Bei einem Rekurs könnte die Gefängnisstrafe gegen den gefallenen Raiffeisen-Banker erhöht statt wie von diesem erhofft gesenkt werden, sagt Journalist Lukas Hässig im Gespräch mit Hans Geiger. Jedenfalls sei der Bündner mit seiner Unschulds-Strategie, geleitet von Star-Verteidiger Lorenz Erni, in erster Instanz voll auf die Nase gefallen.
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Die beliebtesten Kommentare
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Der üble Schwindler Vincenz ist gut beraten, das Urteil zu akzeptieren.
Zieht er das Urteil aber weiter, muss er seine Verteidigung eigens finanzieren…mit seiner kargen AHV. Oder hat der schlaue Klosterschüler noch Schwarzgeld versteckt? Und lügt munter weiter! Das Kantonsgericht wird diesen Mistkerl hoffentlich entlarven und verdientermassen härter bestrafen! Mit sechs Jahren Gefängnis unbedingt plus Fr. 840 k Busse, wohlbemerkt unbedingt! -
Hern Vinzentz sollte sich wirklich überlegen! Ansonsten wird noch meer!
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Haftbonus wegen Vorverurteilung erhalten eh nur Promis. Weil keine Sau, nicht einmal der Blick, über mich berichtet, krieg ich diesen Bonus nie.
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Das Rechtsmittel gegen einen erstinstazliches Urteil mit strafrechtlicher Verurteilung ist die „Berufung“ nicht ein „Rekurs“. RA Dr. Erni hat Berufung angemeldet, welche er dann schriftlich zu erklären hat. Das Strafmass kann im Verfahren vor Obergericht nur erhöht werden, wenn die Staatsanwaltschaft dies durch eine eigene Berufung oder im Rahmen einer sog. Anschlussberufung verlangt.
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Blödsinn, das Strafmaß kann auch ohne Berufung des Bezirksgerichtes erhöht werden.
Eine Partei genügt. -
@ Strafverteider: Sie wären offensichtlich als solcher nicht zu gebrauchen. Wie wärs mit einer anderen Berufsbezeichnung, die – ähnlich wie Sie – meist mit Neid, linker Gesinnung und dümmlicher Unwissenheit einhergeht: Journalist?
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Unser lieber Herr Hässig verhält sich i.S. Kommentaraufschaltung schon seit geraumer Zeit etwas gar bauernschlau.
So nimmt er die unterstützenden Kommentare meist an den Anfang und hält die andern etwas zurück, wohl wissend, dass in unserer kurzlebigen Zeit der eilige Leser nur am ersten Tag an den Kommentaren interessiert ist. Daher werden die kritischen Kommentare (gegenüber dem Artikelschreiber) etwas buebentricklihaft später aufgeschaltet, wenn sie kaum mehr gelesen werden.
Herr Hässig, nehmen Sie diese Worte nicht übel. Wie ich Sie jedoch einschätze werden Sie diesen wenig schmeichelhaften Kommentar trotzdem „freigeben“ und damit auch zeigen, dass Sie Meinungsfreiheit leben. Herzlichen Dank!.
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Bravo zum Urteil gegen Sunnyboy Vincenz. Eine Warnung auch an alle übrigen Betrüger in Behörden & Wirtschaft.
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Nachdem es Pierin Vincenz nun wahrhaftig zerrissen hat wie einen „Luftheuler“, ist er sicherlich besser beraten, das trotz alledem recht milde, sicherlich wohlwollende Urteil zu akzeptieren. Herr Lorenz Erni wird kaum mehr allzu viel für ihn erreichen können. Ausserdem ist Vincenz bei Weiterzug eine weiterhin sehr peinliche Berichterstattung in den Medien garantiert. Vincenz sollte nun seine Beine strecken und jetzt schon an Auswanderung zusammen mit seiner neuen Partnerin nach seiner Freilassung in einigen Jahren denken…
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Bei guter Führung in der Haft, wird Vincenz, wie jedem anderen Strafgefangenen, ein Drittel der Strafe von 45 Monaten, das sind 15 Monate, bedingt erlassen werden. Wenn er also in der Zelle nicht alles kurz und klein schlägt, und keine Orgien mit den Häftlingsbetreuerinnen organisiert, wird er höchstens 30 Monate, abzüglich die U-Haft von ca. 4 Monaten, also ca. 26 Monate (gut 2 Jahre), absitzen müssen. Fortgesetzter Millionenbetrug, wenn`s dabei bleibt, also zum Schnäppchenpreis. Was die mündliche Urteilsbegründung des Gerichtspräsidenten anbelangt, ist seltsam, dass Vincenz Strafminderung gewährt wurde, weil er keine kleinen Menschen, sondern „nur“ Finanzunternehmen geschädigt habe. Ist Herr Aeppli etwa ein Sozi? Wenn das Schule macht, könnte zum Beispiel ein Mörder Strafminderung erhalten, wenn er bloss CEOs und keine einfachen Bankangestellten umgebracht hat.
