Doch nun ist das Regelwerk der EU mit geschlagenen 485 Seiten halt in Kraft und gilt auch für alle Schweizer Banken, die EU-Kunden betreuen, sagt Hans Geiger. Dass aber die Schweiz obendrauf noch ihr Fidleg lanciere, sei mehr als dumm.
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Viele Finanzdienstleister (CH-Deutsch „Finanzintermediäre“) sind vor 20 Jahren wegen der maßvollen Regulierungsdichte in die Schweiz gekommen.
Mit dem zweigleisigen System einer staatlichen Kontrollstelle und den SROs (Selbstregulierungsorganisationen, Eigenkontrolle) hat die Schweiz ein sehr gutes System im Vergleich zu Deutschland, wo es keine Selbstregulierung paralell zur staatlichen Kontrolle gibt sondern ausschließlich auf dem Staat gesetzt wird.
Wenn die Schweiz immer mehr EU-Recht übernimmt und zudem noch eigene Regulierungen erfindet, wird dieser Standortvorteil zerstört.
Daß Überregulierung auch dem Verbraucher / Konsumenten nichts bringt, zeigt sich daran, daß der Finanzplatz Schweiz viel stabiler ist als beispielsweise der deutsche.
Trotz all der (Über)-Regulierung ist man als Anleger in Deutschland nicht sicherer. Im Gegenteil.
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Zu Ihrem Amusement mein Leserbrief der eben im Liechtensteiner Volksblatt veröffentlicht wurde:
Going Gaga mit MIFIDEin einfaches Beispiel das derzeit kursiert, liefert eine Erklärung zu MIFID, dem neuen Regulierungsmonster aus EU-Küche, mit überschaubarem Nutzen zum Schutze des vermeintlich unbedarften Anlegers auf Kleinkind-Niveau, wie folgt:
„Stellen Sie sich vor, Sie möchten gerne ein Brötchen kaufen und gehen zum Bäcker in Vaduz, Schaan oder Triesen. Sie sind unsicher ob es ein Roggen- oder Vollkornbrot sein soll. Der Bäcker fragt Sie erst einmal, welchen Beruf und welche Ausbildung Sie haben, ob Sie überhaupt schon mal ein Brot gekauft haben und wenn ja, welcher Art. Er wird Sie zuerst einmal als „unprofessioneller“ Brötchenkäufer einschätzen. Dann will er wissen, wieviel Sie im Monat verdienen, welche sonstigen Einkünfte Sie haben, was Ihre monatlichen Ausgaben und Verpflichtungen sind, um abschätzen zu können, ob er Ihnen den Kauf eines Brötchens überhaupt empfehlen darf. Und wenn Sie sich weigern diese Angaben zu machen, darf Ihnen der Bäcker keine Brötchen empfehlen. Haben Sie die nötigen Angaben geliefert, muss der Bäcker erläutern aus welchen Zutaten das Brot besteht und in welchen Verhältnissen es gemischt wurde. Er wird zudem auf die steuerlichen Auswirkungen eines Brotkaufes eingehen. Der Bäcker wird sich Zeit nehmen Ihnen mögliche Risiken zu erläutern, die nach dem Brot Kauf entstehen könnten und Sie gezielt fragen, of Sie alle Erläuterungen verstanden haben. Dann übergibt Ihnen der Bäcker eine 90-seitige Broschüre „Basiswissen über Brot“. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, die Broschüre erhalten zu haben. Zusätzlich erklärt der Bäcker, welche Einkaufspreise er für die Zutaten zahlt und wie viel er an jedem Brot verdient und dass der Rabatt, welcher ihm sein Mehl-Grossist eingeräumt hat, bereits eingepreist ist. Dann weist er Sie noch darauf hin, dass das von Ihnen gewünschte Brot zurzeit in Triesenberg um 5 Rappen günstiger zu haben sei. Er dokumentiert bei sich akribisch dieses Gespräch, lässt Sie das Protokoll unterschreiben und packt Ihnen das Brot schlussendlich ein.
