Für die vielen Kommentare auf meine beiden Artikel vom 19.5. und 8.6.2016 möchte ich mich auf diesem Weg bedanken und meine eingehende Antwort in die Form eines weiteren Standpunkts kleiden. Im Allgemeinen bin ich höchst erstaunt, dass auf den Artikel bezüglich Vollgeldreform nicht ein einziger materieller respektive ökonomischer Einwand erfolgte. Das ist sehr erfreulich und spricht offensichtlich für die Reform.
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Die Kritik beschränkt sich einzig und allein auf buchhalterische Aspekte, die nachfolgend betrachtet werden sollen. In Abwandlung eines Kommentars sei hier vorausgeschickt, dass kein ernsthafter Buchhalter (Physiker) auf die Schnapsidee käme, seine Theorien nicht auf den Prüfstand der wirtschaftlichen Verhältnisse (Naturkräfte) zu stellen.
All jene Vollgeldbefürworter, die die Buchhaltung als irrelevant oder für eine quasi-staatliche Institution als inadäquat abtun, haben sicherlich Unrecht. Es gebührt sich für jedes kaufmännisch geführte Unternehmen, die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage buchhalterisch sauber abzubilden.
Auch die SNB muss anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze einhalten. Ihr Reinvermögen (Eigenkapital) ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtvermögen und Fremdkapital wie bei jeder anderen wirtschaftlichen Einheit auch.
Auf den ersten Blick scheint es richtig zu sein, dass die SNB den Notenumlauf und die Giroguthaben als Fremdkapital bucht und vom Gesamtvermögen in Abzug bringt. Zur Zeit des Goldstandards war dies vollkommen richtig, weil jeder Inhaber einer Banknote oder eines Giroguthabens dessen Umwandlung in Gold einfordern konnte.
Seit der Aufgabe dieser Umtauschpflicht im Jahre 1971 stimmt dies allerdings nicht mehr. Weder Noten noch Giroguthaben können in Gold getauscht werden. Abgesehen davon haben die entsprechenden „Verpflichtungen“ keinen Zins und keinen Rückzahlungstermin. Ökonomisch betrachtet, handelt es sich deshalb sowohl bei den Noten wie bei den Giroguthaben um ewige Nullcoupon-Anleihen, deren Gesamtumfang die SNB darüber hinaus auf den Franken genau selbst bestimmen kann; sie ist alleinige Herrin der sogenannten Notenbankgeldmenge (definiert als Summe von Notenumlauf und Giroguthaben). Eine Bank kann bei gewünschter „Kündigung“ ihres „Girokredites“ den „fälligen“ Betrag nur in Banknoten (oder anderen Giroguthaben) beziehen. Die Notenbankgeldmenge ändert sich dadurch nicht.
Gemäss IFRS, dem International Financial Reporting Standard, ist ein Finanzinstrument ohne Rückzahlungs- und Zinspflicht nicht als Fremd-, sondern als Eigenkapital zu deklarieren (IAS 32). Wer die Schenkungssteuer mit einem ewigen Darlehen ohne Zins zu umgehen versucht, wird vom Steuervogt zurückgepfiffen, weil es offensichtlich keine richtige Schuld (Fremdkapital), sondern ein Vermögensbestandteil (Eigenkapital) des Empfängers ist. Jeder Schrotthändler und jeder Bürger oder Unternehmer dieses Landes würde ein solches ewiges Darlehen respektive das Recht zum Drucken von Banknoten ohne – es seien denn moralische – Vorbehalte annehmen.
Die SNB ordnet den Notenumlauf und die Giroguthaben trotzdem und wider besseres Wissen dem Fremdkapital zu. In einem Referat hält Thomas J. Jordan („Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital?“, Statistisch-Volkswirtschaftliche Gesellschaft Basel, 28. September 2011 im Folgenden als TJJ zitiert) unmissverständlich fest, dass der Notenumlauf und die Giroguthaben nicht mit dem Fremdkapital normaler Unternehmen gleichgesetzt werden können, die SNB ihre Bilanz nie deponieren oder sanieren muss, weil sie „die benötigte Liquidität selber schaffen kann“ (S. 5).
Geld ist ein Passivum der SNB, da hat Dr. Marc Meyer ökonomisch wie buchhalterisch Recht. Es ist ein Zahlungsversprechen der SNB, das sie für Käufe von Gold, Devisen und Aktien verwendet, wie andere Wirtschaftssubjekte auch. Da sie dieses Versprechen jedoch nie einlösen muss, verliert es den Charakter von Fremdkapital und wird zu Eigenkapital.
Die Wirtschaftssubjekte akzeptieren dieses Geld trotzdem, weil sie davon ausgehen können, dass es von anderen Wirtschaftssubjekten – insbesondere vom Staat als einem der grössten Marktteilnehmer – heute wie morgen als Transaktionsmedium angenommen wird, nicht zuletzt weil es auch den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels aufweist.
Sollte dieses „Urvertrauen in die allgemeine Akzeptanz des Geldes“ einmal verloren gehen (beispielsweise weil Banken und Notenbank viel zu viel Geld emittieren und so Zweifel an seiner ungefähren Wertbeständigkeit nähren), würden die Inhaber des Geldes versuchen, dasselbe wie eine heisse Kartoffel weiterzureichen, indem sie es möglichst umgehend ausgeben respektive investieren (in Aktien, Immobilien und Gold) – bei der Notenbank selbst können sie es ja nicht eintauschen. Durch diesen Prozess könnte eine Hyperinflation entstehen, die das gesamte Geldsystem lahmlegt – es wäre sozusagen die Höchststrafe für eine unseriöse Politik von Notenbank und Banken (die Reichsbank war übrigens eine Privatbank).
Marc Meyer hat Recht, wenn er schreibt, dass Vollgeld im Allgemeinen aus der Bilanz der SNB ausgebucht werden müsste und dass die heutigen Banknoten nicht Vollgeld sind, wie auch der Schreibende fälschlicherweise behauptet hatte.
Im heutigen Geldsystem der Schweiz sind nur Münzen Vollgeld – und sie tauchen in der Bilanz des Bundes in der Tat nicht auf, weil sie bei ihrer Ausgabe an die SNB verkauft, der entsprechende Ertrag in die Erfolgsrechnung des Bundes einbezogen und im allgemeinen Haushalt desselben einfach „verbrannt“ wird.
Selbst wenn das Vollgeld aus der Bilanz von Bund oder SNB verschwindet, kann es die volkswirtschaftlich hoch relevante Funktion eines Zahlungs- oder Schmiermittels immer noch erfüllen – auch wenn seine Herstellungskosten und damit sein innerer Wert approximativ Null sind – wie es beim FIAT-Geld eben der Fall ist.
Zumindest gemäss jener Bundesverfassung, die zwischen 1891 bis 1999 galt (die diesbezügliche Präzisierung von Andreas Sprecher sei an dieser Stelle herzlich verdankt), hätte der Bund an sich auch das Franken-Buchgeld ausgeben können respektive müssen (wie die Banknoten an sich auch; warum er das Recht zu deren Ausgabe der SNB abgetreten hat, ist nicht klar). So wäre ihm noch viel mehr Ertrag respektive Seignorage-Gewinn zugeflossen, den er in seinem Haushalt wohl aber auch für Umverteilungen, Subventionen und andere unproduktive Ideen verwendet hätte.
Grosse Verwirrung stiftet die Frage, welche Konsequenzen das Vollgeld auf die Kreditschöpfung des Bankensystems hat. Es ist keineswegs so, dass die SNB in die Rolle des alleinigen Kreditschöpfers schlüpfen würde. Diese Funktion würde bei den Banken verbleiben – mit dem einzigen Unterschied, dass sie die Kontokorrentgelder dazu nicht mehr verwenden dürften. Spargelder, Kassenobligationen, Bankanleihen und natürlich ihr Eigenkapital indessen schon. Die FINMA hat vor kurzem verfügt (Verordnung über die Liquidität der Banken, 30. November 2012), dass die kurzfristig verfügbaren Gelder (Kündigungsfrist von 30 Tagen) von Pensionskassen und anderen Geschäftskunden bei den Banken vollständig liquide gehalten und nicht als Kredite vergeben werden dürfen. Würde sie diese Regelung auch auf die Publikumsgelder ausweiten, hätte die FINMA das 100%-Geld (nicht das Vollgeld!) sozusagen durch die Hintertür eingeführt!
