Eine Richterin und das ganze Bezirksgericht Zürich schädigen das Ansehen der Justiz ungemein.
Die Richterin, weil sie sich ob ihres unwürdigen Verhaltens nicht schämt und stattdessen die Boten ihrer Verunglimpfungen hinter verschlossenen Gerichtstüren mit superprovisorischen Anordnungen verfolgt.
Sie erreicht damit allerdings das Gegenteil des Gewünschten. Ihr Name wird immer bekannter, über den Fall wird allenthalben berichtet.
Kleines Problem dabei: Sie selbst kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Denn da gilt das Gesetz der Früchte des verbotenen Baumes.
Belege, Beweise oder Indizien, die illegal behändigt wurden, sind nicht verwertbar vor Gericht, auch alle Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden können.
Das führt dazu, dass auch hier weder der Name der Richterin noch ihre unwürdigen Sprüche zitiert werden können.
Aber es kann angeregt werden, dass sie ihre zweite Karriere als Chansonnière ausbauen sollte, wo sie Lieder zum Besten gibt.
Damit wäre dem Ansehen der Justiz, des Richterstands im Allgemeinen und des Bezirksgerichts Zürich ein grosser Dienst erwiesen.
Dieses Gericht selbst tut ebenfalls vieles, um sich in dieser Causa lächerlich zu machen. Denn es schloss sich als Gesuchsteller „als Organ des Kantons Zürich“ der Richterin an, die eine vollständige Löschung eines Artikels zum Fall in der „Weltwoche“ verlangte – und bekam.
Die Zürcher Richter mussten sich allerdings von der „Kollegin“ am Bezirksgericht in Meilen darüber belehren lassen, dass es hier keine „Parteifähigkeit“ habe.
Es ist keine juristische „Person“, und mangels dieser Eigenschaft kann es auch nicht in seiner Persönlichkeit verletzt sein oder Klage einreichen.
Dass demjenigen, der beim Bezirksgericht Zürich für diesen Flop zuständig war, eine solche Rechtsbelehrung um die Ohren gehauen werden muss:
Ist das peinlich.
Dass es auch dem die Gesuchsteller vertretenden Anwalt nicht auffiel:
Was für eine Gurkentruppe.
Es ist unbestreitbar, dass das Aufzeichnen eines Gesprächs ohne das Einverständnis der Beteiligten illegal ist (Art. 179 StGB).
Dass Gerichte selbst die Verhandlungen zwecks besserer Protokollierbarkeit aufnehmen, ohne alle Beteiligten ausdrücklich um ihr Einverständnis zu fragen, ist schlichtweg Ausdruck der Wolkigkeit aller Gesetze.
Dass diese Richterin Ersatzrichterin am Obergericht ist, wo auch ihr Mann amtiert, ist mit der Klausel erlaubt, dass Ehepartner zwar nicht bei der gleichen „Gerichtsabteilung“ arbeiten dürfen, sehr wohl aber am gleichen Gericht.
Trotzdem ist das mehr als stossend. Nicht die Nebel des Krieges, aber die Nebel der Justiz.
Aber selbst die Verwendung von illegal Aufgenommen wird von Fall zu Fall anders entschieden.
So wurde kürzlich ein Ex-Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, er solle in einer Einvernahme eine Frau unter Druck gesetzt und gedemütigt haben.
Zudem soll er verschiedene wichtige Punkte aus der Einvernahme absichtlich nicht richtig protokolliert haben.
Also Verdacht auf Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.
Dass diese Einvernahme aus dem Ruder lief, wurde dem Gericht zur Kenntnis gebracht, weil die Frau das Gespräch heimlich aufgezeichnet hatte.
Das dürfte somit gar nicht verwendet werden.
Oder doch?
Hier lieferte das Bezirksgericht Zürich ein weiteres Beispiel dafür ab, dass man juristisch so ziemlich alles so oder so sehen kann.
Das Beweismittel sei, obwohl illegal erstellt, dennoch zulässig, weil damit ein Verbrechen geklärt werden konnte.
Wenn also ein illegal erworbenes Beweismittel seinen Zweck bei der Aufklärung einer Straftat erfüllt, dann darf es dennoch verwendet werden.
Nun ist im Fall der Schnösel-Richterin nicht klar, ob sie sich einer Straftat schuldig gemacht hat oder nicht.
Die Behauptung des Bezirksgerichts Zürich, dass diese Aufnahme sowieso nicht verwendbar sei und sich die Richterin auf keinen Fall einer Verfehlung schuldig gemacht habe, ist zumindest sehr vorschnell.
Da aber der Kläger in der Gerichtsverhandlung, der die Aufzeichnung erstellte, bereits mit einer Strafanzeige überzogen wurde – da ist die Justiz für einmal blitzschnell –, werden all diese Fragen sicherlich noch geklärt werden.
Wann das Strafverfahren stattfinden wird und ob die Öffentlichkeit zugelassen wird, das alles steht hingegen noch in den Sternen.
Neben dem Buchstaben des Gesetzes gibt es auch noch das, was der grosse Montesquieu den „esprit des lois“ nannte, den Geist der Gesetze.
