Am 11. Januar erfahren Pierin Vincenz und Beat Stocker, ob sie auch in den Augen der Zürcher Oberrichter Kriminelle sind. Oder ob die erste Instanz sie zu Unrecht zu Gefängnis verurteilt hatte.
Schon vorher könnte der hier Schreibende als Bösewicht dastehen. Dann nämlich, wenn das Zürcher Bezirksgericht ihn verurteilt.
Er soll das Bankgeheimnis mutwillig verletzt haben, als er vor 10 Jahren mit einer Artikelserie die Machenschaften von Vincenz et al. ans Tageslicht gezerrt hatte.
Dafür soll der Journalist büssen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat am Montag Anklage gegen ihn erhoben.
Welche Strafe sie fordert, behält der zuständige Mann, die Nummer 2 der Ermittlungsbehörde, vorerst für sich. Das will er erst im Gerichtssaal offenlegen.
Die Anklage ist kurz und stützt sich auf ein einziges Dokument, ein sogenanntes „Compliance Memorandum“ der Julius Bär.
Es trage den Titel „Zusammenfassung: B.S. in Verbindung mit P.V.“ und gelte als „1. Memorandum“. P.V. meint Pierin Vincenz, B.S. ist Beat Stocker.
Letzterer hatte sein Geld bei der Zürcher Privatbank und wickelte heikle Deals für sich und Vincenz über die dortigen Konten ab. Mit diesen wurden beide reich.
Die Private Equity-Investments ohne Offenlegung gegenüber den Arbeitgebern Raiffeisen und Viseca-Aduno führten ab 2017 zu Finma-Enforcements und 2018 zu Untersuchungshaft.
Es gilt Unschuldsvermutung.
Das „1. Memorandum“ stamme vom 4. März 2016, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
Ihm folgte ein „von der Struktur her leicht angepasstes Compliance-Memorandum vom 8. April 2016 in Deutsch mit dem Titel ‚Management Summary – Memo B.S. in Verbindung mit P.V.‘“.
Der Journalist habe am Tag davor, dem 7. April, sowie in weiteren Artikeln bis Anfang November vor 10 Jahren auf Basis dieser Memos Bankgeheimnis-geschützte Informationen „offenbart“.
Damit habe er bewusst das Gesetz verletzt. Seit Mitte 2015 machen sich auch „Dritte“ wegen Bankgeheimnis-Verrats strafbar.
Wenn sie nämlich wissentlich solche Geheimnisse weitergeben. Das habe der Inside Paradeplatz-Herausgeber getan.
Das Memo vom 4. März 2016 liegt der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Bank Bär, die wie Beat Stocker als Privatklägerschaft auftritt, gab dieses nie heraus.
Die Ermittler besitzen lediglich das zweite Memo vom 8. April, das ihnen Stocker überreicht hatte. Stocker hatte mit vielen Einsprachen gegen Einstellungen die jetzt erfolgte Anklage erzwungen.
Der IP-Journalist habe die „von einem unbekannten Mitarbeiter der Bank Julius Bär & Co AG … oder allenfalls durch eine weitere Person“ offenbarten Informationen publik gemacht.
Das erste Memo, das weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte haben, ist somit das Corpus Delicti.
Ein Phantom-Dokument, aufgrund dessen der Richter entscheidet, ob der Journalist das Richtige oder das Falsche gemacht hat.



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Ohne IP hätte Vincenz weiter geschäftet.
Danke für deine Arbeit Lukas.
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Danke auch Herr Hässig.
Positiv daran: so bleiben diese 3 Herren weiterhin im Gespräch.
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Man soll die Arbeit von Lukas auch mit Spenden unterstützen. Ich bin da schon jahrelang dabei!
Also, auf geht’s!
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Das waren noch harmlose Zeiten! Heute werden auf IP härtere Dinge wie z.B. die Kaffee- und Gipfeliqualität und der Frauenanteil in Kneipen diskutiert und Beni Frenkel rundet eine Kaffee von horrenden 6.50 auf 7 Franken auf (weil der Beizer die das Beni’sche Wohlbefinden trübenden Touris nicht im Griff hatte).
