Beat Barthold war der Anwalt, der die grossen Geheimnisse von Pierin Vincenz und Beat Stocker kannte.
Barthold baute das Vehikel, über das der Ex-Raiffeisenboss und sein Kompagnon bei der Aduno sich vorab an Firmen beteiligten, welche dann bei ihren Auftraggebern landeten.
Nun hat sich Barthold schuldig bekannt. Das Dokument ist bei der Staatsanwaltschaft Zürich einsehbar, wie die Aargauer Zeitung letzten Freitag publik gemacht hat.
Die entscheidende Passage im 90seitigen Strafbefehl, wie ein solcher Deal mit den Anklägern heisst, findet sich ganz am Schluss.
„In erheblichem Masse ist es dem Beschuldigten strafmindernd zugute zu halten, dass er sich bereit erklärt hat, den Vorwurf durch Annahme eines Strafbefehls anzuerkennen“, steht da.
Mit anderen Worten: Barthold hat kooperiert. Er ist der Kronzeuge der Anklage im Fall Vincenz und Stocker.
Rechtlich gibt es diesen Status in der Schweiz nicht.
Doch faktisch hat die Staatsanwaltschaft mit Bartholds Geständnis einen Big Joker im Ärmel für den Prozess vom kommenden Jahr, der über Schuld oder Unschuld von Vinzenz, Stocker und fünf weiteren Angeklagten entscheidet.
Indem sich der Anwalt als reuig entpuppt, obwohl die einzugestehenden Taten laut Strafbefehl „nicht mehr leicht“ wiegen, ist klar, dass er die bei ihm sichergestellten Spuren – Emails, Protokolle, Verträge, Notizen – nicht bestritt, sondern im Gegenteil der Staatsanwaltschaft aushändigte und erläuterte.
Wie in einem grossen Hollywood-Krimi.
Als „Entgelt“ wurde Barthold zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, die sich auf 104’000 Franken beläuft – aber verfällt, wenn er in den nächsten zwei Jahren nichts mehr verbricht.
Hingegen kostet ihn das ganze Verfahren 60’000 Franken, hinzu kommt sein Strafverteidiger Christoph Hohler, der beim Swissair-Prozess Georges Schorderet, den CFO der gecrashten Airline-Gruppe, als Klienten hatte.
Hohler reagierte nicht auf eine Anfrage, auch Barthold liess eine Nachricht auf seiner Combox unbeantwortet. Ob Barthold weiter als Anwalt in Zürich tätig sein kann, ist nicht klar.
Laut des zuständigen Zürcher Anwaltsverbands kann dieser einen „Vereinsausschluss prüfen“ bei „Mitgliedern, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung strafrechtlich verurteilt worden“ seien.
Barthold hat sich schuldig bekannt in den Fällen Commtrain von 2005 bis 2007 und Eurokaution von 2014. Beide Male kaufte die Aduno Firmen, an denen Vincenz und Stocker privat und heimlich beteiligt waren.
Für 7 respektive 5,6 Millionen. Vor allem bei der Eurokaution, die mit Mietdepots reich werden wollte, war das Geld zum Fenster hinausgeschmissen.
Umgekehrt erzielten Vincenz und Stocker zusammen mit den beiden Deals über 3 Millionen Franken Gewinn, den sie sich aufteilen konnten. Die Staatsanwaltschaft klagt sie in diesen und drei weiteren Fällen an wegen gewerbsmässigen Betrugs und Veruntreuung.
Mitte 2005 hatte Barthold, der damals für die Zürcher Kanzlei Froriep tätig war, die Firma iFinance mit Sitz in Zug gegründet. Barthold war der Einzige, der im Handelsregister erschien.
Doch er war nur der Frontmann. Die iFinance gehörte je zur Hälfte Vincenz und Stocker. Über sie beteiligten sich die beiden an der Commtrain, eine Kästli-Anbieterin für cashfreies Zahlen.
