Schwarze Robe, spitze Feder, umstrittene Entscheide: Das die Unparteiischen am Bundesverwaltungs-Gericht in St. Gallen.
Soeben erklärten die Weisen aus der Ostschweiz die Banker-Boni für sakrosankt. Jedenfalls für jene Manager der höchsten drei Levels.
Diese hätten im Fall CS ihre Anteile ganz oder teilweise verlieren sollen, hatte der Bundesrat nach der Rettung der Paradeplatz-Bank vor 2 Jahren entschieden.
Dagegen wehrten sich total 1’000 Ex-CS-Banker; das Gericht gab einem Dutzend von ihnen in einem Pilotentscheid recht.
Das Finanzdepartement, das in diesem Fall Gegenpartei war, habe nicht genügend aufzeigen können, dass die Betroffenen mit ihrem „individuellem Verhalten“ den CS-Untergang „verschuldet“ hätten.
Boni in jedem Fall ist
Die 12 Kläger erhalten jetzt ihre gesperrten Boni ausbezahlt. Insgesamt geht es um über 50 Millionen, die am Ende in den Taschen der Super-Chefs landen könnten.
Das Finanz-Departement kann den Entscheid noch nach Lausanne ans Bundesgericht weiterziehen.
Die St. Galler Richter befanden die Streichungen und Kürzungen als „schwere Eingriffe“. Denn die Boni der Banker seien durch die „Eigentumsgarantie“ geschützt.
Will man das ändern, brauche es dafür ein neues Gesetz.
Die Höchsten der CS, welche eine Bank nach 167 Jahren an die Wand gefahren hatten, sind fein raus.
Sie können ihre Hände in Unschuld waschen – richterlich bekräftigt. Und sie reiten mit gefüllten Satteltaschen auf zu nächsten Abenteuern und Freuden.
Derweil müssen Ex-CSler auf unteren Stufen in der Hierarchie weiter um ihre verlorenen Ansprüche kämpfen.
Viele hatten Boni in Form von Wandelanleihen erhalten; die hat der Bund in seiner Notrettung vom März 2023 ausradiert.
Ob das rechtens war, ist offen. Zuständig ist ebenfalls das hohe Gericht zu St. Gallen. Bei den Boni entschied es schnell, bei den Wandel-Bonds lässt es sich endlos Zeit.
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Kommentare
Kommentar zu Unfehlbarkeit nur im Vatikan Abbrechen
Die beliebtesten Kommentare
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Leider eine Tatsache. Die Herren Manager nutzen unsere Gesetzeslücken schamlos aus.
Und das tolle ist, unser Parlament hilft mit. Warum auch nicht?!
Unsere gewählten Vertreter im Stände- und Nationalrat haben sehr lukrative ‚Nebenjobs‘ in den Verwaltungsräten diverser Firmen.Was ist hier mit Interessenkonflikt?
Steht der National- und Ständerat für das Schweizer Volk?
Oder doch nur ganz schamlos für die Firmen, die sie vertreten?Kommentar melden -
Wieder ein Freibrief für die Kohlehungrigen Führungspersonen.
Das ist ein no Go und eine absolute Frechheit gegenüber dem Normalbürger!Kommentar melden -
Moral vs. Justiz: Die BV wird zunehmend durch Gesetze ausgehebelt, die Gesetze durch Verordnungen relativiert. Wir alle kennen das doch durch Versicherungs- und Bankverträge. Auf dutzenden Seiten wird erklärt warum die auf der ersten Seite versprochenen Leistungen nicht garantiert werden können…
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Schweizerisches Recht kennt den Begriff „Bonus“ nicht. Es gibt einzig „Lohn“ und die Gratifikation. Die Gratifikation ist tatsächlich freiwillig. Der Arbeitgeber darf sie – ohne Begründung – verweigern. Lohn im Form eines (variablen) „Bonus“ ist geschuldet. Beispiel: die Provision. Wenn der Arbeitnehmer eine sehr gute Leistung erbracht hat (neue Kundschaft, Umsatzsteigerung seiner Abteilung, usw.), ist eine vertraglich geschuldete Provision fällig, auch wenn es dem Unternehmen im übrigen schlecht geht.
