Das Obergericht Zürich nahm dem Angeklagten die Unschulds-Beteuerungen nicht ab. Zweieinhalb Jahre Gefängnis, davon 10 Monate unbedingt, so das Urteil vor 2 Monaten.
Obendrauf muss der gebürtige Italiener die Schweiz für 7 Jahre verlassen. Einer von drei Oberrichtern scherte aus, er sah den Verurteilten als Opfer von Falschbehauptungen.
Auch die Zurich-Versicherung glaubte der Version ihres Mitarbeiters. Dies selbst dann noch, als er vom Bezirksgericht Zürich erstmals wegen Vergewaltigung verurteilt worden war.
Das war Anfang 2023. Die Firma nahm dem Angestellten ab, dass sich alles um ein grosses Missverständnis handeln würde.
Er habe die Frau, die erst lange nach dem Vorfall ihre Vorwürfe offiziell gemeldet hatte, nicht gegen ihren Willen zu Sex-Handlungen gezwungen.
„Die Aussagen des Opfers sind glaubhaft, es gibt kein Motiv für eine Falschbeschuldigung“, befand hingegen die Vorsitzende im Gerichtssaal, wie 20 Minuten berichtete.
Ein Sprecher der Zurich Schweiz sieht keine Fehleinschätzung aufseiten des Unternehmens.
„Nach dem Urteil des Obergerichts hat sich Zurich von diesem Mitarbeiter getrennt. Vorher galt für ihn die Unschuldsvermutung.“
In anderen Fällen handelt die Zurich, ohne lange zu fackeln.
Kürzlich entliess sie einen hohen IT-Kadermann fristlos, nachdem Vorwürfe von Datenmissbrauch laut geworden waren.
Von Januar 2023, als das Bezirksgericht Zürich als erste Strafinstanz bereits auf 30 Monate Gefängnis entschieden hatte, bis April 2024, als das Obergericht seinen Spruch fällte, vergingen fast anderthalb Jahre.
In dieser Zeit blieb der Täter ohne Nachteile in seinem Job. Die Mitarbeiter hätten ihn geschätzt, heisst es aus der Zurich heraus. „Er hat sich bei der Arbeit nie etwas zuschulden kommen lassen.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Viele Geschichten wie diese bei Deloitte Zürich – wenn der Partner ein Rainmaker ist, ist alles erlaubt. Besonders im 3. Stock…
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Seebach, oder vielleicht doch Oerlikon? 🙂
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Danke Zürich, dass du nicht zu den Hyperaktiven gehörst.
Erstens gilt die Unschuldsvermutung und zweitens ist das Geschäft der Zürich durch diese Art der Kriminalität nicht bedroht. Eine Freistellung oder Entlassung wäre völlig kontraproduktiv, könnte doch so jede Frau einen unliebsamen Mitarbeiter, Vorgesetzten oder Konkurrenten auf diese Weise elegant loswerden.
Anders sieht es beim Datenmissbrauch aus. Hier ist die Firma oder deren Reputation direkt bedroht. Schon bei einem dringenden Verdacht ist hier eine Freistellung unerlässlich. -
Schaut man sich den Jahresabschluss 2022/2023 an, finde ich es ein noch grösserer Skandal dass ein anderer, multinationaler Versicherer hier in der Schweiz Vorsorgegelder 2. Säule im ganz grossen Stil (fast 60 Mio. CHF) zweckentfremdet und sowohl OAK wie auch Finma nur zuschauen können. Da es im BVG nicht verboten ist. Immerhin sollte Vorsorgegeld rein theoretisch einen besonderen Schutz haben und immerhin fehlt dieses Kunden-Geld sehr vielen (wohl hunderten bis tausenden) Angestellten (Kunden) für alle Zeiten in ihrer Vorsorge. Auch wenn es offensichtlich gesetzlich geduldet ist, wirft das meiner Meinung nach einen ethisch verwerflichen bis unseriösen Blick auf den Versicherer und einen demaskierenden, abgrundtief gescheiterten Blick auf die 2. Säule. Auch noch sehr interessant würde ich finden, einerseits wer das im betreffenden Jahresabschluss genehmigt hat und andererseits wenn man der Spur dieses Geldes bis zum Ende folgen würde. Denn ich habe eine starke Vermutung wo dieses ehemalige Kundengeld zum Schluss und zum grossen Teil landen könnte. Wie gefühlt alles als Boni Auszahlung der Teppichetage.
