Nach Crowdhouse-Eruption jetzt Zins-Explosion bei der Lienhardt Bank. Die Bank mit Spezialität Rendite-Häuser schlägt bei einer kleinen Wohnung um 57 Prozent auf.
Was ist los im Geschäft mit Herr und Frau Mieter?
Lienhardt und ihr Aushängeschild Christian Lienhardt schweigen.
Fakt ist: Sie hat die frei werdende 3-Zimmer-Wohnung in Oberrieden am linken Zürcher Seeufer neu für 1’870 ausgeschrieben.
Man müsse auf Marktlevel hoch, so die Verantwortlichen gegenüber dem Alt-Mieter als Begründung.
Der soll zum Auszug noch 420 Franken Malerkosten übernehmen; dies nach 23 Jahren Mietzeit – und frisch gestrichener Wohnung vor 2 Jahren auf eigene Kosten.
Der brutale Zinsaufschlag schreckt Interessenten ab. „Ich hatte jetzt 2 Besichtigungstermine und 3 Besucher“, sagt der Alt-Mieter, der diese Aufgabe für die Lienhardt übernimmt.
„Keiner wollte die Wohnung.“
Die Bank-Chefs scheint dies nicht weiter zu kümmern. Sie verfolgen offenbar ganz andere Pläne mit dem Objekt „mit Seeblick“; die Gemeinde soll die Wohnung für Sozialbedürftige mieten.
Jetzt könnten die Zürcher Manager die Rechnung ohne den Wirt gemacht zu haben. Der zuständige Gemeindemann habe ihm Folgendes gesagt, hält der Alt-Mieter fest, dem der Fall keine Ruhe liess:
„Diese Wohnung nehmen wir sicher nicht, ich habe alle Unterlagen, und das ist weder korrekt, noch sollen die Steuerzahler diese überrissenen Preise bezahlen.“
Im neuen Preis drin sind 140 Franken Nebenkosten; im alten waren’s halb so viel. Das reiche „nie und nimmer“, die Aufwände für Strom und Wärme der „schlecht isolierten Wohnung“ lägen deutlich höher.
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Eigentümer bestimmt schlussendlich die Nettomiete etc.. Ich frage mich, welcher Eigentümer solche Strategien bejaht, die einen Konflikt mit sich bringen werden. ?! Und wurde der Eigentümer entsprechend von der Verwaltung gut beraten?
Fakt ist:
1. Nettomiete darf grundsätzlich um 10% erhöht werden.
Zum Nachdenken: Hat der Mieter in den letzten 23 Jahre eine Mietzinserhöhung erhalten? Wenn nein, dann rechne man mal nur die Kostensteigerungen und Teuerung der letzten 23 Jahre. Vermutlich reichen dann auch die 10% nicht… Heutige Rechtsprechung fraglich?
2. CHF 140 NK reichen heute für eine 3ZWG mit 60m2 nicht aus. Ausser der Eigentümer berappt nicht ausgeschiedene Nebenkosten…Kosten die eigentlich der Mieter übernehmen müsste.
3. Der Mieter muss die Kosten für den neuen Anstrich für das Überstrichen der türkisfarbenen Wand übernehmen, ausser der Nachmieter übernimmt. Der Mieter hat über viele Jahre in einer sehr günstigen Wohnung gelebt. Zum Nachdenken: Wer berappt diese Einbusse seitens Eigentümer?
etc. etc.Fazit: Man muss immer den ganzen Sachverhalt checken um zu urteilen ob dies nun fair oder unfair für den Mieter, Eigentümer oder sogar Steuerzahler ist.
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Ist leider realität, wer z.b. wegen einer Krankheit eine Wohnung braucht bekommt diese auch nur durch den verlässlichen Mieter (die Fürsorge der Gemeinde). Das Krankenbett kostet ja auch ab 7k+ mt. wo es ob wohl oder übel vermehrt kommen wird
Dazu ist die miete nicht mal so überrissen, die NK dürfen ja auch nur 10% über den vereinbarten Akonto Zahlungen zu liegen kommen.
Im prinzip handelt die Eigentümerin richtig, schliesslich lag die miete viel zu tief. Ich würd se nehmen wenn Pattya nicht näher ist. Einzig würde ich die Anmeldung beim Konsulat vergessen wenn noch Geld aus der Schweiz bezogen werden soll.
Beim Gemeindefilz in Affoltern ist es ja auch so das die Pöstchen einem Geschlossenen Kreis offen bleibt, wie z.b. Wohnungen der Gemeinde und auch günstiges Bauland am Markt vorbei den Parteikumpels verkauft werden.