Verwendet wird der Begriff „Bonus“ sehr oft in Arbeitsverträgen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Gratifikation vorliegt oder ob es sich handelt um Lohn. Im Fall der CS haben die Richter festgestellt, dass der „Bonus“ eigentlich Lohn war. Der Höhe nach ist das vielleicht schwer zu verkraften für manche Leser, rein rechtlich kann es nachvollziehbar sein, dass der „Bonus“ geschuldet ist bei einer Insolvenz, wie das Beispiel Provision zeigt.
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Besteht eine Chance, dass die Sch…-KI auch harmlose Kommentare frei gibt?
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Sogar der Blick schafft es, das Urteil differenzierter zu beurteilen, als dieser Schundblog hier.
Im Urteil wird eben gerade nicht Stellung zur Verantwortlichkeit der Manager genommen. Es geht ganz alleine darum, ob die getroffenen Massnahmen der Bonuskürzung rechtlich zulässig sind oder nicht. Da die rechtliche Grundlage für die Massnahme fehlt, ist diese nicht durchsetzbar, Punkt. Da könnt ihr IP Fritzen noch so die Moralkeule schwingen – diese dient höchstens in der Welt der Gutmenschen zur Verurteilung von Anderen.
Da die Schweiz eben genau keine Bananenrepublik ist, wurde hier rechtlich absolut korrekt entschieden
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Welcher Wirtschaftskapitän musste denn jemals für seine krassen Fehler einstehen?! Egal ob Swissair oder CS Bosse, alle kamen von der ungetreuen Geschäftsführung frei. Den Schaden darf wie immer die Bevölkerung zahlen. Das war bei der Swissair so, wo der Steuerzahler 3 Mia. für die Rettung zahlte und die Lufthansa den Laden später für ein Butterbrot übernahm. Das gilt Selbstverständlich auch für die CS wo der Karren an die Wand gefahren wurde aber sich die Bosse mit Milliarden die Tasche füllten.
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Dieser Gerichtsentscheid ist ein mieser Stich in den Rücken, für jeden Normalbürger, der einmal als Arbeitnehmer eine Insolvenz seines AG durchgemacht hat.
Bei solchen Boni sollte eigentlich, im Schadenfall, auch eine Privathaftung greifen.Kommentar melden-
Sollte, hätte, würde. Die Gerichte entscheiden (zum Glück) nicht basierend auf emotionalen Ausbrüchen Deinerseits
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Ich finde, man sollte durch das Gericht den ehemaligen CS-Versagern noch mehr Bonis zusprechen, denn Sie hätten ja versuchen können, die Bank noch ein zwei Jahre zu „verschleppen“ um noch mehr Boni zu kassieren.
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Für die „Liquidierung“ der AT1-Anleihen im Zug der „Rettung CS“ fehlten die gesetzlichen Grundlagen genau so, wie bei der Einführung der Negativzinsen, was zeigt, dass der Begriff „gesetzliche Grundlagen“ extrem dehnbar ist.
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Einfach muntervwas in die Welt hinaus posaunen und hoffen, keiner fragt nach…wird dadurch aber nicht richtig(er)
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für mich unverständlich, dass eine Firma Bonus ausschüttet, die selber Verluste schreibt. Es gehören sofort alle Arbeitsverträge als ungültig erklärt, welche solche Selbstbedienungsmechanismen enthalten.
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@wo bleibt der gesunde Menschenverstand
Die Unvernunft erreicht Stellen, da kommt der gesunde Menschenverstand nie hin.
Albert Einstein: Der gesunde Menschenverstand, ist nur eine Anhäufung von Vorurteilen.
Die man bis zum 18. Lebensjahr erworben hat.Kommentar melden
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Das ist ein typisches Gerichtsurteil, das wohl rein juristisch zutreffen mag, aber mit gesundem Menschenverstand oder Gerechtigkeit nichts zu tun hat.
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Genau – hast Du sonst noch gute Ideen, wie wir in die Privatwirtschaft eingreifen müssen?
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Genau: Na klar, die kommen dann bei Gelegenheit. Vorher kosten die was.
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Willkommen in der Schweiz ;-).
Nach CS-Untergang-Bonuskürzungen für CS-Kader waren rechtswidrig.
«Die variablen Vergütungen, welche das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kürzte, waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis», schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung. Solche Ansprüche seien durch die Verfassung geschützt. Für schwere Eingriffe in solche Ansprüche sei eine klare und ausdrückliche Grundlage in einem Gesetz notwendig.