Selbst (oder gerade) liberale Ökonomen schliessen sich dieser Forderung an. Dr. Beat Kappeler schreibt beispielsweise: „Ausserdem sollen Banken nur mit festen Einlagen Kredite erteilen, also keine Geldexpansion betreiben“ („Mein Standpunkt“, NZZ am Sonntag 2. März 2014). Von den kritischen Kommentatoren wird bewusst oder unbewusst verschwiegen, dass auch Milton Friedman, einer der liberalsten Ökonomen aller Zeiten, ein Befürworter des 100%-Geldes war. Der gesunde Menschenverstand spricht ebenfalls dafür, dass die liquiden Sichtgelder des Publikums von den Banken nicht für die Kreditvergabe, insbesondere nicht für die langfristige verwendet werden sollten. Früher gab es noch Bankiers, die diesen konservativen Grundsatz trotz aller monetären Verlockungen hochhielten.
Das Vollgeld geht über die Idee des 100%-Geldes in dem Sinne hinaus als es auch die bestehende Geldmenge von den Verbindlichkeiten befreien will. Das hiesse konkret, dass die gesamte akkumulierte Seignorage dem Staat oder dem Bürger ausgeschüttet wird – wenn auch nicht sofort, aber doch über die Zeit. Mit dieser Giesskannen-Ausschüttung erheblicher Teile des Volksvermögens tun sich insbesondere konservative Kreise sehr schwer – der Schreibende auch.
Deshalb schlage ich ein hybrides System vor, welches beim bestehenden Geld „bloss“ die 100%-Variante (1. Teil der Initiative) einführt und sie mit neuem Vollgeld kombiniert. Die Vollgeldinitiative lässt eine solche Lösung zu, weil sie der SNB erlaubt, den Banken befristete Darlehen (beispielsweise auch auf 30 Jahre und zudem erneuerbar) zu gewähren. Die Umstellung des Geldsystems könnte beispielsweise gemäss folgendem Prozess ablaufen:
Über das letzte Wochenende des Jahres 2015 wären die Banken dazu aufgefordert worden, die Sichtguthaben des Publikums in E-Franken der SNB (E für elektronisch gemäss Jean-François Groff: „Der Traum vom E-Franken“, Simon Schmid, Tagesanzeiger, 28.10.2014) umzutauschen, und sie in deren Depots einzubuchen (ausserhalb der Bankbilanz) Wer sich dies buchhalterisch nicht vorstellen kann, gehe davon aus, dass die Inhaber von Banken-Sichtguthaben von der SNB über diese Nacht nicht mit Banknoten, sondern mit einem buchmässigen E-Franken-Zertifikat versorgt worden wären, welches die Banken analog zu Obligationen, Aktien und strukturierten Produkten in die Wertschriftendepots der Kunden einbuchen. Letztere können über diese E-Franken-Buchgelder alsdann ihren Zahlungsverkehr ebenso abwickeln wie bei den bisherigen Sichtguthaben auch.
Durch diesen Vorgang entstünde bei den Banken eine massive Bilanzverkürzung, die von den Gegnern der Vollgeldinitiative zu Recht als potentieller Gefahrenherd für Verwerfungen im Bankensystem kritisiert wird. Die Banken müssten ihre Kredite (oder anderen Aktiva) massiv zurückstutzen, was auch volkswirtschaftlich negative Auswirkungen hätte. Die Beschwichtigung, dass die Banken heute über erhebliche Giroguthaben verfügten, die das Liquiditätsbedürfnis für die Umstellung zum grossen Teil abdecken, greift zu kurz. Die Banken benötigen diese Mittel zwar nicht „direkt“, aber „indirekt“ für die Finanzierung ihrer Aktiva und zur Einhaltung der regulatorischen Mindestreserve- und Eigenkapitalvorschriften.
Um jegliches Risiko von Verwerfungen im Bankensystem zu vermeiden, sei hier vorgeschlagen, dass die SNB den Banken im vollen Umfang der bestehenden Sichtguthaben des Publikums Darlehen gewährt. Für die Banken und deren Finanzierung würde sich dadurch kein negativer Schock ergeben – im Gegenteil: Die vielen bestehenden und zeitweise labilen Gläubiger von Sichtguthaben werden einfach durch die viel stabilere SNB ersetzt, die ihrerseits gegenüber dem Publikum mit den buchmässigen E-Franken „haftet“ wie bei den Banknoten auch.
Die buchhalterischen Vorgänge dieser „sanften“ Einführung des Vollgeldes sind im Anhang detailliert aufgeführt – mit einem Darlehen der SNB an die Banken im Umfange von 485 Milliarden Franken Die SNB würde dasselbe sinnvollerweise mit einem variablen, kurzfristig veränderbaren Zinssatz versehen, der zumindest in der Anfangsphase nicht wesentlich vom heutigen Niveau (Null) abweichen sollte, um Verzerrungen gegenüber dem Ist-Zustand möglichst zu vermeiden; dann aber auch unter der Bedingung, dass die Banken die „Lagerung“ der Gelder und den Zahlungsverkehr zu den gleichen Konditionen vornehmen wie heute. Im Extremfall könnte man sich sogar einen Negativzins vorstellen, um die von Baltensperger/Neusser befürchtete „prohibitive“ Belastung des Zahlungsverkehrs durch die Banken zu verhindern.
Im heutigen Geldsystem wird neues Geld primär (zu 90% oder mehr) durch die Banken via Kreditschöpfung geschaffen. Sie bestimmen letztlich die Geldmenge und nicht die Notenbanken. Dieselben wollen es nicht wahr haben und versuchen durch Zinssteuerung (auch unter Null) und das „Quantitative Easing“ die Banken zu mehr Geldschöpfung zu bewegen – ohne Erfolg, wie angesichts der immensen Liquiditätsimpulse (diese sind nicht Geld im Sinne der Geldmenge M1) festgestellt werden muss. Die Ohnmacht der Notenbanken ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die seit der Finanzkrise maroden Banken mit der Sanierung ihrer Bilanzen beschäftigt und so bei der Kreditvergabe äusserst zurückhaltend sind (und sie ihr Kreditvolumen teilweise sogar zurückfahren müssen, was die Geldmenge reduziert). Die Zinsinstrumente wie auch die quantitativen Lockerungen haben definitiv ausgedient, auch wenn die Notenbanken dies nicht zugeben wollen.
Es braucht neue Instrumente für die Durchführung der Geldpolitik, die es den Notenbanken erlauben, die Geldmenge auch direkt über die Sichtgelder des Publikums zu steuern. In dieser Beziehung drängt sich das Voll- oder Helikoptergeld geradezu auf. Die Frage ist nur, wie neues SNB-Sichtgeld ökonomisch (und politisch) effizient in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden kann und soll. Die direkte Ausschüttung an den Bund und/oder an die Bürger (eigentliches Helikoptergeld à la Ben Bernanke respektive Milton Friedman) scheint mir weder volkswirtschaftlich noch politisch opportun. Aus Produktivitätsüberlegungen wäre es viel effizienter, neues Sichtgeld der SNB primär (wenn vielleicht auch nicht ausschliesslich) über Infrastrukturprojekte direkt in den Wirtschaftskreislauf einfliessen zu lassen.
Die SNB könnte zusätzliche E-Franken beispielsweise in eine „Gotthardröhre 2 AG“ (die auch für andere Investoren offen wäre) einschiessen und im Gegenzug die entsprechenden Aktien sogar auf ihrer Aktivseite verbuchen (so verschwände dieses Vollgeld nicht aus der SNB-Bilanz, weil es im Gegensatz zur Ausschüttung an den Staat oder die Bürger nicht „verkonsumiert“, sondern produktiv investiert wird). Sollte die Durchfahrt durch den 2. Gotthardtunnel mit einer Gebühr belastet werden, dann hätte die SNB mit ihrem Vollgeld sogar ein zins- respektive dividendentragendes Aktivum erworben. Volkswirtschaftlich würde es eine doppelt produktive Wirkung entfalten: als Infrastrukturinvestition einerseits und als zusätzliches Transaktions- respektive Schmiermittel andererseits.
Zur SNB: Wenn ihre Exponenten schon statuieren, dass Notenumlauf und Giroguthaben nicht eigentliches Fremdkapital darstellen und dass „bei negativem Eigenkapital kein rechtlicher Zwang zur Sanierung, geschweige denn zur Liquidation“ (TJJ, S. 7) besteht, dann sollte sie dies transparenter machen – und ehrlicherweise auch in ihrer Buchhaltung zum Ausdruck bringen. Nach IAS 32 darf respektive muss sie dies auch, weil Notenumlauf und Giroguthaben nicht Fremdkapital darstellen, was die Eigenkapitalquote von den bestehenden rund 10% auf über 80% explodieren lässt. Ein solches Wirtschaftsgebilde ist in der Tat und im Vergleich zu den Banken „bombensicher“, umso mehr als es mit jedem Devisenkauf (Buchung: Devisen an Giroguthaben) die Eigenkapitalquote erhöhen kann – bei zusätzlichen 1’000 Milliarden Franken auf beinahe 94%.
