Umso mehr erstaunt, dass sich die PwC-Partner nun für Schwarzenbach ins Zeug legen. Sie versuchen, wichtige Parlamentarier zu gewinnen.
Es geht um die Frage, ab wann Kunst, die zollfrei in der Schweiz zwischengelagert wird, als importiert gilt. Dann werden die Gegenstände steuerpflichtig.
Schwarzenbach und sein Adlatus Kohli argumentieren, dass die ausgestellten Bilder im Dolder nur vorübergehend zu sehen waren.
Gmurzynska-Galerist Rastorfer soll die Version der beiden im Fokus stehenden Prominenten stützen. Ob er das tun wird, muss sich nächste Woche vor dem Richter weisen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Anwendbar ist das Verlagerungsverfahren welches nur in restriktiver Weise
bewilligt wird. Inhalt der Bewilligung ist die Vorschrift der Steuerverwaltung,
dass die unter dem Verlagerungsverfahren in der Schweiz befindlichen Güter
in der Obhut des Einführers und Inhaber der Bewilligung verbleiben müssen.
Dies musste allen Beteiligten bekannt gewesen sein. -
Sollten die fraglichen Bilder mit einem Freipass vorübergehend (Frist 1 Jahr, danach wird Zollabgabe und Mehrwertsteuer fällig) die Grenze überschritten haben und innerhalb der Jahresfrist wieder im Zollfreilager gelandet sein, ist die Angelegenheit als koscher zu betrachten.
Ansonsten Uli M. mit nicht budgetierten Einnahmen rechnen kann.
Good luck! -
Ich wünsche Urs Schwarzenbach nur das Allerbeste es gibt echt genug Personen, die verurteilt werden sollten. Dort schaut die Justiz weg.
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@veritas: Ich wünsche dem Urs nur das Allerbeste, warum die Justiz bei ihm hinschaut, weiss keiner, keiner, ausser ich: Sultan von Brunei.
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Ein ganz feiner Mann:
Urs Schwarzenbach verliert vor Bundesgericht Steuer-Rechtsstreit
Der Zürcher Kunstsammler Urs Schwarzenbach verlor den Rechtsstreit um fällige Steuern importierter Kunstwerke gegen die Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).
Der Zürcher Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach erleidet im Streit um fällige Steuern für importierte Kunstwerke eine herbe Niederlage. Das Bundesgericht hat im Streit zwischen ihm und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zwei Urteile gefällt.
Eine nachträgliche Bezahlung von Mehrwertsteuern in der Höhe von 11,7 Millionen Franken zuzüglich 2,6 Millionen Zinsen. Dies forderte die Zollkreisdirektion Schaffhausen von Urs Schwarzenbach im August 2015. Sie beschuldigte ihn, 86 Kunstwerke im so genannten Verlagerungsverfahren in die Schweiz gebracht zu haben. Dies ermöglichte ihm, Einfuhrsteuern aufzuschieben, beziehungsweise zu vermeiden.
Urs Schwarzenbach kooperierte dafür mit einer Galerie, welche über die notwendige Bewilligung für das Verlagerungsverfahren verfügte. Die Galerie konnte gemäss der Zollkreisdirektion jedoch gar nie über die Werke verfügen. In Wirklichkeit wurde ein Teil davon in Schwarzenbachs Liegenschaften und im Hotel Dolder in Zürich ausgestellt, das er ebenfalls besitzt. Kein Kunstwerk wurde wieder exportiert.
Schwarzenbach wehrte sich gegen einen Entscheid der Oberzolldirektion und das Bundesverwaltungsgericht hiess die Berufung im Januar 2019 teilweise gut. Die Steuerforderung an die Adresse des Unternehmers wurde auf 10,8 Millionen Franken und 2,4 Millionen Franken Zinsen reduziert. Diesen Entscheid zogen sowohl Schwarzenbach als auch die EVZ vor Bundesgericht weiter.
Beschwerde von Urs Schwarzenbach abgewiesen
Am Freitag veröffentlichte das Bundesgericht nun seine Entscheidungen zu den von Schwarzenbach und der EZV eingereichten Beschwerden. Schwarzenbachs Beschwerde, mit der er die Aufhebung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts beantragt hat, wurde abgewiesen. Zudem hiess das Bundesgericht die Beschwerde der EZV teilweise gut, und wies die Sache zur Neubeurteilung ans Bundesgericht zurück. Davon betroffen sind sieben Kunstwerke.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgericht in den wesentlichen Punkten: Die Anwendung des Verlagerungsverfahrens durch die Galerie verstiess gegen Bundesrecht und ermöglichte die Umgehung von Einfuhrsteuern. Die mit den von Schwarzenbach kontrollierten Unternehmen abgeschlossenen Verträge gaben der Galerie keine wirkliche Entscheidungsbefugnis.
!!!!!!!