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Was fallt der au ih, Lukas?! D’Wahrheit isch es Guät, wo nur dä Riiche und Starche zuestaht. Isch de Banks-äh-Staatsahwalt… egal will nöd no ähnlichi Schriibe becho wiä de Lukas. Adieu
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No Risk no fun lieber LH, da waren Sie noch ein seriöser Journalist. 2026 produziert IP täglich viel Abgase
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Auf Netflix sind bei der Pierin Vincenz Serie die ganzen ersten 3 Folgen von 10 Folgen nur IP gewitmet.
Das ist ein Ritterschlag.
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Diese Staatsanwaltschaft hat nichts Gescheiteres zu tun.
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Unsinn. Sie musste anklagen, weil BS sie dazu zwang (StA wollte einstellen). Bitte den Artikel lesen.
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Wahrscheinlich Mid-Life Crisis und Potenz Probleme vermischt mit den Wechseljahren……Eine teuflische Paarung!
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Eigentlich hätte sie genügend zu tun, wird aber bürokratisch beschäftigt.
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Grandioses timing. Fast 10 Jahre später. Für die einen winkt Verjährung. Für den anderen geht’s nochmal richtig los. Der Gesetzgeber will es genau so. Kein Whistleblower Schutz. Journalisten können ebenso belangt werden. Bankgeheimnisses über alles.
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Ja wer das Säuhäfelitum, die DNA der Schweiz beschmutzt ist der eigentliche Verbrecher in diesem Land, Medien die 4 Gewalt, Verfassungsrechte, schöne Gutenachtgeschichten die man den Lemmingen erzählt die glauben die Schweiz sei der Saubermann
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@Kosovo
Es liegt auch in einer anerzogenen Bravheit, in der früh erlernten Gewohnheit, Autoritäten nicht infrage zu stellen, Regeln zu befolgen und das vermeintlich Bewährte nicht anzutasten. Sobald es unangenehm wird, zieht man sich in die eigene Schutzposition zurück, macht sich klein, vermeidet Konflikte und hofft, dass die Gefahr vorübergeht. Man schützt das vertraute Selbstbild, anstatt sich mit unbequemen Tatsachen auseinanderzusetzen. Man schaut lieber weg, als das eigene Weltbild zu erschüttern. Die Schweiz – eine leere Hülse hinter einer makellosen Fassade..
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Da haben wir ja in Zürich Verhältnisse, wie wir sie bald in Berlin sehen werden!
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Immer wieder erstaunlich, über welche hellseherischen Fähigkeiten Rechtspopulisten verfügen.
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Damals hatte JB im Compliance noch Mitarbeiter, die den Kopf zum Denken einsetzten. Heute geht es halt um Macht und ums Überleben.
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Im WTP ist es noch krasser.
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Genau, damals hatte JB noch kompetente Compliance-Mitarbeiter. Die wurden alle via sauteuren Sozialplan entsorgt. Dann wurden irgendwelche Berater eingestellt, die keine Ahnung haben und im Home Office nur Folien pinseln. Kommt sicher gut.
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Im Fall des Staatsanwaltes Vollenweider im Fall von Nancy Faeser hat die RR Jacqueline Fehr vor dem Kantonsrat ausgesagt, dass in den letzten 10 Jahren noch nie ein Ermittler wegen Unfähigkeit entlassen werden musste. Und hier .
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Jacqueline Fehr die Kindergärtnerin und Primarlehrerin!- Vielleicht mal über unser Miliz-System nachdenken.
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Compiance Memorandum der Bank Bär. Vor 10 Jahren wusste Bär doch gar nicht, was Compliance bedeutet.
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Naja, ein Insider sind Sie wahrlich nicht. Die Legal & Compliance Abteilung gibt es seit Jahrzehnten. Und hat sich immer wieder eingeschaltet. Manchmal mit mehr, des Öfteren mit weniger gesundem Menschenverstand und Fachwissen. Ob Geschäfte getätigt wurden oder nicht, entschied je nach Kunde, Höhe der Transaktion etc. gemäss Geschäftsreglement die Geschäftsleitung und/oder der VR (abschliessend)….
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Man sollte nicht von sich auf andere schliessen.
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Und den Rickenbacher aus Schwyz/Brunnen nicht vergessen, der Benko bis zu einer Milliarde in den Hintern geschoben hat!
