Schwarze Robe, spitze Feder, umstrittene Entscheide: Das die Unparteiischen am Bundesverwaltungs-Gericht in St. Gallen.
Soeben erklärten die Weisen aus der Ostschweiz die Banker-Boni für sakrosankt. Jedenfalls für jene Manager der höchsten drei Levels.
Diese hätten im Fall CS ihre Anteile ganz oder teilweise verlieren sollen, hatte der Bundesrat nach der Rettung der Paradeplatz-Bank vor 2 Jahren entschieden.
Dagegen wehrten sich total 1’000 Ex-CS-Banker; das Gericht gab einem Dutzend von ihnen in einem Pilotentscheid recht.
Das Finanzdepartement, das in diesem Fall Gegenpartei war, habe nicht genügend aufzeigen können, dass die Betroffenen mit ihrem „individuellem Verhalten“ den CS-Untergang „verschuldet“ hätten.
Boni in jedem Fall ist
Die 12 Kläger erhalten jetzt ihre gesperrten Boni ausbezahlt. Insgesamt geht es um über 50 Millionen, die am Ende in den Taschen der Super-Chefs landen könnten.
Das Finanz-Departement kann den Entscheid noch nach Lausanne ans Bundesgericht weiterziehen.
Die St. Galler Richter befanden die Streichungen und Kürzungen als „schwere Eingriffe“. Denn die Boni der Banker seien durch die „Eigentumsgarantie“ geschützt.
Will man das ändern, brauche es dafür ein neues Gesetz.
Die Höchsten der CS, welche eine Bank nach 167 Jahren an die Wand gefahren hatten, sind fein raus.
Sie können ihre Hände in Unschuld waschen – richterlich bekräftigt. Und sie reiten mit gefüllten Satteltaschen auf zu nächsten Abenteuern und Freuden.
Derweil müssen Ex-CSler auf unteren Stufen in der Hierarchie weiter um ihre verlorenen Ansprüche kämpfen.
Viele hatten Boni in Form von Wandelanleihen erhalten; die hat der Bund in seiner Notrettung vom März 2023 ausradiert.
Ob das rechtens war, ist offen. Zuständig ist ebenfalls das hohe Gericht zu St. Gallen. Bei den Boni entschied es schnell, bei den Wandel-Bonds lässt es sich endlos Zeit.
Kommentare
Kommentar zu Unschuldsvermutung Abbrechen
Die beliebtesten Kommentare
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Dieser Gerichtsentscheid ist ein mieser Stich in den Rücken, für jeden Normalbürger, der einmal als Arbeitnehmer eine Insolvenz seines AG durchgemacht hat.
Bei solchen Boni sollte eigentlich, im Schadenfall, auch eine Privathaftung greifen.-
Sollte, hätte, würde. Die Gerichte entscheiden (zum Glück) nicht basierend auf emotionalen Ausbrüchen Deinerseits
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Für die „Liquidierung“ der AT1-Anleihen im Zug der „Rettung CS“ fehlten die gesetzlichen Grundlagen genau so, wie bei der Einführung der Negativzinsen, was zeigt, dass der Begriff „gesetzliche Grundlagen“ extrem dehnbar ist.
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für mich unverständlich, dass eine Firma Bonus ausschüttet, die selber Verluste schreibt. Es gehören sofort alle Arbeitsverträge als ungültig erklärt, welche solche Selbstbedienungsmechanismen enthalten.
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@wo bleibt der gesunde Menschenverstand
Die Unvernunft erreicht Stellen, da kommt der gesunde Menschenverstand nie hin.
Albert Einstein: Der gesunde Menschenverstand, ist nur eine Anhäufung von Vorurteilen.
Die man bis zum 18. Lebensjahr erworben hat.
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Das ist ein typisches Gerichtsurteil, das wohl rein juristisch zutreffen mag, aber mit gesundem Menschenverstand oder Gerechtigkeit nichts zu tun hat.