Die offizielle Begründung der Euro-Mindestkursaufgabe wegen „Bilanzrisiken“ basierte entweder auf einem buchhalterisch bedingten Fehlentscheid oder sie war eine bewusst irreführende Kommunikation („Bilanzlüge“). Möglicherweise ist die SNB auch Opfer einer politischen Verschleierungstaktik geworden. Bei einer so hohen Eigenkapitalquote wären die Begehrlichkeiten von Bund und Kantonen noch grösser als sie es ohnehin schon sind – das ist unbestritten. Die diesbezüglichen Abwehrversuche der SNB zeigen allerdings mehr Hilflosigkeit und vor allem Inkonsistenz mit der sonstigen Argumentation, wie diese Passage von TJJ zeigt:
„Trotzdem geht die SNB – ich möchte dies nochmals betonen – nicht sorglos mit ihrer Bilanz um. Sie erachtet es als äusserst wichtig, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, damit strukturelle Probleme gar nicht erst entstehen können und dass sich ihre Bilanz wieder Richtung Normalzustand mit genügend Eigenkapital bewegt“ (TJJ, S. 12). … „Deshalb ist es für die SNB zentral, ihr Eigenkapital nach Verlusten möglichst rasch wieder aufzubauen und langfristig über eine robuste Bilanz zu verfügen“ (TJJ, S.13) … „Zum Wiederaufbau von Eigenkapital braucht es – nicht anders als bei privaten Unternehmen – Gewinne“ (TJJ, S.13). Andererseits wird die SNB nicht müde zu betonen, dass sie ihre Geldpolitik nur an der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit orientiert und nicht an betriebswirtschaftlichen Gewinnen – ein offensichtlicher Widerspruch oder zumindest ein handfestes Dilemma für die Umsetzung der Geldpolitik.
Besonders bizarr nimmt sich in diesem Zusammenhang die buchhalterische Position „Rückstellungen für Währungsreserven“ im bilanzmässig „echten“ Eigenkapital aus. Sie ist ökonomisch vollkommen obsolet, weil die SNB auf diesen Positionen höchstens die praktisch vernachlässigbaren Produktionskosten des Geldes verlieren kann, das heisst praktisch nichts und nie. Wenn der Einstandspreis der gekauften Euros oder Dollars zu den aktuellen Kursen unterschritten wird, gibt es keinen Verlust, sondern bloss einen weniger hohen Gewinn. Diese Rückstellung sollte demzufolge ersatzlos gestrichen werden.
Den politischen Begehrlichkeiten auch ökonomisch etwas mehr berechtigten Einhalt gebieten könnte eine Neudefinition der Ausschüttungsreserve in dem Sinne, dass dieselbe nur durch nachhaltig erzielte Erträge (Zinsen, Dividenden) geäufnet und von allfälligen Aufwertungsgewinnen (oder -verlusten) befreit wird. Dann würden wohl sogar Bund und Kantone eine dynamischere Anlagestrategie (deutlich höhere Aktienquote) unterstützen – wie es Professor Peter Bernholz seit längerem fordert und wie es aus der Sicht einer professionellen Langfristverwaltung des Volksvermögens auch angezeigt wäre. Das alljährliche politische Feilschen um die Ausschüttung hätte dann auch ein Ende, und gleichzeitig ergäbe sich erst noch eine Glättung derselben über die Jahre hinweg, weil die Erträge viel weniger volatil sind als die Kursschwankungen.
Insgesamt muss an dieser Stelle leider festgehalten werden, dass die Öffentlichkeit über die Funktionsweise des bestehenden Geldsystems erschreckend schlecht informiert ist. „It is well enough that people of the nation don’t understand our banking and monetary system, for if they did, I believe there would be a revolution before tomorrow morning.“ (Henry Ford) Daran hat sich in den letzten beinahe 100 Jahren nichts geändert.
Eine ehrliche (undogmatische) Informationsarbeit tut dringend not. Zu hoffen ist, dass sich vermehrt auch Mainstream-Ökonomen in diesen Prozess einbringen und die Vollgeldreform nicht einfach als risikobehaftetes Experiment abtun. Insgeheim wissen sie nämlich ganz genau, dass das bestehende Geldsystem ein möglicherweise noch grösseres Hochrisikoexperiment darstellt. Es ist nicht auszuschliessen, dass die nächste Finanzkrise bedeutend schlimmer sein wird als die letzte. Die systemischen Banken könnten dann allenfalls „too big to save“ sein, weshalb die Bankkontoinhaber ihr hart verdientes Geld zumindest zum Teil verlieren würden. Dann müssten wir nicht mehr als Steuerzahler, sondern als Kontoinhaber den Kopf für all jene Banken hinhalten, die es nicht einmal mit einer lächerlich tiefen Eigenkapitalquote von 5% schaffen, nachhaltig Geld zu verdienen (und so an sich gar keine wirtschaftliche Existenzberechtigung haben – was die Banken jedem ähnlich gelagerten KMU-Betrieb unverblümt kommunizieren würden).
Fazit: Es ist das unschätzbare Privileg des Schweizer Bürgers, dass er sein hart verdientes Geld vor diesen Enteignungsrisiken (andere gibt es natürlich auch noch und immer mehr) mit der Vollgeldinitiative befreien kann. Dazu braucht es die von Henry Ford erwähnte Revolution nicht respektive sie hält sich in gut demokratischem Rahmen.
Mit der Vollgeldinitiative kann das „too big to fail“ Problem zwar auch nicht gänzlich gelöst, aber zumindest deutlich entschärft werden – zumindest für uns einfache Kontoinhaber. Der Untergang einer systemrelevanten Bank würde in einem solchen Geldsystem den volkswirtschaftlich hoch bedeutsamen Zahlungsverkehr nicht einfach mehr lahmlegen können. Die entsprechende Erpressung mit all ihren Konsequenzen müssten wir uns nicht länger gefallen lassen. Darüberhinaus wäre auch die (ohnehin masslos unterdotierte) Einlagesicherung obsolet, weil die Sichtguthaben nach der Reform keine bankspezifischen Bonitätsrisiken mehr aufweisen. Wer auch sein Sparbüchlein vor dem Konkurs einer Bank schützen möchte, könnte es kündigen und auf sein Kontokorrent in seinem Depot legen, das bei einem Bankuntergang wie die Wertschriften nicht in die Konkursmasse fallen würde.
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Zu dem Problem von Marc Meyer, wie Vollgeld in der Bilanz der Nationalbank verbucht werden soll:
Dazu gibt es einen 24-seitigen Aufsatz, in dem ich verschiedene mögliche Varianten diskutiere:
http://www.vollgeld-initiative.ch/fa/img/Vertiefung_deutsch/2013_11_29_Vollgeld_Bilanzierung_aus_Sicht_der_Zentralbank_-_Thomas_Mayer.pdf
Darin komme ich zu demselben Ergebnis, wie Herr Zenger in seinem obigen Beitrag.
Das ist auch die Position der Vollgeld-Initiative, ich bin einer der massgeblichen Inititiatoren. Der Initiativtext selbst sagt natürlich nichts zur buchhalterischen Umsetzung aus, d.h. auf Basis des Initiativtextes sind theoretisch auch andere Varianten möglich.In Kurzfassung:
Wenn die SNB neues Vollgeld herstellt (egal ob in Form von Münzen, Papiergeld oder Buchgeld) findet eine Bilanzverlängerung statt.
Das Konto „Vollgeld-Vorrat“ (Aktiva) und gleichzeitig das Konto „Eigenkapital“ (Passiva) werden grösser.Wenn die SNB dieses neue Vollgeld dann an Banken verleiht findet ein Aktivtausch statt. Das Konto „Forderungen an Banken“ (Aktiva) wird grösser und gleichzeitig wird das Konto „Vollgeld-Vorrat“ (Aktiva) kleiner.
Wenn die SNB Wertpapier kauft oder sich an einem Infrastrukturprojekt beteiligt, findet genauso ein Aktivtausch statt. Anstatt des Kontos „Forderung an Banken“ wächst das Konto „Finanzanlagen“ (Aktiva) oder „Beteiligungen“ (Aktiva).
Wenn die SNB Vollgeld schuldfrei an den Bund, die Kantone oder als Bürgerdividende auszahlt, findet eine Bilanzverkürzung statt. Das Konto „Vollgeld-Vorrat“ sowie „Eigenkapital“ schrumpft. Das so schuldfrei in Umlauf gebrachte Geld zirkuliert ausserhalb der Bilanz der SNB in der Gesellschaft, genauso wie heute das Münzgeld. Damit der aktuelle Geldumlauf ausgewiesen werden kann, wird dieses schuldfrei ausgezahlte Vollgeld in einer extra Rechnung ausgewiesen.
