Das ZKB-Duo Martin Scholl und Christoph Weber schickte vor 2 Jahren alle von den USA geforderten Namen ihrer Mitarbeiter nach Übersee.
Der totale Kniefall der grössten Staatsbank des Landes – um sich selbst in Sicherheit zu bringen.
Ein paar Banker liessen das nicht mit sich geschehen. Sie gingen gerichtlich gegen ihre (Ex-)Arbeitgeberin vor.
Mit superprovisorischen Verboten – das sind teure Express-Verfahren – und danach im sogenannt ordentlichen Recht.
Nun hat das Arbeitsgericht Zürich einen wegweisenden Entscheid gefällt. Für die ZKB fällt das Verdikt verheerend aus: Die grösste Kantonalbank des Landes verliert auf ganzer Linie.
Die Richter geben dem klagenden Banker gegen seine frühere Arbeitgeberin, die ihn den Amerikanern verraten wollte, in sämtlichen Punkten Recht.
Die ZKB darf den Namen nicht offenlegen, sonst wird sie sich nach Schweizer Gesetz kriminell.
Damit erhält der ewige Steuerkrieg mit den Amerikanern einen neuen Aspekt.
Dieser heisst: Die Banken und ihre obersten Chefs können nicht einfach ihre Mitarbeiter den USA zum Frass vorwerfen.
Es brauche immer eine „Einzelfallprüfung“, urteilte das Zürcher Gericht vor 3 Monaten. Und im vorliegenden Fall sei kaum damit zu rechnen, dass die USA die ZKB nochmals hart anpacken würde.
Das war die Verteidigungslinie von Scholl, Weber und ihren Juristen. Die US-Häscher könnten „das Strafverfahren gegen (die ZKB) fortführen“, wenn die Bank nicht alle Mitarbeiter offenlegen würde.
Weil die ZKB im Notfall vom Steuerzahler gerettet werden müsste, bestehe an der Offenlegung der Mitarbeiter ein „überwiegendes öffentliches Interesse“.
So die Argumentationslinie der ZKB-Spitzenleute. Das Bundesgericht definierte im US-Steuerkrieg das Wort „unerlässlich“ schon früher.
Eine Offenlegung durch eine Bank sei dann zwingend, wenn davon auszugehen sei, „dass der Steuerstreit mit den USA erneut eskaliere und damit insgesamt der schweizerische Finanzplatz in Mitleidenschaft gezogen“ würde.
Hier liege kein solcher Fall vor, befand das Zürcher Arbeitsgericht. „Die strittige Datenherausgabe kann nicht als unerlässlich zur Vermeidung einer erneuten Eskalation (…)“ angesehen werden.
Daraus folgerte das Gericht: „Eine Übermittlung der persönlichen Daten des (Bankers) an die US-Behörden ist demzufolge als widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung zu qualifizieren.“
Es folgte das Verdikt: „Der (ZKB) ist eine Datenübermittlung zu verbieten.“
Die Bank wollte keine Stellung nehmen. Der Banker, der sein Ziel erreicht hat und sein Recht vor dem Gericht erstritten hat, sagte ebenfalls nichts zum Fall.
Er erhält von seiner Ex-Firma gut 1’000 Franken Kostenentschädigung für das superprovisorische Verfahren sowie 10’000 Franken für das Hauptverfahren.
Die Rekursfrist ist inzwischen abgelaufen, die ZKB hat ihre Schlappe akzeptiert.
Für das überwiegende Gros der betroffenen ZKB-Banker ändert das Urteil nichts. Ihre Namen sind längst in Übersee. Was sie dort erwartet, falls sie eine Einreise riskieren, ist unbekannt.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Sie alle können Einreisen.
Was soll diese Hysterie?
Seit Trump gibt es andere Prioritäten.
Und ob die Bewirtschaftung der diesbezüglichen Datenbank durch die US-Einreisebehörde noch auf dem aktuellen Stand ist, bzw. noch nachgeführt und aktiv ist, ist weiter fraglich.
Da bleiben nur noch die grossen Fische hängen!