Artikel 10a des Bankengesetzes enthalte keine solche Grundlage, so das Gericht.Quelle:
1. https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-cs-untergang-bonuskuerzungen-fuer-cs-kader-waren-rechtswidrig2. Brisantes Urteil im Fall CS-Ein solches Urteil könnte künftig nicht mehr möglich sein.
https://www.srf.ch/news/wirtschaft/brisantes-urteil-im-fall-cs-ein-solches-urteil-koennte-kuenftig-nicht-mehr-moeglich-seinKommentar melden-
und was hat es auf sich mit „Verantwortung“ und „Sorgfaltspflicht“ welche auch damit bezahlt wurde? dies wurde aber von einigen nicht wahrgenommem, aber kassieren trotzdem dafür.
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Falsch: Richter finden nicht, dass die CS-Cracks ihre Boni verdient hätten. Sie finden aber, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt für eine Rückforderung von der GV abgesegnete Boni. Es wäre an Bund und Parlament, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen und bspw. „unverdient“ zu präzisieren. Sowas nennt man Rechtssicherheit und das zeichnet die Schweiz gegenüber Unrechtsstaaten wie bspw. Russland aus.
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Hemmungslos abzocken – das Einzige, worin die CS Manager gut waren. Einfach nur widerlich.
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Da waren die Bankenlobbyisten und die von Ihnen geschaffenen Gesetze zum Schutz von Kriminellen wieder mal erfolgreich.
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Und die Justiz ist Teil des Korruptionssumpfes.
Einfach toll, wie die Lobbyisten die Schweiz in eine Bananenrepublik verwandelt haben. Unrecht wird zu Recht. Kriminalität und Korruption sind salonfähig geworden. Und Gerichtsurteile sind immer öfter politisch beeinflusst (durch Parteimitgliedschaft gewisser Richter).
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einmal mehr:
ein kritischer Kommentar auf einen Beitrag (zu „merkwürdig“) wird zensuriert – alles im Zeichen von KI
(heisst: man versteckt sich dahinter).
Schon mehr also merkwürdig…Kommentar melden -
Wer es in einer so großen Firma in die obersten drei Ränge geschafft hat, ist gut. Und gute Leute sollen auch gut verdienen.
Von daher verstehe ich dieses Urteil, auch wenn es offensichtlich Neid auslöst. Aber Leistung muss sich lohnen, sonst lohnt es sich, nichts zu leisten.
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Bonuszahlungen bei roten Zahlen sind ein nicht zu übersehender Leistungsausweis eines hoch qualifizierten Topkaders.
Da ist man tatsächlich neidisch, dass keine schwarzen Zahlen erreicht wurden.
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Eine Bank an die Wand fahren kann nicht jeder, da gebe ich ihnen recht!
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Sorry, da haben Sie wohl überhaupt keine Ahnung von Leistung geschweige denn vom richtigen Leben.
Obrigkeithörig nennt man das.
Trotzdem wünsche ich Ihnen alles Gute.Kommentar melden -
@ Druide
Ui, die Neid-Theorie! Gell, das kommt immer, wenn sonst nichts besseres mehr einfällt…
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Jeder Rechtsstaat ist nur so gut wie ausführende Entscheidungsträger. Da sind Abweichungen immer wieder möglich.
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Die ganze Welt weiss eines: Die Aufsichtsbehörden und Gerichte in der Schweiz haben nur eine einzige Aufgabe: die Banken zu schützen. Wer als Kunde mit seinem hart verdienten Geld Gehälter und Boni zahlt, muss am Ende auch die Anwaltskosten der Bank bezahlen, selbst wenn deren Verhalten fahrlässig oder kriminell war. Wie Khan einmal mit seinem üblichen verschmitzten Soziopathenlächeln sagte: Sie schieben es zehn Jahre lang auf die lange Bank, und Sie sehen Ihr Geld nie wieder. Mit solchen Tieren hat man es im Dienstleistungssektor zu tun. Das Ende des Schweizer Bankwesens hat bereits begonnen, und sie melken die Kuh, bis sie tot umfällt. Sie werden sich in ihre Villen zurückziehen, während wie üblich ein ganzes Land die Rechnung bezahlt.
