Es ist das wohl umstrittenste Buch der Schweiz. Und wie bei jedem neuen Harry-Potter-Band: Jeder will es endlich lesen.
Rückblende: Vor einem Jahr hat das Zuger Kantonsgericht der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger verboten, ein Buch über die Landammannfeier zu schreiben.
Binswanger wollte darin die Geschichte nochmals aufrollen, diesmal aus der Perspektive des damaligen SVP-Kantonalpräsidenten Markus Hürlimann. Dieser kam in der bisherigen Berichterstattung kaum vor.
Spiess-Hegglin, die vom Buchprojekt erfuhr, konnte erfolgreich eine superprovisorische Verfügung erwirken. Das Urteil hat für grosse Wellen gesorgt. Viele sahen die Medien- und Meinungsfreiheit bedroht.
Das Obergericht in Zug wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass sich Binswanger auf die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit stützen darf. Die Vorinstanz hatte Spiess-Hegglin noch mit dem Verweis geschützt, dass sich Binswanger kritisch über sie äussere.
Schon damals warf diese Begründung Wellen. Die Rekursinstanz korrigierte nun den Entscheid des Kantonsgerichts.
Es schrieb dazu: „Abgesehen davon, dass es mit Blick auf die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit schon im Grundsatz problematisch erscheint, eine kritische Haltung mit einem Publikationsverbot zu sanktionieren, geht das Argument der Vorinstanz von vornherein am eigentlichen Thema vorbei.“
Den Schutz auf Privatsphäre verwirkte Spiess-Hegglin selber nämlich damit, „dass sie wesentlich daran beteiligt (war), dass der ‚Medienhype‘ um die Ereignisse der Landammann-Feier 2014 anhielt und das Interesse daran nicht abflachte“, wie das Obergericht das Kantonsgericht zitierte.
Mit anderen Worten: Hätte Spiess-Hegglin nicht selber ständig die Geschichte hochgekocht, hätte sie das Buchprojekt vielleicht mit Verweis auf ihre Privatsphäre verhindern können.
Michèle Binswanger zeigt sich „sehr glücklich über den Entscheid des Obergerichts“. Dieser sei ein Beschluss gegen vorauseilende Zensur und für die Pressefreiheit.
Auch Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser begrüsst natürlich das Verdikt des Gerichts. „Das Urteil bekräftigt die grosse Bedeutung der Medienfreiheit und setzt ein wichtiges Zeichen für den unabhängigen Journalismus.“
Das Urteil bedeutet für Spiess-Hegglin auch finanziell eine herbe Niederlage. Sie muss Binswanger mit 37’734 Franken entschädigen.
Dazu kommen Gerichtskosten von 20’000 und hohe Anwaltskosten. Alleine in der ersten Instanz reichte die Anwältin von Spiess-Hegglin, Rena Zulauf, sechs Stellungnahmen ein.
Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Spiess-Hegglin nahm dazu auf Anfrage keine Stellung. Auf Jolandaspiess.ch, ihrer Webseite, hielt sie fest:
„Das Gericht kommt zum Schluss, dass meine Intimsphäre nun zum Allgemeingut gehört, gerade weil ich mich gegen die krasse Verletzung dieser Intimsphäre juristisch und öffentlich gewehrt habe.“
„Was gemäss diesem Obergerichtsurteil nichts anderes bedeutet als: Wenn du dich wehrst, hast du verloren und kein Anrecht mehr auf Schutz. Diese Aussage ist verstörend und eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. „
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Die beliebtesten Kommentare
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Die Jolanda zelebriert ihre Opferrolle. Die Energie dafür holt sie bei ihren vielen falschen Freunden bei Facebook, Twitter und Instagram. Jolanda lebt in einer Social-Media-Parallelwelt, stundenlang verbringt sie täglich im Netz. Stets am Handy gefangen und im Glauben daran, dass was sie poste sei wichtig für die Welt. Da tun einem ihre 3 Kinder und der Ehemann echt leid, wäre fast schon ein Fall für die KESB. Jemand muss dieser armen Frau und der Familie helfen! Ich kenne sie noch von der Schule her, schon da war die Joli ein sehr schwieriges Mädchen.
