Am Montag ist Maria Empfängnis. Weniger unbefleckt wird der Tag für die Credit Suisse. Um 18 Uhr Schweizer Zeit verrät die Grossbank Tausende ihrer eigenen Leute an die US-Justiz.
„Die entsprechenden Informationen werden folglich ab Montag, 8. Dezember 2014, 18.00 Uhr an das DoJ übermittelt“, steht in Standard-Briefen an CS-Angestellte und -Pensionierte.
Es geht um ein zentrales Element des US-Ablassprogramms für den Schweizer Finanzplatz. Alle Banken müssen all jene aktiven und ehemaligen Mitarbeiter offenlegen, die jemals mit toxischem US-Geld in Berührung gekommen waren.
Die CS steht dabei im Fokus, weil bei ihr 2’000 oder mehr Banker betroffen sind. Sie hat entsprechend im Juli, als die Offenlegung publik wurde, für öffentliche Aufregung gesorgt.
Jetzt läuft die Zeit für Widerstand gegen das Vorhaben aus. Die CS als Arbeitgeberin billigt den betroffenen Mitarbeitern und Pensionierten nur wenige Tage zu, um die Offenlegung des eigenen Namens ein letztes Mal aufzuschieben.
Der Brief „Übermittlung ‚Flow-of-Funds‘-Übersicht an das US Department of Justice – Ihr Widerspruch“ ging eingeschrieben am 27. November auf die Post. Er dürfte von vielen erst am letzten Montag abgeholt worden sein.
Danach verblieb genau eine Arbeitswoche. Einige geben sich trotzdem nicht geschlagen.
„Ich werde im Namen eines Klienten superprovisorisch gegen die CS klagen“, sagt der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger. „Die CS verletzt die Persönlichkeit des Mitarbeiters.“
Ein zweiter Jurist plant ebenfalls eine Klage gegen die Credit Suisse.
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Entscheiden muss ein Einzelrichter. Gibt er dem klagenden CS-Mitarbeiter Recht, dann verbietet er der Bank per sofort, den Namen des Betroffenen offenzulegen.
Bei der CS heisst es, dass jeder Fall individuell geprüft worden sei. Die überwiegende Mehrheit der Angestellten und Pensionierten hätten keinen Einspruch gegen die Offenlegung erhoben.
In ihrem Brief an jene Banker, die nicht einverstanden sind, betont die CS, dass es sich um harmlose Daten handle.
Die Informationen der Flow-of-Funds-Übersicht würden „neutrale, systembasierte Daten darstellen, die keinerlei Aussagen zu irgendwelcher Art von Fehlverhalten“ beinhalteten.
Deshalb, so die CS, habe die „durchgeführte Interessenabwägung ergeben, dass die Interessen für die Übermittlung (…) überwiegen“. Dem Widerspruch könne daher „nicht stattgegeben werden“.
Zuletzt gibt es versöhnliche Worte. „Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.“
Konkret macht die CS keine Angaben, warum sie die Namen ihrer Mitarbeiter den USA offenlegen, obwohl sie damit deren Persönlichkeitsschutz unterwandert.
Sie führt lediglich aus, dass die Interessen des betroffenen Individuums und jene der Bank in diesem Fall gegensätzlicher Natur wären und man am Ende jene der Firma höher gewichten würde.
Welche Interessen gemeint sind, geht implizit aus dem Brief hervor. Es sind jene des Managements.
Dieses schützt sich durch Wohlverhalten gegenüber den USA. Die CS-Oberleitung mit CEO Brady Dougan, Rechtschef Romeo Cerutti und den beiden Co-Chefs der Vermögensverwaltung Rob Shafir und Hans-Ulrich Meister machten dies im Februar mit ihrem Kniefall vor einem US-Senatsausschuss klar.
Nicht wir, sondern ein paar wenige Leute seien schuldig für die systematische Hinterziehungsbeihilfe, meinten sie.
Im Mai folgte eine Rekordbusse von fast 3 Milliarden Dollar für die Bank und ihr Eingeständnis, eine kriminelle Organisation zu sein.
Keiner der erwähnten obersten Chefs der CS übernahm die Verantwortung für das Debakel. Alle blieben auf ihrem Stuhl sitzen.
Am 7. Juli schrieben die CS-Juristen den Tausenden von Mitarbeitern mit US-Kontakt, dass ihre Namen nach Übersee gehen würden. „Eine Bewilligung des Bundesrats zur Übermittlung der entsprechenden Daten liegt vor“, behauptete die Bank.
Damit täuschte sie vor, dass der Bundesrat einverstanden mit der Namensüberlieferung an die US-Strafjustiz sei. Dem war nicht so.
Die Landesregierung hatte lediglich beschlossen, dass die Offenlegung kein Geheimnisverrat sei. Die entsprechenden Artikel rund um das Spionageverbot wurden für diesen Fall aufgehoben.
Damit schützte Bern lediglich die Banken. Nichts sagte Bern hingegen zur eigentlichen Offenlegung. Das überliess sie der CS und den übrigen Instituten – respektive deren Management.