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Es ist sehr selten, dass ein Schweizer Gericht – gegen US-Interessen entscheidet.
Auf Bundesebene wäre so etwas eher unwahrscheinlich.
Siehe z.B. den Fall Oskar Holenweger, der aufgrund von dubiosen Aktivitäten der Amerikaner, seine Bank verloren hat.
oder auch Ueli Maurer, der die Datenlieferung von Bankmitarbeitern an die USA genehmigt hat.
Es fällt auf der anderen Seite schwer, Banker zu verteidigen, welche ihren Kunden helfen, die Steuergesetze in deren Heimatländern zu umgehen.
Dies müsste man irgendwie unterscheiden.
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@ Klaus Marte
Richtig, die Aktivitäten von Holenweger waren gemäss Ihren Worten „dubios“.
Im übrigen wurde die Datenlieferung von Bankmitarbeitern an die USA durch das Parlament, mit den Stimmen der SVP, gebilligt.
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Endlich Gerechtigkeit! Gratulation für diesen Mitarbeiter, der dies durchgezogen hat! Da werden ihn viele „ZKB Kopfnicker“ die nichts unternommen haben beneiden!
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Ja wie ist es denn jetzt, kann man als ZKB’ler bedenkenlos in die USA einreisen oder doch nicht ?
Jetzt schon besten Dank für die klare korrekte Antwort. -
Silberschmidt war auch auf der Lohnliste ohne was zu leisten….
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Genau mehr liefern statt lafern.
Silberschmidt kann jedoch nur politisch lafern.
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Die Mitarbeiter können bedenkenlos in die USA einreisen. Es geschieht überhaupt nichts. Dieses Theater ist nichts als Schall und Rauch. Die Amis haben längst gelernt, dass das DOJ bei Prozessen gegen CH Banker vor Gericht verliert. Das hätte die CH Regierung wissen müssen. Der Kniefall vor der U.S. Justiz war völlig unnötig gewesen. Aber eben, es braucht in Bern Profis statt Amateure und Leute mit Zivilcourage, welche internationale Erfahrung haben.
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Das sehen die ehem. ZKB Mitarbeiter, die in den USA in U-Haft waren aber sicherlich ganz anders. Und doch, es gibt solche…
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Die Hand, die Dich füttert, beisst man nicht.
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ZKBler aufgepasst: Vergesst Reisen in die USA! Als Kompensation dürft Ihr gratis mit der Seilbahn über den Zürichsee (eventuell 2021, vielleicht auch später). Daheim ist es doch am Schönsten!
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ZKB-Apparatschiks Scholl und Weber : Für Geld und Ruhm verraten diese ihre früheren und gegenwärtigen MitarbeiterInnen. Eine Spezie wie sie noch kaum je bei einer (der) Staatsbank vorgekommen ist.
Solche Angsthasen ohne jegliches Rückgrat wünscht man sich eher ins Pfefferland als in die Top-Etage der 4.grössten Bank in der Schweiz.
„Denn sie wissen nicht was sie tun!“
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Dieses Verdikt ist schön und gut, dennoch haben all die anderen die A-Karte gezogen die bereits bei der IRS gemeldet wurden. Der einzige Grund warum ich die USA als Reisedestination meide. Schön wenn man andere Länder bereisen kann…
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Bravo, einmal jemand, der Rückgrat hat und zeigt. Leider gibt es im Bankenwesen zuviele Wirbellose.
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In den meisten Fällen passiert gar nichts. Die USA sind nicht an kleinen Fischen interessiert, die irgendwann mal ein US-Kunden betreut hat. Das wissen auch die RMs. Aber wenn man jahrelang ausländisches Recht wissentlich und absichtlich ignoriert hat, dann wird es eng.
Silberschmidt war auch auf der Lohnliste ohne was zu leisten....
ZKB-Apparatschiks Scholl und Weber : Für Geld und Ruhm verraten diese ihre früheren und gegenwärtigen MitarbeiterInnen. Eine Spezie wie sie…
Dieses Verdikt ist schön und gut, dennoch haben all die anderen die A-Karte gezogen die bereits bei der IRS gemeldet…