Das wird etwas moderner als Treu und Glauben bezeichnet, als Richtschnur für das eigene Verhalten und für die Anwendung von Gesetzen.
Es gibt auch so etwas wie die Würde des Amtes oder Anstand.
Würden diese Massstäbe hier angewendet, müsste sich die Richterin öffentlich entschuldigen, im besseren Fall von ihrem Amt zurücktreten.
Sie könnte ja stattdessen ein Chanson vertonen, auf den Text „qui s’excuse s’accuse“. Wer sich entschuldigt, klagt sich an.
Wenn aber ihr Verhalten beklagenswert ist, was bliebe da eigentlich anderes übrig?
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Die beliebtesten Kommentare
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Wer es noch nicht gemacht hat: Unbedingt das Originaldokument anhören (findet man mit minimalem googeln).
Und dann soll man sich ehrlich Fragen: Möchte ich an eine Richterin mit einem solchen Verständnis von einem Amt geraten? Ist so eine Person noch tragbar? Was ist mit ihren blöde gackernden Gerichtsschreiberinnen, welche in ihre Fussstapfen treten wollen? -
ist denn die schweizer Justiz so arm das sie die sogenannten Beratungszimmer der Richter fremdvermieten muss ?
Der Gerichtssaal ist der Verhandlungsort,nur dort darf der Richter seinem Arbeitstitel nachkommen,ansonsten ist er oder sie Justiz Angestellter oder Beamter,ergo
alles was im Saal gesprochen wird ist Teil der Verhandlung, von daher ist in der Pause die Verhandlung freiwillig weiter geführt worden, allerdings ohne Anwesendheit der Gegenpartei.
ein absoluter Revisionsgrund -
Aus verletztem Selbstwertgefühl hat Herr .. einen Shitstorm gegen eine unbescholtene Richterin losgetreten. Seine Aktion dient seinen Berufs- und Karrierechancen sicherlich nicht.
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Die Causa „..“, ihres Zeichens Zürcher Bezirksrichterin sowie Ersatzoberrichterin Kt. Zürich wird immer diletantischer sowie schändlich unglaubwürdig. Dies gilt unisono auch einmal mehr für die restliche, erbärmlich schweigende Richterschaft. Das wenn noch vorhanden verbliebene Gesetzsprech-Vertrauen wird weiter strapaziert. Ich danke und wünsche dem mutigen Betroffenen .. sowie all seinen aktiven Unterstützern die notwendige Kraft, diese „abscheuliche Rechtsprechung“ vollständig aufzudecken und Rehabilitierung zu führen. Nur so gewinnen die vielen nun irritierten Menschen wieder in einen gewünschten Glauben in die angeschlagene Justiz!
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Wir haben zuviele schlechte Richter, weil wir zuviele Gesetze haben. Beispiel: Hätten wir kein Seuchengesetz, so hätte es auch keine Covidzertifikatsfällschungsfälle gegeben. Ohne obligatorische Krankenkassengesetz hätten wir viel weniger Fälle in diesem Bereich. Ohne Redeverbotsgesetze entfielen auch diese. Diese Liste lässt sich beliebig erweitern.
Wenn das System fällt, und es wird fallen, so kehren wir zum Naturrecht zurück. Dieses besteht aus wenigen Prinzipien, die jeder versteht, der einen IQ von 100 hat.
Die Rechtsprechung wird dadurch sehr vereinfacht und vor allem können auch Laien wieder als Richter arbeiten.
Die Zahl der Juristen wird sich dadurch auf 5% der heutigen Basis reduzieren. -
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IQ 100 ist halt schon grenzdebil, oder? Auch wenn offensichtlich gar kein Redeverbot besteht.
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Allerdings.
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Oh wie schlimm, wenn eine Richterin einen Schurbler als Schurbler erkennt und diese Erkenntnis im Kollegenkreis weitergibt.
PS: Den Urteilsspruch hat die Richterin bestimmt schriftlich begründet. Gibt es bei dieser Begründung irgend etwas auszusetzen? Falls dem so sein sollte, bitte darüber berichten und nicht mit einem Richterinnen-Bashing dem Aluhut-Frust freien Lauf lassen.
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Während Corona haben sich die Richter wohl mehr als loyale Staatsdiener gesehen anstatt als unabhängige und kritische Richter mit Zivilcourage.
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Wow, hast du den Namen auch herausgefunden? Braaawoo!
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So ein Quatsch:
Die Weltwoche kann man doch nicht „mundtot“ machen. -
Warum nennen Sie den Namen dieser Schwurbel-Richterin nicht? Ist im Netz doch schon lange durch. Im neusten Artikel von Alex Baur bei der Weltwoche wird der Name von Ihr und ihrem Mann, Oberrichter in Zürich, auch nicht verheimlicht.
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Das Verhalten dieser „Richterin“ sollte man in den nächsten 100 Jahren an der Uni als Fallstudie verwenden, wie man ein Amt nicht ausführen sollte.
