Daniel Glasl gilt als „schärfster“ Medienanwalt auf dem Platz. Am Freitagabend, als die Krise um die Luftpistolen-Knaller von Sanija Ameti auf ein Christen-Bild abebbte, schoss Glasl scharf.
Um Sieben vor Sechs übermittelte er dem Handelsgericht des Kantons Zürich elektronisch ein „Gesuch um Superprovisorium“ gegen dieses Medium und den hier Schreibenden.
Das Gericht müsse mittels „einer vorsorglichen Massnahme“ dem Medium „verbieten, die Wohnadresse“ seiner Mandantin, Sanija Ameti, und weiteres Persönliches zu publizieren.
Die dringende Massnahme durch das Gericht sei nötig, weil aufgrund einer Anfrage an den Partner von Ameti eine Publikation der „Adresse“ der beiden drohe.
Gegen Ameti seien aber schwere Drohungen eingegangen, es bestünde „Gefahr für Leib und Leben“, die Polizei habe ein „Schutzdispositiv“ erlassen.
Dabei sei „zentraler Bestandteil (…), die Wohnadresse von Frau Ameti geheim zu halten“.
Am Samstag vor Wochenfirst kurz vor 8 Uhr erschien hier der Bericht „Sanija Ameti schoss im Keller von städtischer Traum-Villa“. Rückschlüsse der Leser auf ihr Daheim waren keine möglich.
Um 16 Uhr 45 schickte Anwalt Glasl dem Zürcher Handelsgericht erneut ein Schreiben – wieder per elektronischer Sonderpost.
Nach der Publikation der Story komme „das Gesuch zu spät und ist nunmehr obsolet“, schrieb der Jurist der Bratschi-Kanzlei.
„Namens und im Auftrag der Gesuchstellerin (Ameti, AdR) ziehe ich daher das Gesuch zurück“. Er bitte, „den Gesuchsgegnern (…) keine Mitteilung“ davon zu machen.
Dem kam der zuständige Oberrichter nicht nach. Alle Parteien eines Verfahrens hätten „einen verfassungsrechtlichen und gesetzlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör“.
„Für eine Einschränkung des Akteneinsichtsrechts“ seien „keine überwiegenden privaten Interessen ersichtlich; namentlich wird die Wohnadresse der Gesuchstellerin weder im Gesuch noch in den Beilagen offengelegt“.
Die Fragen von IP waren an Ametis Freund gegangen. Dieser wurde bekannt als Herausforderer für den Topjob beim Kunsthaus Zürich.
Als Anwalt hat er sich auf wertvolle Kunst spezialisiert. Nebenbei betreibt er mit Partnern eine Champagner-Handelsfirma.
Mit Ameti ist er seit Jahren zusammen. Die beiden leben in einem Mehrfamilienhaus der Stadt Zürich. Im Keller hatte Ameti ihre verhängnisvollen Schüsse abgegeben.
Antworten gibt Ametis Freund keine, sondern er schickte die Anfrage von letzter Woche Medienanwalt Glasl. Der klagte dann superprovisorisch, aber nicht im Namen des Partners von Ameti, sondern in ihrem.
Weitere Fragen von dieser Woche liess der Freund der Grünliberalen erneut unbeantwortet.
Ob er das inzwischen berühmte Foto mit Ameti in Lara-Croft-Schiessstellung geschossen hatte und wer auf Idee gekommen sei, dieses auf Instagram hochzuladen, hatten diese gelautet.
Die Ikonografie mit Jesus und Maria, deren von Ameti durchlöchertes Foto aus einem Katalog der Galerie Koller stammte, stand gestern zur Versteigerung.
Laut Tages-Anzeiger erhielt ein unbekannter Bieter den Zuschlag bei 150’000 Franken.
Ametis Partner kenne er „selbstverständlich“, sagte Galerie-Chef Cyril Koller auf Anfrage. Dieser sei „weder finanziell noch anderweitig bei Koller engagiert“.
Die Frage an Koller hatte umgekehrt gelautet. „Ist Koller bei Hr (…) respektive seinen Aktivitäten als Kunst-Anwalt finanziell oder anderweitig engagiert?“
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