Dieses fackelte nicht lange. Wir bleiben, die Mitarbeiter werden offengelegt.
Die Chefs der CS und aller übrigen involvierten Banken vollzogen somit das, was das Parlament im Juni 2013 unter dem Titel Lex USA noch abgelehnt hatte.
Sie schufen Spezialrecht – nun einfach als Privatorganisation.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ich glaube man kann hier ganz gut sehen,, was diese organisation von ihren mitarbeitern hält. ein lehrstück und vieleicht auch eine warnung für alle, die sich auf die cs einlassen.
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mal schauen, vielleicht setzen sich ständig betroffen guckenden Dauergrinser an der CS Spitze doch noch in Bewegung:
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schon witzig, wie die CS immer wieder neue Köpfe findet, die ihr auf den Leim gehen und ihr Leben für die CS gegen die Wand fahren. Weiter so, die Resourcen sind begrenzt, jeder vernünftige Mensch wendet sich angewidert ab.
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Für Leute die eidesstattlich zugeben, eine kriminelle Organisation geleitet zu haben, ohne dies zu bedauern, und ohne danach wenigstens den Respekt aufzubringen zurückzutreten, will ich nicht arbeiten. Igitt. Verstehe natürlich all die Familienväter und Mütter, die weiterhin in diesem Verein ausharren müssen, aber ehrlich Leute, es tut der eigenen Seele gut, aus diesem verlogenen System auszutreten! Es gibt noch Hoffnung & berufliche Befriedigung ausserhalb.
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und was ganz speziell ist. Die eidesstaatliche Erklärung in den USA vom Management der CS, dass sie eine kriminelle Organisation leiten, hat nicht einmal zu Verurteilungen geführt….. ist die US-Justiz vielleicht sogar……… ? nein soweit sollte man jetzt wirklich nicht denken……. aber denke auch das undenkbare……….
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Ja, leider hat hier Eric Holder vom US DoJ in diesem Fall völlig versagt oder, was naheliegender ist, er hat mit Brady Dougan einen Deal gemacht; denn er wusste bereits am 26. Februar, dass er 2015 zurücktreten wird.
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Neugeld um jeden Preis, so hies doch die Devise bei der CS in den fraglichen Jahren.
Ein Teil der Betroffenen dürfte auf Weisung so gehandelt haben, ein anderer Teil mit Wissen der Vorgesetzten. Auf jeden Fall hat aber die BANK. den Mitarbeitern mit dem Bonus signalisiert, was sie von ihnen erwartet. Diese Bonuskultur ist und bleibt auch in Zukunft verantwiortungslos und beeinträchtigt die Menschenwürde. -
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klagt ein mitarbeiter superprovisorisch
wird es sehr schnell judikatorisch
die nennt bank dieses vorgehen obligatorisch
und somit sein ansinnen illusorisch
in der folge ist der ex-ma entrüstet
sieht er doch sein usa urlaubspläne verwüstet
und überhaupt, er fühlt sich irregeführt
ihm, dem doch nur Ruhm und noch mehr geld gebührt
dem poet ist dies jetzt einerlei
denn damit ist es jetzt vorbei
die heuchler finden sich auf beiden seiten
zu recht sie er ihr leben abgleiten -
Unser Blogautor Claude del Don bringt es auf den Punkt:
„Aus einer Unternehmenskultur, in welcher Transparenz und Fairness als kostenintensiv angesehen werden, kann ein ihr immanentes Menschenbild abgeleitet werden, welches den Menschen als grundsätzlich intransparent und unfair betrachtet.
Der englische Philosoph Thomas Hobbes hat dieses Menschenbild treffend mit „der Mensch als des Menschen Wolf“ (dies die deutsche Übersetzung des obigen Latein) beschrieben.
Del Don findet klare Worte dazu:
„Ich wage zu bezweifeln, dass jemand einem Menschen sein Vertrauen schenken würde, von dem er wüsste, dass er seine Grundüberzeugungen ständig ändert und sich nach der Meinung des jeweils am lautesten sich äussernden Meinungsbilders richtet.“
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Inspektionen der Food and Drug Administration in der Schweiz
Swissmedic lehnt Inspektionen der FDA in der Schweiz ab, als Grundlage dienst:
StGB, Art. 271
1. Wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung
für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die
einer Behörde oder einem Beamten zukommen, wer
solche Handlungen für eine ausländische Partei oder
eine andere Organisation des Auslandes vornimmt, wer
solchen Handlungen Vorschub leistet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr bestraft…-
Das ist die richtige Art und Weise die Bengel aus den USA zurückzuweisen. Einfach NJET sagen.
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Schenijal! Mir Basler Pharmafuzzies sind doch nid uff dr US-Määrt aagwiise, gopferdeggel!