Und zwar unter Nennung des Echtnamens. -
„…en“ (verb.): Zuerst öffentlich eine katastrophale Leistung abliefern. Anschliessend nicht dazu stehen und versuchen, mit verzweifelten Manövern dies irgendwie vertuschen zu versuchen.
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Für was steht denn verb. ? Für „ich bin ein wichtigtuerischer Dummschwätzer“?
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Planet der Affen – dort…
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Juristen/innen & Anwälte/Innen wollen von der Ausbildung her schon recht haben und verteuern alles.
Fazit: Immer alle Juristen/innen & Anwälte/Innen fein säuberlich von den Wahllisten streichen.
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Heisst die nicht ..? Verwandt mit der alten ..? Hmmm… Und der Herr Oberrichter?
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Ist das ein Hühnerstall? Ein Kindergarten? Ein Tratsch-Coiffeursalon?
Wissen sie, was besagte Institution den Steuerzahler kostet? Und dafür wird dann so etwas abgeliefert, unglaublich. Wahrscheinlich ist das nicht einmal ein Einzelfall. Dass der Kläger stinksauer ist, ist absolut nachvollziehbar. -
Da wurde mal wieder das richtige Stöckchen hingehalten, damit sich alle selbst ja so fehlerfreien Menschen, selbst aber kleine Denunzianten, welche für einmal in ihrem Leben glauben Stolz empfinden zu müssen, weil sie nur mal richtig gegoogelt oder den Wewo-Artikel wenigstens ganz gelesen haben und das als der Nachwelt erhaltenswert einschätzen, die meinen, in ihrem beschränkten Gerechtigkeitsempfinden mal enttäuscht worden zu sein, sich immer schon als zukurzgekommen verstanden und gleichzeitig natürlich alles studierte Juristen und gleichzeitig noch Gerichtspraktiker sind, ereifern und in einer Art herumhetzen können, welche es nicht gäbe, könnten sie das nicht anonym tun und sich dabei gegenseitig in ihrem irrationalen, ideologischen Hass aufschaukeln. Das ist der Vorwurf, den man unserem Bildungssystem machen muss.
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Wie heisst die Richterin auf dem Tonband ?
Sagen wir … Nein, das ist zu eindeutig.
Sagen wir …-
Was jetzt?
Frau ..?
Wirklich?
Bitte um Klarstellung, denn die Wahrheit ist auch den Richterinnen zumutbar.
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Da sind wir wieder, beim „Säuhäfeli, Säudeckeli“ oder auch, „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Nein, sind sie eben nicht! Die untere Charge auf Gesellschaftsniveau hat zu spuren und die Teppichetage in der Justiz kann die Gesetze biegen und brechen wie man will. So kommt es jedenfalls für mich rüber. Ich mache jetzt mal den Propheten: Letztendlich wird das Strafverfahren vermutlich eingestellt. Denn ansonsten müsste man auch auch gegen die Richterin ermitteln (sofern sie sich strafbar gemacht hat) und das will man ja in der Teppichetage nicht. Jedenfalls finde ich es ziemlich amüsant. Das dürfte beim Gericht und bei der Richterin vermutlich aber anders aussehen.
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Entschuldigen tun sich nur Leute, die eine gewisse Grösse haben. Diese Richterin hat sie nicht.
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Beweise die Illegal beschaft wurden sind in gewissen Fällen sehr wohl vor Gericht verwendbar.
Am gleichen Gericht war erst kürzlich ein Fall publik geworden:
https://www.nzz.ch/zuerich/bezirksgericht-zuerich-ex-staatsanwalt-wegen-amtsmissbrauch-verurteilt-ld.1823955Der Staatsanwalt sagte damals solche Beweise dürfen durchaus verwendet werden, sofern es um die Aufklärung einer schweren Straftat gehe. Dies sei hier der Fall. Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung seien schwere Delikte, an deren Aufklärung ein hohes öffentliches Interesse bestehe…
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Werden Wahlen in Zürich mit Gefälligkeiten vergütet?
Da schreit es in mir: „ACHTUNG❗️“ – das ist nicht das erste Mal, dass ein Tonträger eine Amtsperson überführt. Es scheint System zu haben.
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Sehr gelungener Artikel.
Für ein Richter (od. Richterin) müssen höhere Massstäbe angesetzt werden als beim Normalbürger. Daher mag die Aufnahme juristisch gesehen zwar illegal sein, aber dennoch relevant, selbst wenn die Richterin keine Straftat begangen hat.
Hätte diese Richterin Rückgrat würde sie per sofort zurücktreten. Aber da sie, soweit ich weiss, noch Mitglied der Grünen ist, dürfte ihr nicht viel passieren. Es lässt sich nur darüber spekulieren, was die Massenmedien mit ihr angestellt hätten, wäre sie Mitglied der SVP od. FDP. -
Man sollte sie vorsichtshalber trotzdem einfach mal anzeigen. Dann wird auch der Name etwas breiter gestreut.
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Entschuldigen? Sie muss das Amt zur Verfügung stellen! Sie bietet kein Gewähr für vorurteilsfreie Urteile!
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Wir haben viel zu viele Juristen (und höchst ineffiziente Gerichte). Kein Wunder, dass es hier viele nicht gerade hochbegabte Talente darunter hat.