Eine Fortsetzung für geplagte einheimische Mitglieder der Bäckerei-Zunft könnte lauten wie folgt:
Nun erhält der Bäcker Besuch eines sehr vermögenden Aprikosen-Konfitüren-Lieferanten. Der Bäcker soll für ihn 5 Tonnen Konfitüre in seinem Kühlschrank einfrieren, was die Lebensmittelverordnung aber ausdrücklich verbietet. Dem Bäcker sind seine mehligen Hände gebunden, für die (Nicht-) Einlagerung der Konfitüre hat er trotzdem eine extra Einlagenversicherung für mehrere Tausend Franken abzuschliessen, obwohl er a) die Konfitüre für seine Berliner als Füllung gar nicht brauchen darf und b) das Verbot ja bestimmt, dass keine fremde Konfitüre in seinem Kühlschrank zwischen seiner eigenen Konfitüre anzutreffen sei!
Die Folge: Bäckerei am nächsten Tag geschlossen, Schild an der Tür: “Heute und bis auf weiteres keine Brötchen, Bäcker in seiner Backstube derzeit unauffindbar, hat sich hinter seinem Bürotisch verschanzt, murmelt unverständliche Dinge wegen irgendwelcher komischen Formulare. Vermuteter Geisteszustand: komplett Gaga! -
Und wer schützt uns Anleger von der Regulierungswut ?
Es wird destruktiv reguliert, Viele Kunden werden gegängelt und abgezockt. Und die „Regulierungs-Vollzugsbeamten“ tragen einen Heiligenschein, und erklären mit süffisantem Lächeln, die Vorschriften sind eben so. (Und sie geniessen die Macht)
Eine Frage an ALLE:
Glauben Sie wirklich Volkswirtschaften können auf diese Weise prosperieren….?@harry hasler
für Auslandschweizer mit Beziehung zu Schweizerbanken ist Ihre Fiktion schon weitgehend Realität. Traurig aber wahr. -
Eine Geschichte aus der Schweiz 2025:
Die wegbereitenden Vorschriften zum Schutz des Konsumenten im Finanzbereich sind mittlerweile auf fast alle anderen Wirtschaftszweige umgelegt worden.
Herr Amman will ein Auto kaufen und geht zum BMW-Händler.
Im Eingangsbereich:
A: Ich interessiere mich für einen BMW.
H: Das freut mich. Gehen wir doch in mein Büro.
A: Ich würde mich gerne etwas umschauen.
H: Tut mir leid, das können wir aufgrund neuer Richtlinien nicht erlauben, denn zuerst müssen wir ein paar Details klären.
A: Ok…?
In H’s Büro:
H: Herr A, darf ich Ihren Führerschein sehen?
A: Wieso:
H: Es ist unsere Pflicht, abzuklären, ob Sie überhaupt ein Auto lenken dürfen.
A zeigt seinen Führerschein.
H: Besten Dank. Ich bitte Sie, das nächste Mal eine notariell beglaubigte Kopie davon mitzubringen. Des weiteren bräuchte ich von Ihnen einen Lebenslauf, ein fahrerisches Leumundszeugnis, das wir selbstverständlich mit unserem neuen System „Drive-Check“ bei der Polizei überprüfen werden und ein psychologisches Gutachten, welche Ihr Aggressionsprofil im Strassenverkehr im Detail evaluiert hat. Ausserdem noch ein Nachweis über die Herkunft Ihrer Vermögenswerte, damit wir sicherstellen können, dass das Geld, mit welchem Sie das Auto bezahlen möchten, nicht aus kriminellen Quellen stammt.
A: …!!!
H: Dies geschieht natürlich alles nur zu Ihrem Schutz! Nun aber zu Ihrem Auto. Woran hätten Sie denn gedacht?
A: Ääähm, eigentlich an den neuen Z4, das Sportcabriolet.
H: Nun, wie alt sind Sie denn, und haben Sie Familie und Kinder?
A: Ich bin 42 und habe Frau und 2 Kinder.
H: Wie alt sind diese Kinder?
A: 7 und 11 Jahre alt.