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Genau – hast Du sonst noch gute Ideen, wie wir in die Privatwirtschaft eingreifen müssen?
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Willkommen in der Schweiz ;-).
Nach CS-Untergang-Bonuskürzungen für CS-Kader waren rechtswidrig.
«Die variablen Vergütungen, welche das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kürzte, waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis», schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung. Solche Ansprüche seien durch die Verfassung geschützt. Für schwere Eingriffe in solche Ansprüche sei eine klare und ausdrückliche Grundlage in einem Gesetz notwendig.
Artikel 10a des Bankengesetzes enthalte keine solche Grundlage, so das Gericht.Quelle:
1. https://www.srf.ch/news/schweiz/nach-cs-untergang-bonuskuerzungen-fuer-cs-kader-waren-rechtswidrig2. Brisantes Urteil im Fall CS-Ein solches Urteil könnte künftig nicht mehr möglich sein.
https://www.srf.ch/news/wirtschaft/brisantes-urteil-im-fall-cs-ein-solches-urteil-koennte-kuenftig-nicht-mehr-moeglich-sein -
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einmal mehr:
ein kritischer Kommentar auf einen Beitrag (zu „merkwürdig“) wird zensuriert – alles im Zeichen von KI
(heisst: man versteckt sich dahinter).
Schon mehr also merkwürdig… -
Wer es in einer so großen Firma in die obersten drei Ränge geschafft hat, ist gut. Und gute Leute sollen auch gut verdienen.
Von daher verstehe ich dieses Urteil, auch wenn es offensichtlich Neid auslöst. Aber Leistung muss sich lohnen, sonst lohnt es sich, nichts zu leisten.
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Bonuszahlungen bei roten Zahlen sind ein nicht zu übersehender Leistungsausweis eines hoch qualifizierten Topkaders.
Da ist man tatsächlich neidisch, dass keine schwarzen Zahlen erreicht wurden.
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Eine Bank an die Wand fahren kann nicht jeder, da gebe ich ihnen recht!
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Jeder Rechtsstaat ist nur so gut wie ausführende Entscheidungsträger. Da sind Abweichungen immer wieder möglich.
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Justitia ist bekanntlich blind – wird in der Realität bei sehr widersprüchlichen Urteilen immer wieder manifest.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. -
Dier Unparteiischen sind bekanntlich jeweils auch Mitglied einer politischen Partei – mit stets absolut unpolitischen Entscheidungen.
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Sarkasmus hilft etwas.
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Das Parlament hat das gesprochene Notrecht im Anschluss abgelehnt. Trotzdem wurde die Übernahme der CS durchgezogen. Es ist nicht verständlich, warum das Bonus-Notrecht, welches zum Gesamtpaket des CS-Notrechts gehört, nicht durchgezogen werden kann. Damit werden doch die bevorstehenden Urteile der Wandelanleihen präjudiziert.
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Ich bin nicht einverstanden, dass sich das Gericht bei den Wandelbonds zu viel Zeit lässt. Durch die exterritoriale Rechtsanwendung gewisser Länder, wird die Frage gar nicht von Schweizer Richtern zu entscheiden sein. Unsere Richter warten intensiv darauf, dass endlich das Urteil aus den USA kommt, um dann auch die Schweizer Urteile gemäss der geltenden Praxis zu begründen. Als beruhigende Massnahme wird dann der Bevölkerung von der grössten Partei vorgeschlagen, die EU-Verträge abzulehnen, weil wir keine fremden Richter wollen.
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In solchen Fällen stellt man sich schon mal die Frage, welche Rechtsauffassung die Schweizer Justiz eigentlich vertritt? Im Sinne der Bevölkerung und des Steuerzahlers kann diese nicht liegen…
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Sie ist im Sinne geltenden Rechts. Dieses wurde hier verletzt, weshalb der Entscheid absolut korrekt ist. Nicht mehr und nicht weniger…
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Was soll die Aufregung?!
Oder eher der Neid?