Das wertvollste Bauland wird natürlich auch nicht für Pflegeplätze zu verfügung gestellt, (soll angeblich Sozial schwache anziehen)
Ein blick auf die Rechtslage belehrt aber das ein Pflegeplatz kein Wohnsitz werden kann. -
Danke für diesen Bericht. Es geht hier um den Aufschlag der getätigt wird auf Kosten des Vermieters. Wenn wir weiterhin solche Preise wie Blinde Schafe akzeptieren, werden wir im Jahre 2050 uns damit auch zufrieden geben wenn diese Wohnung 2500.- Kostet. Ich kann die Leute nicht verstehen die das noch rechtfertigen wollen. Zudem stimmt ja hier das Preis / Leistungsangebot überhaupt nicht, was auch die Anzahl Besucher widerspiegelt. Der Mann von der Gemeinde ist eine Legende!
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Die Schweizer Bevölkerung wird permanent abgezockt und von der Regierung angelogen. Arbeitslosenzahlen stimmen nicht, ausgesteuerte Personen fliegen aus der Statistik. Inflationsdaten sind ein Witz, die tatsächliche Inflation ist etwa 5 Prozent. Was sich die Hausbesitzer leisten ist eine bodenlose Frechheit. Da wir jetzt die Wohnungsnot des Jahrhunderts haben, werden Mieten verlangt dass sich die Balken biegen. Bei jedem Mieterwechsel wird die frei werdende Wohnung sofort teurer, man findet ja immer Leute die das bezahlen. Aber das Schweizer Volk schluckt alles, kein Protest absolut nichts.
Die Politiker sind Weltmeister im kommentieren und im Nichtstun. -
Der Mieter soll froh sein, dass er bisher halb gratis wohnen konnte, in einer Wohnung mit Seesicht! Da er die Wand auf dem Foto anscheinend grün gestrichen hat, ist er selber schuld, wenn diese nun auf seine Kosten wieder weiss gemacht werden muss.
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Immer noch günstig – die Preisanpassung ist moderat. Da ist der Schreibende 1/4Jahrhundert stehengeblieben.
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Mietzins 1’870.- statt 1’188.-? Es gibt da noch ein Mietgesetz und eine Verordnung gegen ungerechtfertigte Mietzinse. Beide setzen den Vermietern strenge Grenzen bei der Mietzinsgestaltung. Neumieter können den vereinbarten, also den vertraglich akzeptierten Mietzins, sogar anfechten. „Traumrenditen“, wie sie sich Immobilieninvestoren erhoffen, sind unzulässig. Die Rendite für eine Wohnung darf nicht höher sein als der Hypothekarzinssatz für I. Hypotheken der Kantonalbank + 0,5%, und zwar unabhängig davon, ob der Eigentümer eine Hypothek auf der Wohnung hat oder nicht. Ausserdem darf diese Rendite nur auf einen angemessenen, also nicht auf einen überrissenen Kaufpreis berechnet werden. Zusätzlich zur Rendite darf der Vermieter noch einen Betrag für die laufenden Unterhaltskosten bei der Berechnung des Mietzinses berücksichtigen. Auch diese muss er, auf Verlangen des Mieters jedes Jahr exakt belegen. Die Regeln gelten zum Teil auch für laufende Mietverträge. In der Mietzinsfestlegung frei ist der Vermieter nur bei Luxuswohnungen, worunter nur luxuriöse Wohnungen mit mindestens sechs Zimmer und Ferien- oder gewisse Zweitwohnungen fallen. Statt immer nur zu jammern über die hohen Mietzinse müssten die Mieter diese anfechten. Dafür gibt es eine Schlichtungsstelle für Mietsachen und nötigenfalls ein Mietgericht. Beide bis zu einem gewissen Streitwert gratis. Für Leute, die, neben dem Aufkommen für ihren normalen Unterhalt, nicht für Prozess- und Anwaltskosten aufkommen können, sind sogar der Anwalt, die Schlichtungsstelle und das Mietgericht gratis.
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Die Wohnung ist schön und in Zürich sicher 1800 Franken / Monat wert. Das einzige, was wertmindernd ist, ist die beschissen bemalte Wand, welche sicher nicht original ist. Da müsste der Vermieter darauf bestehen, dass diese wieder in den Originalzustand versetzt wird.
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140 CHF Nebenkosten wird niemals ausreichen für dieses 40-jährige schlecht isolierte Loch.
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Luki hat wieder etwas aufgeschnappt und langweilt seine Leser.
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Kannst ja arbeiten gehen!
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3 Zimmer für 1870 ist halb geschenkt, ich verstehe den Artikel nicht.
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In dem Loch würde ich nicht mal gratis wohnen wollen, kein Wunder winkt das Sozialamt ab.