Damit ist eigentlich alles nötige zu diesem Thema gesagt.
Wer sich noch detaillierter eindenken will, möge bitte zunächst meinen oben verlinkten Artikel lesen.
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Lieber Herr Zenger, danke für den tollen Beitrag!
Zur Unterstreichung und Klarstellung zwei Erläuterungen der Vollgeld-Initiative:
Zur Verwendung der Geldschöpfungsgewinne:
Die Vollgeld-Initiative beschreibt nur die Möglichkeiten, wie neues Geld in Umlauf kommen kann (Kredite der Banken an die SNB, schuldfreie Auszahlung an Bund, Kantone oder als Bürgerdividende), sagt aber als Verfassungsinitiative natürlich nichts darüber aus, wie der Mix sein soll. Das hat die SNB im Rahmen ihrer Geldpolitik zu entscheiden, bzw. könnte in der Ausführungsgesetzgebung näher geregelt werden. Die Variante, dass die SNB direkt Infrastrukturprojekte finanziert, wie Sie vorschlagen, ist natürlich rechtlich möglich und sicher eine gute Idee. Nach der Annahme der Vollgeld-Initiative wird es noch viel öffentliche und politische Diskussionen geben, wie die Geldschöpfungsgewinne am Besten verwendet werden sollen.Zur Umstellung des Bankengeldes auf Vollgeld sieht die Vollgeld-Initiative in Art. 197 Ziff. 12 vor: „Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass am Stichtag ihres Inkrafttretens alles Buchgeld auf Zahlungsverkehrskonten zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wird. Damit werden entsprechende Verbindlichkeiten der Finanzdienstleister gegenüber der Schweizerischen Nationalbank begründet.“
Das heisst, es findet in den Bankbilanzen ein Passivtausch statt. Die „täglich fälligen Verbindlichkeiten an Kunden“ (= Guthaben auf Privatkonten) werden umgebucht zu „Verbindlichkeiten an die SNB“. Durch die Umstellung auf Vollgeld findet bei den Banken also keine Bilanzverkürzung statt. Diese Umstellungskredite der SNB an die Banken können mit den derzeit sehr hohen Reserven der Banken bei der SNB teilweise getilgt werden, so dass für die Umstellung auf Vollgeld zum heutigen Tag zwischen 90 bis 100 Milliarden zusätzliche Kredite der SNB an die Banken nötig wären. -
@Marc Meyer Dr. Sie sagen unten in einer Antwort, dass mit der Einführung der Vollgeldinitiative kein Vollgeld gemacht würde.
Wie müsste es Ihrer Meinung nach sein, damit es echtes Vollgeld ist?-
@AJD
Die Vollgeld-Initianten wissen ja selber nicht, ob Vollgeld ein Aktivum oder Passivum der SNB darstellt.
Da die Vollgeld-Initianten einmal Vollgeld als Aktivum der SNB betrachten und dann wieder als Passivum widersprechen sie sich dauernd.
Jedes ihrer Argumente eckt somit an ihren anderen Argumenten an.
Als Vollgeld könnte man allenfalls eine Goldmünze vorstellen, deren Goldwert ihrer Kaufkraft entspricht.
mfG
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@AJD
Die Vollgeld-Initianten wissen ja immer noch nicht, ob Vollgeld nun ein Aktivum oder Passivum der SNB ist.
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Der Beitrag von Christoph Zenger ist sehr interessant und spricht viele wichtige Punkte an. Trotzdem kann ich seinen Schlussfolgerungen in Bezug auf Vollgeld nicht zustimmen.
Jedermann muss sich entscheiden, welcher Teil des Vermögens sehr liquide gehalten werden soll und welcher Teil z.B. in Sparguthaben, Obligationen oder Aktien angelegt werden soll. Sichthaben, das sogenannte Buchgeld, hat den Vorteil der Liquidität, dafür erhält man in „normalen“ Zeiten weniger Zins. Der Anteil der Bankbilanzen (der Passiven, um genau zu sein), der in Form von Buchgeld gehalten wird (als Aktiven beim Publikum), ist eine endogene Grösse und hängt von den Präferenzen und Bedürfnissen der Anleger und den Kosten für die Banken für die Produktion der „Liquiditätsservices“ (Zahlungsverkehr, ständige Bereitschaft, die Guthaben auszuzahlen) ab. Mit dem Vollgeld soll den Banken verboten werden, derartige Konti anzubieten. Entsprechend ist es dem Publikum dann nicht mehr möglich, Bankkonti für den Zahlungsverkehr zu benützen.
Die Definition von Geld, insbesondere Giralgeld zur Geldmenge zu zählen, ist willkürlich. Strikt betrachtet, ist ja Giralgeld nicht Geld, sondern nur ein Geld-Guthaben, über das im Bedarfsfall sofort verfügt werden kann. Mit dieser Definition erweckt man den Eindruck, die Notenbanken hätten die „Kontrolle über das Geld“ verloren. Es stimmt, dass die Notenbanken die so definierte Geldmenge nicht mehr direkt kontrollieren können. Aber ist das schlimm? Die Menge an Giroguthaben ist, wie gesagt, eine endogene Grösse, die sich aufgrund von Bedürfnissen und Kosten bestimmt. Sie ist völlig zu Recht eine endogene Grösse, so die die Menge von Hypotheken auch eine endogene Grösse ist und nicht von einer zentralen Instanz bestimmt werden sollte. Mittlerweile haben die Notenbanken ja auch erkannt, dass die Kontrolle der Geldmenge wenig zielführend ist im Hinblick auf die Steuerung von Konjunktur und Inflation, da die Nachfrage nach Zahlungsmitteln, anders als die Monetaristen in den 1970er Jahren unterstellt haben, viel zu wenig stabil ist. Entsprechend liegt der Fokus heute auf der Steuerung der Zinssätze. (Damit ist man angesichts der „zero lower bound“ zwar auch in einer Sackgasse gelandet, doch tiefe Realzinsen sind eine Realität unabhängig davon, wer für die Versorgung der Wirtschaft mit Giralgeld zuständig ist.)
Welches Problem wird gelöst, indem den Banken verboten wird, Giralgeld auf der Passivseite der Bilanz zu halten resp. den Bankkunden entsprechende Konti anzubieten? Es ist richtig, dass man damit den Zahlungsverkehr von allfälligen Bankpleiten „immunisieren“ könnte. Sollte man bereit sein, dafür den Preis zu bezahlen und Zahlungsverkehrs-Services im Wesentlichen zu verstaatlichen, und entsprechend die Finanzierung der Banken zu einem grossen Teil der SNB zu überlassen (SNB-Kredite als Ersatz für die Giroguthaben der Bankkunden)? Es gibt auch weniger drastische und weniger etatistische Mittel, um den Zahlungsverkehr im Falle einer Bankpleite zu sichern, beispielweise separate Tochtergesellschaften der Banken. Die meisten weiteren angeblichen Vorteile von Vollgeld sind nämlich nicht vorhanden. Bankpleiten werden nicht unwahrscheinlicher, denn es ist immer noch möglich, dass die Banken zu viele Risiken akzeptieren. Die Banken haben mit Vollgeld auch nicht mehr Eigenkapital. Entsprechend ist die „Too-big-to-fail“-Problematik nicht gelöst, denn ein Zusammenbruch einer Grossbank hätte immer noch dramatische Folgen. Und da das Kreditgeschäft immer noch Sache der Banken wäre, gäbe es immer noch Fremdkapital (inkl. Sparguthaben), das dem Pleiterisiko ausgesetzt ist.
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Zur Korrektur:
Mit der Vollgeldreform ändert sich für die Kunden nichts. Deren Bankkonten bleiben bestehen, jedoch wird das Guthaben zu echtem Geld der Nationalbank aufgewertet.
Die Vorteile der Vollgeldreform sind:
– Das Buchgeld selbst wird sicher, egal wie sicher oder unsicher die Banken sind.
– Die Banken werden durch Vollgeld auch stabiler, da ihre Liquidität viel besser planen können, da sie sich ausschliesslich durch Verbindlichkeiten auf Zeit finanzieren.
– Die Banken werden vorallem auch stabiler, da durch die Auslagerung der Zahlungsverkehrskonten aus der Bankbilanz die meisten der heutigen Interbankenkredite nicht mehr benötigt werden. Heute machen Interbankenbankenkredite ca. 25% der Bankbilanzen aus, womit eine zusammenbrechende Bank immer viele andere Banken mit in den Abgrund reissen würde.