Ein Jahr nach der versteckten Investition in die Commtrain wurde diese von Stocker und Vincenz der Aduno zum Kauf zugehalten, ohne dass der VR der Aduno die geheime Beteiligung ihrer zwei Ausgängeschilder – Vincenz als Präsident, Stocker als CEO -gekannt hatte.
Barthold war auf mehreren Seiten des Deals aktiv. Er hatte bei der Aduno ein Mandat, verfasste dort das Protokoll entscheidender Sitzungen rund um die geplante Akquisition.
Bei der Commtrain, die übernommen werden sollte, sass er im VR. Und bei Vincenz‘ und Stockers Geheimvehikel iFinance war er der einzige VR.
Als am 8. August 2006 die Verantwortlichen der Aduno, der Commtrain sowie deren Aktionäre inklusive der iFinance die Verkaufsverträge unterzeichneten, zeigte sich der Finanzchef der Aduno, Conrad Auerbach, überrascht davon, dass Barthold für die iFinance und die Commtrain unterschreiben würde, „da er Beat Barthold bislang nur als Beauftragten der Aduno wahrgenommen hatte“.
Dabei blieb es. Conrad Auerbach stellte keine weiteren Fragen, auch nicht die übrigen Verantwortlichen bei Käuferin Aduno.
Erst 10 Jahre später, als in diesem Medium Berichte über die geheimen Vorab-Investments von Vincenz und Stocker erschienen, geriet der VR der Aduno in Panik.
An einer VR-Sitzung im Herbst 2016 forderten die Mitglieder Präsident Vincenz auf, sich zu erklären. Der blieb cool. Es gebe drei Gutachten von 2009, welche die Rechtmässigkeit seines Handelns bestätigen würden.
Der Aduno-VR beschloss, dass Vize Pascal Niquille die Gutachten studieren würde. Diese hatte Vincenz sich von der Raiffeisen zahlen lassen, obwohl es im Fall Commtrain um eine Aduno-Transaktion gegangen war.
Niquille kehrte in den VR zurück und meldete: Alles in Ordnung. Vincenz konnte bleiben, die Verwaltungsräte von ZKB, Zuger KB, den Regional- und Sparbanken und der Migros Bank machten weiter, als ob nichts wäre.
Die Gutachten hatte Vincenz in Auftrag gegeben, weil schon 2009 ein anderer Journalist Fragen nach dem Commtrain-Deal gestellt hatte. Damals erschien keine Story, doch Vincenz und Stocker wurden vorsichtig.
Sie liessen ihren Vertrauensanwalt Barthold die iFinance umbenennen in ReImagine. Mit dieser planten sie ihren nächsten Coup, jenen mit der Eurokaution.
Der Plan war der gleiche wie bei der Commtrain. Vorab rein mit eigenem Ersparten, dann die Firma der Aduno für viel Geld zum Kauf anpreisen.
Diesmal lief es nicht rund. Die Eurokaution war schon vor dem Deal ein Kostengrab. Und ihr Hauptaktionär, Ferdinand Locher, verhielt sich unberechenbar.
Am Schluss gelang es Stocker und Vincenz zwar, die Aduno-Verwaltungsräte vom Kauf der Eurokaution für über 5 Millionen zu überzeugen.
Doch es gab erstmals Widerstand. Migros-Bank-Chef Harald Nedwed und Ewald Burgener von der Valiant, beide im VR der Aduno, waren gegen den Kauf.
Auch bei der Gewinnaufteilung lief es für Vincenz und Stocker nicht gut. Stocker, der die Verhandlungen führte, musste Locher wiederholt unter Druck setzen, damit dieser endlich die 500’000 Gewinn sowie ein offenes Darlehen überweisen würde.
Zusammen mit einer Kommission von 125’000 Franken, welche Stocker einforderte, summierte sich die Schuld Lochers auf 800’000 Franken.
Dafür machten die beiden ab, dass sie die Forderung als Darlehen darstellen würden.
