Im Februar 2018 wurde Pierin Vincenz, der frühere Chef der Raiffeisengruppe, verhaftet und verbrachte gut drei Monate in Untersuchungshaft.
Im November 2020 erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage. Im April 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe.
Und jetzt hebt das Obergericht des Kantons Zürich das Urteil der Vorinstanz aus formalistischen Gründen auf, ohne materiell zum Inhalt überhaupt Stellung zu nehmen.
Das Obergericht weist die Staatsanwaltschaft an, ihre Anklageschrift formell zu verbessern. Unter anderem möchte das hohe Gericht keine „ausschweifende“ Anklageschrift.
Für einen juristischen Laien sieht das nach einer Arbeitsverweigerung des Obergerichts aus, für welche die drei Richter fast zwei Jahre und vierzig Seiten Papier benötigten.
Die Sprecherin des Obergerichtes sagte:
„Wir (…) sind überzeugt, dass die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nachvollziehen können, dass in einem Rechtsstaat die verfassungsmässigen und gesetzlich eingeräumten Rechte und der Anspruch auf ein faires Verfahren für alle gleichermassen gelten.“
Mit Verlaub: Nein, das kann ich als Steuerzahler und Bürger überhaupt nicht nachvollziehen. Das ist ein Skandal.
Nach 6 Jahren steht das Verfahren wieder auf Feld 1. Bis zum definitiven Urteil wird es bestimmt noch weitere Jahre dauern.
Zum Vergleich: Die Behandlung des grössten Betrugsfalles aller Zeiten (über 50 Milliarden Dollar Deliktsumme) dauerte in den USA sechs Monate.
Bernhard Madoff wurde im Dezember 2008 verhaftet, im Juni 2009 definitiv zu 150 Jahren Haft verurteilt.
Auch wenn die Causa Madoff einfacher war als der Fall Vincenz, 6 Monate in den USA gegen am Schluss vielleicht 12 Jahre in der Schweiz, das ist nicht akzeptabel.
Es geht hier nicht um Juristisches, sondern um das gesellschaftliche Versagen der Justiz.
Der Fall Madoff war inhaltlich glasklar. Aber es gibt auch effiziente und schnelle amerikanische Urteile in sehr komplizierten Fällen.
Am 19. Oktober 2013 wurde der Schweizer Raoul Weil, früher Mitglied der Konzernleitung der UBS und verantwortlich für das weltweite Privatkundengeschäft, während einer Reise nach Italien in Bologna verhaftet und nach knapp 2 Monaten Auslieferungshaft an die Vereinigten Staaten überstellt und dort inhaftiert.
Am 16. Dezember 2013 wurde er gegen eine Kaution von 10,5 Millionen Dollar freigelassen. Der Prozess begann am 14. Oktober 2014 in Fort Lauderdale. Die Geschworenen befanden Raoul Weil am 3. November 2014 definitiv für nicht schuldig.
Gut 12 Monate für einen komplexen, internationalen Fall, nicht 6 Jahre für die Zurücksetzung auf Feld 1 bei einer schweizerischen Affäre.
Der aktuelle Fall Vincenz ist nicht der einzige, der sich über Jahre hinzieht. Im Gegenteil, er gilt in Fachkreisen als Beispiel für eine besonders speditive Erledigung.
Die Verfahrensakten umfassten immerhin 526 Bundesordner plus 49 Kisten mit beschlagnahmten Dokumenten.
Kürzlich schilderten die CH Media Zeitungen die Horrorgeschichte einer 73-jährigen Wirtschaftsfrau, die während 20 Jahren ein Schneeballsystem betrieb im Umfang von über 400 Millionen Franken (Fall Fera AG).
2010 flog das Ganze auf. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall von der überforderten Luzerner Staatsanwaltschaft. Und die Bundesanwaltschaft benötigte mehr als 10 Jahre, um ihn vor das Bundesstrafgericht zu bringen.
Gemäss diesem war auch die Bundesanwaltschaft überfordert. Das Bundesstrafgericht bezeichnete das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als gesetzwidrig.
Der Fall Fera AG dauert jetzt schon 14 Jahre, ein definitives Urteil ist noch nicht in Sicht. Vielleicht endet er so wie jener von Behring.
Dieter Behring hatte ab 1998 auf zweifelhafte Art Gelder von Anlegern entgegen genommen. Am 19. Oktober 2004 wurde er wegen Verdachts auf Betrug in der Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken verhaftet.
Er betrieb ein Schneeballsystem, in dem circa 800 Millionen Franken verschwanden. Rund 11 Jahre nach Eröffnung des Strafverfahrens erhob die Bundesanwaltschaft im Oktober 2015 Anklage.
Am 30. September 2016 wurde Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel hätte Behring Ende Januar 2019 seine Haftstrafe antreten sollen. Vor Antritt der Strafe ist er verstorben.
Die einfachste und populärste Methode der Verteidiger zur Verzögerung und Erschwerung von Wirtschaftsstrafverfahren ist die Siegelung.
Bei einer Hausdurchsuchung oder anderen Konstellationen kann ein Verdächtigter ohne genauere Begründung die Siegelung verlangen. Damit wird dem Staatsanwalt der Zugriff auf sichergestellte Unterlagen und Daten sofort verunmöglicht.
Er darf die Beweismittel nicht auswerten, bis ein Gericht über die Entsiegelung entschieden hat. Es kann Jahre dauern, bis das Bundesgericht über die Entsiegelung entschieden hat.