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Milan for Obergerichts President!
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Ist doch beruhigend für alle fehlbarschwachen männlichen Menschen, dass auch grünweibliche „Lockertalk“ (Trump) betreiben. Geahnt haben wir’s: Auch Frauen und Grüne sind Menschen. Immerhin. Ein Lob an den Abhörer.
Der Rest ist Politik.
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Mit einer Entschuldigung ist es nicht getan. Diese Frau hat, hinter dem Richtertisch, in einem Gericht nichts verloren. Bestürzend auch, dass sich ein grünes Ehepaar gleich im Doppelpack ins Gericht wählen liess. Bei Volswahlen in die Gerichte, fragt kein Mensch nach der charakterlichen und fachlichen Eignung. Die beiden schleppen als grüne Gutmenschen zusammen geschätzte gegen 300’000 aus dem Sack der Steuerzahler ab (eventuell weniger, weil sie nur Ersatzrichterin ist). Ob ihre roten Wähler wussten, dass sie gegen die von den Roten verlangte Begründungspflicht von Kündigungen ist?
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Rene Zeyer:
„Sie selbst kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden.“
es gibt einen Unterschied zw. „juristisch belangt zu werden“ und „arbeitsrechtliche Konsequenzen auszubaden“.
Ob die Richterin juristisch belangt werden kann ist eine Frage, die zweite ist ob die Richterin juristisch belangt werden soll (sind die Staatsanwälte der Schweiz nicht in etwa die Anwärter auf Richterposten ?) die dritte Frage lautet welche arbeitsrechtliche Konsequenzen das Gericht und die Politiker ziehen, die die Richterin auf ihrem Posten installiert haben.
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zum x-ten mal: Private Gespräche dürfen ohne Zustimmung nicht aufgenommen werden. Nicht-private schon. Gespräche unter Richtern während der Arbeitszeit sind aber nicht privat. Die Aufnahmen sind sehr wohl verwertbar!
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Auch im Kanton Schwyz ist es nicht besser. Da wurde ein ehemaliger Leitender Staatsanwalt zum Vizepräsident des Gerichtes im gleichen Bezirk ernannt. Hatte somit Fälle, welche er zuvor zu verantworten und abzuklären musste, bzw. seine Mitarbeitenden, als Richter zu beurteilen hatte.
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dass man nicht in einen Rechtsfall verwickelt wird bei solchen Beamten in dieser Behörde.
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es ist wieder ein Sack Reis in China umgefallen.
was hier gefordert wird, dass man über die lächerlichen Argumente nicht lachen darf. LOL
PS. dass die AfD das Parteiprogramm der SVP als Basis für ihr Programm wählte und dass Frau Alice Weidel sich Rat von Ueli Maurer holt, und sich mit SVP Exponenten austauscht, kein Entsetzen. Auch dann nicht wenn Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, feststellt, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gebe „dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet“
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Die übliche linksgrüne verwedelungs- und ablenkstrategie. Zu billig, zu durchschaubar, Herr Karlen. Wer im über-moralischen Glashaus sitzt wie linksgrün, sollte nicht mit Steinen werfen. Und sollte sich nicht wundern, wenn der Gutmenschen-Bumerang mit voller Wucht zurückschlägt.
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Tja, dass du, „Die…“ eher nicht im moralischen Glashaus sitzt, ist halt offensichtlich. Denn offensichtlich stört es dich nicht, wenn ach so lupenreine Demokraten sich mit der AfD ins Bett legen, die für den NS-Spruch „Alles für Deutschland“ verurteilt wird. Aber ihr „Alles für China“ und „Alles für Russland“ finde ich persönlich auch problematisch.
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Die Zustände in diesen Gerichten müssen bedenklich sein. Auch wenn das sicher nur ein kleiner Teil der Richter betrifft- diese Affäre der linksgrünen Richterin muss untersucht werden. Moral und Anstand scheint dieser Dame abhanden gekommen sein. Man muss der Weltwoche dankbar sein, dass sie solch schlimme Vorkommnisse veröffentlicht. Dass linke Zeitungen solche Sache oft unter den Tisch wischen wollen ist auch bekannt- vor allem wenn es linke Beamte und Gerichtspersonen betrifft.
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In ausgleichender Gerechtigkeit ist die Weltwoche bekannt dafür, rechtsextreme Seilschaften zu thematisieren.
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Grüne Partei fehlt noch im Artikel. Also Sektenanhänger.
Nehmen Sie nur Grünen-Glättli, keine Gelegenheit liess er aus um der SVP Hetze anzuhängen, bloss weil nicht alle dem woken Gott nachlaufen wollen. Sobald diese Leute Ungeimpft oder SVP oder WeWo hören, beginnen sie gleich zu schwitzen, das ist mit Sicherheit der Background in dieser Causa.
Wenn Staatsdiener mehr Parteianhänger und als korrekte Berufsleute sind, läuft es mir kalt den Rücken herunter weil sich der Verdacht bestätigt, dass der „Durchmarsch durch die Institutionen“ bis in die Justiz hinein längst vollzogen ist. Nichts von neutral, eher Ungarn, einfach andersrum.