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Justitia ist bekanntlich blind – wird in der Realität bei sehr widersprüchlichen Urteilen immer wieder manifest.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.Kommentar melden -
Dier Unparteiischen sind bekanntlich jeweils auch Mitglied einer politischen Partei – mit stets absolut unpolitischen Entscheidungen.
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Sarkasmus hilft etwas.
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Das Parlament hat das gesprochene Notrecht im Anschluss abgelehnt. Trotzdem wurde die Übernahme der CS durchgezogen. Es ist nicht verständlich, warum das Bonus-Notrecht, welches zum Gesamtpaket des CS-Notrechts gehört, nicht durchgezogen werden kann. Damit werden doch die bevorstehenden Urteile der Wandelanleihen präjudiziert.
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Ich bin nicht einverstanden, dass sich das Gericht bei den Wandelbonds zu viel Zeit lässt. Durch die exterritoriale Rechtsanwendung gewisser Länder, wird die Frage gar nicht von Schweizer Richtern zu entscheiden sein. Unsere Richter warten intensiv darauf, dass endlich das Urteil aus den USA kommt, um dann auch die Schweizer Urteile gemäss der geltenden Praxis zu begründen. Als beruhigende Massnahme wird dann der Bevölkerung von der grössten Partei vorgeschlagen, die EU-Verträge abzulehnen, weil wir keine fremden Richter wollen.
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In solchen Fällen stellt man sich schon mal die Frage, welche Rechtsauffassung die Schweizer Justiz eigentlich vertritt? Im Sinne der Bevölkerung und des Steuerzahlers kann diese nicht liegen…
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Sie ist im Sinne geltenden Rechts. Dieses wurde hier verletzt, weshalb der Entscheid absolut korrekt ist. Nicht mehr und nicht weniger…
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Was soll die Aufregung?!
Oder eher der Neid?
Klar ist das ein No-Go: eine Bank an die Wand zu fahren
und dann auch noch Boni beziehen!
Unverständlich.
Aber:
Schuld sind nicht die Richter –
Schuld sind BR und Parlament,
die ein solches Gesetz mit solchen Möglichkeiten
erlassen haben!Kommentar melden -
Aha, Bundesverwaltungs-Gericht in St. Gallen hat entschieden, so so? Kommt nicht die FDP Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter aus St. Gallen? Und war das nicht die Dame, wo damals im Jahr 2008 als die UBS am Abgrund stand, vehement gegen ein Trennbankensystem war?
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mehr als merkwürdig dein unqualifizierter (eher dämlicher) Kommentar!
Jedem schwachen Grundschüler ist klar,
dass der Entscheid eines Gerichtes nichts,
rein gar nichts mit der Herkunft einer
BundespräsidentIn zu tun hat!Kommentar melden
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Bern einfach – Untergang der CS.
https://www.youtube.com/watch?v=PVYNa4oIUZ4Kommentar melden -
Lobbyisten sind Personen, die die Interessen von Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationen bei politischen Entscheidungsträgern vertreten, um auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Ihren Einsatz als 5. Macht im Staat machen sie wirklich gut.
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Die hohen Richter machen nur ihre Arbeit. Auch die Gesetzgeber, Regulierer und Aufseher tun das, worum sie die Stimmbürger mit ihren Willensäusserungen bitten. Ich verstehe die Aufregung im Lande nicht. Es besteht gar keine Absicht, Boni zu kürzen. Das war nur ein Feigenblatt, damit es nicht ganz so krass ausgesehen hat.
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Sorry, gehört eigentlich St. Gallen noch zur Schweiz?
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Dank grosszügiger Parteispenden ist es uns gelungen, unsere Boni zu schützen und die Personen von Parlament, Bundesrat und FINMA dazu zu bringen, dass die Formulierungen in Gesetzen, Verordnungen und FINMA-Rundschreiben das Volk ausreichend beruhigten.
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Dieses Urteil ist ein Freibillet für Sergio und Co, well done Bundesverwaltungs-Gericht in St. Gallen.
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Ich bin entsetzt über die Richter, ich vermute das sind SVP ler, die das Volch gerne verarschen.
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Steckt evtl. hinter dem Entscheid, wieder einmal der “Filz” – die Verflechtung der Schweizer Eliten in Politik, Wirtschaft und Verwaltung? Wenigstens moralisch sollten sie wegen Misswirtschaft belangt werden können.