Mit etwas Geschick können so Verfahren in die Verjährung geführt werden. Im Falle Vincenz drohte bei einzelnen eingeklagten Delikten die Verjährung.
Die Unsitte Siegelung hat sich zum beliebten Verschleppungsmittel entwickelt. Sie sorgt bei Strafverfolgern für zunehmenden Unmut und wird vermehrt auch in den Medien kritisch bewertet.
Dem juristischen Laien erscheint die Siegelung als gesetzlich garantiertes Missbrauchsinstrument der Strafverteidiger. Die Siegelung muss aus dem Giftschrank der Strafverteidiger rasch beseitigt werden.
Dass dies kaum passieren wird, macht die Unsitte nur noch unsittlicher. Per Anfang dieses Jahres wurde die Siegelung und Entsiegelung in Artikel 248 und 248a der Strafprozessordnung akribisch und im Detail neu geregelt, zur Freude der Wirtschaftsstraftäter und ihrer Anwälte.
Der Fall Vincenz zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Verfolgung grosser Wirtschaftsdelikte dringender Handlungsbedarf besteht.
In der Pflicht steht die Politik. Denn die Glaubwürdigkeit der Rechtsprechung in der schweizerischen Gesellschaft und das internationale Ansehen des Finanzplatzes sind ernsthaft in Gefahr.
Festzustellen, welches die richtigen und wichtigen Korrekturmassnahmen sind, sollte eigentlich den eidgenössischen Räten mit der grossen Zahl von Juristen in ihren Reihen nicht schwerfallen.
Der heutige Zustand ist für alle Beteiligten zunehmend unhaltbar, ausser für die gutverdienenden Strafverteidiger.
Die Strafverfolgungsbehörden haben aber, im Gegensatz zu den Strafverteidigern und ihren Klienten, im Parlament keine starke Lobby.
Neben der Abschaffung der Siegelung geht es wohl um die Überwindung der überbordenden Bürokratie und um die Verstärkungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Vielleicht auch um eine Wiederbelebung des Unmittelbarkeitsprinzips für gewisse Delikte, vielleicht auch um ein Sonderregime für grosse Fälle.
Eine Straffung der Verfahren wäre auch im Interesse der Beschuldigten. Stellen wir uns vor, ein Gericht hätte im Fall von Pierin Vincenz zwei Jahre nach seiner Verhaftung rechtsgültig entschieden.
Wäre er freigesprochen worden, wäre er seit 4 Jahren ein freier und unbescholtener Mann.
Wäre er 2020 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, dann wäre er unter Anrechnung der Untersuchungshaft und bei guter Führung seit bald zwei Jahren auch wieder ein freier Mann, wenn auch nicht ganz unbescholten.
Dieser Artikel erschien zuerst in der „Schweizerzeit“.
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Die beliebtesten Kommentare
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Es ist eine Binsenwahrheit, dass die fähigsten Jurist/innen NICHT in den Schreibstuben der kantonalen und eidgenössischen Gerichte sitzen. Diese Regel wird uns regelmässig bei sog. Monsterfällen besonders deutlich vor Augen geführt.
Ohne jeglichen Zeit- und/oder Kostendruck können besagte Jurist/innen in ihren geschützten Werkstätten an Fällen basteln und diese – ohne zu erröten – bis an den Rand der Verjährung vertrödeln.
Besonders grotesk wird es, wenn sich Verwaltungsjurist/innen – wie in casu – zwischen den Instanzen gegenseitig auf- und ausspielen. Effizienz? – nie gehört – die Steuerzahlenden sollen dafür geradestehen. Keine Vorgesetzten juckt es, denn der Lohn kommt Ende Monat regelmässig und ungeschmälert, auch wenn der Aufwand übertrieben monströs und das Resultat quasi unbrauchbar war.
Lorenz Erni ist ein excellenter und gewiefter Könner seines Fachs. Immer wieder lässt er durch seine souveräne und effiziente Vorgehensweise die behäbigen Verwaltungsjurist/innen alt aussehen.
Das sollte den nicht minder behäbigen Wahlgremien der Verwaltungsjurist/innen Anlass genug sein, ihre längst aus der Zeit gefallene Ernennungsfolklore endlich radikal zu reformieren!-
… „die fähigsten Jurist/innen“ …
habe gerade erst über diesen Kommentar aufgehört zu lachen.
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Der Sprecherin der Obergerichts sage ich: Nein der Burger hat kein Verstndnis fur das Vesagen des Obergerichts
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Richter können nur jene Gesetze anwenden, die tatsächlich vorhanden sind.
Da fragt sich doch eher, ob und inwiefern die Legislative als gesetzgebende Gewalt „Arbeitsverweigerung“ betreibt. -
Heute Sonntag, schaue ich auf ONE 1, am Abgrund. Vielleicht öffnet mir der Film die Augen über das Ausmass der Korruption, die auch vor den schweizer PolitikerInnen keineswegs Halt macht.
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wenn dir bis JETZT noch nicht die Augen aufgegangen sind, dann wirst
du sie mit deinem engstirnigen Verhalten auch niemals mehr öffnen … -
@Your Eye-Catcher
Wenn ich im Titel „Fuck ‚em all“🤣 schreibe, dürfen sie sicher gehen, dass es ironisch gemeint ist, na ja…
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Solange das Bankgeheimnis Schweizer Journalistinnen und Journalisten weiterhin daran hindert, fälle von Korruption und Geldwäsche in die Schweizer Banken verwickelt sind zu untersuchen und darüber zu berichten, kann ich diese Schwachköpfe nicht ernst nehmen. Vätterliwirtschaft vom Feinsten.