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BS steht für mich eher für Bullshit
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Man sollte mal diesen Staatsanwalt überprüfen. Ich meine, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben ist klar, aber zumindest wurde es noch kaschiert. Die Staatsanwaltschaft macht die Augen zu bei Angelegenheiten, bei denen man glaubt, das kann nicht sein, aber okay, anderseits gehen sie dann anderen Sachen dafür nach, wo man denkt, was soll das. Wem dient eigentlich die Staatsanwaltschaft? Dem System und der Bevölkerung???? Oder Deep State?
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Schwurbler?
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Staatsanwältchen auch Dinge gehört, die ihm ganz sicher nicht genehm wären, kämen sie an die Oeffentlichkeit!
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also, wenn es nach den staatsanwälten geht, dann verjähren die meisten straftaten, so langsam arbeiten die.
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Die Staatsanwaltschaft soll sich um das USZ kümmern wo es massenhaft Tote gegeben hat statt um solchen Pipifax.
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Dieter, absolut! Aber die Staatsanwaltschaft geht nicht gegen Unrecht vor sondern diktiert von den Verursachern gegen die, die das Unrecht aufdecken. Das UniSpitalund die Profiteure werden auf allen Ebenen geschützt. Da sind mir offizielle Bananenrepubliken lieber, das ist „ehrlicher“ als der verheuchelte Scheiss. Es geht ja weiter mit direkter Demokratie, auch wenn das Volk für etwas stimmt, heisst es nicht das es umgesetzt wird, aber das Volk hat ein besseres Gefühl. Und hauptsächlich man schützt Profiteure und schadet denen, die etwas zu verlieren haben
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Die sind halt abgereist.
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Hält sich diese auch auf den Malediven auf?
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Gauner werden geschützt. Die welche Untaten aufdecken bestraft. Das System will den mutigen Aufdecker kalt stellen, als Abschreckung für Andere, die auch so viel Courage haben. Es war immer so und wird sich nicht ändern. Mit Geld kauft man das System.
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Auf gut deutsch nennt man das Korruption
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Die Staatsanwaltschaft einmal mehr peinlich. Dabei müsste sie sich bei Hässig bedanken für die geleistete Vorarbeit. Passt aber in den politischen Rahmen, die freie Presse muss gezügelt werden!
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Wenn sich die Sache wirklich so zugetragen hat, wie vom Staatsanwalt behauptet, lässt sich ein Knastaufenthalt wohl kaum vermeiden.
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Wenn ein Gericht eine solche Anklage zulässt, ist das eine Bankrotterklärung unseres Justizsystems. Gehört die Schweiz jetzt auch zu den Ländern, wo man sich mit Geld das passende Urteil kaufen kann?
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und wie heisst das bei den Bâren auf Deutsch? Legal & Compliance kann’s ja wohl nicht gelesen sein
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Bei unserer Raiffeisenbank wurden die Namen der Delegierten nicht publiziert mit Berufung auf das Bankgeheimnis.
Absurd.
Andere Gesetzesartikel gelten auch noch, auch wenn Banker bis heute meinen, das Bankgeheimnis sei das höchste und Wichtigste – zB weil andere dann ihre Rechte nicht wahrnehmen koennen und Unrecht verborgen bleibt.
Es ist die Aufgabe von Journalisten (Demokratie, Rechtsstaat) die Mächtigen im Auge zu behalten.
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Staatsanwalt wurde von BS gezwungen, die Anklage zu erheben. Reine Pflichtübung. BS sollte sich besser auf seine Verteidigung konzentrieren. Prognose: Freispruch LH. Allenfalls muss LH ein paar Fränkli Gerichtskosten tragen, aber auch dafür wenig Chancen.
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„Je nachdem, ob du mächtig oder elend bist,
werden die Gerichtsurteile dich weiß oder schwarz erscheinen lassen.“ (Jean de La Fontaine)
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Jetzt schreit die halbe Schweiz jeweils etwas von Kuscheljustiz und wenn sie dann auch den kleinsten Mist verfolgt, soll dann wieder alles anders sein? Langsam sollte man sich entscheiden. Entweder ist es jetzt Kuscheljustiz oder sie gehen allem und jedem nach und bestrafen falls schuldig auch richtig hart. Kommt mir manchmal vor, wie eine woke Frau, welche für sich nur die Rosinen raus pickt.