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Die Jolanda hält an ihrer Opferrolle fest, darin fühlt sie sich wohl. Sie lebt von ihren wenigen tausend falschen Freunden bei Facebook, Twitter und Instagram. Echt armselig. Arme Kinder und armer (Noch)-Ehemann, denn Jolanda lebt in einer Social-Media-Parallelwelt. Sie tut mir einfach nur leid. Und wenn das Buch kommt, dann kann sie in ihrer Opferrolle noch viel mehr aufgehen!
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wo sind wir jetzt gelandet… echt jetzt? inside paradeplatz, springt ihr jetzt auch noch auf diesen schuddelzug auf? und was haltet ihr davon, eure kommentare zu moderieren?
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„Diese Aussage ist verstörend und eine klassische Täter-Opfer-Umkehr.“
Dieses Totschlag-Argument darf nie fehlen… -
Für mich stellt sich die Frage: Wird Frau Spiess-Hegglin nun wieder eine Klagewelle lostreten gegen all die ihr kritisch gesinnten Kommentare?
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Spiess hätte beinahe einen unbescholtenen Mann hinter Gitter gebracht. So gesehen ist dies nun die Retourkutsche.
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Jeder macht was er will. Keiner was er soll, aber alle machen auf Kosten des Steuerzahlers fröhlich mit:
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/mahnung-des-bundes-an-spiess-hegglin-netzcourage-per-einschreiben-65965905?fbclid=IwAR3oo1cdnALEfpOrOV4cKg2rSYrANrFDi9RcV1fJSDmizinmw-f_XeRKJ_Q
https://www.20min.ch/story/bundesgerichtspraesident-aeussert-sich-sexistisch-ueber-kollegin-265542063779 -
Mein frommer Wunsch vor 4 Jahren, nie mehr was von dieser absolut irrelevanten Jolanda zu sehen und zu hören, erfüllte sich nicht. Jetzt nur noch die Frage: wie lange noch?
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noch lange…. die medien tun alles dafür.
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Es wäre schön, mal nichts mehr von Frau Spiess Hegglin zu hören oder wenn, dann in positivem Sinn. Ich hoffe nur, dass diese Verfahrenskosten nicht vom Steuerzahler via „Netz Courage“ bezahlt werden. Das wäre ein Skandal erster Güte. Vielleicht sollte man da dran bleiben.
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das ist längstens geklärt…. und nein, es wird nicth von ihrem steuerfranken und nicht von netzcourage bezahlt.
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endlich wurde dieses haarsträubende Urteil korrigiert!
wie doof muss man eigentlich sein, um dieses Buch dermassen verhindern zu wollen und damit dafür die ALLERBESTE WERBUNG zu machen…
definitiv nicht nur strohdumm, sondern richtig lustig, zum totlachen.
jetzt werden die Verkaufszahlen erst recht hochschnellen, BRAVO-
JSH ist vermutlich nicht so dumm, wie gewisse Schreiber hier meinen oder sich vielleicht sogar wünschen. Sie hat ja nicht nur Werbung für Binswangers Buch gemacht, sondern ihre Organisationen und sich selbst als Marke im Gespräch gehalten. Davon profitiert sie offensichtlich auch finanziell. Sie wird nun mit ihrer Anwältin whs. nachrechnen, ob die weiteren Verfahrenskosten durch die verlängerte Publizität aufgewogen werden. Das wird über einen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden, auch wenn der komplett aussichtslos ist.
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An Madame Spiess-Hegglin
Zum Thema nur soviel: Was man sät, das erntet man, früher oder später – in Ihrem Fall halt früher. Und das ist gut so. Mitleid gibts keins von meiner Seite. Vielleicht können Sie stattdessen auf das Mitleid jenes Bundesrates zählen, der Ihr „Lebenswerk“ mit unseren Steuergeldern so famos ausstattet.