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Das Urteil überrascht mich nicht, auch wussten KKS und die UBS von Anfang an, dass es bei den Boni nichts zu rütteln gibt. Das war schlicht eine Massnahme zur Beruhigung der Volksseele, irgendetwas über Bonistreichen in den Raum zu stellen. Es steht aber weiterhin die Frage im Raum, weshalb es keine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung gibt. Oder habe ich das evtl. verschlafen???
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Aha, mit Notrecht eine Bank vor Konkurs retten, aber gentleman mässig die Boni einkassiert? Da die FDP und SVP jahrelang fürstlich mit Spendengelder überschüttet wurden, darf man nichts anderes erwarten. Das war von Anfang an eine Massnahme zur Beruhigung der Volksseele, irgendetwas über Boni streichen zu quasseln, ein Dank geht an UBS und KKS. Es steht aber weiterhin eine gerechte Frage im Raum, weshalb es keine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung gab?
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Das BVGer hat offenbar ausgeblendet, dass Eigentum erst enstanden ist, wenn man Besitz vom Geld ergriffen hat.
Der Anspruch an sich stellt m.E. kein Eigentum dar.
So wenig wie Rentengelder der AHV und IV noch als Rente und also als unpfändbar betrachtet werden, wenn sie auf dem Bankkonto eingetroffen sind – (sie gelten mit der Buchung aufs Konto bereits als Vermögen) -, so wenig ist ein Bonus Eigentum, solange er nicht geflossen ist.
Sind Bonus übrigens Bonus nach guten Geschäftsgang des Unternehmens oder Fixlohn-Zuschlagsprovisionen bei Erreichen persönlicher Umsatz-/Ertrasgziele? Diese Frage wäre vorab zu klären.
Haben sie einen provisionellen Charakter auf individuelle Leistung, dann müssten sie wohl als Entschädigungsbestandteil betrachtet werden.
Worüber wird hier geredet?
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Ja Gisela worüber redest du eigentlich? Wenn du schon pseudo-intelektuell daher schreibst, mach es wenigstens richtig. Die Entstehung von Eigentum durch Besitz ist nur eine von vielen Arten, wie Eigentum entstehen kann. Hättest an der Uni nicht schon nach der 1. Lektion abbrechen sollen…
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Wenn ein Unternehmem seine Angestellten für den eigenen Untergang belohnt, stimmt viel Fundamentaleres nicht. Dass Juristen Missstände zur Perversion kultivieren, ist hingegen der Normalfall. Da sind sie Zwillinge der Banker.
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Juristen und Richter legen geltendes Gesetz aus. Der Text unterliegt der Genehmigung durch die Legislative (sic!). Politik ist nicht Recht & Gesetz (s. Scholz, v.d.L, Lagarde; KKS, Berset, et al.) und der gesunde Menschenverstand steuerlich eben weder abzugsfähig noch als Gutschrift anrechenbar. Im Zweifelsfall entscheidet in Zukunft sowieso der EuGH und weder Cazzizz noch Jans.
Zur Remedur brauchen wir auch keine Armee, die CH wurde bereits an die Meistbietenden verkauft…Kommentar melden
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Was soll dieser Quatsch? Die Richter finden überhaupt nicht, dass die CS-Versager ihre Boni verdient hätten. Aber wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, dass der Bundesunrat ins Privatrecht eingreifen kann – immerhin war das ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag zwischen der AG und den Arbeitnehmern (Mänätscherlis) – dann ist das so. Der Staat kann nicht überall die Schnorre reinhängen, auch wenn es in diesem Fall sicher schön gewesen wäre, man hätte dieser Bande die nicht verdienten Boni vorenthalten können. Schlimm ist, dass die unzähligen (linken) Bundesjuristen das nicht gemerkt haben.
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Schon früher habe ich den Begriff „key risk taker“ nicht richtig verstehen können. Die Boni sind eben angeblich eine Entschädigung fürs Aufnehmen des Risiko gewesen, wie die Führung der Bank es stets betont hat.
Nun aber sagt das Gericht „nö“: Boni ja, Risiko ja, bluten nein.
Fazit: es braucht keine Bananenplantagen um in der Bananenrepublik zu leben. Nun gibt es sogar für den Rating „die Bananenrepublik“ ein Zertifikat, ausgestellt vom zuständigen Gericht.
Vielleicht lassen sich aus diesem Rating und dem Urteil irgendwelche „Asset Based Securities“ den Eidgenossen andrehen ?