H: Aufgrund Ihres Familien-Risikoprofils wird es mir leider nicht möglich sein, Ihnen einen Z4 anzubieten, denn Sie brauchen eindeutig ein sicheres Auto, welches genügend Platz für Ihre Familie und die nötigen Einkäufe für 4 Personen bietet. Aufgrund Ihres Fahrerprofils kommen deshalb nur SUV’s ab X3 aufwärts und Kombis ab 3er-Reihe in Frage. Wie sieht Ihre Einkommenssituation aus?
A: Ich wüsste nicht was Sie das angeht?!?
H: Nun, das Gesetz schreibt uns vor, die Tragbarkeit eines solchen Kaufs abzuklären, ausser Sie bevorzugen ein Leasing, welches wir natürlich auch anbieten. Dazu bräuchten wir aber ebenfalls Informationen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation.
A: Ich verdiene brutto rund 135’000.– im Jahr.
H: Und Ihre Frau?
A: Arbeitet 40% und verdient etwa 35’000 im Jahr.
H rechnet eine Weile und sagt: Nun, da Ihr Einkommen Autos oberhalb 80’000.– nicht zulässt, scheiden X6, 6er- und 7er- Reihe aus. Bei der 5er-Reihe müssten Sie sich etwas bescheiden in der Motorisierung und Ausstattung, damit wir die obere Toleranzbreite Ihres Kundenprofils nicht verletzen, also nichts über 2.5l Hubraum.
A: Ich verstehe nicht…!
H: Dies geschieht natürlich alles nur zu Ihrem Besten und ich versichere Ihnen, dass wir nur umsetzen, was der Gesetzgeber zu Ihrem Wohl und Schutz an Richtlinien und Vorschriften erlassen hat.
A: Ich möchte aber ein Sportcabrio…?!
H: Das wird leider nicht möglich sein, ausser Sie unterschreiben uns folgende zwölf Formulare, in denen Sie u.a. schriftlich bestätigen, dass wir Sie -natürlich erst nach erfolgreich absolviertem Test auf unserer hauseigenen Teststrecke- vor den Gefahren eines solchen Fahrzeugtyps gewarnt haben und Sie uns in jeglicher Hinsicht vor Ansprüchen Ihrerseits entbinden, inklusive Haftungsausschluss und Verzicht auf mögliche Schadenersatzforderungen aus Schäden, die Ihnen aus der Benutzung des Z4 entstehen könnten.
A: Das dünkt mich aber etwas viel…?
H: Herr A, wie gesagt, der Gesetzgeber hatte beim Erlass dieser Vorschriften wirklich nur Ihr persönliches Wohl im Sinn und wir als seriöser Autovertragspartner sind natürlich daran gebunden, diese Vorschriften genauestens umzusetzen.
A: Ich glaube, ich überlege mir das mit dem Autokauf nochmal.
H: Das verstehe ich natürlich. Bevor ich es jedoch vergesse: ab 1.1. werden auch die EU-Regeln für KFZ für uns verbindlich, welche Handlungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug nur nach vorgängiger Absprache mit uns erlauben. Das wären Sachen wie Umlackierungen, neue Alufelgen, Reifen etc. oder das Tanken an nicht in unser Netzwerk integrierten Tankstellen. Dazu müssen wir eine Bankvollmacht von Ihnen erhalten, um die Gefahr einer möglichen Überschuldung Ihrerseits auszuschliessen.
A: Ich bin nicht sicher, ob ich Sie verstehe…?!?
H: Das geschieht natürlich alles nur zu Ihrem Besten und wir garantieren Ihnen weiterhin ein hervorragendes, exklusiv auf Sie persönlich abgestimmtes Beratungserlebnis in unserem Hause. Wir danken Ihnen für Ihren Besuch!-
I just love it! Ihre Zukunftsvision zeugt von grossem Humor. Leider sind wir aber nicht weit von der geschilderten Absurdität entfernt. MIFID II ist ein Bürokratiemonster sondergleichen. Der Schaden ist leider viel grösser als der mögliche Nutzen. Dagegen müsste sich die FINMA vehement wehren.