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Sie will als Unschuldslamm dastehen aber wenn ich die Bilder der Feier anschauen und ihre Gesten, ihr Lachen und die Weinfröhlichkeit dann kommen mir doch starke Zweifel an ihrer „Unschuld“. Ich glaube ihr nicht sie nervt nur noch. Wer bezahlt jetzt die Fr. 57’000.– evtl. das Bundesamt von Berset?
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M. Willimann: Hoffentlich nicht, das wäre ein Skandal erster Güte. Auch die Steuergeld-unterstützte Stiftung „Netz Courage“, Mitgründerin Spiess Hegglin, darf das nicht zahlen. Das muss diese Frau aus dem eigenen Sack berappen oder aus dem ihres Mannes. Wer will, kann spenden. Da sollte IP ein Auge drauf haben.
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Spiess-Hegglin sieht sich noch immer als Opfer statt als Täterin.
Kann man machen, muss aber nicht.Warum fällt mir nur gerade ein, dass Realitätsverlust häufig ist bei Linken (Linkinnen?, Linkenden?, …)?
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Die arme Frau Spiess-Hegglin. Die ihr nun sehr zu recht auferlegten Kosten – vom grundsätzlichen Urteil ganz zu schweigen -, wären eine grosse Belastung für sie, lässt sie verlauten. Das 192’000-Franken-Geschenk aus dem Hause Berset, welches neulich ihrem traurigen Verein zugesprochen wurde, bringt da wohl zuwenig Erleichterung, wie es scheint.
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Offenbar sind v den CHF 192 tausend CHF erst 50tausend ausbezahlt worden. Da die „Dame“ kürzlich in Twitter hasserfüllte Kommentare von sich gegeben hat, muss sich das Dep Berset ernsthaft überlegen, ob der Rest ausbezahlt wird. Hoffen wir nicht
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Spiess-Hegglin wollte die Wahrheit selbst machen und verwalten. Zum Glück ist das schief gegangen. Zur Erinnerung: Einer wurde ruiniert, eine hat daraus einen Beruf gemacht. Ein Buch zu verbieten, bevor der Inhalt bekannt ist, wäre absurd und das Ende vom Recherchier-Journalismus.
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Wer waren die Richter der ersten Instanz, des Kantonsgerichts? Eine solch schallende Ohrfeige für ein dilettantisches Urteil gibt es selten.
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Frau Spiess Hegglin kommt – bei mir zumindest – als wenig vertrauenswürdig rüber.
Ich betone: subjektiv bei mir.
Nur damit sie hieraus nicht auch noch einen case macht.
Ob es objektiv so ist, kann ich nicht beurteilen.
Natürlich gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
Mit welchen Mitteln werden die Gerichts- und Anwaltskosten finanziert?-
mit etwas recherche wäre die antwort einfach. es sind private mittel
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Diese Spiess-Hegglin spielt jetzt alle Karten aus, welche sie selbst im hohen Mass selbst ausgespielt hat. Die Opferrolle und die Privatsphäre gelten anscheinend nur für sie.
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Das ist wohl eine Nummer zu gross für Rena Zulauf. Spiess-Hegglin ist nach den letzten Berichten nicht mehr der Rede wert. Wünsche einen sonnigen Dienstag 🌞
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Frau Binswanger: geben Sie das Buch sofort heraus, bevor SH wieder ein Winkelzug macht.
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Eine zünftige Niederlage für Jolanda Spiess-Hegglin in der Tat. – Dass das Obergericht des Kantons Zug das superprovisorische, das heisst ohne vorherige Anhörung der beklagten Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger vom Einzelrichter des Kantonsgerichts Zug verhängte, fadenscheinig begründete vorsorgliche Publikationsverbot für Binswangers notabene erst im Entstehen begriffene Publikation gekippt hat, geht voll in Ordnung. Die Klägerin wäre in ihrem ureigensten Interesse gut beraten, die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen und auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zu verzichten. Die Aussicht auf Erfolg einer allfälligen Beschwerde in Lausanne scheinen nämlich, auch aus der Perspektive eines juristischen Laien gesehen, äusserst gering. Erstaunlich bloss, dass eine renommierte, immerhin auf Medienrecht spezialisierte Juristin wie Rena Zulauf ein solch offenkundig aussichtsloses Mandat übernommen hat.