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So ein Bullshit den du hier schreibst….
Hier gehts um Arbeitsrechtliche Ansprüche und nicht die Verschuldensfrage. Es ist halt so das man angestellten nicht das Unternehmerische Risiko überbinden darf! Es ist Zeit gegen Geld und eben nicht Erfolg gegen Geld und noch viel weniger Misserfolg = Haftung
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Okay hört mich an! Der Bonus mag ja zwar dann rechtlich zustehen aber ein Bonus ist ein variabler Betrag dann zahlt innen doch einfach je 1.- aus. Kleiner Bonus für kleine Leistung aber den Bonus haben sie dann erhalten also können sie nichts sagen.
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Haha ja in der Regel ist aber klar wie sich der Bonus berechnet daher ist dein Weg leider nicht möglich. Denn wenn die Kriterien erfüllt wurden die für den Bonus definiert waren ist er Geschuldet es handelt sich sich nicht um echte Bonusse die von reiner Willkür abhängig sind sondern um den variable Lohnanteil der von der Zielerreichung abhängig ist. Die Chefs hätten halt ins Reglement schreiben müssen bei negaitven Gesamtergebnissen entfallen alle Leistungskomponenten
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Ich dachte der Lohn und Bonus sei im Einklang mit der Verantwortung der Damen und Herren? Naja wohl doch nicht.
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‚Verdient‘ ist der falsche Ausdruck. Die Richter haben lediglich befunden, dass die Boni rechtlich endgültig zugesprochen worden sind. ‚Verdient‘ waren sie allemal nicht!
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Diese Person hat mit seinem unverantwortlichen Verhalten bei Archegos und Greensill erheblichen Schaden bei der Credit Suisse angerichtet. Trotzdem bekommt er nun bei der UBS eine fette Bonuszahlung und sogar eine Beförderung. Es scheint, als gäbe es in der Schweiz keine Konsequenzen mehr. Keller-Sutter wirkt inzwischen wie ein Alleinherrscher – schlimmer als Nordkorea.
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Die Herren Richter sind schlicht Dummkoepfe
Das Wesen der Boni ist so strukturiert dass diese zur Auszahlung gelangen falls das zu Grunde liegende Geschäft nachhaltig gut ist
Das ist im Falle der CS klar nicht der Fall
Der Bund muss weiterziehen vor das BundesgerichtKommentar melden -
Ich finde mich langsam aber sicher damit ab, dass wohl nur mein Tod mich vom Dauerärger über die CS erlösen wird.
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Mit diesem Urteil sind wir jetzt endgültig eine Bananenrepublik geworden. Vielen Dank lieber Staat, für deine Hilfe! Ich bin fassungslos …
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Offensichtlich hast Du keine Ahnung von Rechtsstaat. Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, dass sich der Bundesunrat in privatrechtliche Abmachungen (=Arbeitsvertrag) einmischt, dann ist das eben so, in einem Rechtsstaat! Sonst muss das Gesetz geändert werden. Also starte ein Volxinitiative, anstatt dummes Zeug abzusondern.
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Die meisten sind sprachlos bei solche fruchtlose Entscheidungen. Beschämend ist es, die Korruption riecht zum Himmel.
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Fassungslos, weil das Gericht geltendes Recht durchsetzt? Sind es nicht gerade die Bananenrepubliken, die keine Rechtssicherheit bieten? Hirn einschalten und Neid abschalten hilft
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Also besser gesagt, die ‚Casino-Mentalität‘ bei der ex-CS tragen keine Folgen nach sich, im Gegenteil, wird noch fürstlich belohnt, wow, weit haben wir es gebracht in der Schweiz!
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nicht in den USA.
Da gäbe es bei diesem Milliardenschaden ein Hearing im Kongress und die Verantwortlichen würden nicht nur die Boni zurückzahlen müssen, sondern auch ins Gefängnis wandern.
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Und in China haben sie für solch grossartige Geschäftstypen extra Kirschbäume gepflanzt, ein Schelm wer böses denkt!
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Das Urteil ist moralisch verwerflich und (leider) rechtens korrekt.
– LEIDER haben die Aktionäre IMMER decharge erteilt. Und die wussetn ja mindestens um den Aktienkurs und die Boni.
– LEIDER hat die FINMA nicht eingegriffen.
