Aus den Statuten einer Raiffeisenbank entnehme ich folgenden Passus: „Die zur Raiffeisen Gruppe gehörenden Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz bilden einen Haftungsverbund und sind Risiken ausgesetzt, die sich aus ihrer Geschäftstätigkeit ergeben. Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken gedeckt.“ Wer Genossenschafter (und das sind alle Kunden) einer Raiffeisenbank (ich bin keiner!) ist, ist in diesen „Haftungsverbund“ […]