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Danke für diesen sehr interessanten Beitrag. Wo findet man mehr darüber?
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Da gibt es versch. Möglichkeiten. Man kann das OAK und/oder Finma fragen ob sie sich zu diesem Fall äussern können. Denn Nachprüfen wollen sie ja nicht. Man will die schon längst gescheiterte 2. Säule „ums Verrecken“ halten (nicht zum Thema machen). Man kann die KPMG (Stichwort: Postauto) fragen wieso sie das „übersehen“ haben. Unfähig oder Absicht? Man kann die Unternehmung oder direkt den CFO um eine Stellungnahme bitten. Auch wenn der CFO wie gewohnt keine Spuren hinterlassen hat, den Jahresabschluss muss er kennen. Bei der Gelegenheit kann man ihn auch fragen, wieso das er wiederkehrend gewisse Instruktionen/Anweisungen (zu Buchungen) nicht schwarz auf weiss oder unter Zeugen geben kann. Weil, ich finde solches Verhalten für einen CFO generell unseriös. Man kann auch diejenigen vom Abschlussteam Fragen, die den Jahresabschluss wenig eigennützig (…) gezeichnet haben. Den Head of Accounting und die Leiterin Rechnungswesen und Steuern. Wie bereits erwähnt, es ist gemäss ewig löchrigem BVG nicht verboten.
https://insideparadeplatz.ch/2018/01/16/die-geldmaschine-namens-zweite-saeule-intransparent-betruegerisch-schaedlich/
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Ohne eine solche Tat verharmlosen zu wollen, denke ich dass so eine Anschuldigung schwer sachlich angesehen werden muss. Umso mehr hoffe ich, dass diese Person insofern, dass er effektiv unschuldig sein sollte den Fall weiterzieht und keine Verurteilung aufgrund einer blossen Anschuldigung vollzogen wird.
Sachlich gesehen hat diese Person aufgrund einer Anschuldigung ohne gegenwärtige Beweisstücke bereits zu viel verloren und nun offenbar auch seine Arbeitsstelle…
Man möchte bedenken, dass gemäss Artikel jeglicher Kontext fehlt, keine Sachlage, ich denke hier sollte wohl eher an die Vernunft der einzelnen Instanzen appelliert werden.
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Was hat das mit IP zu tun? LH bringt jeden Shit um Klicks zu erhaschen.
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…😉!
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Leider gilt im Gerichtssaal die Aussage der Frau heute viel mehr, als die des Mannes. Gilt aus eigener Erfahrung in einem Scheidungsverfahren und einigem Vermögen, geschweige denn in einem Strafverfahren …. zur rechten Zeit mit einem Augenaufschlag ein paar Tränen verdrücken und das Recht zum Äussersten gebogen, wird zum äussersten Unrecht (…)
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genau so ist es !!!!
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Ok, aber wozu? Wissen Sie mehr oder labern Sie einfach so???
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Na ja, wenigstens hat er wohl seine berechtigte Strafe bekommen. Wäre er in Deutschland vor den Kadi gekommen hätte er wohl bessere Chancen auf Straffreiheit gehabt. In Hamburg fielen vor einiger Zeit geschätzt nacheinander 15 von Merkels eingereisten Akademikern über ein 15 jähriges betrunkenes Mädchen her. 14 von denen wurden ermahnt (Du, Du Du), einer ging in den Knast weil er meinte, „jeder Mann träume von so etwas“, das hätte er mal bei sich zu Hause im Irak machen sollen. Also Vergewaltiger aufgepasst, in Deutschland habt ihr bessere Chancen, straffrei zu bleiben.
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ah, ok Luki, und es wäre besser, jeden der (richtigerweise oder auch fälschlicherweise) einer nicht nachweisbaren Tat beschuldigt wird, einfach zu entlassen? Oder steinigen wie im Mittelalter? Hört mir auf mit diesen Vergewaltigungsvorwürfen nach 10 Jahren!