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Das ist ein Hammer!
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Manch ein Strafgefangener ist der Meinung, dass durch eine vorzeitige Haftentlassung seine Reststrafe wegfällt. Dies ist nicht der Fall! Wird ein Häftling vorzeitig entlassen, so wandelt sich seine Reststrafe in eine Bewährungsstrafe um. Dabei ist zu beachten, dass die vorzeitige Haftstrafe widerrufen werden kann, wenn der ehemalige Strafgefangene während der Zeit der Bewährung eine erneute Straftat begeht. Die Konsequenz dessen ist dann, dass er zurück ins Gefängnis muss, um dort den Rest seiner Haftstrafe abzusitzen.
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Gut, dass die Rolle von Erni so klar zur Sprache kommt.
Überheblich, auch wie er meint, im Anschluss das Urteil und die Arbeit des Gerichts zu verurteilen.
Er hat in allen Punkten falsch gelegen während dem Verfahren.
Nun wird er neu versuchen, über die Medien und seine Beziehungen mit ausgewählten Journalisten die öffentliche Stimmung zu beeinflussen: Testimonials sollen das Urteils als zu hart urteilen und den Entscheid des Gerichts in Zweifel ziehen. Man muss sich bewusst sein, dass solche Juristen eng mit Journalisten zusammenarbeiten um die Urteile für seine prominenten Klienten zu beeinflussen. Zum Glück funktioniert das nicht immer, jedoch immer häufiger. Dieser Richter hier ist standhaft geblieben. Gratulation. -
Meine Nerve, der alte Professor wies auch wieder ein paar Sprüche plaudern. Geiger soll doch seinen Lebensabend in Ruhe geniessen.
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H. Geigers Niveau ist offensichtlich zu anspruchsvoll für die Verfasser solch in jeder Beziehung primitiver Kommentare.
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Der ehemalige Kommandant der Gebirgs-Grenadier-Kompagnie weiss jetzt was blüht, wenn man falsche Befehle erteilt.
Der oberste Chef der Schweizer Armee “Süssli“ sollte sich langsam gut überlegen welche Aussagen er macht in Sachen NATO und Falschgeld finanzierten Kampfjets.
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Bis Lukas die Kommentare freischaltet, ist Vincenz schon lange wieder frei.
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Bei echter Pressefreiheit gäbe es gar keinen Stopp mit Freischaltung, sondern die Kommentare wären Sekundenbruchteile, nach dem sie geschrieben sind, sofort für
alle Leser sichtbar. -
@Pressefreiheit: Offen gesagt, bin ich eher dankbar für den Freischalt-Mechanismus, selbst wenn er manchmal ein paar Stunden dauert. Nicht primär wegen möglicher Zensur, sondern zur Verhinderung von Spam-Bots, die jede geeignete Webseite mit weiss-blau-roter oder rot-gelber Propaganda zumüllen.
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Falls Vinc noch irgendwo sonst Schweizer Franken haben sollte, könnte es sich um Schwarzgeld handeln. Das wäre dann eine weitere Straftat im Verbrecherkarusell.
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und die faulen Eier haben ihren Platz hinter den Gitterstäben im Gefängnis. Das ist der Platz wo auch alle anderen faulen Eier, nämlich die anderen Banker, Notenbanker und deren Handlanger, die Falschgeld finanzierten Politiker und Politikerinnen, hingehörten.
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Das erstinstanzliche Gericht hat erwartungsgemäss ein Urteil gesprochen, das auch der Meinung des Volkes und dem Wunsch vieler Medien entsprach.