Den entsprechenden Darlehensvertrag datierten sie mehr als ein Jahr zurück, auf den 30. Juli 2013, zeitlich weit weg vom Verkauf der Eurokaution an die Aduno im Herbst 2014.
Locher bezahlte weiterhin nicht – auch nicht, als Stocker dessen Schuld auf „eine Erfolgsprovision von CHF 500’000.00 für den erfolgreichen Verkauf der Eurokaution“ reduzierte.
Schliesslich drohte Stocker mit einem Anwalt. Als die Polizei am frühen Morgen des 27. Februar 2018 bei Stocker Sturm läutete, hatte dieser das Geld immer noch nicht auf seinem Konto.
Anwalt Barthold half mit, dass an der entscheidenden Sitzung des Aduno-VRs Vincenz und Stocker ihre private Beteiligung an der Eurokaution nicht offenlegten.
„Indem Beat Barthold der Aduno diese zentrale Information vorenthielt, unterstützte Beat Barthold die Verheimlichung der nicht gebührenden Vorteile durch Beat Stocker und Pierin Vincenz gegenüber Aduno und damit deren Schädigung, was Beat Barthold zumindest ernsthaft für möglich hielt und in Kauf nahm“, schreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte.
Damit habe sich Barthold der „mehrfachen Gehilfenschaft zu Betrug“ schuldig gemacht, „wofür er zu bestrafen sei“, halten die Zürcher Staatsanwälte im Strafbefehl fest.
Für die Ermittler waren die Taten des Anwalts kein Gentleman’s Delikt. „Das Verschulden des Beschuldigten Beat Barthold wiegt nicht mehr leicht, zumal er sich für seine Tatbeiträge zu für Wirtschaftsanwälten üblichen Ansätzen bezahlen liess.“
Und doch offerierten sie Barthold einen Deal ohne Gericht und mögliche harte Verurteilung – zu sehr kann sich das Geständnis des zentralen Wissensträgers im Fall Vincenz-Stocker als matchentscheidend erweisen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Herr Barthold könnte doch als wichtige reuige Person in Sachen Betrug, seine Fotografien versteigern damit Herr Vincenz aktuell noch etwas Geld bekommt! Gruusig wie sich Beat Stocker und Beat Barthold vor dem Prozess versuchen reinzuwaschen und die Unschuldslämmer spielen…
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Bananenrepublik Schweiz:
So faule Deals machen Schweizer Staatsanwälte mit einem Schwerverbrecher-Zürcher- Anwalt!Da fragt man sich – wer sind überhaupt die Gauner??
„Und doch offerierten Staatsanwaltschaft Barthold einen Deal ohne Gericht und mögliche harte Verurteilung – zu sehr kann sich das Geständnis des zentralen Wissensträgers im Fall Vincenz-Stocker als matchentscheidend erweisen“.
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„In erheblichem Masse ist es dem Beschuldigten strafmindernd zugute zu halten, dass er sich bereit erklärt hat, den Vorwurf durch Annahme eines Strafbefehls anzuerkennen“.
Ich frage mich: wo ist hierzu die Rechtsgrundlage? Warum sollte sich Reue, Einsicht oder ein Geständnis bei einem Strafbefehl positiver für den Beschuldigten auswirken, als bei einem Gerichtsurteil? Eines Gerichtes, das – hinzukommend – als einziges über Rechtfertigungen urteilen kann, und das detaillierter zur Schuldfrage und Person Stellung nimmt?
Man kann dazu etwas denken; und was, schreibt man ggf. besser nicht.
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Danke all den Kommentaren mit Ergänzungen.
Es fällt mir nicht leicht zu entscheiden, ob die Barthold Lösung optimal ist für den Prozess gegen Vincenz. Denn Barthold hat anscheinend nichts mehr zu befürchten und ist nicht nur Zeuge sondern auch Fachperson, kennt also die Konsequenzen von Aussagen genau.