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Wenn der Altmieter nach 23 Jahren ernsthaft das Auszugsprotokoll mit den Fr. 420.- für Malerarbeiten unterzeichnet, ist er einfach selbst schuld/dumm. Weshalb sollte man dem zustimmen? Die Lebensdauer ist 8 Jahre…ausser natürlich bei einem Nikotinanstrich.
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Auf dem Bild hat es eine grünliche Wand. Wenn der Altmieter ohne Absprache die Wände farbig gemacht hat, muss er die Mehrkosten dafür tragen, da der Mahler mehr aufwand hat die Wände wieder weis zu machen.
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Ein Wohnungswechsel ist ja auch mal eine gute Sache nach so vielen Jahren. Da die Bestandesmieten eh durch den Mieterschutz zu tief gehalten werden, müssen die Neumieten umso höher sein. Sonst rechnet sich das nicht und es wird nicht mehr gebaut. Aetschi pätschi. Die Durchschnittsmieten sind gar nicht so hoch wie alle klagen. Nur für die, die etwas neues brauchen, wirds teuer. Weil sie halt mit den Expats, welche den behaupteten Fachkräftemangel beheben helfen, konkurrenzieren müssen. Der Vermieter ist da auf der Seitenlinie und schaut, dass es auch für ihn stimmt.
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Also von 1.188 CHF auf 1.870 CHF ist schon nicht gerade wenig, und ob da 690 CHF eine „marktgerechte Erhöhung“ darstellen, ist zumindest fraglich. Letztendlich ist der Fall doch offensichtlich: Man möchte den Altmieter unbedingt loswerden weil er noch einen billigen Altvertrag hat, und dafür zieht man an allen möglichen Strippen.
Und da dieser wahrscheinlich nicht so will wie die Bank Lienhardt, versucht man es jetzt mit zusätzlichen Renovierungskosten.-
Lesen hilft, der Altmieter zieht freiwillig aus..
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3-Zi-Da-Wo mit Seesicht für 1900.–? Wo gibt’s denn das noch?
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Kannst Dich ja für den 40-jährigen Altbau mit Seesicht melden!
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„Der [Alt-Mieter] soll zum Auszug noch 420 Franken Malerkosten übernehmen; dies nach 23 Jahren Mietzeit – und frisch gestrichener Wohnung vor 2 Jahren auf eigene Kosten.“ Auf dem zweiten Foto ist ersichtlich, dass hier eine Wand lindgrün gestrichen wurde, da ist es dem Vermieter nicht zu verübeln, dass mutmasslich diese Wand auf Kosten des ausziehenden Mieters wieder weiss gestrichen wird. Ausserdem gilt im Kanton Zürich die Formularpflicht (welche die SVP und ihre bürgerlichen Freunde so gerne abschaffen würden), da kann ja der neue Mieter den Anfangsmietzins von der Schlichtungsstelle überprüfen lassen.
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Den Immo-Junkies (Banken) ist immer noch nicht
bewusst, dass die Mieter den Mietzins generieren
und nicht die Vermieter.
Werden die Mieter platt gemacht dann……..? -
Parade-Beispiel Lienhard :
Zitronen auszupressen,👎
Macht der Bank ein goldenes Fressen! 👎 -
1. Strom wird immer vom Mieter bezahlt
2. Für CHF 1’730.– ohne Nebenkosten gibt es am linken Seeufer kaum mehr eine 2-Zimmerwohnung. Auch kaum eine Altwohnung. Schon gar nicht mit Seesicht.
3. Lienhardt verwaltet Wohnungen und muss diese nicht selber besitzen. Dann handelt die Firma im Auftrag und nach Anweisung des Eigentümers.
4. CHF 140.– akonto Nebenkosten sollten für eine 60m2 grosse Wohnungen reichen.
4. Wenn keiner die Wohnung zu diesem Preis will, dann ist dies das Problem des Eigentümers.Lieber Herr Hässig: Ich bin der Ansicht, dass dieser Artikel Quatsch ist.
Unprofessionnell und unnötig.Gruss!
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Hans Ochsner hatte schon immer Recht und er weiss von was er spricht.
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…so wenig wertiges zum Glauben an Märkte… eigentlich recht simpel.
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Genau, wann soll denn der Vermieter sonst das Recht haben, die Miete anzupassen, wenn nicht beim Mieterwechsel? Im Gegenteil, der Vermieter war wohl zumindest 15 der 23 Jahre zu lieb und hat auf eine Anpassung verzichtet. Und passt er nicht das Nebenkosten Akonto nach 23 Jahren an, zieht die Presse den Vermieter bei nachträglichen Abrechnungen und Nachforderungen durch den Dreck wie Crowdhouse. Ist wohl IP zu den Smoking Sozialisten gegangen?