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Gegen Entgelt machen Anwältinnen wie Zulauf vieles.
Wetten, dass die „empfiehlt, das höchstrichterlich klären zu lassen“?
Damit es nochmals in der Kasse klingelt.
Ich frage mich, wer diese Witz-Klage finanziert. -
Offensichtlich haben Sie keine Ahnung von juristischen Mechanismen, dann lassen Sie es doch einfach. Und nein, eine superprovisorische Verfügung geht nicht ans Obergericht, sondern die vorsorgliche Massnahme. Und ein selbständiger Anwalt nimmt nicht nur Mandate an, welche er zu 100% gewinnt, weil es dies nicht gibt und auch nicht sonderlich eine Rolle spielt.
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Die Klägerin wird kaum auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichten. Denn sie fällt immer wieder durch Beratungs-Resistenz auf.
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@Praktiker
Ein*e Anwa*ä*lt*in prozessiert oft vergebens.
ABER NIEMALS UMSONST!
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Nun ja, mich interessiert weder die eine noch die andere Seite. Ich frage mich eher, was dieser Artikel auf IP verloren hat. Hat das Gekeife dieser beiden Weiber etwas mit dem Finanzplatz zu tun? Herr Hässig, bitte verschonen Sie den Leser auf IP zukünftig doch mit solchen Schmonzetten!
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Sicher hat das mit IP zu tun. Sogar sehr viel. Wenn dieses Urteil bestand hätte, könnte zukünftig jede Bank und Bänker IP den Mund verbieten weil ja IP offensichtlich kritisch gegenüber vielen Abläufen und Gegebenheiten im Bank Milieu ist.
Manchmal zuerst nachdenken hilft im Zweifelsfall…
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Bei genauen Hinsehen sind die Grenzen zwischen Finanzindustrie und Unterhaltungsindustrie fliessend. Besonders in der Schweiz. Insofern ist dieser Artikel in einem auf den Finanzplatz fokussierten Blog durchaus konsequent.
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Wir haben per super-provisorischer Verfügung die Publikationen der nächsten 100 Beiträge von Inside Paradeplatz verbieten lassen. Mit Ausnahme aller Beiträge des hochverehrten Schweizer Naturburschen Klaus J. Stöhlker.
Ihre No-Kredit Swiss
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Schön, dass die Hegglin so ein bisschen am juristischen Spiess braten braten darf.
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Die Kaviar Grünen darf man nicht kritisieren !
Sie werden uns immer mehr Kosten verursachen, vorallem den kleinen Geldbeuteln.
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Man sieht hier viele Menschen, die diese Frau nicht „besonders“ mögen. Das Bundesgericht oder spätestens Strassburg wird das „Ganze“ korrigieren. Falls Spiess-Hegglin das Urteil weiterzieht wird die Tamedia eine herbe Niederlage kassieren. Nicht traurig und Hässig sein:)
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Wow Frau Spiess Hegglin scheint vielen Männern richtig, aber so richtig Angst zu machen. Anders kann ich mir diese Hexenjagd nicht erklären.
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Sorry, aber was sich diese Frau geleistet hat, geht auf keine Kuhhaut.
Sie will sich abschließend an nichts mehr erinnern?!? Inzwischen ist gerichtlich angewiesen worden, sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als Missbrauchsopfer zu bezeichnen.
In einem funktionierenden Rechtsstaat wuerde sie hinterfragt werden.
Aber in Westeuropa ist die politische und mediale Elite rot-gruen, gay, non binaer, trans usw – da DARF es einfach nicht sein, dass zwei einfach so Spass haben könnten.
Dass die Gute jährlich 200k von der Allgemeinheit erhält, um Andersdenkende zu verklagen, zu beleidigen foerdert ihre Beliebtheit auch nicht unbedingt.