Klar ist das ein No-Go: eine Bank an die Wand zu fahren
und dann auch noch Boni beziehen!
Unverständlich.
Aber:
Schuld sind nicht die Richter –
Schuld sind BR und Parlament,
die ein solches Gesetz mit solchen Möglichkeiten
erlassen haben! -
Aha, Bundesverwaltungs-Gericht in St. Gallen hat entschieden, so so? Kommt nicht die FDP Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter aus St. Gallen? Und war das nicht die Dame, wo damals im Jahr 2008 als die UBS am Abgrund stand, vehement gegen ein Trennbankensystem war?
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Bern einfach – Untergang der CS.
https://www.youtube.com/watch?v=PVYNa4oIUZ4 -
Lobbyisten sind Personen, die die Interessen von Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationen bei politischen Entscheidungsträgern vertreten, um auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Ihren Einsatz als 5. Macht im Staat machen sie wirklich gut.
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Die hohen Richter machen nur ihre Arbeit. Auch die Gesetzgeber, Regulierer und Aufseher tun das, worum sie die Stimmbürger mit ihren Willensäusserungen bitten. Ich verstehe die Aufregung im Lande nicht. Es besteht gar keine Absicht, Boni zu kürzen. Das war nur ein Feigenblatt, damit es nicht ganz so krass ausgesehen hat.
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Sorry, gehört eigentlich St. Gallen noch zur Schweiz?🤣
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Dank grosszügiger Parteispenden ist es uns gelungen, unsere Boni zu schützen und die Personen von Parlament, Bundesrat und FINMA dazu zu bringen, dass die Formulierungen in Gesetzen, Verordnungen und FINMA-Rundschreiben das Volk ausreichend beruhigten.
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Dieses Urteil ist ein Freibillet für Sergio und Co, well done Bundesverwaltungs-Gericht in St. Gallen.
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Steckt evtl. hinter dem Entscheid, wieder einmal der “Filz” – die Verflechtung der Schweizer Eliten in Politik, Wirtschaft und Verwaltung? Wenigstens moralisch sollten sie wegen Misswirtschaft belangt werden können.
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Das BVGer hat offenbar ausgeblendet, dass Eigentum erst enstanden ist, wenn man Besitz vom Geld ergriffen hat.
Der Anspruch an sich stellt m.E. kein Eigentum dar.
So wenig wie Rentengelder der AHV und IV noch als Rente und also als unpfändbar betrachtet werden, wenn sie auf dem Bankkonto eingetroffen sind – (sie gelten mit der Buchung aufs Konto bereits als Vermögen) -, so wenig ist ein Bonus Eigentum, solange er nicht geflossen ist.
Sind Bonus übrigens Bonus nach guten Geschäftsgang des Unternehmens oder Fixlohn-Zuschlagsprovisionen bei Erreichen persönlicher Umsatz-/Ertrasgziele? Diese Frage wäre vorab zu klären.
Haben sie einen provisionellen Charakter auf individuelle Leistung, dann müssten sie wohl als Entschädigungsbestandteil betrachtet werden.
Worüber wird hier geredet?
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Schon früher habe ich den Begriff „key risk taker“ nicht richtig verstehen können. Die Boni sind eben angeblich eine Entschädigung fürs Aufnehmen des Risiko gewesen, wie die Führung der Bank es stets betont hat.
Nun aber sagt das Gericht „nö“: Boni ja, Risiko ja, bluten nein.
Fazit: es braucht keine Bananenplantagen um in der Bananenrepublik zu leben. Nun gibt es sogar für den Rating „die Bananenrepublik“ ein Zertifikat, ausgestellt vom zuständigen Gericht.
Vielleicht lassen sich aus diesem Rating und dem Urteil irgendwelche „Asset Based Securities“ den Eidgenossen andrehen ?
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Okay hört mich an! Der Bonus mag ja zwar dann rechtlich zustehen aber ein Bonus ist ein variabler Betrag dann zahlt innen doch einfach je 1.- aus. Kleiner Bonus für kleine Leistung aber den Bonus haben sie dann erhalten also können sie nichts sagen.