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Eine heikle Sache. Ich persönlich werde immer skeptisch wenn so ein Vorfall erst nach Wochen oder noch später zu Anzeige gebracht wird…
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Soso, „skeptisch“ werden Sie? Das ist ja interessant. Sagen Sie mal, wie wäre es denn, wenn Sie von einem anderen, körperlich überlegenen Mann sexuell genötigt würden? Wären Sie da imstande, sofort und entschieden Anzeige zu erstatten und über diesen massiven Übergriff auf Ihre persönliche und körperliche Integrität zu berichten? Oder würden Sie sich schämen, wie es leider sehr viele Vergewaltigungsopfer zu Unrecht tun? Müssten Sie damit rechnen, in bewährter Opfer-Täter-Umkehr als das wahre Problem hingestellt zu werden?
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Herr Hassig, ist das wirklich ihre Meinung? Den Arbeitgeber angreifen, statt die Justiz zu hinterfragen?
Laut dem Artikel, liegt die angebliche Tat jahrelang zuruck und das angebliche Opfer beschuldigt den angeblichen Tater ohne weitere Beweise.
Seit wann wird jemand in der Schweiz ausschliesslich basierend auf Behauptungen verurteilt? Insbesondere, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt. Alleine die Tatsache, dass die verschiedenen Instanzen unterschiedlich entschieden haben belegt schon, dass es nur Aussagen gaben und nichts mehr.
Wann haben wir von einer evidenzbasierten Justiz zur Hexenjagt gewechselt, wo Behauptungen (und Verleumndungen) ohne weitere Beweise ausreichen?
Hatten wir nicht kurzlich in IP einen Artikel, wo eine Richterin bei einem Urteilentscheid nicht nur partaisch war, sondern den Mann auch noch verspottet hat? -
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sollte man auch als Laie, und das sind wir alle hier, nicht vorschnell urteilen.
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Es ist o.k., dass die Zurich die Unschuldsvermutung unterstützt. Aber eine Freistellung bis zur Klärung des Verdikts ist das Minimum, was ich erwartet hätte.
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Man will Verbrechern nicht den Gar aus machen in der Schweiz. Ein Wunderland für Menschen, die sich nicht an Regeln halten.
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Judtizia: Ist eben wie dein Kommentar. Auch nur halbgar.
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„Die Aussagen des Opfers sind glaubhaft, es gibt kein Motiv für eine Falschbeschuldigung“ – da hat der Richter offenbar sehr wenig Erfahrung mit uns Frauen…
Viele Männer können sich nicht vorstellen, wie verrückt manche Frauen sind und wie leicht diese zu rachsüchtigen Furien werden können.-
Die Erfahrungen aus den USA, wo diese Art von Justiz schon lange praktiziert wird zeigen, dass es gerade die echten Vergewaltigungsopfer sind, die am Ende verlieren.
Es sind paar wenige Manner hassende, machtgeile Feministinen, die zum Nachteil aller anderen Frauen davon stark von davon profitieren. -
Wow, und so eine Aussage von einer Frau? Da schäme ich mich schon fast, eine Frau zu sein..
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Vollkommen richtig.
Habe schon absurde Anklagen von Frauen gegenüber Männern gehört und miterlebt, welche sich später in Luft aufgelöst haben, in Einzelfällen aber auch zu Fehlurteilen geführt haben. -
Danke für Ihre Aussage. Meine langjährige Freundin sagt mir genau das Gleiche.
Wenn der Angeklagte verheiratet war, braucht es wenig Phantasie, um sich auszudenken, warum er Chats mit einer fremden Frau, mit der er geschlafen hatte, umgehend löschte.
Wenn die Richter 2:1 nicht einstimmig urteilen, und wir soeben in einem anderen Fall eine Aufnahme hörten, wie eine Richterin im
privaten Rahmen unumwunden zugab, dass sie nach der Politik und nicht den Tatsachen urteilte, fragt man sich trotz der Schuldspruch, ob in diesem Fall wo Aussage gegen Aussage antraten, und keine zwingende Beweise vorlagen, nicht nach political correctness oder Bolschewismus geurteilt wurde.Chapeau, dass der Arbeitgeber dem Mann, der anscheinend gute Arbeit leistete, die Stange hielt, solange die Unschuldsvermutung es erlaubte. Sie werden ihn wesentlich besser gekannt haben als die Richter und Staatsanwälte.