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Ich glaube, ganz ehrlich, das sie vielen Frauen mehr Angst macht…
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Nein, Spiess-Hegglin macht mir keine Angst. Nicht im geringsten.
Aber SIE NERVT. Gewaltig. Seit 7 Jahren. Wobei das von ihr beabsichtigt ist. -
Angst?
Mitleid und Verachtung.Und Genugtuung, dass ein Gericht damals nach offenbar falschen Anschuldigungen den vermeidlichen Täter zurecht frei sprach.
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Aktenzeichen XY-UNGELÖST
Wir verstehen einfach nichts mehr.
Weshalb läuft die Geschichte jetzt unter zwei Wörtern Schpiess-Hegglin, warum nicht unter einem Wort Hürlimann, oder trennt man etwa das eine Wort in:
Das Hürli und der Mann? – Nur eine Frage.
Wie muss der Fall wirklich bezeichnet werden? -
NetzAmbulanz CHF 200.000.00 p.a.
Bei Frau Spiess wird demnächst die Ambulanz ankommen um bei ihr diesen Steuerzahler – Obulus rückwirkend abzuholen.
Wo Eidgenosse drauf steht ist auch Eidgenosse drin, Frau Spiess! Merken Sie sich dies ein-für allemal.
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Verloren hat hier, zu recht, nicht nur JSH, sondern vor allem auch RA Zulauf. Die Dame führt seit Jahren und dem Einknicken das damaligen Chefs von Frau Binswanger einen Privatkampf gegen M. Binswanger. Mit Argumenten, welche oftmals an der Grenze zur Verleumdung (oder darüber hinaus) sind, geht sie jeweils als Vertreterin von angeblichen “Opfern” von M.B.-Texten gegen MB vor; immer und immer wieder. Diese Ohrfeige hat sie nun verdient, hoffentlich lernt sie was daraus. Auch als Anwältin sollte man ordentlich recherchieren; immer, auch wenn einem die Fakten dann halt nicht mehr gefallen
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Das Urteil ist mehr als korrekt. Es war tatsächlich Hegglin-Spiess, die ihre Suppe immer wieder aufkochte. Und während sie gegen jede und jeden klagte, von der/dem sie sich angegriffen oder beleidigt fühlte, schmiss sie selbst viral mit harten Wörtern nach anderen. Diese Frau hat tatsächlich eine ausserordentlich schräge Wahrnehmung. Ich habe mich oft gefragt, ob ihr Mann den ganzen Mist, den sie ständig erzählt, tatsächlich noch glaubt.
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Zum 50. Geburtstag des Buches „Der dressierte Mann“ darf ich festhalten, dass aus Esther Vilars Visionen Tatsachen geworden sind. Der Mann der gedehmütigten Zuger Ko-Tropfenempfängerin ist darauf dressiert, Befehle zu empfangen und auszuführen.
Männer, wo bleibt Ihr?
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Frau Spiess Hegglin, halten Sie nun hinfort einfach Ihre freche Klappe. Sie nerven den grössten Teil der Bevölkerung schon jahrelang gewaltig!
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Wenn etwas an dieser undurchsichtig-trüben Geschichte glasklar wi unsichtbar ist, dann dies:
Sie wird nicht schweigen.
Und dabei nicht nur via Social Media (Facebook, Twitter) ihre Meinung vertreten, sondern auch von der Presse – insbesondere der boulevardesken – noch über Jahre wenn nicht gar über Jahrzehnte unterstützt werden.
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Niemand mag die Spiess-Hegglin, wirklich niemand. Dafür freuen sich nun alle über dieses Urteil 😀
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@Walter Roth
Hätte diese kleine Affäre sehr gut das Leben jenes SVP Politikers völlig zerstören können?
Haben Sie jemals wieder von ihm gehört?
Eben.
Und war er schuldig? Niemand scheint es zu wissen. Jolanda jedenfalls nicht.