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Tip fuer den Vincenz… einfach nicht die Seife aus der Hand gleiten lassen im Knast!!!
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In fast jedem Western bekämpfen sich die Ganoven früher oder später gegenseitig.
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Damit wird Vinzenz wohl ins Gefängnis wandern. Nach dem Aufstieg folgt der sehr, sehr tiefe Fall.
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Ja hoffentlich auch, sonst müsste ihn der Steuerzahler noch mit x-hunderttausenden U-Haftentschädigung befriedigen.
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Womit auch klar wird, dass Pierin eben ein Aussenseiter inden Machtstrukturen der CH-Finanzmafia geblieben ist. Einen echten Isider hätte man zum Chef von irgendwas gemacht, zB der Finma oder so.
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Es ist schon immer wieder erstaunlich wie viele sogenannte Rechtsanwälte wie funktionieren. Ein grosser Teil von ihnen ist halt auch ein Teil des grossen Problems das wir haben, Da müsste die ZAV hart durch greifen und nicht eine „flauschi“ Weg gehen. Wenn doch, dann ist die gesamte Rechtsordnung aus den Angeln gehoben, definitiv. Von IFLR1000 Guide wird er als führender Anwalt eingestuft!!!
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Sie machen den gleichen Fehler wie Blick, 20Min, etc. Es ist völlig irrelevant, dass dieser Anwalt zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt CHF 104’000.00 verurteilt wurde. Viel interessanter ist die Anzahl Tagessätze, weil dies Auskunft darüber gibt, wie schwer sein Verschulden eingeschätzt wurde. 1 Tagessatz Geldstrafe entspricht 1 Tag Freiheitsstrafe, wenn es irgendwann zur Umwandlung kommen sollte. Die Höhe des Tagessatzes entspricht seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und kann max. CHF 3’000.00 betragen. Deshalb bitte in Zukunft schreiben: 2 Jahre Freiheitsstrafe oder 150 Tagessätze Geldstrafe oder Busse CHF 5’000.00, danke! Ein „Deal mit der Staatsanwaltschaft“ heisst in der Schweiz „abgekürztes Verfahren“. Da die Sanktion offenbar max. 180 Tagessätze Geldstrafe war, musste die Staatsanwaltschaft zwingend einen Strafbefehl erlassen, das hat nichts damit zu tun, ob er seine Schuld eingestanden hat. Aus juristischer Sicht ist dieser Artikel nicht sehr brauchbar, macht sich aber für die Finanzleute, an welche sich dieser Blog hauptsätzlich richtet, aber offenbar gut.
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Hauptsache wir Finanzprofis wurden hier von einem juristischen Sachverständigen belehrt (sic!)… Herzlichen Dank!
Wen juckt denn noch die Anzahl Tagessätze bei einer bedingten Geldstrafe? Ein reiner Papiertiger! So wie es scheint, wurde die bedingte Geldstrafe nicht einmal mit einer Busse verknüpft, was befremdlich wirkt. Ein Kaugummidiebstahl eines Lausbuben beim Volg wäre vermutlich härter bestraft worden (mind. mit einer Busse); wenngleich mein bescheidenes juristisches Verständnis womöglich zu lückenhaft ist, um dieses komplexe Gebilde zu verstehen…
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Ganz meiner Meinung. Insideparadeplatz schreibt nur Unsinn sobald es um juristische Fragen geht.
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Das ist alles, was Sie an dieser Geschichte stört?
Also ich hätte da eine andere Aussage erwartet statt einer langatmigen Erklärung.
Beispielsweise wäre „Anwaltsethos“ etc. zu nennen. -
@ Blabla Hässig; Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Ich tippe mal auf äusserst frustrierten Jus-Studenten mit nicht bestandem Jura-Studium, was der „Kommentar“ mehr als deutlich bestätigt.
