Die Justiz soll klären, ob der Ex-Raiffeisen-Chef korrekt geschäftet habe oder nicht, fordert Hans Geiger. Sonst verliere das Volk das Vertrauen.
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Die Justiz ist nicht dazu da, zu klären, ob sich jemand korrekt verhalten hat, sondern dazu, Personen, die Straftatbestände erfüllt haben, ihrer Strafe zuzuführen. Die Straftat wird nur dann gerichtlich beurteilt, wenn die Staatsanwaltschaft entsprechende Anklage erhoben hat. Dies vorbehältlich von Übertretungstatbeständen und Strafbefehlen. Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, richtet sich das Recht zum Antrag nach dem Strafgesetzbuch (Art. 30 in erster Linie). Die Strafprozessordnung (Art.309) regelt die Eröffnung einer Untersuchung.
Dieses rechtsstaatliche Verfahren hat sich in den Jahren, in welchen es in Kraft ist, von Ausnahmen abgesehen, gut bewährt.-
Dazu vielleicht erwähnenswert, dass das FINMA-Gesetz in Artikel 50 eine besondere Zuständigkeitsordnung vorsieht.
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Wenn schon müsste die FINMA die meisten Privatbanken-Börsenhändler und Portfoliomanager wegen front running und parallel running dem Staatsanwalt zuführen. Und all jene „Berater“, die sich privat davon auch noch eine Scheibe abschneiden. Auf Andere zu zeigen und damit von den eigenen Reihen ablenken ist nicht zielführend, Herr Geiger.
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Auf der Website der Raiffeisenbank steht folgendes: „Die 255 rechtlich autonomen und genossenschaftlich organisierten Raiffeisenbanken sind in der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft zusammengeschlossen. Diese ist für die strategische Führung der gesamten Raiffeisen Gruppe zuständig.“
Frage: Inwiefern spielt die Basis einer Genossenschaft für den Handlungsspielraum der Leitung eine Rolle? Wie groß könnte der Einfluss der 255 Genossenschaften bei den Strategie-Entscheidungen der Konzernleitung sein? Welche Vorteile hat die drittgrößte Schweizer Bank, wenn sie auf Genossenschaften gestützt ist im Vergleich zu anderen Banken als Aktiengesellschaften? Oder hat es für den operativen Teil des Unternehmens keine Relevanz, ob es eine Genossenschaft oder eine AG ist? -
Müsste da die FINMA nicht alle grossen Banken und Versicherungen dem Staatsanwalt zuführen? Was ich so bei der Allianz erlebt habe, meiner Meinung nach an reiner Willkür, unseriös Geschäften und Mont Pelerin Netzwerken … Die Netzwerke sind ganz in der Tradition der Mont Pelerin Society weltumspannend und wenig demokratisch oder menschenfreundlich. Ist die FINMA nicht auch ein kleines Mosaik dieses Netzwerkes?
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Private (auch Gesellschaften) dürfen willkürlich sein, soweit das Gesetz in besonderen Fällen nichts anderes vorschreibt. Ich darf ein Geschäft ohne Gründe nicht abschliessen. Dabei kann ich denken, dass mir die Augenfarbe des Kontrahenten nicht passt oder irgend sonst etwas. Unseriös darf man sein, und Netzwerke zu bilden ist jedermann im Rahmen der Rechtsordnung erlaubt. Demokratie und Menschenfreundlichkeit sind für Netzwerke rechtlich nicht gefordert. Das eine vielleicht an gewissen Stellen der Politik, oder auch im Recht.
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Danke Charles für Ihre Weisheiten. Nun weiss ich, wieso in der Schweiz nie jemand dem Staatsanwalt zugeführt wird. Ich würde meinen, Vincent hat Glück das wir nicht in der EU sind, geschweige denn das er niemals mit den USA Geschäftete. Denn wenn sich die USA eingeschaltet, geht immer was. Der damalige CS CEO hat sich in den USA im Namen der CS für schuldig befunden, US Penaltys in schwindelerregender Höhe werden sofort gezahlt (um ja keinen Prozess zu riskieren – Stichwort Präzedenzfall schaffen) VW bekennt sich auf ganzer Linie schuldig, der Sepp wäre ohne die USA auch noch FIFA Chef. Aber in der Schweiz sind die alle unschuldig. Untersuchungen ohne die USA ans Anschieber gibt es nie. Wieso bekennen die sich alle in den USA für schuldig und bezahlen eifrig jeden schwindelerregenden Penalty der da auf sie zukommt, wenn sie doch unschuldig sind?
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Müsste da die FINMA nicht alle grossen Banken und Versicherungen dem Staatsanwalt zuführen? Was ich so bei der Allianz erlebt…
Danke Charles für Ihre Weisheiten. Nun weiss ich, wieso in der Schweiz nie jemand dem Staatsanwalt zugeführt wird. Ich würde…
Wenn schon müsste die FINMA die meisten Privatbanken-Börsenhändler und Portfoliomanager wegen front running und parallel running dem Staatsanwalt zuführen. Und…