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Das sehen Sie definitiv falsch: Sie hat sehr wohl eine recht zahlreiche Fan-Gemeinde …
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Da freuen wir uns auf einen richtig stutenbissigen Zickenkrieg.
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schäbiges blick niveau.
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Spiess hegglin muss sich produzieren sonst verschwindet ihr Anliegen in der gosse.
Medien geil als Opfer klassisch. -
Da ich die meisten Journis für Idioten und die meisten Politiker für Halunken halte, geht mir dieses Urteil – wie auch das vorhergehende und das mit Sicherheit noch nachfolgende – dort vorbei, wo die Sonne nicht hinscheint.
Aber ich geniesse die Unterhaltung.
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Von was lebt eigentlich diese Frau (Spiess-Hegglin)? Hat sie einen Job? Oder ist sie eine Unternehmerin?
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Von Steuergeldern.
Nutzen tut sie die dadurch gewonnene Zeit, auf Twitter wild um sich zu hauen und gleichzeitig über „Netzgewalt“ zu jammern. -
Unternehmerin, ich lache mich kaputt.
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Sie bezieht Geld vom Bund für Ihre zwielichtige Web-Site. Also wir Steuerzahler, vertreten durch Bundesbeamte, deren Arbeit es ist, zeitlos unser Steuergeld auszugeben, sind die Idioten.
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Die aufge-Spiess-te Hegglin wurde diesmal von einer Frau zurechtgewiesen. 👍
Diese Story war schon damals absurd, und schädlich für alle richtigen Opfer.
„Er ist ebenfalls ein Opfer weil er sich nicht erinnern kann!“ 🤦♂️
Es widert mich, als Mann, an, was daraus geworden ist!
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Noch was…… der Fall Hegglin hätte auch sehr gut zu einer Verurteilung jenes SVP Politikers führen können.
Vergewaltigung oder ein ähnlicher Straftatbestand stand im Raum.
Bei unserem heutigen WOKE, Gender, CRT und Feminismus Irrsinn hätte diese kleine Affäre sehr gut das Leben eines Menschen völlig zerstören können.Spiess Hegglin hätte genau das zugelassen.
Mir grausst vor so einer Person. -
Ich dachte immer, die fraglichen Begebenheiten, die nicht genannt werden dürfen, weil nicht einmal Jolanda Spiess-Hegglin diese (gemäss eigenen Aussagen!) genau kennt, seien im Hotel Schiff (auf einem Schiff? Oder gar beim Schiffen?) in Zug geschehen.
Nun bin ich verwirrt. Reicht der Paradeplatz bis nach Zug? Oder haben die einen eigenen. Neben dem Hotel Schiff? Oder neben einer Schifflände?
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@Marco Heineken
Paradeplatz ist überall dort, wo Frau Spiess-Hegglin gerade paradiert!
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Wer in aller Welt würde dieses Buch lesen, wenn diese Schmuddelsuppe nicht immer wieder von Spiess-Hegglin hochgekocht wird? Ein paar Handvoll bestenfalls und viel mehr werden es vermutlich selbst durch dieses Urteil nicht. Also, was soll dieses Theater? Einfach lächerlich.
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Stossend ist, dass sich eine Person, welche in den sozialen Medien regelmässig aufführt wie die Axt im Walde und penetrant die Öffentlich sucht, auch noch unterstützt wird mit öffentlichen Geldern.
Zum Urteil: Dieses ist völlig nachvollziehbar. Krass ist, warum die Gerichte überhaupt mit solchem Unsinn genervt werden. -
Dr. Zulauf scheint gebländet gewesen zu sein….
Eine zu Recht, schallende Ohrfeige für Spiess-Hegglin!Die Strategie der Spiess-Hägglin wird noch lange für sehr viele Frauen Schaden nachsich ziehen, da die Vorgehensweise im Nachgang eigendlich nur zum Nachteil von wirklich bertroffenen Frauen sich auswirken kann!
Und genau da liegt das Probem!