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Haha ja in der Regel ist aber klar wie sich der Bonus berechnet daher ist dein Weg leider nicht möglich. Denn wenn die Kriterien erfüllt wurden die für den Bonus definiert waren ist er Geschuldet es handelt sich sich nicht um echte Bonusse die von reiner Willkür abhängig sind sondern um den variable Lohnanteil der von der Zielerreichung abhängig ist. Die Chefs hätten halt ins Reglement schreiben müssen bei negaitven Gesamtergebnissen entfallen alle Leistungskomponenten
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‚Verdient‘ ist der falsche Ausdruck. Die Richter haben lediglich befunden, dass die Boni rechtlich endgültig zugesprochen worden sind. ‚Verdient‘ waren sie allemal nicht!
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Verdient hätten sie höchstens ein Superior-Zimmer in Pöschwies für 20 Jahre!
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Mit diesem Urteil sind wir jetzt endgültig eine Bananenrepublik geworden. Vielen Dank lieber Staat, für deine Hilfe! Ich bin fassungslos …
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Die meisten sind sprachlos bei solche fruchtlose Entscheidungen. Beschämend ist es, die Korruption riecht zum Himmel.
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Also besser gesagt, die ‚Casino-Mentalität‘ bei der ex-CS tragen keine Folgen nach sich, im Gegenteil, wird noch fürstlich belohnt, wow, weit haben wir es gebracht in der Schweiz!
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nicht in den USA.
Da gäbe es bei diesem Milliardenschaden ein Hearing im Kongress und die Verantwortlichen würden nicht nur die Boni zurückzahlen müssen, sondern auch ins Gefängnis wandern.
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Und in China haben sie für solch grossartige Geschäftstypen extra Kirschbäume gepflanzt, ein Schelm wer böses denkt!
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Noch ein Beweis, dass kein Angestellter auch kein Verwaltungsratspräsident oder CEO irgendein Risiko trägt und auch keine Verantwortung. Also kann man sogar Pfeifen aufstellen, eine Firma wie die CS oder Swissair ohne Konsequenzen vernichten. Das Urteil ist der Beweis dazu.
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Wir leben in einer Marktwirtschaft – da entscheidet der Eigentümer, nicht der Staat. Die CS wurde nicht verstaatlicht, sondern von der UBS übernommen. Entsprechend gelten marktwirtschaftliche Regeln. Die Boni waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis. Wer das ändern will, muss Parteien wählen, die das Gesetz ändern wollen. Die FDP von Frau Keller-Sutter und ihr grosser Bruder SVP gehören sicher nicht dazu.
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Sie sind en Luschtige. Hab immer gemeint, Boni seien für gute Leistungen.
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@Yoke, dann sollten Sie sich dringend mit dem Arbeitsrecht vertraut machen. Auch in KMU wird der 13. Monatslohn oft als „Gratifikation“ bezeichnet – obwohl er vertraglich geschuldet ist. Verbindlich zugesicherte Ansprüche sind kein Wunschkonzert, sondern rechtlich fällig. Und ja, man darf die eigene Meinung natürlich über Fakten stellen – nur sollte man sich dann nicht wundern, wenn die Wirklichkeit nicht mitspielt.
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Weltfremd die Richter. Die oberen seien geschützt…
Also müssen wir annehmen die unteren nicht.
Eine verkehrte Welt. Die die Führen und Verantwortung tragen sollten, sind bonusgesichert, der Maschinenraum wird bestraft bei Erfolglosigkeit.
In jeder Branche, sollte eine Wertschätzung, in welcher Form auch immer, bei Erfolg allen zukommen, wenn es der Geschäftsverlauf zu lässt.
Es profitieren am Schluss alle, da auf monetären Basis immer 1/3 plus minus dem Staat in Form von Steuern zukommt. Was halt dabei schlimm ist heut zu Tage, dass die zuständigen Behörden zum Teil sinnlos die Steuergelder wieder verblasen.
