Die Frau wohnt im Zürcher Kreis 3. Wiedikon, the Place to Be.
Dort hat sie im Februar ihr Velo am „städtischen Fahrradständer“ abgestellt. Das Entsorgungs-Amt der Stadt markierte das Fahrrad; es würde bei Nichtgebrauch entsorgt.
Bis am 27. März – es war Winter – blieb es unbenutzt. Da schritten die Abfuhr-Leute zur Tat. Velo weg.
Die Besitzerin machte sich auf die Suche. Vermisstmeldung. Sie kriegte Bescheid von der Stadt: Wir haben Ihr Zweirad, Sie können es abholen.
Das liess sich die Betroffene nicht bieten. Sie pochte auf eine anfechtbare Verfügung. Das wollten ihr die Rechtsleute von der Polizei unbedingt ausreden.
Bringe nichts, koste nur, verzichten Sie. Schwamm drüber.
Nicht mit mir. Also schickte die Polizei den Beleg. Das wurde teuer. 200 Franken „Verfügung“, 120 Franken „Schreibgebühren“.
Total 320 Franken – We Warned You.
Der Velo-Frau wars recht. Jetzt konnte sie erst richtig loslegen. Sie verlange eine Überprüfung des Vorfalls.
Das konnte sie, weil sie eine schriftliche Verfügung in der Hand hatte. Erst dagegen liess sich Einsprache erheben.
Die städtischen Polizei-Juristen wollten zuerst nicht von Fehler wissen. Wir warnten, wir warteten, dann schlugen wir zu.
So soll es sein. Das Entsorgungsamt (ERZ) habe alles richtig gemacht.
Doch dann die Wende. Als die Velo-Frau noch immer nicht locker liess, mussten die Juristen sich nochmals über den Fall beugen.
Der kostete inzwischen ein kleines Vermögen an Zeit und Geld. Schliesslich kams am 21. September zur 180-Grad-Wende.
„(Wiedererwägungs-)Verfügung der Stadtpolizei Zürich war der Entscheid überschrieben, in dem es um den „Einzug des Fahrrads“ der Klägerin ging.
Man habe deren „Begehren um Neubeurteilung“ geprüft und sehe die Sache jetzt anders.
Der „Nachweis der Androhung“ zum Abschleppen des Velos lasse sich „nicht hinreichend feststellen“.
Somit sei die „Wegschaffung und Unterbringung des Fahrrads der Gesuchstellerin durch ERZ widerrechtlich“ erfolgt sei. Seldwyla in Reinform.
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Der Fall passt perfekt ins rot-grüne Zürich. Probleme machen, wo
keine sind….
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Nicht entsorgen! Nach Afrika spenden. Gutmenschenmässig.
Ich gehe davon aus, dass in Zürich Beamte welche ein Velo entsorgen, fristlos entlassen oder zumindest aus der Genossenschaftswohnung weggewiesen werden. Auch der priviligierte Stellplatz für das Dienstlastenfahrrad wird entzogen.
Zukünftig müssen diese dann mit einem Diesel aus der Agglomeration zu ihrem Arbeitsplatz in Züri-City anreisen.
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Die Behörden-Schlamperei, Gleichgültigkeit und Unfähigkeit in kleinen Dingen, wiederspiegelt sich leider auch in grossen Fällen.
Die Stadt Stadt Zürich ist bekannt dafür.
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Immer cool, wenn eine „Einzelmaske“ den Schnuuf und die Geduld / Zeit hat, den städtischen Sesselfurzern an den Kaare zu fahren und am Schluss gewinnt. Bravo !
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Zum Glück gibt es noch Leute, welche sich gegen den „Rechts-Staat“ wehren.
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Die Dame ist meine Heldin!
Ich hätte genauso gehandelt. Für amtlichen Diebstahl (kombiniert mit amtlicher Borniertheit) gehe ich bis nach Strassburg wenn es sein muss.
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Diese Person hat aus Langeweile und Rechthaberei die Behörden beschäftigt. Asozial nenne ich das.
Wahrscheinlich verbrachte sie die Wintermonate am Ballermann auf Mallorca.
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Zürich wird ein zweites Frankreich, warten wir ab bis die Jusos aufmarschieren und plündern….