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Und du beginnst zu geifern, wenn du grün hörst, nödwahr? Aber schon hast du schon erkannt, wie es in Ungarn zu und her geht.
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Der Zürcher Justizskandal ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für das Rechtssystem der Schweiz. Neben Willkür steckt mindestens ebenso viel Inkompetenz und Schludrigkeit dahinter.
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sind das eigentlich auch Menschen, die hinter diesen Systemen stecken?
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Wann hat sich je ein Grüner für irgendetwas entschuldigt?
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gestern, der Horst, als er mir im Vollrausch ans Bein gepinkelt hat!
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Das „Bezirksgericht Meilen“ müsste geschlossen und verboten werden- dort passieren immer die grössten Skandale und Schiebereien – so auch der Fall des Alienmörders B.V. – erst sollte er 12.5 Jahre ins Gefängnis- heute „jettet er bereits wieder durch die Welt“ (mit Galeristen-Elterngeld) und „zeigt der Schweiz den Finger“ (catch me if you can) :
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@ John (immer müde) Allwissender Besserwisser!
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Der Ahnungslose Rene berichtet wieder:
„Belege, Beweise oder Indizien, die illegal behändigt wurden, sind nicht verwertbar vor Gericht, auch alle Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden können.“Das ist natürlich Kreuzfalsch. Es braucht nur schwere Straftaten damit auch alles illegale verwertbar wird, grobe Verkehrsregelverletzungen (also 0.9 Alkohol) ist eine solche schwere Straftat zB
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6b_0821_2021_2023_10_31_T_d_10_38_58.pdfAber für Richter werden Ihre Gspännli schon etwas tolles erfinden, Säuhäfeli schwiiz halt. Welcome to Switzerland
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Solange man, um Richter zu werden, lediglich mit der richtigen Partei eine Provisionsvereinbarung unterzeichnen und rechtzeitig die Ueberweisung machen muss, wirds auch keine kompetenten Richter geben. Im Gericht landen die Anwälte, welche die Wirtschaft nicht brauchen kann.
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Braucht man um Richter zu werden eine geschaffte Anwaltsprüfung?
Staatsanwälte sind ja meist die, die 3x durch die Prüfunh fielen, dann ist fertig anwalt, aber Staatsanwalt oder Rechtsdchutz Jurist oder Gewerschaftssekretär kann man dann noch werden.
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Das ist seit jeher so!! Ohne Parteizugehörigkeit bleibt Mann/Frau bei der Besetzung eines Richterposten aussen vor! Habe den Glauben in die Justiz schon lange verloren!
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Herr Zeyer
Kriegen Sie Kilometergeld? -
Es ist diese Diskrepanz von was uns über Gerichte und Richter erzählt wird und wie eben auch die Funktion Richter durch Menschen ausgeführt werden, die in einem politischen Umfeld leben und interagieren.
Die Frage ist, ob ein Mensch Fehler machen darf. ( Und wir wissen nicht unter welchem Druck die Verhandlungen waren, auch nicht durch wenn Spannungen aufgebaut wurden)
Die Frage ist, ob eine Person die Funktion Richter ausführen darf, die ihre persönliche Einstellung nicht zurückstellen kann, in dem Sinne den Dienst an der Gemeinschaft verweigert.Warum hat man schon die Idee, dass die nächste Verhandlung nicht öffentlich ist? ( Schon dass Vergleiche nicht öffentlich sind ist stossend )
Jedenfalls geben solche Geschichten den „Zweiflern“ Auftrieb.
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Ach, wenn doch nur alle das machen würden, was Hässig und seine Konsorte so für richtig halten.
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Ach, dasselbe hat auch die Pierins, Weisse Westen, Körner und Thiams gestört, dieser Hässig erfrecht sich unsere Top-Shots zu kritisieren.
Müde von Denken wirst Du kaum geworden sein, lieber Johny.
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Der Der müde Joe ist eben einer der den Bückling vor der Obrigkeit für sich perfektionierte, um ja nicht denken zu müssen. So kann er getrost schläfrig gut umsorgt und aufgehoben von Oben vor sich hin schnarchen.
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Dies ist ein krasser Fall der schonungslos aufzeigt, wie Gerichte funktionieren. Im Strafrecht gegen, den „Kleinen Mann“ wird gnadenlos vorgegangen. Ich selber habe im Verwaltungsrecht gegen den „Staat“ einen „Fall“ durchgefochten. Der Modus Operandi der zuständigen Gerichte geht wie folgt:
1. Zuerst alle (juristischen) Energie darauf verwenden, ja nicht eintreten zu müssen.
2. Falls doch, Kognition soweit einschränken, dass (in der Sache) ja nicht gewürdigt und erwogen werden muss.
3. Beweise verlangen, wenn vorgelegt, nicht würdigen, einfach nicht erwähnen.
4. Wenn immer noch „Gefahr“ besteht, dem Antrag statt zu gegeben, jeden Rechtsbruch, jede Falschaussage als (grosszügiges) Ermessen zu deklarieren und keine Willkür erkennen.
