Urs Reich zählt zu den Einflussreichen in einer Region, in der sich die Millionarios und Milliardäre tummeln: dem Engadin.
Auf die betuchte Klientel macht Reichs Bank, die Raiffeisen Engiadina Val Müstair, Jagd. Eine andere Jagd, jene gegen Reich selbst, ist jetzt mit einem Urteilsspruch zu Ende gegangen.
Am 3. September entschied nämlich die höchste Justizinstanz im Land, das Bundesgericht in Lausanne, dass Reich zu Recht von seinem Heimatkanton Graubünden verurteilt worden war.
Die ihm zur Last gelegte „(u)ngetreue Geschäftsbesorgung; Willkür“ träfen zu, so die drei Bundesrichter der 1. strafrechtlichen Abteilung, Reichs Einsprache dagegen überzeuge nicht.
Damit stolpert einer der Höchsten im Verbund der 2. Bankenkraft im Land über eine Tat, bei der es um 9’000 Franken geht.
Genauer: um 8’617.70. So viel hatte sich Reich vor Jahren auf sein Privatkonto überwiesen, dies im Zusammenhang mit einem „unterirdischen Verbindungsgang zwischen mehreren Häusern“.
Reich war mit 50 Prozent an der einfachen Gesellschaft beteiligt, die den Bau verantwortete. Der Raiffeisen-Präsident Engadin habe dann den strittigen Betrag am 8. März 2013 überwiesen.
Dabei habe er „als Zahlungsempfängerin den Namen“ einer örtlichen Elektrofirma angegeben, „während die vermerkte IBAN-Nummer unstrittig auf sein Privatkonto“ gelautet habe.
Für den Bankpräsidenten alles nur ein Missverständnis; entsprechend gelte auch „in dubio pro reo“, im Zweifelsfalle Milde für den Beschuldigten, wo sein abgeschmetterter Antrag.
„Am 8. März 2013 hätten sich auf seinem Konto über Fr. 1 Mio. befunden“, gibt das Bundesgericht Reichs Argumente wieder.
„Die Gutschrift von Fr. 8’617.70 habe er nicht einmal bemerkt und deren Bedeutung sei in Anbetracht seines damaligen Vermögens von über Fr. 4 Mio. verschwindend klein gewesen.“
„Es sei unglaubhaft, dass er als erfolgreicher Geschäftsmann auch nur auf die Idee habe kommen können, für einen solchen Betrag eine Bestrafung zu riskieren.“
Die Unparteiischen liessen sich davon nicht überzeugen. „Insgesamt gelingt es (Reich, AdA) nicht, eine schlechterdings unhaltbare Beweiswürdigung oder eine Verletzung des Grundsatzes ‚in dubio pro reo‘ aufzuzeigen.“
„Seine Rügen erweisen sich, soweit überhaupt rechtsgenügend dargetan, als unbegründet.“ Die vom Kantonsgericht Graubünden halbierte „bedingt vollziehbare Geldstrafe“ von 40 Tagessätzen wurde von den Lausanner Richtern bestätigt.
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Die beliebtesten Kommentare
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Vermutlich wars wirklich ein Buchungsfehler. Vermutlich wurde ebenso gehofft, dass er nicht auffällt. Aber die Ausrede hielt eben nicht stand…
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Herrlich – schon wieder so eine Posse!
Aha, man (n) bemerkt eine Buchung von ca. CHF 8’000.– auf seinem Konto nicht. Ja, wenn man so im Geld schwimmt, ist das natürlich völlig unbedeutend – Wer bin ich denn?
Tadellos, dass man solchen Herren auf die Finger klopft! Sonst kommen die dann noch auf die Idee, das nächste Mal eine Null anzuhängen – das wäre ja auch noch eine Lappalie. Dass die sich beim Lügen nicht schämen? -
„Einsprache“ ans Bundesgericht…. soso… wenn Dilettanten schreiben ist’s oft IP.
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Seltsamer Artikel. Natürlich sind 9’000 „Fränkli“ für einen Raiffeisen-Boss nicht viel. Für eine einfache Gesellschaft kann das aber viel sein!
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Das Gerichtsurteil ist richtig. Wär ja schlimm , wenn die Höhe des Geldbetrages auf dem Bankkonto zur ungetreuen Geschäftsführung berechtigen würde. Artikel Note 5 – gut.
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Klein anfangen was gross werden soll….
Interessant, dass solche Kleinbeträge auf dem Konto übersehen werden.
