Der Zürcher Oberstaatsanwalt wacht über die ihm administrativ unterstellten Staatsanwaltschaften im Wirtschaftskanton. Sprich die Kriminalbehörden.
Eine dieser Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte, hatte einen grossen Erfolg erzielt. Sie drang mit ihrer Anklage gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte diesen Frühling vor dem Erstgericht weitgehend durch.
Doch nun ist sie selbst ins Visier geraten. Ein Bürger hatte anonym und per Email bei der Oberstaatsanwaltschaft eine Aufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Staatsanwalt Marc Jean-Richard eingereicht.
Ihm warf der Anzeigeerstatter vor, dass er Vincenz‘ langjährigen Vorgesetzten, den damaligen Präsidenten der Raiffeisen Johannes Rüegg-Stürm, vorschnell als „Zeuge“ und nicht als „Auskunftsperson“ befragt habe.
Damit habe sich Rüegg-Stürm bei seiner Kooperation nicht in Gefahr begeben müssen, vielmehr habe der HSG-Professor von Anfang an den Schutz der Häscher vor einer eigenen Verfolgung garantiert gehabt.
Ein “Zeuge“ muss die Wahrheit sagen, ist aber selbst nicht beschuldigt.
Jean-Richard-dit-Bressel, wie der Chefermittler mit ganzem Namen heisst, soll mit dieser Art Freipass für Rüegg-Stürm seinen Job nicht sauber erledigt haben, glaubt der Kritiker.
Der Oberstaatsanwalt müsse entsprechend gegen den Wirtschafts-Staatsanwalt vorgehen, er soll gegen diesen ein Untersuchungs-Verfahren eröffnen.
Das will Andreas Eckert, wie der Oberstaatsanwalt heisst, offenbar nicht tun. Jedenfalls schrieb er dem Anzeigeerstatter per Email auf dessen Anzeige Folgendes zurück:
„Darf ich Sie bitten, uns Ihre Eingabe noch in der rechtsgültigen Form nachzureichen. Dies kann auf postalischem Weg, bei der die unterzeichnete Beschwerde bei uns eingereicht wird, geschehen oder – falls dasselbe auf elektronischem Weg erfolgt – versehen mit einer elektronisch zertifizierten Unterschrift gemäss den gesetzlich gültigen Vorschriften.“
Der Anzeigeerstatter erachtet dies als unzulässig. Aufsichtsbeschwerden seien wie „anonyme Strafanzeigen“ immer zulässig, unter der Voraussetzung, dass sie einen „kriminellen Akt“ aufzeigen könnten, meint er gegenüber diesem Medium (ebenfalls anonym).
Solche Aufsichtsbeschwerden seien demnach „auch formlos“ möglich. Er werde sich bestimmt nicht mit Namen zu erkennen geben, führt der Anonymous weiter aus, da er seine „Reputation in Zürich“ dadurch in Gefahr sähe.
Für die Justiz wäre es nämlich ein Leichtes, den Spiess umzudrehen und gegen ihn vorzugehen. „Man findet schon Gründe, wenn man den satten Staat auf seiner Seite hat.“
Die Oberstaatsanwaltschaft reagierte nicht auf Fragen von letzter Woche. Es bleibt damit offen, ob auch Aufsichtsbeschwerden per Email anhand genommen werden müssen.
Ebenso ist nicht klar, wie die Zürcher Strafbehörde „Whistleblower“ schützen würde, die sie auffordert, sich ihr gegenüber mit Namen erkennen zu geben.
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Die beliebtesten Kommentare
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A. Eckert fiel noch nie durch Tätigkeit auf. Ausser auf dem Tennisplatz (Stöhn).
Daher wurde er ja auch höherer Beamter im Zunftzüri, ohne jede Verpflichtung (s)einer Klientel gegenüber (welche er als Anwalt ansonsten auf dem freien Markt haben müsste).
Da ist es geradezu praktisch, wenn man(n) über Auffahrt und Pfingsten das Thema unter dem Deckel halten kann.
Irgendwann, in einer ruhigen Sekunde wird sich Andreas Eckert von seiner Chefin Jacqueline Fehr die Frage gefallen lassen müssen, wieso er auf einen sachlichen, klaren schriftlichen Hinweis, innerhalb SEINES Zuständigkeitsbereichs, nur deshalb nicht reagiert hat, weil dieser via E-Mail keine digitale Unterschrift trug.
Wie sonst soll man Missstände bei der Staatsanwaltschaft Zürich aufdecken, wenn man zuerst mit Name/Adresse/Blutgruppe/Parteibuch hinstehen muss?
Der Hinweis an Andreas Eckert ohne digitale Signatur war eine „Bitte um Prüfung“ und KEINE Strafanzeige gegen jemanden, das darf hier nicht vergessen werden.
Schöne Pfingsten.