Was mich bis heute nachdenklich stimmt, dass es in Europa im 2008 in der Bankenwelt, nur eine Bank gab, die linear von oben Bus unten keinen Bonus ausbezahlte.
Das zeigte mir eben, dass der Bonus nie eine gerechte erfolgsbezogene Wertschätzung in der Bankbranche darstellt. Nie nachvollziehbar. -
noch fragen?
Mein Vertrauen geht nur noch in das physische wahre Geld und an meine liebsten … der Staat-CH und alles was dazugehört: ADIOS! -
Wir können doch auch nichts dafür, dass man dir, Lucky Luke, die Marktwirtschaft immer falsch erklärt hat!
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Medis heute wieder vergessen!
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Nimm deine homöopathischen Gloubeli und alles wird wieder gut!
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@ Hammer: Was sagt eigentlich dein Berufsbeistand zu deinen Kommentaren?
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Herzlichen Dank für die liebevollen Hinweise. Jetzt sehe auch ich es wieder ganz klar: In der hiesigen Marktwirtschaft gewinnen immer nur die fleissigen und braven Lohnarbeiter. Deshalb wird ja auch der kleine Arbeiter gemäss dem Gesetz der grossen Zahl praktisch immer Millionär. Ganz klar!
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Hoffe das Bundesgericht entscheidet anders..
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Ganz ohne Rechtsgrundlage für die Einmischung des Bundesunrates in Privatrecht? Das wäre ja noch schöner.
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aus dem Goldküsten Provinzghetto meint.
Sag ich doch schon lange!
Aber eine Bratwurst am vorderen Sternen Grill ist mir zu Riskant.
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So ein reisserischer, polemischer Quatsch! Kein Richter hat entschieden, dass die Boni verdient waren. Das Gericht hat entschieden, dass ein Rechtsanspruch besteht, weil die Boni bereits gesprochen und zugesichert waren. Immerhin (und zum Glück) leben wir in einem Rechtsstaat. Also bitte aufhören mit dem Verdrehen von Fakten.
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Bist Du es?
Weisse Weste?
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Im Grundsatz richtig, mit Rechtstaat und so, jedoch sollte sich unser Rechtsstaat auf den Weg machen solche Zahlungen zu Verweigern können! Man kann ein Geschäft versenken und keiner muss da für zahlen, ausser die Mitarbeiter vom Maschinenraum die von einem grossen Bonus nur träumen können? Wir entwickeln uns in einen Bananenstaat, bei welchem wichtig ist dass sich manche Leute die Taschen vollstopfen können, ein Business an die Wandfahren und nicht mal Konsequenzen tragen müssen.
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Dieses Urteil ist keine Überraschung. Die Justiz lässt sich schon lange für die Durchsetzung der Agenda des WEF, der Finanz-, Klima- und Pharmaindustrie und des militärisch-industriellen Komplexes benutzen.
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Traurig aber wahr.
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in meinem Bekanntenkreis, dass wir zur Bananenrepublik mutiert sind.
Mehr Korruption geht gar nicht.
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Ja, wer denkt, dass wir keine Bananen Republik sind, dem würde ich gerne eine Brücke in Zürich verkaufen.
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Ha, somit hat der Herr Motti jetzt auch eine hochoffizielle weisse Weste. Gratulation!
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Die Motte treibt weiterhin ihr Unwesen.
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Es muss wohl gut tun, seine Unzufriedenheit an Herrn Ermotti auszulassen, Herr Urs ?.
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in meinem Bekanntenkreis, dass wir zur Bananenrepublik mutiert sind. Mehr Korruption geht gar nicht.
Dieses Urteil ist keine Überraschung. Die Justiz lässt sich schon lange für die Durchsetzung der Agenda des WEF, der Finanz-,…
Im Grundsatz richtig, mit Rechtstaat und so, jedoch sollte sich unser Rechtsstaat auf den Weg machen solche Zahlungen zu Verweigern…