Das Schweizer Fernsehen (SRF) hat Fake News über das vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetz zur Plattformregulierung verbreitet.
Konkret geht es um das Bundesgesetz über Kommunikations-Plattformen und Suchmaschinen, das sogenannte KomPG.
Dieses Gesetz ist die Schweizer Version des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Es soll grosse Plattformen wie Facebook, X oder Google regulieren.
Bei Verstössen drohen den Plattformen Bussen von „bis zu 6 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich weltweit erzielten Jahresumsatzes“.
Der EU DSA dient der Zensur legaler Inhalte. Der vorgeschlagene Schweizer DSA funktioniert nach demselben Prinzip.
SRF schreibt über das KomPG: „Nutzerinnen und Nutzer sollen so rechtswidrige Inhalte, Beschimpfungen und Diskriminierungen einfacher melden können.“
Diese Aussage ist falsch. Das KomPG erlaubt es Nutzern lediglich, Inhalte zu melden, „die nach ihrer Ansicht rechtswidrig sind.“
Die Plattformen sind lediglich verpflichtet, „mutmasslich rechtswidrige“ Inhalte zu löschen.
Was sind Inhalte, die nach Ansicht von Nutzern rechtswidrig sind, und was sind „mutmasslich rechtswidrige“ Inhalte?
Es handelt sich dabei zwingend nur um legale Inhalte. Das ist keine Meinung, sondern Wissen; eine logische Notwendigkeit.
Alles ist legal, solange kein Richter oder kein Gericht es für illegal erklärt hat. Das ist eine Grundvoraussetzung jeder Demokratie. Ohne diesen Grundsatz gibt es keinen Rechtsstaat.
Illegale Inhalte sind nicht mutmasslich illegal. Sie sind schlicht illegal. Nur legale Inhalte können mutmasslich illegal sein.
Der Begriff der „mutmasslichen Rechtswidrigkeit“ setzt die Legalität des mutmasslich Rechtswidrigen logisch voraus.
Ich bin ebenfalls Nutzer von X. Nur weil ich einen Inhalt für rechtswidrig halte, ist er noch lange nicht rechtswidrig.
Meine Ansicht hat keine rechtliche Wirkung auf die Legalität eines Inhalts.
Daraus folgt zwingend, dass das SRF falsch liegt. Nach dem Schweizer DSA sollen Nutzer ausschliesslich legale Inhalte melden.
Die Plattformen sind entsprechend nur dazu verpflichtet, ausschliesslich legale Inhalte zu zensieren.
Wir befinden uns damit in einer Situation, in der der Bundesrat gezielt die Zensur legaler Inhalte gesetzlich verankern will.
Dass illegale Inhalte entfernt werden sollen, ist nachvollziehbar. Dass legale Inhalte faktisch verboten werden, ist autoritär.
Hinzu kommt ein weiteres Problem. Das KomPG nennt neun Artikel aus dem Strafrecht als Massstab für „mutmassliche Illegalität“.
Dazu gehören unter anderem Verleumdung, Gewaltdarstellungen und die Anti Rassismus Strafnorm nach Art. 261bis.
Damit wird der Rechtsstaat ein zweites Mal abgeschafft.
Der Ausdruck „mutmasslich rechtswidrig“ ist eine dreiste Irreführung. Er suggeriert, dass der Massstab dessen, was als „mutmasslich rechtswidrig“ zu gelten hat, das Strafrecht ist.
Das Strafrecht kann jedoch nicht als Massstab dienen, um legale Inhalte zu zensieren. Das Verbotene verbietet das Legale nicht. Das ist begrifflich ausgeschlossen.
Welcher Massstab wird also tatsächlich angewendet, um legale Inhalte zu zensieren? Der erläuternde Bericht des Bundesrates sagt es offen: Hassrede.
Hassrede ist jedoch kein Tatbestand in der Schweiz. Der Begriff existiert im Recht nicht. Hassrede kann daher alles bedeuten, was Facebook oder ein Richter darunter verstehen will.
Wenn ein Nutzer gegen Facebook gerichtlich vorgeht, um die Löschung eines Beitrags rückgängig zu machen, handelt es sich um einen Zivilprozess.
In einem Zivilprozess kann kein Richter feststellen, dass ein Inhalt strafrechtlich illegal ist. Das ist ausgeschlossen.
Der gelöschte Beitrag bleibt daher während des gesamten Verfahrens gegen Facebook rechtlich unangefochten legal. Und er wird trotzdem zensiert, wenn der Richter dies nach seiner Lust und Laune für angemessen hält.
Die Logik führt unausweichlich zur Zensur legaler Inhalte. Facebook ist verpflichtet, „mutmasslich rechtswidrige“ Inhalte zu löschen.