5. Wenn der Staat (vom Gericht festgestellt) gegen „das Rechtsverweigerungsverbot“ verstossen hat, bleibt das folgenlos.
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Interessant, C.N. als Richterin am Bezirksgericht Zürich tätig, Ihr Ehemann P.C. unter einem anderen Namen Oberrichter in Zürich… Die oberste Kantonale Instanz in Zivil-und Strafsachen sozusagen der Ehemann entscheidet die „Familien“ Angelegenheit…
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Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn wie ihr richtet, so werdet ihr gerichtet werden, und nach dem Maß, mit dem ihr messt und zuteilt, wird euch zugeteilt werden.
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Sollte sollte sollte.
Und was jetzt? Gar nichts passiert.
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mess mal deinen Blutdruck, SollteSollte
dann siehst du was gerade passiert!
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Was für eine Schande für die Schweiz. So etwas würde nicht mal bei Loomit in Pattaya vorkommen. Die Schweiz ist zu einem Drittwelt Land verkommen.
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versuche es mal mit Past Perfect, Meister!
oder bist du dazu auch zu dumm? -
„Am schlimmsten sind die RichterInnen, die glauben, schon deshalb recht zu haben, weil sie Recht sprechen dürfen“.
Robert Muthmann, deutscher Politiker und Rechtsanwalt
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Es wird immer deutlicher, dass die Zürcher Gerichte politisch urteilen und das Recht auf verschiedene Weise interpretiert wird – Legalitätsprinzip und Offizialmaxime hin oder her – um die politischen Erwartungen zu erfüllen.
Die krassen Fehlentscheidungen in den Fällen Vincenz, Prof. Seith (Cum-Ex) und auch Elmer (Bankgeheimnis) zeigen, dass die Glaubwürdigkeit der Justiz als dritter Pfeiler der Demokratie mehr als fragwürdig ist! Die entstandenen Kosten durch Fehlurteile und die angebliche Überlastung der Justiz deuten auf Inkompetenz hin. Das ist meine Sicht der Dinge.-
Ja nein das wird deutlich wenn man Parteimitglied sein muss um als Richter es Jöbli zu bekommen. Hat aber länger gedauert bis dir das aufgefallen ist
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Vor einigen Jahren liess eine Richterin am einem Bezirksgericht einer Mutter im Rahmen eines Scheidungsprozesses das Kind in den Gerichtssaal tragen, um es ihr dann durch eine Meute von Polizisten gewaltsam entreissen zu lassen.
Die Richterin handelte unzweifelhaft gegen das Gesetz. Nur die Vormundschaftsbehörde (heute Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde) hätte das Recht gehabt, in die Familie einzugreifen, wo der Ehegatte im Schlafzimmer des Kindes eine – verbotene – Spionagekamera aufgestellt hatte, um die Frau belegbar zu bezichtigen, dass sie dem Kind die Windeln zu wenig oft wechsle – Vernachlässigungsbehauptung. Das Recht war eindeutig gegen die Richterin. Sogar die damalige Bundeskanzlerin Huber bestätigte die Ausserrechtlichkeit des Handelns.
Auch in jenem Fall mischte sich umgehend das Obergericht ein und verbreitete in einem Pressestatement ungefragt, die Richterin habe rechtmässig gehandelt. Eine Lüge!
Fernsehen SRF versuchte die Bürger, die sich für die Mutter und gegen dieses unhaltbare Gebaren eines Gerichts einsetzten, durch Kameramanipulation lächerlich zu machen. Weil das der Produzentin des Beitrags misslang, wurde kurzerhand auf die Berichterstattung über den schwerwiegenden Fall gerichtlicher Vollzugsjustiz ein Mantel der Nichtexistenz verbreitet. Sendebeitag gestrichen!
Die Redaktionen von NZZ und Tages-Anzeiger stellten sich durch ihre Redaktoren ebenfalls hinter die traumatisierende Handlungsweise der Richterin. Der Tages-Anzeiger-Redaktor hat durch seine Schreibe das Staatsvertrauen erworben und einen Job als Sprecher der Polizei gewonnen. Da ist der heute noch tätig: „Heutzutage bin ich… – … und berate die Behörden…».
Ein Bravo gehört daher Baur, Köppel, Hässig und Zeier in einer Linie, die sich nicht durch die Machinade der clownhaft in schwarze Roben gesteckten Juristen einschüchtern lassen. Die Lehranstalten der Schweizer Rechtswissenschaften haben einen Geist in die Gesellschaft gebracht, der jenem der Grünen Apoothekerflasche gleicht. Die Wähler und Stimmberechtigten haben Anspruch auf das Wissen, wie sich die sog. Dritte Gewalt genestet hat.
Sei es in Rechtsabteilungen von Banken, sei es im Verwaltungsvollzug von Arbeitsrecht über Baurecht bis Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall) – überall greift Spontanhandlungsweise der Handler anstelle systemischer Denkweise der Staatsphilosophie. Getrieben von achromatopsistischen Politikern dienen die Sicherheitskräfte der Verdichtung eines Repressionssystems, das sich auf Recht beruft, wo Unrecht geschieht.