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Das nennt man nicht Rechtsstaat sondern Unrechtsstaat.
Der “Rechtsstaat“ dient nur zur Täuschung, denn im Rechtsstaat wird lediglich das Unrecht zum Recht erklärt. -
Der Fall Vincenz zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Verfolgung grosser Wirtschaftsdelikte dringender Handlungsbedarf besteht. Möchte ich auch sagen, die armen verfolgten Kerle müssen ja schon inkognito unterwegs sein, erlöst sie endlich von dieser Schmach … 😂
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Die Sprecherin des Obergerichtes sagte: „Wir (…) sind überzeugt, dass die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nachvollziehen können, dass in einem Rechtsstaat die verfassungsmässigen und gesetzlich eingeräumten Rechte und der Anspruch auf ein faires Verfahren für alle gleichermassen gelten.“ Bemerkung: Liebe Dumm-Sprecherin, not your ernst???😂
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Geiger stösst sich zurecht an der Dauer der Strafverfahren in der Schweiz. Das ist ein Problem. Allerdings lässt es sich sicher nicht so lösen, wie Geiger meint. Die Regeln zur Siegelung sind zugunsten der Staatsanwaltschaften verschärft worden. Abschaffen kann man sie nicht, weil es um Persönlichkeits- und Datenschutz geht. Siegelungen finden nicht regelmässig statt und sind nicht das Hauptproblem für die langen Verfahrensdauern.
Von Recht und Strafverteidigung hat Geiger keine Ahnung. Es gehört offenbar zum Selbstverständnis gewisser Herren, trotzdem alles Mögliche dazu hinaus zu posauen. Noch schlimmer ist nur Arthur Rutishauser, Chefredakteur der „Sonntags – Zeitung“ (Ausgabe vom 25.2.).
Das Obergericht hat so entschieden, weil ein Antrag auf Rückweisung im Sinne von Art. 409 StPO gestellt worden war. Darüber hatte es zu entscheiden (gutheissen oder abweisen). Mit der Sache selber hat ein solcher Entscheid NICHTS zu tun. Wenn eine Staatsanwaltschaft eine 356 – seitige Anklageschrift mit 930 Fussnoten schreibt, dann liegt es nahe, dass eine solche Schrift die gesetzlichen Kriterien verletzt. Nämlich: So präzise und wenig wie möglich, so detailliert und umfassend wie nötig. Da muss man als Staatsanwalt die Balance finden, wobei die Gerichte diesbezüglich grosszügig sind.
Das Bezirksgericht hätte diese Anklage, die teilweise einem eigentlichen Plädoyer gleicht, bereits zurückweisen können (und müssen). Das hat es nach meiner Einschätzung deshalb nicht getan, damit der Fall nicht verjähren kann.
Ich habe den knapp 40 – seitigen Beschluss des Obergerichts gelesen. Das wäre den Herren Geiger und Rutishauser auch zu empfehlen gewesen. Aber „ posaunen“ ist natürlich einfacher und tut dem Ego gut.
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Ich verstehe vielleicht nichts von Juristerei. Aber in kenne den Unterschied zwischen 6 Monaten (USA) und 12 Jahren (CH)
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Hans Geiger ist ein Parteipolitiker. Mitglieder seiner Partei (Ueli Maurer etc.) schützt er in seinen Interviews immer. Die machen nie Fehler. Richter werde in der Schweiz nach dem Parteienproporz gewählt. Will heissen: in der richtigen Partei zu sein, ist wichtiger als Fachkompetenz. Parteipolitiker wie Hans Geiger bekommen also genau das, was sie bestellt haben: Inkompetenz. Sie sollten sich also nicht beklagen, sondern entweder ehrlich oder still sein.
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Die Zurückweisung ist wirklich ein GAU fürs Image des Zürcher Rechtssystems. Die Signalwirkung für narzistische geldbessene Manager vernichtend. Alles geht in Zürich, denn niemand wird juristisch belangt!
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Der Zustand der lokalen Justiz ist ein Standortvorteil.
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Der Laie fühlt es nur, die Fakten geben ihm aber Recht: „Elite“ ist nur noch im Spott zu ertragen. Sie kriegt nun die Strafe an den Abstimmungen zu spüren. Die Zustimmung zur 13. AHV ist wahrscheinlich erst der Anfang der „Rebellion“ a la Helvetia. Aufstand der Zu-Kurz-Kommenden. Die Berner Sessionen und Bürokratien werden ungemütlich. CH-Paradise lost!
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Mich würde mal interessieren ab welcher Grösse der Straftat oder ab welcher Summe ich nicht mehr belangt werde sondern ich mich herauswinden kann. Ok Parkbusen, Schwarzfahren da greift das Gesetz mit voller härte,
beim Mio. Betrug kommt man ja davon. Wo ist der Punkt? -
Schaut mal zu unserem nördlichen Nachbarn. Dort werden die grossen Wirtschaftsstraffälle regelmässig zügig behandelt.
Nur ein Beispiel: Die Strafsache wegen Kreditbetrugs bzw. Beihilfe dazu in einem sehr grossen Möbelunternehmen mit einem Gesamtschaden von 234 Millionen Euro und vier Beschuldigten nahm seinen Anfang im 2007 und fand im April 2011 sein Ende mit dem Urteil des Landgerichts Detmold.