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Grosses Kino Harry Hasler 🙂 Leider nur schade wird das im „nanny state Switzerland“ immer mehr Realität 🙁
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Applaus, Hans Geiger, ja, ein Fidleg braucht es wirklich nicht. Aber übernehmen wir damit nicht einfach EU-Recht? … Was mich aber wirklich ärgert ist die Schludrigkeit wie die europäischen Regulatoren die Kundeninformations-Dokumentation aufgebaut haben, ein Kunde hat mit den 7 Risikoklassen überhaupt keine Chance das tatsächlich Risiko einzuschätzen.
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„Dass aber die Schweiz obendrauf noch ihr Fidleg lanciere, sei mehr als dumm.“
Kann mich dem nur anschliessen: dumm im Quadrat.
MIFID II führt nicht zum besseren Schutz der Anleger, sondern via wesentlich mehr administrativem Aufwand (v.a. für Banken und Vermögensverwalter, teilweise aber auch für die Kunden) zu wesentlich höheren Kosten, weniger Konkurrenz und weniger Schutz für den Anleger.
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Es sind eben nicht alle so gescheit wie Herr Geiger., der sich offensichtlich nie übers Ohr hauen lässt.
Der grösste Teil der Anleger ist in Finanzmarkttheorie unerfahren. Und diese Unerfahrenheit gilt es zu schützen. Dies hat die Finanzkrise exemplarisch offen gelegt. Kommt hinzu, dass die Berufsbezeichnung „Anlageberater“ in der Schweiz nicht an Qualfikationsauflagen gebunden ist.
Dort müsste auch einmal der Hebel angesetzt werden, um zu verhindern, dass sich nicht noch mehr Schnorris in Lackschuhen in dieser Domäne tummeln und sich sozusagen legal am Honigtopf bedienen. Kommt hinzu, dass das liberale CH-Strafrecht i.S. Finanzdelikte geradezu zu deliktischem Verhalten anreizt (3 Jahre Gefängnis und 15 Mio. abgeräumt…! davon träumt jeder Ganove).-
Dafür braucht es aber kein Bürokratiemonster wie MIFID II. Wenn Sie sich mit diesem Regelwerk auseinandergesetzt haben, teilen Sie vielleicht meine Meinung, dass dies nicht die Lösung gegen Anlagebetrug sein kann.
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@Business Generator:
Sie haben offenbar gar nichts verstanden.
Oder sind Sie ein Fachmann in Haushaltsgeräten und können beim Kauf einer neuen Waschmaschine immer beurteilen, ob das a) die Beste, b) die preislich günstigste, c) die mit der längsten Garantie, d) die für Sie am besten geeignete und e) das allerneuste Modell ist? Wenn nicht, wer schützt Sie vor dem bösen Haushaltsgeräteverkäufer in Turnschuhen? Wollen Sie dafür auch eine Art Mifid?
Fragen Sie jemanden, bevor Sie essen, was Sie im Restaurant bestellt haben? Wenn nein, warum nicht? Denken Sie wirklich, Sie könnten das beurteilen, ob die Mahlzeit Ihnen bekommt und Ihre Gesundheit längerfristig nicht schädigt?
Googeln Sie „Eigenverantwortung“! -
harry hasler
Mit Ihrer „Eigenverantwortung“ fahren Sie mit Vollgas in die nächste Finanzkrise.
Gentlemen’s Agreements sind Abmachungen unter Gleichgesinnten zwecks Preisabsprache (LIBOR, Devisenkursmanipulation, Front running und Insider).
Träumen Sie weiter an der Realität vorbei; Sie haben wirklich nichts verstanden!
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@investment banker
Danke für die Blumen.
Denn das sind die Worte aus Ihrem Mund (Investment Banker wurden von Michael Milken ja so benannt for a reason…).
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@Hr. Hässig: bitte link zu becker broetli artikel publizieren.
Eine Geschichte aus der Schweiz 2025: Die wegbereitenden Vorschriften zum Schutz des Konsumenten im Finanzbereich sind mittlerweile auf fast alle…
"Dass aber die Schweiz obendrauf noch ihr Fidleg lanciere, sei mehr als dumm." Kann mich dem nur anschliessen: dumm im…
Es sind eben nicht alle so gescheit wie Herr Geiger., der sich offensichtlich nie übers Ohr hauen lässt. Der grösste…