Das Bundesgericht hat einer am US Programm teilnehmenden Bank untersagt, die Daten von Anwälten sowie einer Anwaltskanzlei an das US Department of Justice DOJ herauszugeben, vergleiche Urteil 4A_83/2016 vom 22. September 2016, publiziert am 5. Oktober 2016. Der Fall ist auch von Bedeutung für Bankmitarbeiter und unabhängige Vermögensverwalter, die von einer Datenherausgabe betroffen sind. Es […]
Die gerichtlich untersagte Datenherausgabe an die USA ist ein grosser Sieg für alle Schweizer Banker und Vermögensverwalter
![Leandro Perucchi](https://insideparadeplatz.ch/wp-content/uploads/2016/10/avatar_user_127_1476531786-176x176.png)