Und das ungekürzte Urteil des Landgerichts Detmold umfasst gerade mal 38 Seiten (https://openjur.de/u/448476.html). In Zürich sind Urteile in vergleichbaren Sachen um ein Vielfaches länger. Vielleicht werden ja bei uns Wirtschaftsstrafprozesse durch zu hohe Anforderungen verzögert.
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Im grössten Wirtschaftskriminalfall im Kanton St. Gallen https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ehemaliger-kaufmann-gibt-veruntreuung-zu-ld.657300 ging es über zwölf Jahre bis zu einem Urteil. Einer der drei Protagonisten ist während des Verfahrens gestorben, einer mit Wohnsitz im Ausland wurde definitiv verurteilt (wegen dem «Datenschutz» dürfen die Geschädigten nicht wissen, ob er tatsächlich die Strafe angetreten hat) und einer wurde wegen Urkundenfälschung, ungetreuen Geschäftsführung, Bevorzugung eines Gläubigers und Misswirtschaft zu einer BEDINGTEN Geldstrafe (kein Witz!!!) verurteilt.
PS: Mein letzte Parkbusse kostete mich CHF 420.
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… wurde PV angeklagt, und die Verantwortlichen für die CS Pleite, die vor dem Crash für Nullleistungen sehr viel mehr aus der Bank gezogen haben, nicht?
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Die Raiffeisen-Bank reichte Strafanzeige gegen Vincenz ein! CS Pleite: Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte haben eine 17-seitige Strafanzeige eingereicht, also, it’s on the way…..
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Vinzenz hat niemanden umgebracht und kein Kind missbraucht. Er war 3 Monate in U-Haft. Dort hat er sicher über sein Leben nachgedacht.
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Kurz zusammengefasst, die schweizerische Staatsorganisation, von der Exekutive bis zur Judikativen, war gut 1888, heute ist sie den Ansprüchen dieser Welt einfach nicht mehr gewachsen und von eher bescheidener Qualität, obwohl viele hierzulande immerf noch überzeugt sind in einer Musterdemokratie zu leben, was eben schon lange nicht mehr der Fall ist. Diesbezügliche kritische Stimmen aus den Medien, leider Fehlanzeige.
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@XYZ
Typisch verallgemeinernder Kommentar eines persönlich Frustrierten auf IP. Es geht hier ganz spezifisch um komplexe Fälle von Wirtschaftskriminalität. Es geht hier nicht um „die schweizerische Staatsorganisation“. Vieles ist in der Schweiz ziemlich gut organisiert…auch wenn die Bürokratie leider in der Schweiz auch unnötig zunimmt und es hier und da ächzt und quitscht funktioniert hier einiges deutlich besser als im Umland…Es geht hier nicht um eine „Musterdemokratie“. Sie tun so als ob es ein ewig gültiges Modell einer besten Demokratie gäbe. Überall wo Menschen etwas entwicklen wird es unperfekt sein. Das ist nunmal so.
Aber im V e r g l e ic h ist die Schweiz einer der demokratischten Staaten weltweit. Das bedeutet nicht, dass man nicht auch einiges verbessern kann.
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Ich finde der Vincenz ist jetzt genug bestraft mit dem Medienrummel etc.
Er hat ein paar sportliche Deals gemacht und sich auf Raiffeisenkosten im Puff vergnügt, aber er ist kein Böser, hat niemandem weh getan und nichts geklaut. Der Raiffeisen VR ist selbst schuld, denn er hat PV angestellt und immer alles bewilligt.-
@Lasst mal den Pierin in Ruhe
Sie plädieren also dafür aus der Schweiz eine Bananenrepublik zu machen?
Menschen orientieren sich in ihrem Verhalten auch an dem Verhalten von Unternehmern, angestellten höheren Managern, Abgeordneten, Regierungsräten usw. Wenn diese sich unredlich verhalten und nicht sanktioniert werden, färbt das auf alle ab (denn „wenn die das machen dürfen, warum ich dann nicht?“). Sie können in typischen Dritt-Welt Staaten erleben was dann passiert….
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Schon der Untertitel sagt halt alles, was man zum Verständnis der Geisteshaltung auf diesem Blog wissen muss.
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Links-grüne, von alt-68ern unterwanderte, woke, WEF-begleitete und WHO-plandemiegesteuerte Chemtrail-Kuscheljustiz, durchgesetzt von Globulisten!
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Schön, dass Herr Professor Dr. Geiger die US-Justiz als Vorbild erwähnt.
Wenn wir hier nach den US-Massstäben und nach den Gesetzen und Prozessverfahren (Geschworene)wie im US-Finanzstrafrecht gehandelt hätten, würden hier einige Insiderdelinquenten nicht mehr frei herumlaufen…
Und ebenso jene, die hierzulande Geldversteckis etc. über Scheinfirmen und andere Vehikel betreiben…
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Es ist doch in der Justiz nicht anders als andernorts, z.B. in der Politik, den Behörden, der Pozilei oder in Chefetagen: es sind eigentlich NIE die Besten, die in solchen Positionen landen, sondern fast immer die, die realisiert haben, dass sie mit Leistung selber nie auf einen grünen Zweig kommen. Da sucht man sich halt einen Job aus, wo Dienst nach Vorschrift einem durchaus nach oben spülen kann.