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@ Blabla Hässig alias Hobby und möchte gerne „Juristen“: Die Tagessätze haben absolut nichts mit dem Verschulden zu tun. Ein Tagessatz ist das, was man normalerweise an einem Tag verdient, als monatliches Gehalt geteilt durch 30, mehr nicht.
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@ Walliser „Wirtschaftswaiser; Seit wann gibt es im Wallis „weise“?
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Sofern der Strafbefehl rechtskräftig wird, kann Herr Barthold von wem auch immer als Zeuge im Strafverfahren aufgerufen werden. Zeugen sind zur Aussage verpflichtet und durch den Umstand, dass die Angelegenheit für Barhold rechtskräftig abgeschlossen wurde, kann er die Aussage nicht einmal mit dem Argument, er setze sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus, verweigern. Die Staatsanwaltschaft hat also einen (unfreiwilligen?) Kronzeugen, wenn sie ihn als Zeugen in den Prozess gegen Vinzenz laden lässt. Es könnte also spannend werden.
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Auszüge aus den Statuten des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV):
– „Er setzt sich ein für die Wahrung des Ansehens der Anwaltschaft“.
– „Die Mitglieder sind verpflichtet, die anwendbaren Standesregeln zu beachten“.
– „Der Vorstand kann, auf Antrag des Standesgerichts oder von sich aus, den Ausschluss eines Mitglieds beschliessen, wenn die statutarischen Voraussetzungen für dessen Mitgliedschaft nicht mehr gegeben sind, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Vereinspflichten verstösst….“
Der Straftatbestand im Falle Barthold lautet: „Mehrfache Gehilfenschaft zum Betrug“
Da Gehilfenschaft zum Betrug durch ein Mitglied des ZAV
– weder dessen Ansehen fördert,
– noch mit dessen Standesregeln vereinbar ist,ist es völlig offensichtlich, dass der ZAV diesen Herrn Barthold ausschliessen sollte.
Es wird daher sehr interessant sein, zu beobachten, wie der Vorstand des ZAV in diesem Fall entscheiden wird. Diese Entscheidung wird viel über die Seriosität und die Glaubwürdigkeit des ZAV aussagen.
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Der Herr ist fix weg vom Fenster, das kann ich Ihnen als langjähriges Mitglied der Zürcher Justiz sagen.
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@The Judge: Naja, ein Konkurrent weniger, ist doch gut so!
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Der „Herr“ wird weiter im stillen Kämmerlein von vielen, luscheren Geschäftsleuten und Institutionen für !!! Ratschlag !!! angefragt und bezahlt werden. Wer in der Vergangenheit verschlungene Wege für „Klienten“ gefunden hat, wird sie auch in Zukunft im „Mabdatsverhältnis“ finden. Wie heisst es doch so schön: Sauhäfeli, Saudeckeli.
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Ein Maulwurf aus der Krimi-Kette:
plauderte nahtlos um seine Wette!
Sehr zur Freude des Staatsanwalts,
hell erleuchtend den Ganoven-Falz.ORF
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Hoffentlich fallen die Urteile hart aus. Bin erstaunt, dass nicht Valentin Landmann das Mandat übernommen hat, der ist doch spezialisiert auf hoffnungslose Fälle.
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Landmann ist auch der Spezialist für Milieu-Fälle. Da wäre Vincenz an der richtigen Adresse.
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Solche Transaktionen werden nicht nur rasch über den Tisch gezogen! Ich höre immer nur die wenigen (gleichen) Namen… aber: um solche Beteiligungen zu erwerben müssen auch die Chef-Etagen, interne und externe Revisoren, alle VR etc. davon gewusst haben – die haben ja auch eine Sorgfaltspflicht! JA, es ist Vincenz… aber nicht nur ER und „seine Buddies“…. – wir brauchen keine Konzerninitiative – wir haben eigene Mienenfelder, die es zu schürfen gibt 🙂
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Der 🏔 wird eine 🐁 gebären. Vincenz wird freigesprochen oder mit einem blauen Auge davonkommen.