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@Ursli Die wesentliche Details des Falles sind im Bericht verlinkt, aber fahren Sie bitte weiter mit ihre falschen Behauptung, dass die Details des Falles „unbekannt“ seien, und dass jeder der besser informiert ist ein „Frauenhasser“ sein muss.
SIE sind Teil des Problems.
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Liebe Tina, das sehe ich auch so – und die Zürcher Gericht/Staatsanwaltschaften/Kantonspolizeien fallen leider immer wieder auf solche „rachsüchtigen Frauen“ herein – vorallem wenn die Staatsanwältin noch eine Frau ist – dann hast du als Mann schon verloren
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Beim Datenmissbrauch gegen eigene Firma ist das Vertrauen zerstört: die Geschädigte ist die Arbeitgeberin.
Bei einer Vergewaltigung gilt die Unschuldsvermutung.
Alles richtig gemacht, den Anhaltspunkt Ihrer Aufregung verstehe ich nicht, Herr Hässig.
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Schwieriges Gebiet. Ich masse mir kein Urteil zu. Zuviel läuft auf diesem Sektor in die falsche Richtung.
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Doch, du masst dir ein Urteil an. Und stänkerst einfach ein bisschen gegen Institutionen des Staats,
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Lukas, ein angestellter ist nicht ein Leibeigener. Es ist Zeit gegen Geld, und zwar 182 Stunden pro Monat gegen einen Monatslohn. Nein es ist keine Leistung geschuldet sondern nur Zeit.
Ein Monat hat aber ca. 720 Stunden, was der Mitarbeiter nicht in den 182 Stunden Arbeitszeit tut, geht den Arbeitgeber einen Scheissdreck an. Überlege mal was du hier schreibst, ich will damit in keinerweise verharmlosen was dieser Mitarbeiter tat, aber es hat nun wirklich nichts mit der Zürich zu tun, wenn es nicht am Arbeitsplatz passiert ist. Ich meine Alllenfalls war er Kunde bei Axa, wieso zerren wir dafür nicht die Axa ins Rappenlicht? Oder Leser von IP? Das würfe ja heissen du bedienst Vergewaltiger. Klingt wie aus Absurdistand, genau.-
Wenn einer Diebstahl als Hobby betreibt, geht das den Arbeitgeber nichts an. Claro.
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Nee, Johnnyboy, so ist es nicht. Es gibt Stellen, da braucht es Charakter und Rückgrat, weil Vertrauensstellungen. Ich möchte bei einer Versicherung keinem solchen Mann begegnen. Von mir aus kann man den noch als Hauswart beschäftigen in der Tiefgarage, aber sonst hat der bei einer Versicherung nix verloren. Und ich möchte als Frau z.B. auch nicht bei einem verurteilten Vergewaltiger ins Taxi steigen. Hast wohl zuviel gesoffen heute Morgen oder sonst ein Problem. Dein Wuttext liest sich jedenfalls so.
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Sind wir in Zürich etwa bei den Katholiken??? Bei denen sind doch solche Aktionen normal.
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Evangelikale sind halt nichts anderes als Islamisten mit Schweinefleisch. Nur die Opfer, das sind dort Kinder.
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völlig richtig so.
ansonsten wird ein unschuldiger mann oft wie eine heisse kartoffel fallen gelassen und wenn er unschuldig ist, auch nicht wieder eingestellt…-
Trifft es „rohe Eier“ nicht besser?
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„Die Aussagen des Opfers sind glaubhaft, es gibt kein Motiv für eine Falschbeschuldigung“ - da hat der Richter offenbar sehr…
Beim Datenmissbrauch gegen eigene Firma ist das Vertrauen zerstört: die Geschädigte ist die Arbeitgeberin. Bei einer Vergewaltigung gilt die Unschuldsvermutung.…
völlig richtig so. ansonsten wird ein unschuldiger mann oft wie eine heisse kartoffel fallen gelassen und wenn er unschuldig ist,…