– LEIDER hat ein BR den S**haufen auch noch gedeckt.Schade um das Urteil. Doch wir wohen in einem Rechtsstaat. Und alle die hier was anderes sehen sollten erst denken, dann schreiben.
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Noch ein Beweis, dass kein Angestellter auch kein Verwaltungsratspräsident oder CEO irgendein Risiko trägt und auch keine Verantwortung. Also kann man sogar Pfeifen aufstellen, eine Firma wie die CS oder Swissair ohne Konsequenzen vernichten. Das Urteil ist der Beweis dazu.
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Dies ist die Rechtsauffassung in der Schweiz. Sonst nirgends. Vergleichbar mit Ghana oder Niger.
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Bete ich darum, dass die USA noch droht unsere verbliebene Bank zu versenken, falls die Führung der CS nicht ins Gefängnis geworfen wird und die Boni beschlagnahmt werden, wie dies in den USA geschähe, wenn die Bank fahrlässig, mit persönlicher Bereicherung, in den Ruin getrieben wird.
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Wir leben in einer Marktwirtschaft – da entscheidet der Eigentümer, nicht der Staat. Die CS wurde nicht verstaatlicht, sondern von der UBS übernommen. Entsprechend gelten marktwirtschaftliche Regeln. Die Boni waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis. Wer das ändern will, muss Parteien wählen, die das Gesetz ändern wollen. Die FDP von Frau Keller-Sutter und ihr grosser Bruder SVP gehören sicher nicht dazu.
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Sie sind en Luschtige. Hab immer gemeint, Boni seien für gute Leistungen.
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@Yoke, dann sollten Sie sich dringend mit dem Arbeitsrecht vertraut machen. Auch in KMU wird der 13. Monatslohn oft als „Gratifikation“ bezeichnet – obwohl er vertraglich geschuldet ist. Verbindlich zugesicherte Ansprüche sind kein Wunschkonzert, sondern rechtlich fällig. Und ja, man darf die eigene Meinung natürlich über Fakten stellen – nur sollte man sich dann nicht wundern, wenn die Wirklichkeit nicht mitspielt.
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Weltfremd die Richter. Die oberen seien geschützt…
Also müssen wir annehmen die unteren nicht.
Eine verkehrte Welt. Die die Führen und Verantwortung tragen sollten, sind bonusgesichert, der Maschinenraum wird bestraft bei Erfolglosigkeit.
In jeder Branche, sollte eine Wertschätzung, in welcher Form auch immer, bei Erfolg allen zukommen, wenn es der Geschäftsverlauf zu lässt.
Es profitieren am Schluss alle, da auf monetären Basis immer 1/3 plus minus dem Staat in Form von Steuern zukommt. Was halt dabei schlimm ist heut zu Tage, dass die zuständigen Behörden zum Teil sinnlos die Steuergelder wieder verblasen.
Was mich bis heute nachdenklich stimmt, dass es in Europa im 2008 in der Bankenwelt, nur eine Bank gab, die linear von oben Bus unten keinen Bonus ausbezahlte.
Das zeigte mir eben, dass der Bonus nie eine gerechte erfolgsbezogene Wertschätzung in der Bankbranche darstellt. Nie nachvollziehbar.Kommentar melden -
noch fragen?
Mein Vertrauen geht nur noch in das physische wahre Geld und an meine liebsten … der Staat-CH und alles was dazugehört: ADIOS!Kommentar melden -
Wenn das Schiff samt Champagner Flaschen Dank den Kapitänen untergeht, hilft einen auch kein Rechtsanspruch auf Champagner. Also Prosit, ihr Räuber.
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Wir können doch auch nichts dafür, dass man dir, Lucky Luke, die Marktwirtschaft immer falsch erklärt hat!
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Medis heute wieder vergessen!
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Nimm deine homöopathischen Gloubeli und alles wird wieder gut!
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@ Hammer: Was sagt eigentlich dein Berufsbeistand zu deinen Kommentaren?
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Hast wohl nicht alle Tassen im Schrank!
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Herzlichen Dank für die liebevollen Hinweise. Jetzt sehe auch ich es wieder ganz klar: In der hiesigen Marktwirtschaft gewinnen immer nur die fleissigen und braven Lohnarbeiter. Deshalb wird ja auch der kleine Arbeiter gemäss dem Gesetz der grossen Zahl praktisch immer Millionär. Ganz klar!