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Der gesamte Vincenz-Fall ist wirtschaftlich gesehen ein Witz: Wenn man die Schadenssumme sehr optimistisch ansetzt, kommt man auf 50 Millionen. Ohne die Artikelserie auf IP hätte es niemand bemerkt, weil es effektiv kein Schaden war. Niemand verlor seine Stelle und niemand verlor Anleihengelder. Es wurde aber eine riesige Anklage gemacht und Leute in Untersuchungshaft gesteckt.
Ganz anders der CS-Fall: Hier beträgt der Schaden bei gleichem Ansatz über 100 Milliarden. Zehntausende verloren ihre Stelle und Milliarden an Anleihengelder gingen verloren. Angeklagt wurde niemand.
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@Beat: „Wirtschaftlich“ ist nun eben keine Perspektive im Strafrecht. Sonst würden Sie auch nicht bestraft, wenn Sie mit 130 kmh/h durch ein Wohngebiet rasen und niemanden verletzen oder falsch parkieren.
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Lieber Lukas Hässig, man kann Ihnen nicht genug danken dass Sie diesen beispiellosen Fall aufgedeckt und ins Rollen gebracht haben!
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Zum Nachdenken für die Sünnelis, gemäss KI: „Rechtsparteien und bürgerliche Politiker in der Schweiz treiben Bestrebungen voran, den journalistischen Quellenschutz zu lockern. Konkret stimmte der Ständerat im September 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von 34 zu 10 Stimmen für eine Motion seiner Rechtskommission (RK-S), die eine Aufweichung des Quellenschutzes fordert.“
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ist doch sympathisch: Sprachkenntnisse ’schweizerdeutsch’…🤭
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Dieser Rechtsstaat hat abgewirtschaftet. So was von.
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Dieses Treiben hat Lukas Hässig nicht verdient. Wir wünschen gutes Gelingen.
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Was ist denn aus den Fällen geworden, als unzufriedene Bänker, CDs mit deutschen Kontoinhabern an den deutschen Fiskus verkauft haben? Damit hatte Steinbrücks „Finanzkavallerie“ seinen Bürgern die Steuern abgenötigt und für den Fall des Bankgeheimnisses gesorgt. Sind die verurteilt worden oder war die Staatsanwaltschaft damals „nicht zuständig“?
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In dubio pro reo. Punkt aus, Amen.
Kein Beweis, keine Anklage.
Indizien? Wo? Nirgends.
Ausserdem: das Interesse der Öffentlichkeit und die Pressefreiheit sollten bei einer Güterabwägung viel mehr Gewicht haben, als eine beweislose Anklage, basierend auf Phantomdokumente.
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Die Anklage existiert, ob man das wahrhaben will oder nicht. Aufgabe des Gerichts ist, die Zweifel (dubio) auszuräumen.
Crowdfunding einrichten! Gegen diese staatliche Willkür sollten wir alle zusammenhalten. Ich spende.
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Zu Viele die nicht sehen – oder sehen wollen – was der von Dauerpropaganda ins Hirn gebrannte „Staat“ ist, von Anfang an war und immer sein wird.
Die Ent-Täuschung für Viele wohl einfach zu bitter, darum glaubt man lieber weiterhin ans schöne Märchen.
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„…Er soll das Bankgeheimnis mutwillig verletzt haben, als er vor 10 Jahren mit einer Artikelserie die Machenschaften von Vincenz et al. ans Tageslicht gezerrt hatte…“
Kann das Bankgeheimnis nicht nur durch einen Bank-Angestellten verletzt werden.?
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Nein.
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Google KI meint: „Schweizer Bankengesetzes (BankG)… Die Zeitung darf die Dokumente meistens dann veröffentlichen, wenn ein überragendes öffentliches Interesse vorliegt (z. B. Aufdeckung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Korruption). Liegt kein solches Interesse vor und handelt es sich rein um private Daten, kann die Bank die Veröffentlichung per einstweiliger Verfügung stoppen…“
Der Staatsanwalt scheint nicht zu glauben, dass die Veröffentlichung notwendig war, weil „ein überragendes öffentlichtes Ineresse vorliegt.
Gunther Kropp, Basel
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Ha, das ist ja ein lustiger „Staats“-Anwalt… Tststs….
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@Benny Fuchs, Fraud-Experte a. D
Google KI meint: „Wenn es Probleme gibt, erst einmal Witze zu machen, ist ein psychologischer Schutzmechanismus. Man nennt das auch Galgenhumor, Deflektieren oder Coping-Mechanismus..“
Sie meinen, das könnte der Grund sein, warum die Staatsanwaltschaft nun lustig sein könnte.