– Weitere Vorteile des Vollgeld sind, dass neu geschaffenes Geld durch die schuldfreie Auszahlung an Bund, Kantone oder durch eine Bürgerdividende direkt in der Realwirtschaft landet und dort Arbeitsplätze schafft. Ausserdem werden wieder gleiche Wettbewerbsmöglichkeiten zwischen Banken und allen anderen Unternehmen sowie auch zwischen Gross- und Kleinbanken hergestellt. Weitere Vorteile finden Sie hier: http://www.vollgeld-initiative.ch/kernbotschaften/
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Hallo Herr Zenger,
Schweizer Franken sind Staatsgeld, der Emittent ist der Staat Schweiz, dabei ist es völlig unbedeutend, ob
a) Metall-Franken (die bekannten Münzen),
b) Papier-Franken (die bekannten Geldscheine) oder zukünftig
c) E-Franken emittiert werden.Banknoten sind nirgends zu entdecken, Banknoten der SNB wären Zettel, für die die SNB die Zahlung von Schweizer Franken verspricht.
Solche Zettel existieren nicht, deshalb existieren auch keine Banknoten.Wer das Banknoten-Märchen nicht erkennt, der befindet sich gleich von Anfang an auf dem falschen Weg.
Ich werde es Ihnen Schritt für Schritt erklären. Sie kaufen von mir für hundert Franken Devisenanlagen, zahlen aber nicht sofort den Kaufpreis, dann ergibt sich für Sie folgende Bilanz:
Aktiven: Devisenanlagen 100
Passiven: Schulden bei Hardy 100Jetzt verlange ich die Auszahlung von 100 Franken von Ihnen. Auf dem ersten Blick sind Sie gar nicht zahlungsfähig, Sie haben ja nur die Devisenanlagen.
Was nicht aus Ihrer Bilanz hervorgeht: Sie haben eine Kreditlinie bei Ihrem Vater, Ihr Vater hat bei Ihnen ein Portemonnaie deponiert, auf das Sie zugreifen dürfen, allerdings nur als Kredit.Also entnehmen Sie dem Portemonnaie Ihres Vaters 100 Franken und zahlen diese an mich aus.
Ihre neue Bilanz:
Aktiven: Devisenanlagen 100
Passiven: Schulden bei Ihrem Vater 100Auf einer Passivenseite einer Bilanz werden die Schulden gezeigt und das Eigenkapital (ein rein rechnerischer Wert).
So, sehr geehrter Herr Zenger, nach genau dem gleichen Schema agiert eine Zentralbank. Eine Zentralbank zahlt das Papiergeld aus einem fremden Portemonnaie aus, deshalb entstehen einer Zentralbank bei einer Papiergeldauszahlung Schulden.
Eine Zentralbank hat eine unbegrenzte Kreditlinie beim Staat.Der Staat Schweiz ist der Eigentümer der Geldscheine, die bei der SNB lagern. Werden E-Franken eingeführt, dann ist der Ersteigentümer natürlich auch wieder der Staat.
Zahlt die SNB solche E-Franken aus, dann zahlt sie wieder aus einem fremden Portemonnaie, deshalb entstehen der SNB auch dann wieder Schulden.Die Schulden der SNB sind aber niemals Geld, sondern immer nur Geld-Schulden.
Das Geld sind die
a) Metallfranken.
b) Papierfranken und zukünftig ggf.
c) E-Franken.Am Beispiel der Metall-Franken kann man es wunderschön aufzeigen, die Münzen werden von Swiss-Mint produziert und gehören dann dem Staat Schweiz. Der Staat Schweiz verkauft die Metall-Franken an die SNB und erhält ein entsprechendes Guthaben.
Bilanz SNB (die 100 steht nur beispielhaft)
Aktiven: Metall-Franken 100
Passiven: Giroverbindlichkeiten beim Staat 100So, sehr geehrter Herr Zenger, jetzt gibt es tatsächlich Leute, die erklären die Giroverbindlichkeiten der SNB zu „Notenbankgeld“.
Geht es noch verrückter?
Das Geld sind selbstverständlich die Metall-Franken und die werden natürlich als Aktivum geführt.
Es ist völlig unmöglich, dass Geld auf der Passivenseite auftaucht.Wer auf der Passivenseite einer Bilanz Geld entdeckt, der kann seine Sinne nicht ganz beisammen haben.
Geld-Schulden sind kein Geld.
Franken-Schulden sind keine Franken.Deshalb ist die Bilanz, die Sie verlinkt haben, auch falsch.
Ein Notenumlauf existiert nicht mehr, ganz einfach deshalb, weil es keine Banknoten mehr gibt.Die Geldscheine sind gesetzliches Zahlungsmittel und sind deshalb selber Schweizer Franken.
Banknoten wären keine Schweizer Franken, sondern Schuldscheine der Emissions-Bank, für die man Schweizer Franken von der Emissions-Bank fordern könnte.Die Schulden, die uns die SNB unter „Notenumlauf“ zeigt, sind in Wahrheit die Schulden, die der SNB entstanden sind, weil sie des Staates Papiergeld ausgezahlt hat.
Diese Schulden sind natürlich nicht selber Geld, das Geld sind die schönen Franken-Scheine.Erst hat der Staat die Franken-Scheine, die SNB greift auf diese Scheine zu und zahlt sie aus. Der Staat hat dann eine entsprechende Forderung an die SNB und die SNB hat Schulden beim Staat.
Mit dem, der die Franken-Scheine hat, hat die SNB nichts zu tun, der, der die Franken-Scheine hat, ist KEIN Gläubiger der SNB.
Die ausgezahlten Franken-Scheine sind nicht auf der Passivenseite der SNB verbucht, bei der SNB sind die Schulden beim Staat verbucht, die die SNB nach einer Auszahlung von Papierfranken hat.So, und völlig vergleichbar würde es mit den E-Franken laufen, die ausgezahlten E-Franken würden nicht auf der Passivenseite der SNB verbucht. Auf der Passivenseite der SNB würden die Schulden verbucht, die die SNB nach Auszahlung von E-Franken hat. Schulden beim Staat, nicht bei dem, der die E-Franken erhalten hat.
Wer diese Zusammenhänge verstanden hat, der müsste auch verstehen können, dass der Staat, der Gläubiger der SNB, die SNB kapitalisieren könnte.
Sehr geehrter Herr Zenger, ihr Vater aus dem oben genannten Beispiel könnte Sie auch kapitalisieren, anstatt Ihnen einen Kredit zu gewähren, z. B. als Stiller Gesellschafter.
Eine vom Staat Schweiz kapitalisierte SNB wäre dann quasi die Monetative, die Geld schuldfrei auszahlen könnte.
Zum Abschluss noch dies, Sie schreiben:
„Ökonomisch betrachtet, handelt es sich deshalb sowohl bei den Noten wie bei den Giroguthaben um ewige Nullcoupon-Anleihen (…)“Unfug, es gibt keine Noten der SNB mehr.
Giroverbindlichkeiten der SNB sind Verbindlichkeiten, die die Gläubiger auf Sicht fällig stellen können.
Was soll daran „ewig“ sein?Eine „ewige Nullcoupon-Anleihe“ hätte den Wert von null Franken.
Zahlungstermin: nie
Zinsen: werden keine gezahltWer sollte solch ein Idioten-Papier kaufen?
Solchen himmelschreienden Unfug sollten Sie dem Starökonomen vom Paradeplatz überlassen.Freundliche Grüße!
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Ich muss gestehen, dass ich in diesen Fragen überfordert bin. Diese Ueberforderung führt dazu, dass ich mir Grundsatzfragen stelle. – Ich glaube, dass in diesem Fall, im Sinne einer Ausnahme, der Merkel’sche Ausspruch: „Diese Frage ist dem Volk nicht vermittelbar“ zutrifft. Ich bin überzeugt, dass die heutigen Probleme der Finanzindustrie (von denen der CH-Bürger wie Du und ich -noch?- nichts spürt, in Spanien jedoch sehr wohl) nicht auf buchhalterische Fragen zu reduzieren sind. Das tönt nach „crisis, que crisis? (was sich als eine unverschämte Lüge herausgestellt hat -der Lügner läuft frei herum!-) Die Frage: „Wem gehören die 900 Milliarden Eurolitos, welche die EZB durch den Aufkauf von Schuldpapieren angehäuft hat“ (= m.E. verbotene Staatsfinanzierung) und was mit dieser enormen Summe (wie den 500 Milliarden der SNB) geschieht, ist nicht beantwortet. Weiter ist die Frage, ob die enormen Schuldenberge der Staaten und Privaten je abbezahlt oder einigermassen eingedämmt werden können, offen. Ich glaube, das System ist irgendwie am Anschlag angelangt, und ich glaube, dass eine Zerschlagung des Systems (eine Million Reichsmark für ein Kilo Brot) oder ein Systemwechsel leider nicht mit einer Volksabstimmung gelöst werden kann, sondern nur durch Unterjochung/Enteignung der Bürger oder durch Kriege. Ich glaube, Null- bzw. Negativzinsphasen in einem (neo-)kapitalistischen System, welche solange dauern, sind auf Probleme des Systems selbst zurückzuführen. So, und jetzt gehe ich eins trinken. Viva!