Das fängt an bei der Pozilistin im ruhenden Verkehr, wo man absolute Macht hat über den Automobilisten, der 3′ über der Zeit im Parkfeld stand. Es geht weiter mit den Post-, Gemeinde- und Staatsangestellten, die meist nur von 9.30-11.30 und 14.30-16.30 für den Bürger erreichbar sind (wenn überhaupt), über die Politiker, die 2Std nach der Wahl an kollektiver Amnesie leiden und sich an ihre Wahlversprechen sowieso nicht mehr erinnern können bis zu den Richtern, bei denen Parteibuch in jedem Fall wichtiger ist als Kompetenz, Integrität oder Rechtsbewusstsein.
Die eigentliche Krone in diesem System der Mediokrität stellt das Parlament dar, wo im Gegensatz zu einer KITA keinerlei Berufsausbildung, -erfahrung oder sonstiger Leistungsausweis nötig ist, um Nationalrat werden zu können. Das führt dann zu Exponenten der grossen Kammer a la Funiciello, Wermuth, Molina, Badran, Arslan, Glättli, Girod, Marti, Prelicz-Huber, Rosenwasser, Trede oder Graf Seiler. Die dann wiederum den Bundesrat wählen, welcher konsequenterweise auch nur aus meist höchst limitiert begabten Personen besteht.
Beispiele wie die äusserst fragwürdige „Rettung“ einer CS unter Ägide einer Dolmetscherin, die Kampfflugzeug-Beschaffung durch eine Filzokratin aus dem Wallis, die Entrechtung der Bürger durch einen selbstverliebten Sozidarsteller, der so führte, wie er flog oder die maximal leichtsinnige Vergabe von Volksvermögen an das korrupteste Regime Europas durch einen Mediziner sind dann nur logisch und konsequent.Und wir wundern uns, dass einem Bündner Proll-Proleten mit mangelnder Selbstkontrolle nicht wirklich sauber und speditiv der Prozess gemacht werden kann?!!?
Liebe Mitbürger, wieviele Booster oder -für die Ungeimpften- Ohrfeigen braucht ihr denn noch, um zu erkennen, dass das Systemversagen selber System hat???
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Arbeitsverweigerung. Mein Anwalt sagt, dass sie kleinere Fälle so lange liegen lassen bis sie verjährt sind. Kleinere Fälle, das können immerhin mehrere hunderttausend Franken sein. Das Krasse, nicht einmal mein Anwalt (immerhin Bahnhofstrasse Zürich) wird informiert über den Stand der Dinge. Auch nicht auf Nachfrage. Klagende werden behandelt wie Schuldige.
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Ihr scheint ja alle uhuerä Erfahrung mit der Justiz zu haben. Trau schau wem.
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Die Richter des Obergericht des Kantons Zürich haben mit ihrem skandalösen Urteil mein Vertrauen in die Justiz total zerstört. Man sollte sie alle sofort wegen Inkompetenz entlassen. Sie haben der Justiz als solches einen Bärendienst erwiesen. Da bekommen rechtskräftig verurteilte, deren Richterspruch nicht mal in Frage gestellt wird (!), hohe Entschädigungen (in welcher Form auch immer).
Das Obergericht riskiert einfach so das der Fall verjährt, wo die Schweiz wie auch die Schweizer Justiz sich schon mit der „FIFA Verjährung“ bis weit über die Landesgrenzen hinaus komplett lächerlich gemacht haben. Das Ausland wirft unsere Justiz jetzt schon in einen „Drittweltstaaten Topf“ (Korrupt, Geld regiert, Demokratur, etc., etc.). Unsere mit Arbeit chronisch überlastete Staatsanwaltschaft wird, für nichts und wieder nichts, weiter mit Arbeit überlastet. Das Obergericht Urteil kostet den Züricher Steuerzahler auch noch unvorstellbar viel Geld. Was das Unverständnis und die Wut über dieses Urteil weiter steigen lässt.
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Wenn Professor Geiger Hans Richter geworden wäre, wäre alles viel besser. Scheinbar weiss er zu jedem Thema etwas, und hat die gleichen Gene wie Stöhlker und Stahel.
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dit-Bressel:
Ausser ein merkwürdiger Name steckt nichts dahinter.Seine Rente ist gesichert.
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ALLE Renten sind sischer!
nie habe ich gesagt in welcher Höhe!
Nennt mich bloss keinen LÜGNER. -
Der Name ist bemerkenswert, aber nicht merkwürdig. Im Französischen gibt es die Kombination „auch genannt xy“ ab und an.
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Die Siegelung steht in bester schweizerischer Tradition: Hochhalten der Privatsphäre.
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Dass dieses Strafverfahren aus Sicht eines juristischen Laien und ohne Kenntnis der Akten Fragen aufwerfen kann, ist nachvollziehbar. Aus juristischer Sicht erscheint dieses Urteil aber (auch) als ein Sieg des Rechtsstaats. Dass das Zürcher Obergericht die schützende Förmlichkeit des Strafverfahrens – und dazu gehört das Recht des Beschuldigten auf eine korrekte Anklageschrift ganz zentral – gegen die geballte „Übermacht“, die durch die Vorverurteilung der Medien und das erstinstanzliche Urteil bestand, hochhielt, ist mitnichten Arbeitsverweigerung, sondern zeugt von Mut und Unabhängigkeit. Zwei Eigenschaften, die gewissen Strafgerichten in der kleinräumigen Schweiz heutzutage zuweilen fehlen, was allzu leicht dazu verleitet, die Anklagehypothese der Staatsanwaltschaft durchzuwinken. Seien wir auf das (vorläufig) letzte Wort des Bundesgerichts in dieser Sache gespannt.