Das Ganze wurde medial – verständlicherweise – zum Match zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagten hochstilisiert und durch die Medien befeuert mit entsprechenden Erwartungshaltungen. Auch das verständlich.Allerdings scheint es mir zu früh, die Siegesflagge schon jetzt zu hissen. Denn das Urteil ist erst dann final, wenn auch die letzte Instanz ihre Beurteilung abgegeben hat.
Ich finde es richtig, dass Wirtschaftskriminelle viel härter angefasst werden als bis anhin. Der Vincenz-Prozess war dazu die Ouvertüre und Staatsanwaltschaft wie auch Gericht waren sich der Öffentlichkeitswirkung bewusst. Und werden hoffentlich zukünftig auch die sog. „Kavaliersdelikte“ mit den gleichen Massstäben beurteilen wie dies vorliegend der Fall ist.
Heisst, dass ALLE Wirtschaftsdelinquenten zukünftig härter bestraft werden müssen. Insbesondere auch jene, die sich mittels Börsen-Insider-Transaktionen und Kursmanipulationen sozusagen in der geduldeten Grauzone ein rasches zweistelliges Millionenvermögen erzockt haben und heute frei im dunklen Anzug als Saubermänner herumlaufen.
Unsere large Insider- und Geldwäscher-„Gesetzgebung“ lässt solches leider noch immer weitgehend straffrei zu. Mangels Beweisen – eine Ausrede.
Dort wird nämlich weggeschaut und an die sog. „Eigenverantwortung“ appeliert.
Nur weiss mittlerweile jeder, der in einer Bank an entsprechender Stelle in der Kundengeld-Akquisition tätig war, dass Eigenverantwortung nicht funktioniert, sondern Bonus-getriebene Un-Verantwortung letztlich belohnt wird.
Dieses negative Boni-Anreizsystem wird zwar alibimässig an jeder GV vordergründig als Pendnez präsentiert. Gemacht wird jedoch nichts, ausser von Jahr zu Jahr weiter geschoben.Daher: bitte keine Alibi-Verurteilungen, sondern mit gleicher Konsequenz auch zukünftig in Wirtschaftskriminalfällen mit gleicher Elle messen wie in der Causa Vincenz.
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Mit Insiderdeals meinen.Sie z.B. einen der frechen PK-Verwalter der Schweiz?
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Inside Paradeplatz ohne Berichte über Pierin Vincenz ist wie Sommer ohne Glacée essen. UNDENKBAR!
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Es freut mich, dass dich mal die Grechtigkeit gesiegt hat👍
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Was für ein Theater!
Die Schuldigen sind all jene, die die Augen zugemacht haben!
Papa Staat mit seinem Justizapparatschnik kostet uns Steuerzahler nur Unsummen von Geldern !
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Es wird nach einem Rekursiv so kommen, wie es alle befürchten: Die Grossen lässt man laufen, die Kleinen hängt man auf!!
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Aha, der Klassiker.
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Die Aussage ist falsch. Wenn nur Vincenz das Urteil weiterzieht, darf das Obergericht in seiner Entscheidung nicht über das vom Regionalgericht verfügte Strafmass hinausgehen. Es sei denn, der Staatsanwalt rekurriert mit, dann ist das Obergerichr frei. Der gleiche Fall tritt ein, wenn nur der Staatsanwalt rekurriert.
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Scheinheiliges Getue… Man darf mir nicht gratulieren… Geben Sie doch einfach zu, dass Sie die Korken knallen liessen!
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Kleinsparer werden bei den Großbanken wie der letzte Dreck behandelt und abgeschröpft und die Obersten dort sagen, sie verdienen bis zu Millionen monatlich. Von mir aus sollte das verboten werden.
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Wenn PV etwas NICHT kann ist, „uf d’Schnorre hocke“ – Er ist ein Zampano und geniesst sogar in dieser Situation die Auftritte und die Öffentlichkeit.. so wie wir ihn seit Jahren kennen…
Die kriminelle Ernergie (nicht nur von ihm!) lässt vermuten, dass er wie jeder, der so agiert, auf BVI noch ein Kässeli hat und wir ihn dann auf der Palme in Dubai suchen müssen…
Der hat für sich sicher vorgesorgt (Raiffeisen – wir machen den Weg frei) -
Er wird in die Berufung gehen, hat Erni ja schon angekündigt!
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Mö eher weniger auf die Nase gefallen. Sondern wir haben hier mal wieder einen der Schweizer Prozesse wie Sie nur in „echten Rechtstaaten“ passsieren können.