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@Leserinnen und Leser
Kurze Zusammenfassung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Für diejenigen unter Ihnen, welche nicht die Zeit haben, sämtliche Texte in ihrer vollen Länge zu studieren, möchte ich hier eine kurze Zusammenfassung der Hauptpunkte schreiben. Ich beschränkte mich auf drei Punkte.
Erstens:
Herr Zenger gibt zu, dass die Vollgeld-Initianten fälschlicherweise behauptet haben, bei heutigen Banknoten handle es sich bereits um aktives schuldfreies Vollgeld. In diversen früheren Beiträgen hatte ich aber gezeigt, dass dies keineswegs so ist: Banknoten sind im Gegenteil passives Schuldgeld der SNB.
Daraus folgt, dass dieses Schuldgeld der SNB bei Emission in die SNB-Bilanz eingebucht wird und nicht ausgebucht, wie das bei angeblichem aktivem Vollgeld der SNB der Fall wäre.
Konklusion. Das Initiativkomitee hat mit falschen Aussagen 106‘000 Unterschriften erschlichen. Damit verstösst es gegen Treu und Glauben jener Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Initiative gutgläubig unterschrieben haben.
Ich fordere deshalb die Initianten auf, ihre Initiative zurückzuziehen, weil die Unterschriften offensichtlich aufgrund falscher Behauptungen gesammelt wurden.
Zweitens:
Herr Zenger hat mit einem Link eine hypothetische SNB-Bilanz gepostet, welche offensichtlich von der SNB selber stammt. Darin wird gezeigt, wie die SNB-Bilanz, die Bilanzen des Publikums und die Bilanzen der Banken nach Umstellung auf Vollgeld aussehen würden.
Aus dieser hypothetischen Bilanz geht eindeutig hervor, dass es sich beim angeblichen aktiven schuldfreien Vollgeld im Gegenteil um passives Schuldgeld der SNB handelt. D.h. das von der SNB emittierte angeblich aktive Vollgeld wird im Gegenteil auf der Passivseite der SNB-Bilanz verbucht.
Inhaber dieses Schuldgeldes sind die Privaten Haushalte, welche der SNB einen Kredit gewähren. Dieses Geld wird gesichert durch die Vermögenswerte der Privatwirtschaft (Immobilien, Betriebe). Es ist also noch mehr krisenanfällig als heutiges Geld.
Die Behauptung, dass es sich bei Vollgeld um aktives schuldfreies Geld handle ist somit ebenfalls falsch: Es handelt sich bei Vollgeld weiterhin um ein SNB – Passivum.
Es ist also offensichtlich so, dass die Vollgeld-Initianten bis heute immer noch nicht wissen, ob Vollgeld nun ein Aktivum oder Passivum der SNB ist.
Drittens:
Herr Zenger betont mehrmals ausdrücklich, dass die SNB „alleinige Herrin“ über das Geld sei und die Geldmenge nach Belieben ausdehnen könne und dieses nicht mehr zurückzahlen müsse. Er untermauert dies mit mehreren einschlägigen Zitaten von SNB-Chef Jordan.
Das bedeutet im Klartex dass die SNB von den Privaten Haushalten nach Belieben Kapital einfordern darf und dieses Kapital nicht mehr an die Haushalte zurückzahlen muss. Das Vollgeld wird in der oben zitierten Bilanz sogar auch von der SNB als „quasi-Eigenkapital“ der SNB bezeichnet. Dieses Kapital müsse die SNB nie mehr an die Privaten Haushalte zurückzahlen. Das behauptet sogar die SNB.
Das Vollgeld wird sogar mit einer Schenkung verglichen – die Haushalte würden der SNB also ihr Geld schenken und dürfen dieses, gemäss SNB und Vollgeld-Initianten, nie mehr zurückfordern. Absurd.
Das kommt einer Enteignung der Privaten Haushalte durch die SNB gleich.
Die Vollgeld-Initiative ist somit vollkommen kommunistisch. Sie basiert auf der falschen Behauptung, dass die SNB Fremdkapital durch Zwang einfordern darf und nie mehr zurückzahlen muss. (SNB-Chef Jordan: Notenbankgeld muss von der SNB nie mehr zurückgezahlt werden).
Ich hoffe die Leserinnen und Leser realisieren, welch bodenlosen Unsinn uns die SNB und die Vollgeld-Initianten erzählen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Einerseits anerkennt Hr Zenger, dass Notenbankgeld Fremdkapital der SNB ist, um im gleichen Atemzug eine abenteuerliche Erklärungspirouette zu vollführen, indem er Notenbankgeld just zu Eigenkapital der SNB deklariert. Gegen diesen Widerspruch in sich selbst hilft kein noch so wilder Erkärungsspagat der Vollgeldler. Aber eben die SNB und ihre Entourage verzapft ja denselben Quatsch. Da braucht man sich nicht zu wundern. Ich könnte ja morgen mal meine Bank anrufen und meinen Hypokredit just zu Eigenkapital erklären … mal schauen wie sie reagiert. Weiter so Hr. Dr. Meyer wir brauchen dringend wachen Verstand.
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@Rico Meier
Danke
Ja genau so ist es – eine abenteuerliche Fremdkapital- / Eigenkapital-Pirouette.
Ihr Vorschlag trifft den Nagel auf den Kopf – wir alle sollten unsere Hypothekarkredite zu Eigenkapital erklären. Mal sehen, wie die Reaktionen ausfallen.
Freundliche Grüsse und gute Nacht:
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Zenger,
Sie schreiben:
„Auch die SNB muss anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze einhalten.“Nun, das tut sie doch nicht wirklich, oder?
Man kann doch nicht sagen, dass die Aktiven fair bewertet sind?Die Buchhaltung ist als Gerüst natürlich notwendig, doch sie scheint die Leute gedanklich recht einzuschränken.
In der Buchhaltung kann man alles verbuchen. Wie die SNB Fremdkapital das gar kein Fremdkapital ist.
Oder Banken die Ramschpapiere zum Kaufpreis bilanzieren dürfen der tausende % über dem aktuellen Wert liegt.
Oder andere Firmen die nichtexistente Debitoren buchen. Oder wertlose work in Progress usw. und so fort…In der Anlage gefällt mir, dass der Notenumlauf etwas genauer bezeichnet wird, als Quasi-Eigenkapital.
Jedoch finde ich, dass er gar nichts in der Bilanz verloren hat.
Wenn überhaupt rein zur Information wie gross die Geldmenge ist. Aber die SNB zeigt ja auch nicht die ganze Geldmenge, obwohl die Banken und Bevölkerung dafür Banknoten verlangen könnten.
Also für mich ist es eine klassische off-Balance Position!-
@Peter Keller
In der Schweiz ist das Eigentum geschützt. Damit dieses geschützt werden kann, muss es exakt aufgelistet sein. Das tut die Buchhaltung.
Seit Menschengedenken gibt es Betrug: Aus Fremdkapital wird Eigenkapital gemacht.
Genau das versucht nun die SNB mit Ihrer Behauptung, bei Notenbankgeld handle es sich um „quasi-Eigenkapital der SNB“.
Wenn Ihre Pensionskassengelder, Herr Keller, bei der SNB parkiert sind, wären Sie denn damit einverstanden dass die SNB diese als SNB-Eigenkapital deklariert, und diese nie mehr zurückzahlen muss?
Wohl kaum.
Vollgeld-Initianten und SNB wollen das Schweizervolk enteignen, wenn beide behaupten, bei Notenbankgeld handel es sich um Eigenkapital der SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Abend Herr Dr. Meyer,
Nun, wir haben hier eine unterschiedliche Meinung.
Ich finde es z.B. eher einen Betrug etwas als Fremdkapital zu verbuchen wenn man durch die Begleichung keinen wirtschaftlichen Nachteil erleidet.
Zur PK Gelder. Wenn mir diese vertragsgemäss zustehen und der Vertragspartner als EK verbucht, kann ich diesen ja trotzdem auf Auszahlung anklagen…
Die Verbuchung als EK befreit nicht vor Rückzahlung. -
@Peter Keller
Fremdkapital in Form von Sichtguthaben muss zurückbezahlt werden; und zwar sofort – auf Sicht. Eigenkapital muss per Definition nicht zurückbezahlt werden. An wen auch?
Da können Sie lange klagen.
mfG
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Ich bin auch der Meinung von Peter Keller
Wenn eine Bank durch Bilanzverlängerung einfach Geld aus dem Nichts schaffen darf, muss die Frage gestellt werden wieso man darauf Zinsen bezahlen muss.