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Richtig. Muss eine schwache Anklage durch Plädieren in der Anklage „verbessert“ werden, ist was faul. Lässt ein Gericht das ausnahmsweise nicht durchgehen, dann ist das schlicht korrekt, und auch Herr Geiger würde das bei einem inszenierten Verfahren gegen ihn so gutheißen.
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Wer wählt und bestätigt solche Richter immer wieder? Gilt da das Prinzip „eine Hand wäscht die andere“?
Die Trödelei und grassierende Bürokratie gehören zusammen wie siamesische Zwillinge und ergänzen sich gegenseitig. So funktioniert die Bananenrepublik CH mittlerweile und es ist nicht absehbar, dass sich in Bern Jemand bewegt um Korrekturen gegen diese Missstände anzustossen.-
Jäso, Bern soll‘s dann doch wieder richten (sic!), gell.
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Wer wählt solche Staatsanwälte??
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Warum sollten sich Beamte und Politiker bewegen ? Erstens wäre dies anstrengend und zweitens sollten sie etwa ihre guten Pensionen gefährden ?
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Ist eine Anklageschrift gegen jemanden Speziellen zu ausschweifend: Ablehnung und Rückweisung
Ist sie zu gedrängt: Ablehnung und Rückweisung
Die höhere Instanz beugt das Recht, dazu gibt es verschiedene Massnahmen, die bis zur Verjährung führen können. Leider nichts Neues.-
Was erzählst du bloss für einen Schwachsinn.
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Die Rückweisung einer Anklage dürfte in nicht mehr als 1% der Fälle erfolgen, es muss also gravierend sein.
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Das Rechtssystem unseres Staates ist Teil des gesamten Systems, welches immer rascher implodiert – Gott sei Dank! Es wird in Fällen, wie diesem exemplarisch sichtbar.
Es „stinkt“ mir schon lange, für die unzähligen oft amateurhaft agierenden Behörden und Angestellten von Bund und Kantonen meine Steuern abzuliefern. Und auf der anderen Seite wundert „man“ sich, wenn sich zunehmend sog. normale unbescholtene Bürgerinnen und Bürger (meist aus dem Mittelstand) unseres Landes nicht mehr alles einfach so gefallen lassen. Diese werden dann als „Staatsverweigerer, Reichsbürger, Nazis“ usw. betitelt bzw. beschimpft.-
Du begreifst halt nicht, dass nicht du derjenige bist, der entscheidet, was amateurhaft ist und was nicht. Nimm dich nicht so wichtig.
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Unsere Justiz ist viel zu unbedarft für komplexe Wirtschaftsdelikte. Und das ist von der Politik der Bürgerlichen auch so gewollt. Wie zahnlose Aufsichtsbehörden im Bankenwesen, im Kartell- und Wettbewerbsrecht, in der Preisüberwachung, in der Fliegerei etc.
Einmal mehr gilt: Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Parkbussen, die nicht bezahlt werden, werden innerhalb von Wochen von der Staatsanwaltschaft mit Strafbefehl bedient und dann gnadenlos durchgesetzt. Bei allem anderen, Wirtschaftsdelikten, Durchsetzung Ausländerrecht und Ausschaffung von Kriminellen darf es ein bisschen länger gehen. Typisch Schweiz. Und zum Dessert noch linke Kuscheljustiz obendrauf… -
Die Schweiz ist eben nicht nur eine Steueroase, sondern auch eine Justizoase, wo sich Kriminelle problemlos dem Rechtsstaat entziehen.
Hingegen ist die Justizoase gelegentlich eine Racheoase, die sich mit aller psychischen Brutalität gegen Aufklärer wie mich stellten und immer noch stellen.
Sache ist meines Erachtens, dass unsere Strafjustiz eben nicht nur inkompetent ist wirtschaftliche Sachverhalte zu verstehen, sondern auch äussert politisch unterwegs ist, was in einem Rechtsstaat leider nicht geht!
Schlimmer noch, meine 2010 gekauften 250 Bitcoins und von der Staatsanwaltschaft mittels Hausdurchsuchung am 19. Januar 2011 im Stile des Fischfangprinzips beschlagnahmten Daten kann das Zürcher Obergericht nicht mehr finden bzw. herausgeben. Was soll man da denken? Der Staat als Dieb und Krimineller ? …..
Na ja, aber es kommt noch besser, das unsägliche Verfahren „Schweizer Bankgeheimnisverletzung“ gegen mich führte dazu, dass weltweit das Bankgeheimnis massiv beschädigt wurde und nicht von mir, sondern durch die Inkompetenz des Staates. Das Verfahren Bankgeheimnisverletzung musste eingestellt werden, weil man den Artikel 1 des Strafgesetzbuches übersehen hatte. Die Straftat muss Schweizer Recht verletzen! Meine Tat hat nur Cayman Recht verletzt und dort gibt es einen Whistleblower-Schutz, denn ich im Notfall beansprucht hätte.
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Das Studium um Jurist zu werden ist möglicherweise zu einfach. Das Studium um Jurist zu werden ist möglicherweise zu einfach. Ich vermute, dass nicht die Besten Schüler studieren Jura.
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Lieber Herr Elmer
Die Vertauenskrise und darauf folgende Staatskrise sind nicht mehr entfernt….sie rücken immer näher….