Man hörte und staunte während das Urteil (mündlich) verkündet wurde 500 Seiten des Urteils ist schon geschrieben. Das Gericht soll die ganze letzte Woche beraten haben…natürlich völlig Ergebnisoffen….haha
Werd glaubt wird umbedingt selig, ein Teil der 500 Seiten oder ggf sogar schon alles war wohl schon vor dem 24 Januar geschrieben, Prozesse sind in diesem Land eine Farce, Juristen wissen das auch bei Kleinprozessen wie Kiffern oder Maskenverweigerer hat der Gerichtsschreiber morgens im Kaffee die Fälle schon entschieden, der Prozess darf nur stattfinden um den Eindruck einer Rechstaatlichkeit aufrecht zu erhalten…
Der Staat ist der grösste Betrüger von allen, aber Pierin soll in den Knast.
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Finde ich gerecht denn andere kleine werden noch viel härter bestraft und zu viel lang jährigen haft strafen verurteilt hr vinvenz muss das sicher gewusst haben was er seiner zeit gemacht hatt mit fremden gelder aus geben das kann leider der kleine auch nicht machen sory
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Krankheitshalber ist er am Schluss des Revisionsverfahren nicht Hafterstehungsfaehig! Wetten?
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Das Gespräch bei Tele-Züri war aufschlussreich hingegen mit dem Prof. Dr. Dr. sinnlos wie alle seine Beiträge.
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Privat als Angestellte (Vincenz & Stocker) praktisch risikolos (weil der Käufer bereits bekannt war) finanzielle Beteiligungen einzugehen, die später Ihrem Arbeitgeber ohne deren Wissen / Kenntnisnahme verkauft werden (klassisches Frontrunning) ist mE kriminell und muss hart bestraft werden. Das sollte auch das Obergericht so sehen und dementsprechend handeln……..
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Politiker und Beamte wurden beim Swissair-Grounding nicht verurteilt, obwohl am Volk die grösste Firmenpleite angetan wurde. Vincenz betrog die Bank und der VR winkte die Spesen durch.
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Die Verurteilten müssen zwingend in Berufung gehen. Es geht nicht so sehr um die Höhe der Strafe sondern die mit der Verurteilung verbundenen Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe.
Würden sie frei gesprochen könnten sie die Beute aus den kriminellen Handlungen behalten, als Verurteilte müssen Sie zahlen. Im Falle von Vincent ist das der finanzielle Bankrott. Für Stocker einfach ein paar Millionen weniger.
So oder so können sie mit einer Berufung nur Gewinnen. Das Risiko einer höheren Gefängnisstrafe ist minim und ob am Ende ein paar Monate mehr dazu kommen könnten rechtfertigt das Risiko.
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Ab in den Knast!! Gut so! Freude Herrscht!
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Wenn man mit Vincenz nicht persönlich, beziehungsmässig oder geschichtlich zu tun hat, ist er sicher ganz ein netter Mensch😂
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Mit Vincenz geschichtlich zu tun haben. Wie geht das?
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Merci vielmals für dieses Update, Herr Hässig. Und falls sich Loomit auch wieder meldet: Bitte blockieren Sie seinen Löli-Kommentar. Danke.
PS: Wie hier wohl jederman vermutet, wohnt Loomit nicht in Pattaya, sondern in Pratteln oder so. Vermutlich um die 40 und seit Jahren in der sozialen Hängematte. -
gute Nase, Herr Hässig. Danke für Ihr Engagement.
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den Namen seines publicity-süchtigen Winkeladvokaten streich ich jetzt aus meinen kontakten. Ok, für Himmelfahrtskommandes gab‘ es immer schon geschäftstüchtige Märtyr..
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Hoffe, dass das Obergericht die Strafe nicht allzu fest vermindert! Es hat noch so viele andere Finanzgauner, die auch vor Gericht gezogen werden müssten!
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Nicht einmal Johnny Depp konnte Doppelrollen besser „spielen“. Andiamo Andiast
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Gemäss Pressemeldungen soll er noch ein Haftreduktions-Bonus von 9 Monaten bekommen haben infolge der angeblich massiven Vorverurteilung in den Medien.