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Die „Kleinen“ hängt man, sorry Lukas, – die „Grossen“ lässt man laufen. 🥊
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In Pöschwies sollen die Scampi ausgezeichnet sein (sie werden dort jedoch durch etwas veganere Rüebli ersetzt). An der Wand der Kantine (sie vereinigt die Brasserie, den Chagall-Saal und die Schweizer Galerie) hatte es übrigens mal ein berühmtes Gemälde von Harald Nägeli (inzwischen ersetzt durch den Salat-Saucen-Ausschütter von Häftling No. 81’927).
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Schweizer Paragrafen-Gag!
Da hat die Legislative echt Glanzarbeit geleistet: Ein Bankengesetz basteln, das frontal mit der Pressefreiheit kollidiert. Aber Hauptsache, der Staatsanwalt muss nicht selber nachdenken, sondern kann stur dem bequemeren Paragrafen folgen.
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Compliance der JB. Ich lache mich tot. Wer dort ein Compliance issue hatte, die Boris aug dem Handy an… erledigt.
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Das Buch „Der Bär und Das Schweigen“ zeigt wie die Zürcher Justiz am Beispiel der Bank Bär arbeitet. Klar ist, dass es zu einer Verurteilung kommen muss, denn das Schweizer Bankgeheimnis muss eine Wiedergeburt juristisch erleben.
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Wenn es zu einer Haftstrafe des Schreibenden kommt, werde ich ihn solidarisch im Gefängnis besuchen.
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Dieses Staatsanwältchen macht sich nur lächerlich.
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Der Staatsanwalt braucht eben Arbeit.
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Das Gesetz von Mitte 2015 soll meiner Meinung nach Journalisten, die strafbare Geschäfte von Kunden über willfährige Schweizer Banken aufdecken wollen, einen Maulkorb verpassen. Es ist zum Heulen!
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Zürich will der Bank zeigen dass sie Willkommen sind in Zürich. Zürich muss schauen dass einige Banken den Sitz nach SH verldgen.
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Meine nach ZH und nicht SH
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Da weiss wenigstens die Staatsanwaltschaft wen sie anklagen können, bei den Chaoten ist das nicht möglich da unbekannt.
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Skandalös, wie sich die Staatsanwaltschaft da einspannen lässt. Bürgerfeindliche Staatsorgane.
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Es ist immer etwas komplizierter als es scheint.
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Manchmal ist es doch gut zu wissen, dass es den EGMR gibt. Spätestens da wird diese eklatante Verletzung der Pressefreiheit für rechtswidrig erklärt werden.
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So so, man verurteilt betreffend einem Dok welches man gar nicht zu Gesicht bekommen hat. Interessant. Stocker scheint so rasend wütend gegen LH zu sein…Dieser soll mit geradem Rücken auftreten. Er steht für viele Bürger vor Gericht welche weder das Geld noch den Mut aufbringen sich zu verteidigen. Stocker ist schwer krank, LH zum Glück in der Blüte seines Lebens. Meine Unterstützung hat LH auf jeden Fall. Dank solchen Journalisten bekommen wir eine Einsicht wie die so genannten intelligenten und arbeitsamen Leute zu Geld und Macht kommen. In Wirklichkeit oft nur durch Betrug und Lügen!
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…an Jus Prüfungen sind im allgemeinen die zukünfigten Staats-Anwälte & Richter jene mit den schlechtesten Noten – im Gegensatz zu den zukünfigen Verteidigern, die ihr Geld durch Kompetenz verdienen müssen …
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Die Unschuld findet nicht so viele Beschützer wie das Verbrechen.
François de La Rochefoucauld
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Die Unschuld findet nicht so viele Unterstützer wie das Verbrechen.
François de La Rochefoucauld
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ich gehe davon aus, dass der Staatsanwalt sich nicht vorwerfen lassen will, nicht korrekt ermittelt zu haben. Die Anklage sollte anschliessend abgewiesen werden. Die Arbeit von IP war hervorragend. Die Herren Stocker und Vincenz sind eine Beleidigung für die Schweiz.
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Jetzt berichtet auch SRF News online über die Causa. Was für eine Werbung für IP! Mehr Klicks, mehr Reichweite und am Ende hoffentlich auch mehr Bazeli für Luki!