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die Wahrheit ist nicht gefragt. Da wird noch einiges aufgedeckt. Herr Vincenz geht nicht in den Knast! Er könnte in dieser Zeit ein Buch schreiben und dann!!!!!!
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Jaja, wenn der Staat kommt.. zum Glück leben wir ja noch in einer „freien“ Welt 🤣
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Ist da wieder so ein subalterner Profilierungsneurotiker am Werk?
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Das basiert eben alles auf den marktunfähigen, von den Steuerzahlern besoldeten Fast-Nichts-Tuern im sogenannten Beamtenstatus.
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Andreas Eckert war und ist ein exzellenter Tennisspieler (TC Seeblick). Und war eigentlich Pierins Freund und Geschäftspartner, Beat Wittmann, jemals involviert? Oder ist dies nur ein Märchen aus ‚1001 Nacht‘?
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Stecken doch alle unter einer Decke..🧐
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Wenn es der Staatsanwaltschaft um die Sache gehen würde, würde sie eine Untersuchung einleiten. Für die Strafverfolgungsbehörden bedeutet jede Anzeige halt erst einmal Arbeit, weshalb Anzeiger gerne mal schickaniert und eingeschüchtert werden. L.H. hat ja selber erfahren, wie lange es dauert, bis Strafbehörden anbeisen. Wie lange hat er auf IP über mögliche strafbare Machenschaften bei Raiffeisen berichtet, bis endlich die Behörden erwachten. Einzelne Verdachtsmomente sind fast verjährt deswegen, wobei die Verjährungsfrage immer noch offen ist. Im vorliegenden Fall, wo das Vorgehen von Mitgliedern der eigenen Behörde zu Diskussion steht, ist die Versuchung den Anzeiger abzuwickeln offenbar besonders gross. Warum untersuchen die einschlägigen Strafbehörden übrigens nicht ernsthaft im Zusammenhang mit der mutmasslichen Coronsplandemie nicht ernsthaft gegen Berset und andere, insbesondere die Mainstreammedien, wegen Verdachts auf Schreckung der Bevölkerung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung Körperverletzung und eventualvorsätzlicher Tötung, etc., obwohl es genug Verdachtsmomente gäbe und keine Kaveliersdelikte in Frage stehen?
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weil die Wahrheit nicht gefragt ist!!!!
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… die Antwort des ersten Staatsanwalts auf seine (a) anonyme Beschwerde zu einem Gegenstand, der ihn (b) nicht betrifft, als unzulässig. Das ist Meinungsfreiheit. Diese braucht es nämlich nur allzu oft bloss dazu, damit man Chabis behaupten kann. Und das tut der Anonymus.
Kommt noch hinzu, dass es gar nicht die Sache des Leitenden Oberstaatsanwaltes wäre, solche Fragen zu entscheiden. Ob jemand Zeuge oder Auskunftsperson oder Beschuldigter ist, entscheidet der Staatsanwalt vor der Befragung und prüft das Gericht bei der Beweisverwertung. Dass ein Vorgesetzter des Staatsanwalts dem Gericht noch während des Prozesses in die Arbeit pfuschen soll, ist absurd.
Der Anonymouse will nur Beweismittel kaputt machen, auf welche das Gericht abstellte., um Vincenz so zu einem Freispruch zu verhelfen. Dazu ist er nicht zuständig, sondern der Verteidiger. Dieser steht für stolzes Honorar mit seinem Namen hin und erzählt alles, was seinem Klienten helfen kann.
Dass einer, der gestützt auf Zeitungsartikel Eingaben macht, ein Whistleblower sein soll, wie ein Forist meint, ist Unsinn. Der Anonymus ist vielleicht ein Zeitungsbläser, aber sicher kein Whistleblower, der Interna an die Öffentlichkeit bringen würde.
Ein anderer, der sich für eine Strafprozess-Koryphäe hält, verwechselt in aller Unschuld die Staatsanwaltschaft mit dem Strassenverkehrsamt. Huereluschtig.
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@Der Anzeigeerstatter erachtet…
Friss Deinen eigenen Chabis und lass uns in Ruhe!
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@Wirz
au Dr Wirsig isch ä Kabis 😂Und wenn man nicht drauskommt, sollte man das doch nicht der ganzen Welt sagen, oder?
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die justiz kommt grad nach der landwirtschaft.
zeit für eine längst überfällige leistungskontrolle,
wie überall!
alles geht so langsam, dass man den verdacht nicht
loswird, dass das so gewollt ist.
mit der verjährung erledigen sich die fälle von alleine! -
Wie ich selbst erlebt habe, muss der Sachverhalt bei einer Strafanzeige / Strafantrag „genügend aufgezeigt“ werden können. Mit anderen Worten, wenn der Anzeigeerstatter dies nur „ungenügend“ tut, verfügt die Staatsanwaltschaft einen sog. „Nichteintretensentscheid“.
