Die Schweiz verfügt zurzeit über eines der liberalsten Platzierungsregimes Europas. Fondsanbieter können Produkte, die nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, relativ frei platzieren – solange sie keine Publikumswerbung machen. Weder muss ein ausländischer Alternativfonds bewilligt werden, noch braucht es eine Vertriebsträgerbewilligung, eine Zahlstelle oder einen Vertreter.
Schweizer Bergrennen im Fondsgeschäft
![Guenther Dobrauz](https://insideparadeplatz.ch/wp-content/uploads/2015/10/avatar_user_43_1445098034.jpg)