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Pictet sucht noch solche Typen, Gollardi kann ihn einschulen dann sehen wir, wer der unfähigere ist.
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Southcoast pet.
Wie heisst es doch so schön: Ist der Ruf erst ruiniert lebt‘s sich gänzlich ungeniert!! Ich lebe in Ostafrica und stelle fest,Gier und Gauner gibt es überall wo es menschliche Wesen gibt!! Deshalb meine Worte,wer die Menschen kennt der liebt die Tiere!!! -
Ein rechtmässig verurteilter Anwalt? Das ist doch Spitzenwerbung: er kann behaupten, dass er Strafprozesse aus eigener Erfahrung kennt, und erst noch ohne Knast davongekommen ist!
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Wie krank ist denn diese Juristenscheiss?
Zuerst berät man den Klienten wie er betrügen kann und kassiert dafür auch noch ab. Wenn die Kiste dann hopps geht, dann lässt man den Klienten fallen, rettet die eigene Haut, hat das zig-fache des Risikos abkassiert und gut ist. Ok, vielleicht droht noch etwas Ungemacht seitens Anwaltskammer – so what, dafür hat man ein Netzwerk, welches einen trägt.
Auch wenn Pierin Vincenz wohl Dreck am Stecken hat, das Niveau und die Handlungsweise eines Bartholds ist jenseits dessen was Gut oder Böse ist.
Das ist charakter- und niveaulos, opportunistisch und schleimig ohne gleichen. Diese System verdient den Namen Rechtssystem nicht (mehr). Was für eine erbärmliche Darbietung!
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Wow, das ist jetzt aber eine recht starke Breitseite für jemanden, der mit Strafverfolgungsbehörden kooperiert.
Dafür das Rechtssystem zu beschimpfen, dünkt mich ziemlich dicke Post. Für mich ist es absolut ok und ohne Relevanz, wenn sich die „Bescheisser“ gegenseitig hintergehen.
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Es ist doppelts Vergnügen einen Betrüger zu Bertrügen
– Jean de la Fontaine –
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Lieber Klarblick
Der Zweck heiligt die Mittel. War schon immer so und wird immer so bleiben.
Sam
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Behaltet auch die UBS Securities in NY im Auge, wo UBS zu knapp einem Viertel beteiligt ist… (der Rest sind Chinesen…) Da schlummert ein Bömbchen.
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Details?
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Eine bedingte Geldstrafe von CHF 104’000.– mit einer Probezeit von zwei Jahren, ein absoluter Witz, wo ist hier bitte die Strafe?
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Der Herr wird nie mehr als Arbeit arbeiten können und zudem liefert er sämtliche Infos für die Verurteilung der übrigen Beschuldigten. Das ist nicht nichts.
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Ähem: 60 Mille Verfahrenskosten. Job verloren und keine Möglichkeit, einen vergleichbaren Job mehr zu erhalten. Möglicherweise sogar Anwaltspatent verloren, also faktisch Berufsverbot. Dazu noch 10‘000e an Kosten für Anwälte.
Ich finde das nicht milde. -
Also die Geldstrafe, bedingt ausgesprochen, ist tatsächlich keine Strafe.
Allerdings eröffnet der Weg über das Strafrecht die Pforten für zivilrechtliche Ansprüche. Und dass es Geschädigte gab, steht ja wohl ausser Frage. Und dass diese Geschädigte auch über Mittel zum Eintreiben verfügen, ebenso.
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Wie krank ist denn diese Juristenscheiss? Zuerst berät man den Klienten wie er betrügen kann und kassiert dafür auch noch…
Auszüge aus den Statuten des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV): - "Er setzt sich ein für die Wahrung des Ansehens der Anwaltschaft".…
Solche Transaktionen werden nicht nur rasch über den Tisch gezogen! Ich höre immer nur die wenigen (gleichen) Namen... aber: um…