Dazu kommt, dass die gesamte Kaste expansiv wie kein natürliches Zellsystem ist. Ein repräsentatives Beispiel für die Beharrung bietet ausgerechnet und bildhaft die Denkmalpflege, die das Alte bejaht und das Neue verneint: Die personelle Aufstellung hat sich verfünfzehnfacht, obwohl die Zahl der Gebäude gleich geblieben ist.
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„Dass Gerichte selbst die Verhandlungen zwecks besserer Protokollierbarkeit aufnehmen, ohne…“ – es tut mir leid, aber das ist in den meisten Kantonen gesetzlich so verankert. Und das ist nur ein kleiner Hinweis auf das bedenkliche Unwissen des Autors über die Schweizer Justiz.
Das Sie – Herr Zeyer – auf diese Story anspringen war leider zu erwarten. Ein Autor für die „Achse des Guten“, IP oder Zackbum.ch muss einen „Schwurbler“ einfach unterstützen, da ihm sonst die Leserschaft abhanden kommt. Witzig finde ich auch, dass in diesen Kreisen Ihre Doppelbürgerschaft kein Thema ist… Normalerweise wir dies doch in der rechten Ecke des politischen Spektrums nicht so gerne gesehen?
Naja, mir ist Ihre Doppelbürgerschaft jedenfalls absolut egal, ich störe mich mehr an Ihrem verschwörungstheoretisch angehauchten Geschreibe.
Einig bin ich jedoch, dass die Worte der Richterin unprofessionell waren, auch wenn ich denke, dass wir das unter Arbeitskollegen manchmal sind, ohne dass wir deswegen schlechte Leistungen erbringen. Das Urteil muss am Ende begründet werden und – vorausgesetzt unser Freund der Informatiker ist anderer Meinung – kann an die nächste Instanz weitergezogen werden! Genau dies verhindert die alleinige Macht einer einzelnen Person. -
Schnösel-Richterin? Wer zieht endlich mal die Gurkentruppe von IP zur Verantwortung?
Wieder ein überlanger Bericht, der in 3 Sätzen abgehandelt werden könnte. Und wieder kein Wort darüber, wer hier effektiv der Täter ist.
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echt wahr! – wenn du noch einmal auf die Welt kommst, kannst du ja
Gurkensalat werden und den Reportern mal so richtig die Suppe versalzen. -
@Truppe der Gurken – Wer lesen UND denken kann ist im Vorteil. Have a nice day.
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Heimlich gemachte Tonaufnahmen dürften verwendet werden wenn ein höheres öffentliches Interesse besteht oder Amtsmissbrauch vorliegt.
Die Tonaufnahmen zeigen auf, dass die Bezirksrichterin ihre eigenen Interessen und Ansichten vertreten hat und nach einer Möglichkeit sucht, diese dem Rechtssuchenden mittels eines Urteils abzustrafen. Anstatt unparteiisch zu urteilen.
Sie benützt das Wort „Schwurbeln“, selber jedoch verfällt sie in Lästern und Tratschen. Welch tiefes Niveau von einer Bezirksrichterin.
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Man muss wissen, dass der Ehemann von Bezirksrichterin N. am Obergericht Oberrichter ist.
Natürlich unter einem anderen Namen.
Die 2. Instanz, welche die 1. Instanz überwachen und kontrollieren soll, teilt also mit der 1. Instanz das Ehebett.
Hätte ich nicht eine Glatze, mir würden da alle Haare zu Berge stehen.
Wie viele Fehlurteile wurden von diesen Leuten gefällt? Da muss man doch zumindest mal alle Urteile der letzten Jahre sauber aufarbeiten.-
Ach das spielt gar keine Rolle, in der Säuhäfli schwiiz decken die Kantonsgerichte Ihre unqualifizierten Bezirksrichter welche seinerseits die Gspännli von der Staatsanwaltschaft decken, meist hat man die Gebäude ja vis a vie. Und natürlich glaube ich meinem Kollegen von der Sta mehr als dem Stinkmaul Angeklagten, das Ober/Kantonsgericht möchte dann nicht zuviele Urteile aufheben von Ihren Gspänli das könnte ja einen schlechtes Licht auf den Kanton werfen, chancen hat man vor Bge aber nur wenns darum geht den Kanton in den Senkel zu stellen, wehe dir du erdreistest dich die Schweiz in Frage zu stellen, dann hast du verloren, eventuell hilft dir dann der EGMR noch.
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Die Dame gehört aus dem Verkehr gezogen. Als Richterin und als Politikerin. Solche Leute rauben den staatlichen Institutionen das letzte bisschen Glaubwürdigkeit. Dumm ist schon schlimm. Dreist ist auch schlimm. Aber dumm und dreist – das ist einfach zu viel! @Milan auf „X“
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Mit dem eigenen Mann am Obergericht arbeiten? Ich nehme mal an der Mann trägt nicht den gleichen Nachnamen wie die Frau. Damit es nicht offensichtlich wirkt!