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Ein Buch?!?! Ein Buch über diese eine, unheilsvolle Nacht? Jessas, Frau Binswanger muss wirklich gut sein, wenn sie aus der dünnen „Sie kamen, sie tranken, sie f***ten, sie hatten Kopfweh“ Geschichte ein ganzes Buch quetschen will.
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Mehr als verdient. Diese unsägliche Spiess-Hegglin wird nun seit Jahren von der Allgemeinheit in Form von Subventionen durch gefüttert, um täglich „Andersdenkende“ (sprich keine SP, CVP oder Grüne) zu drangsalieren.
Dass sie sich nicht weiterhin als Opfer bezeichnen darf, wird seit Jahren medial verschwiegen.
Dass ihr der Bund jährlich 200k überweist für tägliches Hetero/SVP Bashing spricht Baende.
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Spiess Hegglin ist eine Nervensäge seit Jahren und schon aus Umweltstützen muss man diese Broschüre verbieten. Ein trauriges Kapitel für die Schweiz.
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Was lernen wir daraus?
Trinkt an einem „Business- oder Politapero“ nie zu viel Alkohol – geht früh nach hause und beginnt in Gottes Namen keine Schäkereien mit dem anderen Geschlecht.
Ich wage zu behaupten, dass Frau Spiess Hegglin den schlimmsten aller Kater hatte, den je jemand in der Schweiz erleiden musste…ja er dauert bis heute an…
Hätte sie doch damals nur auf die Shots verzichtet und stattdessen ein Wasser ohne bestellt…Es wäre ihr uns uns so einiges erspart geblieben…
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Hat sich Jolanda nicht ein Hürlimann genehmigt? Und war dann wegen dieses einen Bierchens hinüber?
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@Histo Ricker
Sind wir froh, hat sie sich damals nicht ein Corona gegönnt! Das hätte fatal enden können …
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YESSS!
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Spiess Hegglin ist ein Paradebeispiel für die neue Art von Frauen, welche sich öffentlichkeitswirksam als „Opfer“ von Sexualattacken installieren und der Welt vormachen wollen, wie böse ihre „Ehre“ beschmutzt wird. Es ist erhellend, dass Sie diese Niederlage gegen eine Journalistin, also eine „gute“ Frau( in Ihren DenkKategorien) erlitten hat. Dass Ihr Geschäftsmodell noch durch Steuerzahler finanziert wird, ist der eigentliche Skandal. Dieses Verhalten ist eindeutig grenzwertig. Bemitleidenswert.
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Frau Spiess-Hegglin kann die hohen Kosten ja vielleicht aus den üppigen Subventionen bezahlen, die sie für das Projekt #Netzambulanz und ähnliche Projekte vom Bunde erhalten hat.
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Lieber Hans, noch sind die 192’000 Franken, die das Gleichstellungsbüro des Bundes für 2 Jahre bewilligt hat, nicht in trockenen Tüchern. Die mediale Berichterstattung und der politische Druck ist gewachsen. Auch viele Privatpersonen haben sich an die Behörde gewandt, ja sogar persönliche Briefe an Bundesrat Berset geschrieben. Das EBG übt jetzt gewaltigen Druck auf den Verein NetzCourage aus und toleriert die Hetzerei nicht mehr. Das Parlament wird wohl in der Herbstsession den Fall behandeln. So kann man nicht mit Steuergeldern umgehen. Die Gelder MÜSSEN gestrichen werden!
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Spiess Hegglin leidet bestimmt auch unter dem Rickli/Geiger/Stöhlker Syndrom: Je mehr in den Medien desto geiler, einfach plaudern, egal was.
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@Valentin Vieli – der Skandal ist ja der, dass der Corona-General aus dem Kanton Freiburg – das ist die Gegend, wo die Vögel im Kreis herumfliegen, weil sie mit dem einen Flügel die Augen abdecken, dass sie das Elend unten nicht sehen müssen – die CHF 192000 überhaupt gesprochen hat!