Ich wünsche Ihnen viel Kraft…
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Diese lange Verfahrensdauer ist für die Betroffenen sehr belastend. Üblicherweise leiden sie täglich darunter. Häufig wollen Staatsanwälte/innen nach Eröffnung einer Strafuntersuchung um jeden Preis gewinnen und verzögern auch in aussichtslosen Fällen die Einstellung des Verfahrens. Dadurch nimmt die Arbeitslast massiv zu, was zur langen Verfahrensdauer bei der Untersuchung von echten Wirtschaftsverbrechen führt.
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Korrekt.
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Ja Hans, die Tatsache, dass der kleine Parksünder gehängt und mit zwei Registereinträgen gefühlt lebenslänglich gekreuzigt wird, währenddem die Grossen mit such-dir-selber-was-für-treublöde-Gründe laufen gelassen werden, kann akademisch gewürdigt und diskutiert werden. Kann man! Diese Tatsache, dass unsere Parteisoldaten in der Justiz schon immer so arbeiteten, bestätigt eher was anderes: die tiefenexistierende Korruption im Lande! Naheliegender Praxistest: Man eröffne mal ein Bankkonto bei einer Bank hierzulande – das internationale Fachkräfte-Bäbi von der Complianceabteilung, die Beweise dafür verlangt, woher ich mein Geld habe, ist gewiss. Derweil im letzten Jahr nur schon in der Schweiz 30’223 Personen ein Asylgesuch gestellt haben. Wenn nur jeder die kolportierte Summe von 5’000 Dollar pro Weg zahlte, macht das 151 Mio. Also Hans, wie genau müssen wir uns nun den Geldtransfer dieser 151 Mio. in bar oder online nur ansatzweise vorstellen? Notabene im EU-regulierten Umland (Mittelmeer). Und keinem Compliance-Bäbi bei der Bank und keinem Parteisoldaten in der Justiz und Verwaltung kommt es überhaupt in den Sinn, mal nach diesem Geldtransfer zu fragen? Ernsthaft! Vielleicht hast du eine andere Erklärung als die der Korruption. Deine Antwort würde mich sehr interessieren.
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Ruedi, hör auf mit deinem Schwachsinn. Dir würde ich ein Konto ohne Grund verweigern.
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Zweiklassenjustiz…in der Schweiz fast Tradition. Während dem die “Mächtigen” oder solche die von dubiösen Interessengruppen, Politik, Zünfte, etc., geschützt sind, mit allerlei Samthandschuhen angefasst werden, piesackt man Hinz und Kunz wegen Bagatellfällen bis zum geht nicht mehr. In der Schweiz muss man viel Geld haben, und/oder Oligarch, und/oder Asylbewerber und/oder Kriminellen Wiederholungstäter sein, da kann man sicher sein dass man von der Schweizerjustiz weitgehend in Ruhe gelassen wird.
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Sie haben es extra auf die abgesehen, welche immer auf Asylbewerber zeigen müssen!
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Vielmehr ist es ein Unsitte der Staatsanwaltschaften, den Leuten Vergehen anzuhängen, die offensichtlich keine sind. Während also die Staatsanwaltschaften sehr oft politisch oder persönlich motiviert sind, Leute durch den Kakao zu ziehen und öffentlich anzuprangern, haben die Richter korrekterweise wenig Lust darauf. Im Fall Vincenz interessiert nur eines: Investnet. Wurde beschissen ja oder nein? Werden für die Zusammenfassung mehr als 3 Seiten benötigt, ist der Angeklagte wahrscheinlich unschuldig. Vincenz wurde, auch in diesem Medium, wegen seiner Spesen und privaten Affären öffentlich angeprangert und verunglimpft. All dies ist strafrechtlich überhaupt nicht relevant! Und schon gar nicht, wenn die Raiffeisen die Spesen genehmigte. Und genau deshalb hat das Obergericht den Fall zurückgewiesen. Richtig. Der Case ist tot, ausser bei Investnet war tatsächlich etwas. Aber wieso steht es dann nicht glasklar auf Seiten 1-3 der Anklage? Ganz klar: im Zweifel für den Angeklagten. Fertig mit dieser Unsitte, Leute öffentlich zu richten!
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Richtig.
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Genau. Ein guter Staatsanwalt setzt dort an, wo etwas Fleisch am Knochen ist und lässt den Rest weg. Hundertseitige Anklagen und 1000 Seiten Urteile sind ein Unding.
Auch die wörtliche Protokollierung ist ein Unding, haben wir früher nie gemacht, als ich noch beim Gericht im Aargau meine Sporen abverdient habe. Die neue Strafprozessordnung hat u.a. solche Monstrositäten eingeführt.
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Es erstaunt überhaupt nicht. War es doch von Anfang an klar, dass der Filz und dessen weitreichende Arme, sich durchsetzen würden.
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Man kann nur staunen, wer alles z.B. beim Obergericht in ZH angestellt ist. Ich sage nicht „arbeitet“.
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Danke, Herr Geiger, für die Mühe. Aber es wird nicht besser.
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bitte Herr Affioso, was ist denn überhaupt so schlimm?
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Wehe dem, der in die Mühle der Schweizer Justiz gerät. Die Qualität der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber u.ä. ist nämlich vielfach bedenklich schwach und zwar darum, weil das Parteibuch über den Fachkenntnissen und der Sozialkompetenz eines Bewerbers steht. Nicht unbedingt die Besten wechseln vom freien Anwaltsmarkt in die sichere Amtsstube (…
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„nimm‘ viel Geld mit in die Schweiz und schmeisse die Almöhis mit dem Geld voll, dann hast du ein unbekümmertes Leben dort“, sagte mir mein Vater als ich in seinem Auftrag eine Familienstiftung eröffnen sollte.
