Beraterin EY zählt zu den Big4. Vor bald 7 Jahren wurde das Unternehmen am Schweiz-Sitz in Zürich von einer Harassment-Affäre erschüttert – mit Top-Abgängen nach langem Aussitzen.
Jetzt kam es zu einem nächsten Fall. Und wieder macht das Unternehmen keine glückliche Figur.
Ein Berater im Bereich Immobilien soll eine Mitarbeiterin, die bereits mehrere Jahre beim Unternehmen tätig war, ungebührlich belästigt haben.
In der folgenden Untersuchung liess man die Frau im Ungewissen. Sie hat offenbar nie etwas von den gewonnenen Erkenntnissen erfahren.
Was sie aber wusste: Der Mann blieb an Bord. Die EY-Leitung hatte ihn lediglich aus dem Team mit der Frau entfernt und in ein anderes verschoben.
Er durfte damit in der übergeordneten Abteilung bleiben.
Das geschah gegen den Willen des zuständigen Chefs, einem Partner von EY. Der hatte die Trennung vom Betroffenen gefordert.
Dieser befand sich damals, als der Vorfall passiert war, noch in der Probezeit.
Die EY-Rennleitung verweigerte grünes Licht für einen Rausschmiss des als „Belästiger“ verdächtigten Manns.
Vielmehr kündigte sie dem Partner. Dieser zeigte für das Vorgehen null Verständnis. Er hat seine Ex-Firma inzwischen eingeklagt – wegen „missbräuchlicher Kündigung“.
Ein Sprecher von EY wollte auf Fragen nicht eingehen. „Zu Einzelpersonen geben wir keine Auskunft“, meinte er.
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Die beliebtesten Kommentare
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Das dürfte nur einen Teil der Geschichte sein. Der Ex-Partner kennt wahrscheinlich den Rest gar nicht.
Zu folgenden Punkten müsste man mehr erfahren:
1. Wer hat geschaut, dass der später Beschuldige eingestellt wurde?
2. Gab es die ungebührliche Belästigung effektiv oder war das einfach eine Behauptung?
3. Wer hat sichergestellt, dass der Beschuldigte bleiben durfte?
4. Wer hatte Interesse, dass der Partner zum Ex-Partner wird?Wir werden es nie erfahren. Und es ist auch nicht wichtig. Das sind die üblichen „Spielchen“, welche in jeder Firma ab und zu stattfinden – unabhängig vom Geschäftsfeld und der Grösse der Firma.
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Belästigung definiert jeder anders… Auf der anderen Seite kann EY aber auch nicht einfach jemanden auf Verdacht rausschmeißen, weil dann höchstwahrscheinlich mit einer Klage des Betroffenen zu rechnen wäre.
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…der damalige Proband ist der Sprössling eines ey-topshots. und es gibt eine Beziehung zwischen der belästigten Frau und dem newcomer
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Wow, die kündigen einem Partner statt einem Neuen in der Probezeit der sich daneben benommen hat? Das sagt viel…
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Also, fassen wir zusammen: der vermeintliche Täter wurde nicht entlassen, sondern intern versetzt. Das Opfer ist weiterhin bei EY tätig und tappte – möglicherweise bis zu diesem Artikel – im Dunkeln. Der Partner/Chef der beiden vorgenannten wurde entlassen.
In welcher Welt macht das Sinn? EY ist doch bekannt dafür, besonders woke zu sein (sogar für Big4-Verhältnisse).
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Ungebührlich belästigen, ich liebe das Konzerndeutsch: Man verdoppelt die Empörung, nur um sie gleichzeitig zu entschärfen. Klingt formell, sagt aber wenig – ausser, dass man sich mit Klartext unwohl fühlt.
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Danke für diese Publikation.
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Und ich warte auf die Geschichte.
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Mein Gott, das darf doch nicht wahr sein.
Wir leben im 21. Jahrhundert, da sollten die Menschen wissen, dass Belästigung gar nicht geht. Und dass dann derjenige, der sich korrekt verhalten wollte (der Partner), gefeuert wird, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Die Zeiten, in denen Frauen Freiwild waren und sich sowohl „Herrenwitze“ als auch Belästigung gefallen lassen mussten, sind doch lange durch. Zum Glück.
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Sobald Alkohol im Spiel geht nicht nur die Zeitwahrnehmung verloren..
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Donald Trump hat entschieden Zölle auf Klagen wegen ungebührlicher Belästigung zu Rehen. Gebührliche Belästigungen bleiben weiterhin zollfrei, da ja bereits Gebühren erhoben werden. Mit der Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen wurde EY beauftragt.
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„Ungebührliche Belästigung“, da muss ich schon sagen, dass diese Belästigung als weisser Schimmel (Pleonasmus genannt) wohl sehr ungebührlich sein muss. Im Gegensatz zur „gebührlichen Belästigung“, die als schwarzer Schimmel wohl gewollt ist. Oder doch nicht?
Ich bin verwirrt. Ich hoffe auf Trump, dass er in solchen Konfusionen Ordnung schafft.-
Juristisch gesehen gibt es eben noch die gebührliche Belästigung. Für diese darf der Urheber eine Gebühr verlangen.
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"Ungebührliche Belästigung", da muss ich schon sagen, dass diese Belästigung als weisser Schimmel (Pleonasmus genannt) wohl sehr ungebührlich sein muss.…
Mein Gott, das darf doch nicht wahr sein. Wir leben im 21. Jahrhundert, da sollten die Menschen wissen, dass Belästigung…
Also, fassen wir zusammen: der vermeintliche Täter wurde nicht entlassen, sondern intern versetzt. Das Opfer ist weiterhin bei EY tätig…