Nachdem er jetzt in erster Instanz schuldig gesprochen worden ist, dürfte dieser Bonus in einer 2. Instanz in der Länge einer Schwangerschaftsdauer ja dann wohl ziemlich sicher wegfallen. -
In der Psychologie gibt es den Fachbegriff „Dunkle Tirade“, welcher bei Wirtschaftskriminellen of diagnostiziert wird:
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Zahlt jetzt dieser angebliche „Star-Anwalt“ sein Honorar von ca. 800´000.-
Fr. zurück? -
Auf eine Berufung zu verzichten und eine Strafe von 45 Monaten zu schlucken, ist überhaupt kein Konzept. Wer so etwas rät, versteht die Spielregeln im Strafverfahren nicht.
Vincenz sollte für sein Recht kämpfen, was hat er zu verlieren? Die hypothetische Möglichkeit einer Strafverschärfung im Berufungsverfahren würde ich problemlos in Kauf nehmen. Ohnehin läuft rein strafrechtlich die Zeit für Vincenz. Meines Erachtens war sein grösster Fehler, dass er im Strafprozess ausgesagt hat – er hätte definitiv besser geschwiegen. Mit seiner Aussage hat sich Vincenz unnötig angreifbar gemacht.
Auf IP jubeln zwar jetzt alle über die Verurteilung. Das interessiert mich aber nicht, ohnehin sehe ich hier viele jämmerliche Heuchler – so peinlich. Entscheidend ist für mich, ob die Verteidigung das beste Resultat für Vincenz herausholt – denn das ist ihr Job, und das ist das wirklich Spannende am ganzen Fall.
Die Schlacht ist verloren, aber noch lange nicht der Krieg. Die Staatsanwaltschaft sollte sich warm anziehen, wenn Lorenz Erni und Co. endlich ihre wahren Stärken vor Berufungsgericht zeigen. -
Starverteidiger Erni ist voll auf die Nase gefallen…..das stimmt, aber: nach jedem Tief kommt ein Hoch und ich könnte mir vorstellen, dass Erni dabei nicht eine Ausnahme sein wird und gewisse Strategie-Fäden noch nicht aktiviert hat.
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Was ist eigentlich mit den VR-Schweinchen, die bewusst weggeschaut haben? Kommen die auch noch “an die Kasse”?
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Vincenz soll weiter machen und weiterhin gute Unterhaltung bieten😃👍
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Herr Hässig,
bitte recherchieren Sie weiter mit derselben Hartnäckigkeit im Sumpf der zahlreichen Börseninsider, die hierzulande frei herumlaufen und sich als Saubermänner aufführen.
Solange VR-Präsidenten und Top Manager wegen Front running/ Vorkäufen von Aktienpaketen der eigenen Firma im Vorfeld von nur Ihnen bekannten Fusionen etc. Aktien-„Gewinne“ einstreichen, die diejenigen von Vincenz übertreffen, stimmt etwas in unserer Gesetzgebung nicht.
Warum wird das Insiderstrafrecht hierzulande so large gehandhabt und warum sind Anwälte etc. von der Offenlegungspflicht des wirtschaftlich Berechtigten ausgenommen, bzw. werden im Geldwäschereigesetz, das diesen Namen überhaupt nicht verdient, mit Samthandschuhen angefasst??
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Dieses Interview wäre nicht nötig, gewesen. Sind wir froh, ist die Verurteilung erfolgt. Natürlich wird er das Urteil weiterziehen. Sein Charakter ist und bleibt so. Ich hoffe, dass er die Schweiz verlässt, wie die meisten in dieser kriminellen Klasse.
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Hobbies von Pierin:
Lügen und Betrügen in allen Lagen, sogar vor dem Richter!
Akute und gefährliche Rotlichtsucht mit Jähzornausbrüchen!
Börsianer, der in die falsche Richtung setzt.
Kann Millionäre zu Bettlern überlisten.
Und immer schön frömmlern und Händchen falten.
Pierin soll Reue zeigen und ab mit ihm ins Gefängnis!
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Bei guter Führung in der Haft, wird Vincenz, wie jedem anderen Strafgefangenen, ein Drittel der Strafe von 45 Monaten, das…
Gut, dass die Rolle von Erni so klar zur Sprache kommt. Überheblich, auch wie er meint, im Anschluss das Urteil…
Nachdem es Pierin Vincenz nun wahrhaftig zerrissen hat wie einen "Luftheuler", ist er sicherlich besser beraten, das trotz alledem recht…