In Amerika wurde in den 60er Jahren einem Hypthekarnehmer der dagegen Klagte, Zinsen für Geld welches vorher nicht existierte, eigtl- keinen Wert hatte, bezahlen zu müssen und hat recht bekommen.
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Kurz
Auch Eigenkapital muss bei Überschuldung wertberichtigt werden.
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Sehr informativ und spannend zu lesen.
Nach anfänglicher Skepsis muss ich auch sagen, dass wenn man sich das Thema Geldsystem anschaut.
Wie Sie schreiben, Henry Ford recht behält.
Denn wer seit 20 Jahren Hypothekarzisnen abzahlt auf Buchgeld welches vorher nie existierte, fühlt sich sichtlich vor den Kopf gestossen. Oder ein Unternehmer (keine Bank) der Zinsen auf nichts in die Produktkosten einfliessen lassen muss. -
@Christoph Zenger
Sehr geehrter Herr Zenger
Besten Dank für Ihren Beitrag.
Ich bin erleichtert, dass die Vollgeld-Initianten ihren Irrtum zuzugeben: Heutige Banknoten stellen in keiner Weise Vollgeld dar, wie das die Initianten bisher behauptet haben. Es zeugt von Grösse Ihrerseits, dass Sie einen offensichtlichen Irrtum der Vollgeld-Initianten eingestehen.
Diese falsche Behauptung der Vollgeld-Initianten war bisher ein Hauptargument beim Sammeln der Unterschriften. Viele Menschen haben sich durch diese falsche Behauptung der Initianten beruhigen lassen und ihre Unterschrift gegeben.
Ich fordere deshalb die Initianten auf, ihre Initiative umgehend zurückzuziehen, weil sie bei der Unterschriftensammlung unwahre Sachverhalte vorgetäuscht haben. Das Initiativkomitee verstösst mit dieser Initiative gegen Treu und Glauben der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche ihre Unterschrift gegeben haben.
Entweder hat das Komitee die 106‘000 Unterschriften erschlichen oder es versteht seine eigene Initiative nicht – ich tendiere zu Letzterem.
Interessant ist auch die SNB-Bilanz, welche Sie hier präsentieren (Link), woraus hervorgeht, welche Auswirkungen eine Einführung der Vollgeld-Initiative hypothetisch auf die Bilanzen von Publikum, Banken und SNB hätte.
Auch aus dieser Bilanz gehen die Irrtümer der Vollgeld-Initianten deutlich hervor: Die E-Franken des Publikums auf der Aktivseite der Publikums-Bilanzen stimmen überein mit den E-Franken, welche die SNB auf der Passivseite ihrer Bilanz emittiert und verbucht.
Ich betone: Die E-Franken werden auf der Passivseite der SNB-Bilanz verbucht. Das bedeutet im Klartext, dass das Publikum ein Guthaben bei der SNB besitzt. E-Franken sind damit eine Schuld der SNB gegenüber dem Publikum. Das hat also rein gar nichts zu tun mit „schuldfreiem Aktivgeld“ – nein: es handelt sich nach wie vor um passives Schuldgeld der SNB.
Diese E-Franken werden gesichert durch die Aktiven der Banken, welche ihrerseits durch die Kreditvergabe der Banken gesichert sind. Mit anderen Worten: Geld ist nach wie vor Schuldgeld – auf der Passivseite der SNB-Bilanz. Es ist gesichert durch Häuser, Betriebe usw. auf welche ein Kredit gewährt wird.
Die Vollgeld-Initiative hätte also lediglich zur Folge, dass das Publikum bei einer Kreditvergabe nicht ein Guthaben bei seiner Geschäfts- oder Kantonalbank hätte, sondern bei der SNB. Bei einem Immobiliencrash beispielsweise würde der Wert der SNB-Aktiven möglicherweise unter Wert der SNB-Schulden fallen.
Das Resultat wäre: Die SNB ginge Konkurs – auch bei angeblichem „Vollgeld“. Vollgeld kann also niemals Finanzkrisen verhindern.
Die hypothetische SNB-Bilanz nach Einführung der Vollgeld-Initiative kombiniert mit Ihren Ausführungen, dass Notenbankgeld nicht rückforderbar sei führt zudem zur Erkenntnis, dass das Publikum nur noch Handel betreiben könnte mit Gegenparteien, welche ein Konto bei der SNB besitzen.
Handel mit dem Ausland beispielsweise wäre unmöglich. Es darf ja kein Geld von der SNB abgezogen werden.
Sie schreiben auch, die SNB sei „Alleinherrscherin“ über das Geld. D.h. das Publikum könnte sein Geld von der SNB nicht mehr abziehen. Die SNB könnte vom Publikum nach Belieben Kapital einfordern, wie sie das heute von den Banken will, und müsste dem Publikum dieses nicht mehr zurückzahlen.
Die SNB würde das Kapital, das sie vom Publikum verlangt von Fremdkapital in Quais-Eigenkapital der SNB umwandeln. Das geht aus Ihren Worten und der hypothetischen Bilanz der SNB hervor.
Was ist das anderes als eine vollkommene Enteignung des Publikums durch die SNB? Es bleibt dabei: Vollgeld ist reiner Kommunismus. Die SNB wäre Alleinherrscherin. Das geht aus Ihren eigenen Worten hervor.
Ich rate den Initianten, ihre unglückselige Initiative, welche voller Irrtümer und Falschaussagen ist, zurückzuziehen. Es macht somit keinen Sinn, über die Vollgeld-Initiative weiter zu debattieren.
Weiter möchte ich auf einige weitere grundlegende Irrtümer der Geldtheorie eingehen, die aus Ihren Zeilen hervorgehen.
Sie schreiben, Notenbankgeld (Banknoten und Giroguthaben der Banken bei der SNB) seien nicht Fremdkapital der SNB, sondern würden quasi zu Eigenkapital der SNB.
Begründung: Der Besitzer einer Banknote habe kein Recht, bei der SNB seine Banknote gegen Gold einzutauschen. Zudem sei die SNB „alleinige Herrin der Notenbankgeldmenge“.
Sie vergleichen zudem Notenbankgeld mit einer Null-Coupon-Anleihe, wie ich das früher auch schon getan habe („zero-coupon-perpetual-bond“).
Sie zitieren auch SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan, welcher Notenbankgeld als „Zahlungsmittel“ und „Liquidität“ der SNB bezeichnet.
Auf all diese Argumente möchte ich wie folgt eingehen:
Erstens:
Wäre es korrekt, dass die SNB die alleinige Herrin über das Notenbankgeld wäre und davon bei den Banken so viel einfordern dürfte wie sie wollte und dieses nie mehr zurückzahlen müsste, so käme das einer Enteignung Banken durch die SNB gleich.
Warum?
Die SNB würde auf diese Weise bei den Banken Fremdkapital einfordern, welches sie sogar mit negativen Zinsen belastet und müsste dieses nie mehr zurückzahlen. Das wäre Enteignung.
Die SNB kann auf Einlagen der Banken nicht negative Zinsen fordern und gleichzeitig verbieten, dass die Banken ihr bei der SNB parkiertes Geld nicht mehr abziehen dürfen.
Zudem bestehen die Anlagen der Banken bei der SNB indirekt u.a. aus angesparten Geldern von Pensionskassen, Versicherungen. Altersvorsorge usw.
Sie wollen aber wohl kaum behaupten, dass die SNB diese Gelder nie mehr zurückzahlen muss. Wollen Sie Ihre Pensionskassengelder nie mehr zurück? Das SNB-Direktorium irrt mit seiner Behauptung einmal mehr.
Bitte ziehen Sie Ihre Initiative zurück, welche auf denselben Fehlern beruht, wie die unglückselige Geldpolitik unserer Nationalbank.
Zweitens:
Die Nationalbank kann nur Geld emittieren, wenn sie am offenen Markt beispielsweise Wertschriften kauft – und zwar indem sie Schulden macht (Offenmarktpolitik). Nur auf diese Weise gelangt Notenbankgeld ich den Wirtschaftskreislauf.
Es ist deshalb nicht mehr als logisch, dass die SNB Notenbankgeld nur „abschöpfen“ kann, wenn sie dagegen Vermögenswerte wie Gold, Euros, Dollars usw. wieder abgibt. Die SNB kann ihre Schulden nur begleichen, wenn sie dagegen Vermögenswerte verkauft.
Es ist also ein Mär, zu meinen, die SNB müsse gegen Notenbankgeld nur Notenbankgeld geben, wie das SNB-Chef Jordan behauptet.
SNB-Chef Jordan hat diesen Irrtum behauptet in seinem katastrophalen Referat in Basel. Er scheint seinen Irrtum nun langsam einzusehen und gab an der letzten GV der SNB in Bern zu, dass die SNB ihre Verbindlichkeiten nur mit Vermögen zurückkaufen könne. „Verbindlichkeiten zurückkaufen“ ist dasselbe wie „Schulden bezahlen“.