Da glaubt man doch plötzlich wieder an die Schweizer Justiz. -
Die Angabe einer falschen IBAN Nummer ist kein Delikt . Das Bundesgericht bestätigt gerne und fast immer kantonale Urteile. Kein einziger Richter in der Schweiz hat eine Richter-Ausbildung absolviert, weil es diese nicht gibt. Kein einziges Gericht in der Schweiz kennt eine eingepflegte Qualitätskontrolle. In Wirtschaftsdelikten beträgt die Quote von Justizirrtümern 10-20 %. Bernhard Madörin
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Falsche IBAN-Nummer! Mein erster grosser Lacher heute.
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Dieser Bericht passt nicht auf IP, aber LH braucht Klicks.
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Komisch das solche schrägen Figuren vielfach aus Bergkantonen kommen Wallis oder Graubünden. Vinzenz, Otto G. Loretan, Seppli Blatter und Infantino. Und alle können sich an nichts mehr erinnern. Ob das an der dünneren Höhenluft liegt?
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Reich wollte reicher werden.
Tschüss Urs. -
3000 mille Gebühren für eine Geldstrafe auf Bewährung, wers hat kann für alles kämpfen, Instanzenrabatt hats ja immerhin gegeben, der gemeine Pöbel muss einfach schlucken, und das nennen wir alles sind vor dem Gesetz gleich.
Ich bin oftmals erstaunt mit was für billigen Platitüden die Masse sich abspeisen lässt.
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Wirklich nur 3`000.-? Diese braucht`s doch schon für eine Einsprache eines Entscheids der KESB…
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Die Raiffeisen sollte sich lieber auf PV konzentrieren, da wäre der Betrag einiges grösser!
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Schon wieder ein Bündner.
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Engadiner sind nun auch keine Heilige, und hoffentlich schmeisst die Raiffeisen-Bank denjenigen raus, er hat ja genug Geld und braucht das Jöbli eigentlich nicht.
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Peanuts. Was für News? Ist sicher ein Versehen. Wäre es Absicht dann hätte der Betrag noch ein paar Nullen mehr.
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Bedenke jedoch:
Wer die Peanuts nicht ehrt,
wird niemals Onkel Dagobert! -
wer das gut gemachte, einfache Raiffeisen E-Banking nicht beherrscht, ist auf einer Parkbank besser aufgehoben.
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Lächerlich. Würde jemand in dieser Position alles riskieren wegen einem solchen Betrag? Wohl kaum. Wahrscheinlich haben die Raiffeisen Rechtsabteilung und deren Anwälte einen Riesenaufwand betrieben und mit ein Vielfaches der vermeintlichen Schadenssumme ausgegeben, um Druck auf das Gericht auszuüben, damit Urs Reich verurteilt wird.
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Gerade bei kleinen Beträgen gehen die vermeintlichen Hans Dampf in allen Gassen davon aus, dass es sowieso nie auffällt!
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Gabs da nicht vor geraumer Zeit auch einen Bündner der aber in der Zentrale in St. Gallen die Taschen füllte?
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Scheint einwenig ein Bündner Problem zu sein. Erst Vincenz, jetzt Reich.
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….Fall Quadroni lässt grüssen, der wird heute noch von der FDP/Mitte Funktionären ausgepresst, verfolgt und schikaniert, obwohl der Kanton GR durch Quadroni über 100 Mio. zu Gunsten der Steuerzahler gespart hat. Kein Politiker hat bis heute mit Zivilcourage etwas für Herrn Quadroni getan oder unternommen. Dagobert lebt weiter!
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Typisch, Bei Schweizern wird unnachgiebig hart geurteilt, da gelten die Grundsätze wie in dubio reo nicht. Ganz anders bei den Zugelaufenen, die können tun und machen was sie wollen, ohne wirklich bestraft zu werden. Da ich persönlich selbst auch viel mit Überweisungen zu tun habe, glaube ich ihm sofort, dass es sich hier um ein Versehen gehandelt hat.Einmal versehentlich eine falsche Vorlage genommen, einmal versehentlich eine falsche Kontonummer kopiert, und schon ist es passiert.
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Einmal? Oder nur einmal erwischt? In Zeiten mit QR Code für Zahlungen?
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Für was einen Tunnel bauen als Unternehmer, wenn er von Physik Null Ahnung hat???
Checke den Bericht nicht und hat Schreibfehler der 3ten Primarschule drinn.. Lieber Luki, wenn zu geizig, gib die Berichte erst einer zugewanderten Fachkräft zur Kontrolle, vor Publikation.
Wir haben ja mehr als genug davon. -
Finma: Berufsverbot? Gewährsbrief? Was tut die Schweizer Finanzmarktaufsicht?
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Stinken, echli stinke mueses
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Gabs da nicht vor geraumer Zeit auch einen Bündner der aber in der Zentrale in St. Gallen die Taschen füllte?
Scheint einwenig ein Bündner Problem zu sein. Erst Vincenz, jetzt Reich.
Bedenke jedoch: Wer die Peanuts nicht ehrt, wird niemals Onkel Dagobert!