Um die Angelegenheit zu vertuschen wurde in den Verträgen nicht angegeben, dass Schwarzenbach der eigentliche Importeur ist. Denn er steht hinter den Unternehmen, denen die Gemälde gehören.
Schwarzenbach ist nicht nur ins Visier der EZV geraten, sondern hat auch Rechtsstreitigkeiten mit den Steuerbehörden. Er soll in der Schweiz mit Kunst gehandelt haben, ohne Einkommen aus dieser Tätigkeit entsprechend zu deklarieren.
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Kohli sammelt doch nur wieder Fakten für seinen nächsten Roman und Schwarzenbach merkt das nicht.
Der arme Kunstsammler wird von einem Buchautor verteidigt, von PR Mensch Wigdorovits medial beraten, was bisher so gut wie gar nichts gebracht hat und die PWC ist zum Lobbyist mutiert.
Herr Schwarzenbach, Ihre Strategie wird so niemals aufgehen aber wie sagt man so schön: die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Ich fürchte, dass Kohli eher nicht mehr als Anwalt tätig sein darf… https://www.google.ch/amp/s/amp.tagesanzeiger.ch/millionenbusse-fuer-schwarzenbach-anwalt-in-kunstaffaere-324137010260
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Um die Frage, wann Kunst als importiert gilt zu beantworten, braucht es keine Berater. Der gesunde Menschenverstand sagt: ein Objekt gilt dann als exportiert, wenn es das Zollfreilager verlässt, mit einem Ziel das nicht nachweislich im Ausland liegt.
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Und wenn es in eine Galerie zum Verkauf ins Ausland kommt…? So einfach ist es eben nicht.
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The Dolder Grand umtaufen in Hotel Zurich Zollfreilager und das Problem ist gelöst.
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Im publizierten Code of Conduct sagt Mary Waldron, Global Chief Risk Officer von PwC:
„We are willing to walk away from engagements and clients if our independence, integrity, objectivity, or professionalism could be called into question if we continued.“
Tja, vor sich selbst davonlaufen kann man nicht. Böse Zungen behaupten, PwC stehe für „People working comprommitedly“.
Vor welchen Karren lässt sich PwC das nächste Mal spannen?
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Vermutlich Schweizer Kuscheljustiz für Reiche wie immer. Am Schluss wird er ein paar Franken zahlen anstatt jahrelang im Gefängnis zu landen.
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Die Persilschein – Akrobaten sind sich für nichts zu schade, wenn es um Gefälligkeiten geht welche die Honorare spriessen lassen!
Aus dem einstigen „Accounting“ wurden EY, PwC u.A. zu Milliarden schweren Gefälligkeits-Dienstleistern und Stiefelhaltern für Steuer-Defraudanten.
WireCard ist das augenfälligste Beispiel dieser Gilde.
Zusammen mit McKinsey und Konsorten zahlen Schweizer Konzerne jährlich hunderte von Millionen in den Schlund dieser Gebilde.
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Und hinter dem Schlund dieser Gebilde stehen Tausende Familienväter und -Mütter, die mit diesem Geld ihre Familien ernähren und das Geld wiederum in die Wirtschaft zurückführen. Dass nicht alle Arbeiten dieser Revisoren zu 100% (direkt) wertstiftend ist, ist wohl allen klar. Als Revisor sehe ich aber tagtäglich in die Geschäfte zahlreicher Kunden und sehe, dass auch dort bei weitem nicht jede besetzte Stelle zu 100% wertstiftend für die Unternehmung ist.
Es kann halt nicht jeder Kartoffeln anpflanzen. Das Volk muss beschäftigt sein.
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Es ist nicht einzusehen, dass der Eigentümer von Kunstgegenständen, wenn er diese vom einen oder anderen seiner Domizile verschiebt jeweils besteuert werden soll. Dies ist ja absoluter Schwachsinn. Besteuerung des Verkaufserlöses soll geregelt sein, nach Prinzipien von Anlage- und Kapitalgewinnprinzipien.
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„Conflicted“ ist wohl für die Big4 kein Begriff bei Mandatsanfragen.
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Es sind ja nicht die selben Partner, die auf den beiden Mandaten arbeiten. Wo also ist das Problem?
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Sauhäfeli, Saudeckeli!
Milliardä, Lobby, Bern, Bundeshaus…. es fehlt der Bundesanwalt… vorerst!
Eine Demokratie hat die Politiker, die sie gewählt hat.
Und willst Du sie nicht, dann wollen sie Dich.
The Dolder Grand umtaufen in Hotel Zurich Zollfreilager und das Problem ist gelöst.
Die Persilschein - Akrobaten sind sich für nichts zu schade, wenn es um Gefälligkeiten geht welche die Honorare spriessen lassen!…
Im publizierten Code of Conduct sagt Mary Waldron, Global Chief Risk Officer von PwC: "We are willing to walk away…