Weiter nehme ich an auch er ist in der Grünen Partei. Oder bei den Roten. Links auf jeden Fall. Denn aussen grün, innen rot wird in der Natur irgendwann braun.-
Der Mann trägt einen anderen Namen. Diesen Namen hat die Frau an zweiter Stelle in ihrem Doppelnamen ohne Bindestrich. Beide sind bei den Grünen, die Frau hat für den Kantonsrat kandidiert.
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Grünes Doppel: Hoffentlich ist sie nicht gewählt worden. Wissen Sie es ?
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Danke Brownie und Grünie für die wahrhaft wichtigen Themen dieses Tages.
Hätte jetzt beinahe nicht mehr gewusst, für was ich am Leben bin! -
Richterin .. verweigert den Dialog, da hat auch eine Entschuldigung keinen Platz.
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Ist das noch Journalismus oder einfach ein schlechter Schüleraufsatz? Selbst nach der Hälfte des Textes fehlt jeder Hinweis darauf, um was es eigentlich geht …
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Bist wohl Blick-Leser in einfacher Sprache!
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Keep cool@
Hat es in deiner Nähe nicht eine Klubschule der Migros? Aber ob es bei Dir noch nützt, das ist eine andere Frage.
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Ist die Freie Presse in der Schweiz Verfassungsrechtlich geschützt!???
Oder wurde die CH Verfassung über Nacht abgeändert!??? -
Die Zürcher Justiz ist völlig überfordert und in einem erbärmlichen Zustand.
Seit über einem Jahr versuche ich, eine unbestrittene Forderung einzukassieren. Das Gericht hat dafür keine Zeit.
Der Sohn einer Nachbarin wurde Opfer eines Verbrechens. Der Täter ist ermittelt. Aber es gibt auch nach vielen Monaten keinen Termin für den Prozess.
Das Gericht hat dafür keine Zeit.
Wenn es hingegen darum geht, die verlorene Ehre einer offensichtlich unfähigen Kollegin zu schützen, dann scheuen die Gerichte keinen Aufwand. Plötzlich sind innert Stunden Urteile möglich.
Sorry, in meiner Welt ist die Aburteilung eines Raubüberfalls oder eine Forderung eines KMUs, welches Löhne bezahlen muss, um Welten wichtiger als sie angebliche Ehrverletzung einer Richterin, deren Kaffeekränzchen veröffentlicht wurde und die sich darob betupft fühlt!-
Peter, wenn du jetzt deinem KMU oder dir selbst im Netz noch etwas mehr Sichtbarkeit gibst, könnten wir deinen Räubergeschichten etwas abgewinnen. Die Schlussfolgerung, dass das Gericht keine Zeit hat, bleibt aber auch dann noch deine Interpretation.
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Sie treffen den Nagel aber sowas von auf den Kopf!!! Chapeau!
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Zürich ist so erbärmlich geworden, dass man sich nur noch fremdschämen kann. Ich wollte einen versuchten Trick-Betrug zur Anzeige bringen. Aber die Polizisten wollten nicht mal eine Anzeige aufnehmen.
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Mit einer unbestrittenen Forderung geht man auch nicht vor Gericht.
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Der Zürcher Justizskandal ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für das Rechtssystem der Schweiz. Neben Willkür steckt mindestens ebenso viel Inkompetenz und Schludrigkeit dahinter.
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Wenn es dann zur Verhandlung kommt, ist das Urteil längst gefällt. Der Richter wird noch ein paar Fangfragen zu Nebensächlichem stellen, um den Unglücklichen endgültig zu decouragieren. Weiß der Richter, dass sein Urteil auf wackligen Füssen steht, fordert er die Parteien zu einem Vergleich auf, mit dem Hinweis, dass der Gelackmeierte sonst auch noch auf den Kosten der Gegenpartei sitzen bleibt.
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Die Schweizer Justiz ist so verfilzt wie jede andere in Europa auch. Zwar kann man Urteile nicht kaufen, doch die Gerichtspräsidenten wissen oft sehr genau, für oder gegen wen und wie zu urteilen ist. Sie recherchieren, wer die Parteien sind. Ist eine Partei ein bedeutender Politiker, eine lokale Größe (oder dessen Verwandter) oder ist der Sachverhalt politisch opportun, muss die andere Partei mindestens mit einer teuren Anwaltskanzlei aufmarschieren, um überhaupt ernst genommen zu werden. Den Weiterzug an das Obergericht möchten die Richter dann doch vermeiden.
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und doch wird immer wieder behauptet Frauen seien die besseren Menschen. Ein Matriachat ware viel, viel besser für alle.
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Matriarchat, nicht Feminat.
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Die Zürcher Justiz ist völlig überfordert und in einem erbärmlichen Zustand. Seit über einem Jahr versuche ich, eine unbestrittene Forderung…
Solange man, um Richter zu werden, lediglich mit der richtigen Partei eine Provisionsvereinbarung unterzeichnen und rechtzeitig die Ueberweisung machen muss,…
Es wird immer deutlicher, dass die Zürcher Gerichte politisch urteilen und das Recht auf verschiedene Weise interpretiert wird - Legalitätsprinzip…