Er wusste schon sehr früh dass der Schweizer Vollidiot schon immer seine Seele und sein Land verkauft! Das sündige Verhalten scheint der Alpenländer wohl schon mit der Muttermilch aufzusaugen.
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Bei den Anklagebehörden arbeiten nicht die hellsten Kerzen auf dem Juristenkuchen, denn da ist, im Gegensatz zu den USA, kein Blumentopf zu gewinnen. Namentlich auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechtes und vorwiegend im Kanton Zürich. Ich glaube mittlerweile, das ist politisch so gewollt. – Ich erinnere mich gerne an Marcel Bertschi, Pius Schmid, Rolf Jäger und andere „scharfe Hunde“.
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… ein Land, das sich ihres… ?
Echt jetzt?
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Bernd, welches Pferdes sind du denn etz entsprungen?
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hat mich auch gestört.
lesen die ihren text eigentlich nicht durch vor der veröffentlichung.
peino!
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du schreibst von Arbeitsverweigerung und Verschleppung der Beamten. Wenn ich etwas verweigere, dann muss ich es doch vorher erst einmal getan haben! Ich habe mit meinen jungen 54 Jahren allerdings noch nie einen Beamten wirklich arbeiten gesehen …
Der Amtsdepp (Sesselpfurzer) tut seine Pflicht
von Nüni bis Vieri, mehr kann er nicht!So viel ich weiss hat die Schweiz eine Staatsquoute von +80%!
Da hast du deine Erklärung für die schlechte Reputation der Schweiz.-
Und Moin, soweit ich weiss, bist du ein Plagööri. Hat man dich vom Stammtisch verwiesen?
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Artikel: „In der Pflicht steht die Politik…“, geehrter Geiger sie sind naiv. In „Bern“ hocken viele Juristen die sind nicht interessiert das Verfahren schneller abgewickelt werden. Je länger das Verfahren je mehr verdienen die Anwälte, vielfach finanziert von den dummen SteuerzahlerInnen. Verfahrensverschleppungen sichern die First Class Karibikreise der Anwälte.
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Das Verfahren fand in Zürich statt.
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Ich habe @Victor Brunner am Samstag Nachmittag eine Antwort geschrieben, wo bleibt der Kommentar???
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Werter Herr Prof. Geiger, vielen Dank für Ihre ungeschminkte Darstellung. Kürzlich, während dem CS-Skandal, besuchte ich mit meiner Gattin in Basel eine Firma, dabei hatte ich ein interessantes Gespräch mit einer Sekretärin. Sie äusserte sich zur Situation in der CH unverblümt, kurz und bündig: Die Schweiz sei das korrupteste Land weltweit.
Ich weiss gar nicht, wie oft ich schon auf den „PostAutoAG-Bschiss“, hier zur Erinnerung:
https://www.blick.ch/politik/blick-hat-den-beweis-befehl-zum-postauto-bschiss-kam-von-oben-id15757735.htmlaufmerksam machte – wo es immerhin um mehr als 100 Millionen ging – und auch andere Ungereimtheiten, auf deren Aufklärung die Bevölkerung seit Jahren wartet. Offenbar ist die Verfilzung derart eng gewoben, dass niemand an einer ehrlichen Aufklärung interessiert ist. Nun, auch hier gilt: „Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.“
Wissen Sie aber Herr Prof. Geige, was m.E. das Schlimmste dabei ist: dass niemand, keine Partei, sich hörbar endlich damit auseinandersetzt.-
schon nur diese Passage: „Die Schweiz sei das korrupteste Land weltweit“ disqualifziert Sie und die genannte Sekretärin. Es mag ja nicht alles im Reinen sein, gut meinetwegen, aber das korrupteste Land der Welt? By the way: „waren Sie schon mal in der Ukraine?“
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Ja,ja, die Sekretärin aus Basel, die kennt die ultimative Wahrheit…
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Leider ist es eine Tatsache, dass die Schweiz als eines der korruptesten Länder ist, d.h. meine Erfahrungen aus Deutschland, England, Jersey UK, Isle of Man, Guernsey, Mauritius und USA (New York), wo ich überall beruflich tätig war, kommen niemals and die Schweiz in dieser Angelegenheit heran.
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Stimmt genau! Dank unserer Regierung hat die Schweiz die Zustände in Burkina Faso bereits überholt.
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der korrupte Schwyzer vergisst halt auch mal gerne. Das dürften sie an ihrem Dr.-Kollegen Olaf Scholz doch am besten diagnostiziert haben, wenn sie die Anamnese von ihm aufgenommen hätten. Ein wenig mehr mentale und psychische Forschung darf man doch wohl von einem Doktore erwarten, gell?
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Werter Herr Prof. Geiger, vielen Dank für Ihre ungeschminkte Darstellung. Kürzlich, während dem CS-Skandal, besuchte ich mit meiner Gattin in…
Ja Hans, die Tatsache, dass der kleine Parksünder gehängt und mit zwei Registereinträgen gefühlt lebenslänglich gekreuzigt wird, währenddem die Grossen…
Die Schweiz ist eben nicht nur eine Steueroase, sondern auch eine Justizoase, wo sich Kriminelle problemlos dem Rechtsstaat entziehen. Hingegen…