Die Staatsanwaltschaft hat sehr wohl Möglichkeiten, einen ihr lästig werdenden Anzeigeerstattter, kalt zu stellen.
Wenn im konkreten Fall genügend Fleisch am Knochen ist und dem Anezeigeerstatter, keine strafrechtlich relevanten Vergehen vorgeworfen werden können, sehe ich seine Begründung, seinen Namen nicht bekannt zu geben, als unbegründet an. Vielmehr ist sein Verhalten ein Indiz dafür, dass er selber in den Fall verwickelt ist.
R.G.S.
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In Sizilien gab es schon immer einen oder mehrere Staatsanwälte und Richter der ehrenwerten Gesellschaft in den Institutionen der Justiz. Man nennt sie “corvi” (Raben).
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Wird Otto Bünzli beim STVA anonym angeschwärzt, so wird gegen Otto Bünzli sofort mit allen Mitteln und Schikanen des Rechstsstaates ermittelt. Wieso will man in diesem Fall einem anonymen Hinweis nicht nachgehen?
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Dies ist ein Fall für Männli.
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Andreas Eckert, nehmen Sie den Finger raus: Tun Sie endlich was!
Und andernfalls soll der Kanton Ihnen keine Löhne mehr ausbezahlen!
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läck ist das ein primitiver Kommentar
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@ Weber: Da fühlt sich aber einer mehr als nur angesprochen..
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@Peter Weber
Läck sind Sie ein ahnungsloser und blauäugiger Gutmensch.
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Löhne (plural) auszahlen (singular) bekommt der monatlich mehrere Löhne ?
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@Multilohnempfänger ?
Was meinen Sie als Aussenstehender denn zum Thema Intelligenz?
Egal. Ich erkläre es Ihnen gerne:
Der Kanton soll ihm (Eckert) keine Löhne mehr ausbezahlen. Das ist tatsächlich ein Plural. Denn der Arbeitgeber bezahlt Monat für Monat einen Lohn. Bereits nach zwei Monaten sind es mehrere (genau gesagt zwei) Löhne. Und ja, Sie Singularität: Das ist ein Plural.
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Irreführung der Rechtspflege oder auch Verleumdung bzw allgemein Ehrverletzungsdelikte könnten da dem Anonymen auf die Füsse fallen….
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Der Whistleblower schützt seine Identität aus gutem Grund. Auch in der wertebasierten Sauberschweiz kann man allzu oft weder auf Fairness noch auf ein unabhängiges Urteil hoffen. Passt die Anzeige nicht,stört sie beim Beamtenschlaf, ist das Thema unbequem oder belastet es Politik oder Wirtschaft, dann ist es es schnell aus mit der Aufklärerei. Also wie in jedem anderen Bananenstaat.
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Korrekt! Und das Gleiche gilt für Whistleblower in grossen Firmen. Obwohl immer gepredigt wird man soll Unrechtes melden und es stünden verschiedene Kanäle dafür offen, zieht man schlussendlich den Kürzeren und das Ganze wird vom Management unter dem Deckel gehalten!!
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Käme zu viel Unversagen einer tbtf Bank ans Tageslicht, was sehr schlecht für die Finma-Aufsicht wäre!
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Gut was im Zigerschlitz alles zum Vorscheinf kommen könnte, wäre das ganz schlecht für die Schweiz, da müsste man meinen die Schweiz sei ein Unrechtstaat….die Glarner sind nun wirklich am Rande eines Schurkenstaates
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Genfer und Zuger, od Tessiner sind sicher besser, als das Glarnerländlä, gell Master Yoda?!?!
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Ich finde es richtig, dass man nicht auf anonyme Hinweise eingeht! Der oder diejenige soll sich doch einmal ganz normal mit Name und Adresse melden. Oder hat sie etwas zu verbergen?
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Es geht aber um die Gesetze: Eine Strafanzeige kann jedermann machen, weil der Fall derart gewichtig ist für die Gesellschaft und den Staat, dass derselbe Fall von amtes wegen verfolgt werden muss. Kann also jemand erfolgreich anonym eine Strafanzeige einreichen, weshalb sollte er dann seine Personalien preisgeben?!
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Das sich die Person namentlich hinstellt ist nicht erforderlich, der Person ist viel mehr zu danken für die Aufdeckung des Missstandes aufgedeckt hat,vielmehr gilt es nun dem Hinweis nachzugehen und die entsprechende Massnahmen von Amtes wegen einzuleiten.