Drittens:
Sie und die Vollgeld-Initianten berufen sich zudem auf die Behauptung von SNB-Chef Jordan, die SNB könne „aus dem Nichts“ „Liquidität“ schaffen. Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass „Liquidität“ ein Aktivum der SNB darstellte, während dem Notenbankgeld ein Passivum der SNB ist. Sehen Sie diesen Unterschied nicht?
Herr Jordan hat diesen Unterschied immer noch nicht eingesehen.
Viertens:
Oder Sie und die Vollgeld-Initianten berufen sich auf die Behauptung von SNB-Chef Jordan, Notenbankgeld sei ein gesetzliches Zahlungsmittel der SNB. Darf ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass nur ein Aktivum ein Zahlungsmittel sein kann. Geld ist aber ein Passivum der SNB und kann somit nicht Zahlungsmittel für die SNB sein, wie die SNB das behauptet.
Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliches Zahlungsmittel. Damit haben Sie und die SNB vollkommen Recht – aber es stellt Zahlungsmittel dar für die Banken, die Geld halten – nicht für die SNB.
Daraus folgt: Die Banken dürfen mit ihrem Geld bei der SNB jederzeit von der SNB etwas kaufen. D.h. sie dürfen dieses Geld auch jederzeit von der SNB abziehen. Es handelt sich zudem ja um Giroguthaben bzw. Sichtguthaben der Banken. Die Banken dürfen ihr Geld bei der SNB also jederzeit sogar auf Sicht abrufen.
Es ist also eine weiter Mär von Herrn Jordan und den Vollgeld-Initianten, wenn sie behaupten, die Banken dürften das Geld, das sie bei der SNB kurzfristig auf Sicht parkiert haben nie mehr von der SNB abziehen.
Fünftens:
Die SNB behauptet nun also gemäss Ihrer zitierten hypothetischen Bilanz, dass es sich bei Giroguthaben bei der SNB um Quasi-Eigenkapital der SNB handle. Sie müsse dieses nie mehr zurückzahlen.
Das widerspricht aber dem Nationalbankgesetz. Dort steht, dass die SNB lediglich 4 Prozent der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Banken als Mindestreserve einfordern darf. Es steht nirgends ein Passus, aus welchem hervorginge, dass Banken ihre Guthaben, die sie kurzfristig bei der SNB parkieren, nie mehr zurückfordern dürfen.
Und wenn ein Privater bei der SNB seine Banknote nicht gegen Gold eintauschen darf, so heisst das noch lange nicht, dass die SNB einfach Fremdkapital einfordern und dieses enteignen darf. Es ist richtig, Private haben kein Konto bei der SNB und können somit auch keine Transaktionen mit der SNB tätigen.
Solche Irrtümer verbreitet aber Herr Jordan; und es erstaunt nicht, dass die Vollgeld-Initianten einfach Herrn Jordan nachplaudern.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan und den Vollgeld-Initianten, wonach Sichtguthaben der Banken bei der SNB von Fremdkapital zu Eigenkapital der SNB würden ist einfach absurd.
Sechstens:
Aber ein Privater darf seine Banknote auf seiner Bank einlösen und die Bank darf die Banknoten gegen Giroguthaben einlösen und die Bank darf ihr Guthabe bei der SNB abbauen. Auch die SNB muss somit ihre Schulden begleichen.
Siebtens:
Kommt hinzu, dass sowohl Eigen- als auch Fremdkapital zu bewerten ist. Auch eine unendliche Anleihe mit Null Zinsen oder Negativzinsen besitzt nicht immer einen Wert von 100 Prozent. Geht ein Unternehmen Konkurs, welches eine unendliche Anleihe ausstehend hat, so fällt diese auch diese in die Konkursmasse bei einem allfälligen Konkurs.
Ist das Unternehmen Konkurs, so bricht jedenfalls auch der Wert seiner ausstehenden Anleihen ein.
Sowohl Fremdkapital als auch Eigenkapital müssen bewertet werden. Fällt das Vermögen der SNB unter Wert ihrer Schulden, so müssen die kreditgebenden Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen.
Mit anderen Worten: Geht die SNB Konkurs und deponiert ihre Bilanz nicht, so überträgt sich das negative Eigenkapital der SNB auf die Banken. Diese gehen dann anstelle der SNB Konkurs.
Sehr geehrter Herr Zenger
Der Titel Ihre Beitrags lautet: „Wie buchhalterische Fehlbeurteilungen die Geldpolitik und monetäre Reformen behindern – zum Schaden unserer Volkswirtschaft“
Mit diesem Titel haben Sie Recht – nur erkennen Sie leider nicht, dass auch Ihre Ausführungen hier auf denselben buchhalterischen Fehlern der SNB und der Vollgeld-Initianten beruhen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Korrigenda
Der Besitzer einer unendlichen zero Coupon Anleihe hat Anrecht auf allfällige Konkursmasse
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Danke, Herr Dr. Meyer, für Ihre Mühe einen solchen Haferkäse ausführlich zu kommentieren. Ich hätte die Geduld dazu nicht.
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Marc Meyer
Ihre Beiträge sind viel zu lang und haben alles nur eins gemein,
ich weiss besser als Herr Jordan wie sich die SNB dreht.
Das Sie ein Initiativkomitee auffordern eine Initiative zurückzuziehen, ist wohl nur in ihrem Elfenbeinturm in dem Sie sitzen möglich und zeigt mir ihre abgehobene Haltung.
Kritik perlt an Ihnen ab andere Meinungen nicht zugelassen. -
@Häschen
Bitte gerne geschehen
schönen Tag
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@Marc
Danke
Bitte bleiben Sie fair.
Ich habe mir die Zeit genommen, auf die zentralen Irrtümer der Geldtheorie hinzuweisen, auf denen die Vollgeld-Initiative basiert.
Bedanken Sie sich lieber.
Sodann verwechselt SNB-Chef Jordan Vermögen und Schulden der SNB. Bei über 600 Milliarden Volks-Schulden der SNB sollte man darauf hinweisen dürfen.
Das Initiativ-Komitee hat mit Falschaussagen 106’000 Unterschriften erschlichen. Deshalb empfehle ich diesem Komitee seine Initiative zurückzuziehen.
mfG und schönen Tag
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@Marc Meyer 23. Juni 2016 / 07:46
Sie fordern ein Initiativkomitee auf, eine Initiative zurückzuziehen weil das Komitee sich auf den Nationalbankchef beruft.
Und „Falschaussagen“ gemacht hätte, welcher der SNB Chef so gesagt hat.
Also aus der Sicht von den Tausenden Unterschreibenden, wem glauben diese?
Ihnen Marc Meyer der als einziger behauptet die SNB liegt falsch oder der SNB, ganz klar der SNB glaubt man.
Ich hoffe sie sehen wie lächerlich Ihre Forderung ist und dementsprechend Ihre anderen aussagen.Steigen Sie von ihrem Elfenbeinturm runter.
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@“Marc“
Wenn sich jemand lächerlich macht, so ist es der Notenbankchef und die Vollgeld-Initianten, welche beide Vermögen und Schulden der SNB miteinander verwechseln.
Zudem machen Sie sich lächerlich, weil sie autoritätsgläubig sind und offensichtlich nicht fähig sind, einen eigenen fachlichen Gedankengang zu entwickeln.
Sie haben bis jetzt noch kein einziges fachliches Argument gebracht.
Einfach immer nur ihre stereotype Behauptung: Der Notenbankchef Jordan habe immer Recht.
Sie sind ein unmündiger Bürger.
mfG
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@Marc
Es fragt sich nur wer im Elfenbeinturm sitzt. Wohl eher hochbezahlte Professoren wie unser SNB Chef (da mag er noch so nett und bemüht wirken), die partout behaupten Vermögen aus dem Nichts schaffen zu können und FK nicht zurückzahlen zu müssen. Da lobe ich mir einen Kämpfer wie Dr. Marc Meyer, der mit wachem Verstand gegen diesen Unfug und irrtümer anschreibt.
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Zu dem Problem von Marc Meyer, wie Vollgeld in der Bilanz der Nationalbank verbucht werden soll: Dazu gibt es einen…
Lieber Herr Zenger, danke für den tollen Beitrag! Zur Unterstreichung und Klarstellung zwei Erläuterungen der Vollgeld-Initiative: Zur Verwendung der Geldschöpfungsgewinne:…
@Christoph Zenger Sehr geehrter Herr Zenger Besten Dank für Ihren Beitrag. Ich bin erleichtert, dass die Vollgeld-Initianten ihren Irrtum zuzugeben:…