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Für den ehrenwerten Herrn Luki, wenn ich bitten darf 🙂
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Wäre es nicht umgekehrt die Arbeit des Staatsanwaltes, dass die Beschuldigten, nicht illegal geschäften?
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Merke: Die Pressefreiheit ist in unserem Land nur so lange gewährleistet, als sie nicht der Gewerbefreiheit von P.V. und B.S. in die Quere kommt.
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Dieses „Bankgeheimis“-Getue ist ja sowas von lächerlich! Heute mit HomeOffice kann ja jeder Junkie beliebigen Zugriff auf die Daten haben. Und ausländische Steuerämter (und vermutlich auch andere Ämter) ebenfalls. Ach komm, hört doch auf mit diesem Blödsinn.
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Verkehrte Welt bei der Justiz: Opfer- und Täter-Rolle werden beliebig zugeteilt. Wie soll der Bürger noch Respekt haben vor einer Justiz, die weltfremde Urteile fällt?
Wie wird das noch enden?
Hätte LH den Fall nicht publik gemacht, wären BS und PV wohl noch heute am Wursteln und hätten die ganze Bank gefährdet.
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Da gehören noch ganz andere auf die Anklagebank. Zum Beispiel Vincenz‘-Mentor und Förderer, der „Heilige Frnz von Goldau“, alt Regierungsrat und Ex-Präsident von Raiffeisen, Franz Marty.
Dieses Haus unterstützt Lukas Hässig moralisch, in jeder Form, soweit wir können. Was hier passiert, ist ungerecht.
Angeklagt wird ein Journalist auf Basis eines Phantoms. Das «1. Memorandum» vom 4. März 2016 liegt weder der Staatsanwaltschaft noch dem Beschuldigten vor. Ein Corpus Delicti, das niemand gesehen hat. In dubio pro reo.
Und die Uhr? Art. 47 BankG droht bis zu drei Jahre an, die Verfolgung verjährt nach Art. 97 StGB in zehn Jahren. Die Artikel erschienen von April bis November 2016. Rechnen Sie nach.
Schon 2022 rügte die UNO-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit genau diesen Artikel. Bern wies die Kritik zurück. Heute sieht man, warum sie recht hatte.
In Washington wäre ein solches Verfahren undenkbar. Der First Amendment schützt die Veröffentlichung wahrer Informationen, auch wenn die Quelle das Gesetz brach: Pentagon Papers 1971, Bartnicki v. Vopper 2001. So etwas kennt man dort vom Obama-Justizministerium, das die Telefondaten von AP-Reportern beschlagnahmte.
Wer Missstände ans Licht bringt, gehört nicht vor den Richter. Stay strong, Herr Hässig.
Jemima Adler
Washington, DC
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Die Vereinigten Staaten wollen uns eine Lektion über Rechte erteilen und sich als Muster an Tugendhaftigkeit präsentieren? Das ist ja wohl völlig absurd! Julian Assange, Chelsea Manning, Edward Snowden (…) – was ist mit ihnen? Vielleicht sollten wir uns auch an den Fall von Mohamedou Ould Slahi erinnern; sowohl sein Buch als auch dessen Verfilmung veranschaulichen auf treffende Weise die staatliche Zensur im Zusammenhang mit Guantánamo sowie die Mängel des amerikanischen Justizsystems.
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@ JacksoneHole
Einwand und Verweise absolut gerechtfertigt. Weil die USA schon ein angeschlagen desolates Rechtssystem haben, brauchen wir denen keinesfalls nachzueifern.
Auch die Schweiz ist bei Behandlung von Whistleblowern leider absolut kein Vorzeigeland.
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Staatsanwaltschaft ist offenbar zu Ermittlungen gezwungen worden!
Abwarten, ob Einflussnahme und Zwang dann auch bei den Richtern gelten werden!
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Warum ist das keine TOP STORY?!
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An Peinlichkeit nicht zu überbieten.
Es wird derjenige angeklagt der den Sumpf benennt.
Bananarepublik pur.
Was für eine Schande für die offizielle Schweiz!
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Es ist in der ScheiZZ üblich, dass Täter und Filz geschützt werden und dass die, die die Wahrheit ans Licht bringen, erbarmungslos durch inkompetente, linke Söldner-Staatser verfolgt werden. Whistleblower werden in der Schweiz standrechtlich ruiniert, auf Lebzeiten.