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Hoffe das Bundesgericht entscheidet anders..
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Ganz ohne Rechtsgrundlage für die Einmischung des Bundesunrates in Privatrecht? Das wäre ja noch schöner.
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aus dem Goldküsten Provinzghetto meint.
Sag ich doch schon lange!
Aber eine Bratwurst am vorderen Sternen Grill ist mir zu Riskant.
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So ein reisserischer, polemischer Quatsch! Kein Richter hat entschieden, dass die Boni verdient waren. Das Gericht hat entschieden, dass ein Rechtsanspruch besteht, weil die Boni bereits gesprochen und zugesichert waren. Immerhin (und zum Glück) leben wir in einem Rechtsstaat. Also bitte aufhören mit dem Verdrehen von Fakten.
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Bist Du es?
Weisse Weste?
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Rechtsstaat.
Weil die Boni Abzocker sich diese selbst gesprochen und zugesichert haben.
Für wie blöd halten Sie uns eigentlich, Hans?
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Im Grundsatz richtig, mit Rechtstaat und so, jedoch sollte sich unser Rechtsstaat auf den Weg machen solche Zahlungen zu Verweigern können! Man kann ein Geschäft versenken und keiner muss da für zahlen, ausser die Mitarbeiter vom Maschinenraum die von einem grossen Bonus nur träumen können? Wir entwickeln uns in einen Bananenstaat, bei welchem wichtig ist dass sich manche Leute die Taschen vollstopfen können, ein Business an die Wandfahren und nicht mal Konsequenzen tragen müssen.
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Die Boni die man sich selbst im Verwaltungsrat zuschanzt sind rechtens, weil wir uns diese selbst gesprochen und zugesichert haben.
Danke für die Aufklärung, grotesker geht’s nicht.
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Dieses Urteil ist keine Überraschung. Die Justiz lässt sich schon lange für die Durchsetzung der Agenda des WEF, der Finanz-, Klima- und Pharmaindustrie und des militärisch-industriellen Komplexes benutzen.
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Was hast Du heute Morgen wieder geschluckt? Ein Rechtsstaat kann nicht einen Bonus verbieten, wenn es dafür keine Grundlage im Gesetz gibt. Und die gibt es eben nicht. Also müsste das zuerst geändert werden.
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Mit grosser Wahrscheinlichkeit haben wir korrupte Richter!
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Traurig aber wahr.
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Am besten fand ich, als Lehmann (Ex CS-CEO) mit den Katari-Scheichs eine Woche lang mit Firmenjet auf Firmenkosten in der Fussballloge an der WM Champagner soff, als seine CS (geführte Firma) lichterloh brannte und am absaufen war.
Diese Bilder werd ich nie vergessen, aber die betäubten (oder bestochenen?) Richter sehen weder Interessenskonflickt, noch vernachlässigte Corporate Governance & Due Diligence)!Kommentar melden
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in meinem Bekanntenkreis, dass wir zur Bananenrepublik mutiert sind.
Mehr Korruption geht gar nicht.
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Ja, wer denkt, dass wir keine Bananen Republik sind, dem würde ich gerne eine Brücke in Zürich verkaufen.
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Dein Bekanntenkreis ist genau relevant, weil…? Wo siehst Du genau Korruption, wenn Gerichte geltendes Recht durchsetzen?
Am Besten nimmst du dein Köfferchen und ziehst zu deinem Bekanntenkreis – der ja hoffentlich nicht in einer Bananenrepublik lebt. Btw die Schweiz ist keine Republik…
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Ha, somit hat der Herr Motti jetzt auch eine hochoffizielle weisse Weste. Gratulation!
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Die Motte treibt weiterhin ihr Unwesen.
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Es muss wohl gut tun, seine Unzufriedenheit an Herrn Ermotti auszulassen, Herr Urs ?.
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in meinem Bekanntenkreis, dass wir zur Bananenrepublik mutiert sind. Mehr Korruption geht gar nicht.
Dieses Urteil ist keine Überraschung. Die Justiz lässt sich schon lange für die Durchsetzung der Agenda des WEF, der Finanz-,…
Im Grundsatz richtig, mit Rechtstaat und so, jedoch sollte sich unser Rechtsstaat auf den Weg machen solche Zahlungen zu Verweigern…