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„Hätte Spiess-Hegglin nicht selber ständig die Geschichte hochgekocht, hätte sie das Buchprojekt vielleicht mit Verweis auf ihre Privatsphäre verhindern können.“ Dieses Argument hinkt gewaltig: Frau Spiess-Hegglin’s Privatsphäre wird doch mit jedem weiteren Bericht ins Negative gezogen – auch genau mit diesem. Das Urteil dürfte vom BG wieder kassiert werden, da Privatsphäre noch immer vor öffentlicher Neugier steht! Warum sich der damalige SVP-Kantonalpräsidenten Markus Hürlimann praktisch nie öffentlich äusserte, hilft in dieser Sache nicht und bleibt ein Rätsel.
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Spiess-Hegglin geht jetzt allen seit 7 Jahren mit dem Thema auf den Sack. Da ist schon gar nichts mehr Privat daran.
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Sind Sie eine Spiess-Heglin Jüngerin? Das erste Urteil war mMn ein Skandal. Endlich fliegt das flatrige konstruierte Haus auseinander. Es gibt immer zwei Seiten. Die einte Seite von Frau Spiess kennen wir, mit allen infantilen Äusserungen und degleichen. Selbst der Bund hat sie mit ihrem Verein ermahnt.
Gespannt warten wir nun auf das Buch! Wer in den Wald ruft, braucht sich nicht wundern, wennein Echo kommt, selbst zeitverzögert. Aber umso heftiger.
Nach dem Hochmut folgen stets düstere Lektionen in Demut.
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Jolanda, bist du es? Tümmelst du dich auf IP?
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@Max: pass auf, was Du sagst. Die fühlt sich untenrum schon wieder irgendwie komisch…
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@Max
Sie schreiben: „Jolanda, bist du es? Tümmelst du dich auf IP?“
Müsste das nicht eher „Dümmelst Du Dich auf IP?“ heissen?
Ausser das würde als „Hate Speech“ qualifiziert, denn dann müsste es wohl eher „tummelst“ heissen.
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tja, moderne hexenjagd auf männer,
gehen je länger nicht mehr auf.
auch seitens frauen, nicht mehr so
toll, wenn eine frau sich einfach
was einredet und daran glaubt und
dafür männer zahlen lassen will. -
Spiess-Hegglin hat mit grossem Kalkül ihren Fall genutzt um darauf basierend ein eigenes Business-Modell im Internet aufzubauen, welches nach wie vor mit über CHF 200’000.– vom Steuerzahler alimentiert wird – jahrelangen und vom Staat gesponserten Ertrag im 6stelligen Bereich. Fragt sich, ob Spiess-Heglin derart clever oder unsere „woke“ gebügelten Politiker in Bern derart dumm sind? Oder trifft vielleicht doch beides zu? Fragen über Fragen, welche weiterhin durch uns Steuerzahler finanziert werden. Und der Schweizer Stimm-Lööli wählt weiterhin genau dieselben Polit-Clowns, welche solche Machenschaften aktiv bewirtschaften.
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Wäre dankbar, wenn Sie dieses „Geschäftsmodell“ mit angeblich 200k, vom Steuerzahler alimentiert, erläutern könnten. Ist nur EINE Frage.
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An Ungläubliger: sie scheinen nicht wirklich informiert zu sein: Frau Hegglin hat einen Verein gegründet, welcher vom Bund mit Steuerngeldern alimentiert ist (https://www.netzcourage.ch/) und somit kriegt sie rund 200K für dass sie einseitig gegen Männer hetzten darf, die sich nicht wehren dürfen…
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seit jahren? recherche wäre sinnvoll und weniger peinlich.
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Spiess-Hegglin hat mit grossem Kalkül ihren Fall genutzt um darauf basierend ein eigenes Business-Modell im Internet aufzubauen, welches nach wie…
Spiess-Hegglin geht jetzt allen seit 7 Jahren mit dem Thema auf den Sack. Da ist schon gar nichts mehr Privat…
Spiess Hegglin ist ein Paradebeispiel für die neue Art von Frauen, welche sich öffentlichkeitswirksam als "Opfer" von Sexualattacken installieren und…