Sobald Facebook also mutmasst, dass ein Inhalt mutmasslich illegal sein könnte, muss er gelöscht werden.
Das ist automatische Zensur, die gemäss dem KomPG keinen Fehler, sondern die richtige Umsetzung des Bundesgesetzes darstellt.
Facebook wirft dem Nutzer dabei nicht vor, der Inhalt sei rechtswidrig. Das kann es gar nicht, weil diese Frage im Zivilverfahren nicht entschieden werden kann.
Stattdessen mutmasst Facebook, der Inhalt sei „mutmasslich rechtswidrig“. Es handelt sich um eine doppelte Mutmassung
Das ist die Folge davon, dass nicht mehr gefragt wird, ob ein Beitrag eigentlich illegal ist und nicht mehr ein Strafgericht entscheidet.
Die einzige Frage lautet nur noch, ob etwas möglicherweise illegal sein könnte. Und Facebook mutmasst dann, dass es mutmasslich illegal sei.
Facebook erklärt damit, dass es einen legalen Beitrag für möglicherweise potenziell illegal hält. Auch Nutzer, die Inhalte melden, „die nach ihrer Ansicht rechtswidrig sind,“ tun nichts anderes als zu mutmassen, dass etwas mutmasslich illegal sei.
Warum das so ist, liegt am Gesetz selbst. Der Schweizer DSA tut so, als gäbe es „mutmasslich rechtswidrige“ Inhalte ohne Mutmasser. Das ist so, als gäbe es Gedanken ohne Denker.
Gedanken ohne Denker existieren nicht. Ebenso wenig existieren „mutmasslich rechtswidrige Inhalte“ ohne jemanden, der diese Mutmassung anstellt.
Das KomPG ist daher logisch nicht umsetzbar, weil es von etwas ausgeht, das es nicht gibt.
Man könnte auch ein Gesetz erlassen, das die Verbrennung von Hexen vorschreibt. Das Problem wäre nur, dass es keine Hexen gibt.
Wenn man jedoch fest an Hexen glaubt, wird man viele finden, die man verbrennen kann. Das KomPG ist eine Hexenjagd auf legale Inhalte, die als Hassrede verschmäht werden.
Das KomPG ist Wahnsinn. Es ist auch totalitär. Der Schweizer DSA muss daher in seiner Gesamtheit abgelehnt werden.
Dem SRF kann nach all dem nachgewiesen werden, dass es logisch zwingend Fake News verbreitet.
„Mutmasslich rechtswidrige Inhalte“ müssen begrifflich und rechtlich legale Inhalte sein. Etwas anderes ist logisch unmöglich.
Es ist nicht plausibel anzunehmen, dass dem SRF und dem Bundesrat diese Tatsache nicht bewusst ist. Die Logik ist elementar.
Wer ein Gesetz formuliert oder öffentlich erklärt, weiss, dass mutmassliche Rechtswidrigkeit die tatsächliche Legalität voraussetzt.
Wenn diese Tatsache ab jetzt erläutert wird und dennoch unbeirrt vom SRF weiter behauptet wird, es gehe um „rechtswidrige Inhalte“, dann bleibt nur eine Schlussfolgerung.
Dass diese Darstellung beabsichtigt ist. Es handelt sich nicht um ein Missverständnis, sondern um bewusste Desinformation.
Die Zensur legaler Inhalte ist kein Fehler. Es ist der Sinn und Zweck des KomPG. Das ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar.
Was zensiert das linke SRF wohl?
Sehr geehrter Herr Sesman ich mG Ihre Techerchen, (Fremdwort für sfdrs… 😀) Sie finden wahrscheinlich jünger als ich 😉 bitte weiter so Hans Gerhard
CH-DDR 1.0 – so will es das CH Volk!
Andrea Seaman Super setzen sie sich dafür ein, bin ganz bei Ihnen.
Ein hoffentlich konstruktives Feedback:
Der Text ist zu lang und zu unklar.
Hat leichten Opfer Ansatz.
Lassen sie unbedingt den Hexenvergleich.
Kürzer, klarer, stärker, selbstbewusster.
Und was jetzt? Der Durchschnittsbürger der sie versteht und das alles auch nicht toll findet, was soll er tun?
Können sie konkret werden?
Machen wir von IP auf dem Paradeplatz ein Video mit Infos zum teilen, solang s noch nicht illegal ist?
Sammel wir Unterschriften?
Oder ist es schon Zeit den Koffer zu packen?
Das kommt davon, wenn man unter allen Umständen der „Sowjet-EU“ gefallen will.
Wann werden wir wohl in Europa Dissidenten haben, welche wegen Ihrer Meinung ins Exil müssen?
Mit freier Demokratie haben solche Gesetze nichts mehr zu tun.