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Whitleblower werden im Vergleich zu fast allen anderen Ländern bei uns in der Schweiz überhaupt nicht richtig geschützt! Man will die Whistleblower am liebsten bei uns wegsperren und mundtot machen, um eigenes Unrecht zu vertuschen. In den USA bekommen die Whistleblower riesige Geldsummen geboten wenn sie kriminelle Handlungen ihrer Chefs oder Kollegen anzeigen. Bei uns schützt sich der Politik-Banken Filz auf oberster Ebene halt gegenseitig – wie bei der Mafia. Ein riesen Filz. Wir bräuchten ein ordentliches Whistleblower Gesetz, eine Jacqueline Badrun sollte sich mal um solche Themen kümmern statt ständig den Schweizer KMU Mittelstand mit lächerlichen Stempelsteuern etc zu schikanieren.
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Werter Herr Mettler, was haben Sie denn so Wichtiges zu tun? Sie könnten ja sich selber für eine „ordentliches Whistleblower Gesetz“ einsetzen – oder ist Frau Badran ihre Angestellte?
PS: Sie könne’s ja mal bei Volchspartei versuchen… -
und gibt es deswegen in den USA weniger Wirtschaftskriminelle?
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Filz ist ein gut gewähltes Wort, kann man so doch nestbeschmutzende Ausdrücke wie Korruption vermeiden und den Daig, die Burger und die Zünfte immer unauffällig ihr Ding machen lassen, ohne dass jemand allzu genau hinsieht. Und für die Emporkömmlinge gibt’s ja immerhin noch die Bruderschaften, und für die ganz Abgehängten ansonsten noch den Offiziersverein.
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Entweder steht jemand mit seinem Namen hin oder er lässt die Aufsichtsbeschwerde fallen. Die ständigen, anonymen Beschuldigungen sind ein Auswuchs der Feigheit! Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer aber recht: der frühere Verwaltungsratspräsident der Raiffeisen, J. Rüegg-Stürm, hat kläglich versagt und es ist unverständlich, dass dieser an der UNI St.Gallen noch tätig sein darf und nicht angeklagt wird!
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Wer anonym denunziert, verdient zu Recht keinen Schutz.
Fair trial im Verfahren heisst auch, dass der Beschuldigte die Person des Anzeigeerstatters kennen darf. Um einem wilden Denunziantentum den Riegel zu schieben, hat sich die STA III für einmal korrekt verhalten und in dubio pro duriore die Anwendung entsagt.
Wovor hat der Anzeigeerstatter denn Angst? Wieso fehlt die Grösse, mit seinem Namen hinzustehen? Was soll die Feigheit?
Schon Kurt Tucholsky hat vor 100 Jahren treffend gesagt: „Der grösste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“-
Aber für Straffällige hat es genügend Platz? Schöne Logik die Ihre.
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Schreibt jemand, der mit seinem Pseudonym „Kein Platz für Feiglinge“ den Platz bei IP beansprucht und sich somit selber einen Feigling nennt, für die es keinen Platz geben möge. Kannste dir nich‘ ausdenken..
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Was in der Schweiz nicht mittels Strafbefehl von Amtes wegen geahndet werden kann, ist in vielen Fällen nur mehr mit einem ruinösem Aufwand durchzusetzen. Der Rechtsstaat ist faktisch ausgehebelt. Ausserdem dürfte der oder die WhistleblowerIn problemlos identifiziert werden können, wenn das Justizversagen denn einmal in den öffentlichen Fokus gerückt wird. Blosse Likes auf Social Media Plattformen reichen heute schon für zielgenaue Strafverfolgungen ohne gerichtliche Anhörung und mit vierstelligen Bussen und Entschädigungen aus.
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Anscheinend kommt „kein Platz für Feiglinge“ nicht vom Mond, aber von Beteigeuze.
…Wovor hat der Anzeigeerstatter denn Angst?…Wieso fehlt die Grösse, mit seinem Namen hinzustehen? Was soll die Feigheit?…
Hätten die WB`s in Schweiz ausgesagt, die in USA aussagten, wären sie eingesperrt worden. So haben Schweizer Banken aber volle Salve abbekommen für ihr tun.
Die STA und sich korrekt verhalten sah man auch mit BRD. Erst nach ein paar heftigen Ansagen lieferten sie den CumEx Mann aus, wo Schweiz in der Zeit nur Nase gebohrt hat nach Erdöl.
Die ganzen USA Geschichten, jetzt noch Helsinki Commission dazu, sprechen ein anderes Bild dazu.
So ein Stuss könnte auch Köppel und Co geschrieben haben!
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Der Whistleblower schützt seine Identität aus gutem Grund. Auch in der wertebasierten Sauberschweiz kann man allzu oft weder auf Fairness…
Wird Otto Bünzli beim STVA anonym angeschwärzt, so wird gegen Otto Bünzli sofort mit allen Mitteln und Schikanen des Rechstsstaates…
Whitleblower werden im Vergleich zu fast allen anderen Ländern bei uns in der Schweiz überhaupt nicht richtig geschützt! Man will…