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Solange wir beschränkt verfügbare, natürliche Resourcen wie Grund, Wasser etc. privatisieren und zur Spekulation freigeben, werden wir, unter anderem, nie günstige Wohnungen haben. Die modernen Sklaven werden mittels Mieten, Steuern, und aller Arten obligatorischen Versicherungen und Zwangs“sparen“ klein gehalten. Dürfen noch arbeiten, ein wenig über Banales abstimmen und sollen bei Erreichen des Ablaufdatums (zwischen 50 und 65) möglichst rechtzeitig sterben.
Freiheit gibt Dir keiner. Die musst Du dir schon selber holen.
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Danke, sehr gut geschrieben.
Darum braucht es Grundeinkommen finanziert durch Lenkungsabgaben anstelle von Zwangsabgaben für die leistungslose Wirt-Schaf-t.
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Guter Mann, der Gemeindeammann!! Wir bräuchten mehr solche Beamte…
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@Luke
Vor allem in Illnau-Effretikon bräuchte es solche Denke.
Die Stadt hebt die Gebühren für Siedlungsentwässerung +33% an, Brauchwasser +61%.
Der wahre Preistreiber ist die öffentliche Hand.
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Seit heute ist der Gemeindeammann ein Beamter.
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Das scheint mir jetzt nicht überteuert in der Lage.
Dämlich von der Lienhard ist aber, nach 23 Jahren noch was für das Streichen zu verlangen.
Die sollten froh sein, dass der Mieter auszieht und sie die Miete erhöhen können. -
An und für sich ist der Preis knapp marktgerecht. Dem Altmieter aber noch das Streichen der Wohnung nach 24 Jahren aufzubürden ist schlechter Stil. Zum Glück bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Aufgrund der Zuwanderung wird sich aber schon bald ein Expad finden der das zahlt – Leider !
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Sie übersehen die grün gestrichene Wand. Verständlich, dass diese Mehrkosten zwecks Rücksetzung in den Standardzustand dem bisherigen Mieter belastet werden.
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Um zu beurteilen, ob das „schlechter Stil“ seitens Lienhardt ist oder schlicht Einhaltung des Mietvertrags, fehlen uns relevante Informationen. Auf dem einen Foto sieht man, dass eine Wand (hässlich) grün gestrichen ist. In Mietverträgen steht in der Regel, dass das Mietobjekt im selben Zustand abzugeben ist, in dem es übernommen wurde. Falls also die Wand bei der Übernahme weiss war und durch den Mieter verunstaltet wurde, so kann der Vermieter verlangen, dass sie wieder weiss gestrichen werden muss bzw. die Instandstellungskosten dem Mieter übertragen. Dafür dass es so gewesen sein könnte, spricht auch der Preis von CHF 420, denn dies sind bestimmt nicht die Kosten für das Streichen der ganzen Wohnung. Es könnte also gut sein, dass der Mieter dieses Detail „vergessen“ hat zu erwähnen.
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Oder ein Ipad.
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Meine Krankenkasse steigt auch um fast 30% für 2024!
Digitale Fiatmoney Bank-Währungen sind leider nichts wert.
Schon bald werden die Wohungsmieten nur noch in Gold und Silber bezahlt werden können, denn die Vermieter und andere sind wahrscheinlich auch nicht so doof und
werden noch allzu lange die beliebig vermehrbaren Währungen (Spielgeld) der Banker
zur Zahlung akzeptieren. Weshalb sollen sich die Vermieter bescheissen lassen?
Die Banker und die Politiker/-.innen sind die Schuldigen, wenn sie Falschgeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel bestimmt haben. 0=0!-
Verschonen Sie uns bitte mit solchem Unsinn!
Sie können Ihr gesamtes Geld/Vermögen in Gold, Silber, Bitcoins oder was auch immer tauschen. Das ist Ihr freier Entscheid. Ob Sie damit Ihre Miete bezahlen können, wird sich weisen.
Ihre Behauptung, unsere Zahlungsmittel (also auch der CHF) seien Falschgeld ist so dreist wie dumm. -
Die Zahlungsmittel waren Weihrauch, Gold und Myrrhe, wenn ich mich richtig erinnere. Das gibt dann wenigstens Anlass, neu zu streichen.
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1. Strom wird immer vom Mieter bezahlt 2. Für CHF 1'730.-- ohne Nebenkosten gibt es am linken Seeufer kaum mehr…
Das scheint mir jetzt nicht überteuert in der Lage. Dämlich von der Lienhard ist aber, nach 23 Jahren noch was…
Luki hat wieder etwas aufgeschnappt und langweilt seine Leser.