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Nach Art. 271 StGB ist strafbar, «wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen» (Ziff. 1 Abs. 1). Die Bestimmung ist gegen die Ausübung fremder Staatsgewalt auf dem Gebiet der Schweiz gerichtet und soll das staatliche Machtmonopol und die schweizerische Souveränität schützen. Unter Strafe gestellt sind Souveränitätsverletzungen durch Handlungen, die für sich betrachtet, d.h. nach ihrem Wesen und Zweck, als Amtstätigkeit zu charakterisieren sind (sog. materiell amtliche Aktivitäten). Nicht erforderlich ist, dass ein ausländischer Beamter sich in irgendeiner Weise an der Handlung beteiligt, strafbar machen können sich auch Privatpersonen. Auch braucht kein Auftragsverhältnis vorzuliegen, es genügt, dass die Handlung «im Interesse» des fremden Staates liegt.
Für solche Bewilligungen, gemäss welchen Private hoheitlich tätig werden können, braucht es eine Gesetzesgrundlage. Diese Gesetzesgrundlage liegt gerade nicht im genannten Straftatbestand selber. Die Ermächtigung zur Erteilung einer solchen Bewilligung, beispielsweise durch den Bundesrat, müsste in einem Spezialgesetz oder einem Staatsvertrag enthalten sein. Eine normative Grundlage für die Namenslieferung gibt es nicht. Die von der CS erwähnte Bestätigung des Bundesrates ist rechtlich daher nicht haltbar. Diese kann ihrerseits daher auch nicht als Rechtfertigungsgrund angerufen werden. Nach der Datenbekanntgabe empfehle ich jedem eine Strafanzeige gegen die damit involvierten Personen einzureichen.-
Ihnen ist wohl entgangen, dass so ziemlich jedes Institut in der Kategorie 1 & 2 eine solche Bewilligung im Rahmen des Joint Statement Programs erhalten hat…
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…was wollte ich jetzt noch nuscheln? – Ach ja, alle selber schuld, die sich nicht ins Top-Management der Bank hochgewasauchimmer haben, wo alle vor Verfolgung sicher sind und General-Absolution fürs naïve „Unwissen“ erhalten haben. – Nuscheln fertig!
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Hoffentlich blitzen sie ab, man sollte Verbrecher die das Land und den Bankenplatz in den Abgrund ritten nicht auch noch schützen!
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Stellen sie sich mal vor Ihnen will jemand wegen des Verkaufs von gefälschten Fleisch an den Kragen, obwohl sie Velokurier sind. Ich hoffe Sie würden sich dann wehren.
Es gibt hunderte von Fällen wo dem Kundenberater gar nicht bewusst war, dass er einen (oder zwei) Kunden mit US Bezug auf dem Buch hatte. Man spricht von tausenden Beraternamen die geliefert werden sollen, von denen gefühlte 3% wirklich im US Geschäft involviert waren. Das ist die Sauerei.
Dazu kommt, dass niemand weiss was die US mit den Namen macht. Untersuchungshaft bei Einreise, Anklage in USA, internationaler Haftbefehl, FBI most wanted list, vielleicht auch gar nix, das Spektrum ist offen… -
Sorry aber selten so einen dämlichen Kommentar gelesen. Die Verbrecher kommen ja eben straffrei davon und nicht nur das, nein, sie streichen weiterhin ihre Millionengehälter und -boni ein und übernehmen für nichts und wieder nichts Verantwortung. Das ist die eigentliche und unglaubliche Sauerei.
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Durchgesichert, das eine Handvoll weniger Nahmen bereits an die USA mitgeteilt wurden- und zwar a), dies schon vor einigen Monaten und b), im Vorfeld der aussergerichtlichen „of record“ Vereinbarung. Man muss davon ausgehen, dass die Einigung mit der CS resp. CS mit USA mehrere Vertragswerke betreffen und komplexer nicht sein dürften. Hinter den Kulissen gibt zu reden, wie die und insbesondere aus welchen Mitteln die Abstands- Strafzahlung gestemmt wurde. Am Rande sei erwähnt, 47 Namen welche Schlüsselpositionen bekleiden, resp. dazumal bekleideten, sollen übermittelt worden sein. Bemerkenswert, die FINMA soll davon keine Kenntnis haben……
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Was wollt ihr euch überhaupt wehren? Ich bin auch betroffen. Klar kann der Anwalt eine superprovisorische Verfügung erwirken, dann provisorisch, und dann sonstige Massnahmen, was weiss ich. Ihr müsst einfach wissen, dass die Bank bis vor Bundesgericht geht und wenn es dann heisst, dass die CS gewonnen hat, dann viel Spass beim berappen der Kosten. Juristisch dagegen vorzugehen macht nur Sinn, wenn ihr es bis zum BG durchhaltet (zeitlich und vor allem finanziell). Ich bezweifle, ob dies allen Betroffenen klar ist.
In anderen Worten: nur wer Geld hat kann es überhaupt wagen.
Das Schlimme ist meiner Ansicht nach nicht mal das Vorgehen der CS, sondern der Umstand, dass der Bundesrat diese Datenaushändigung überhaupt erlaubt hat. Wieso wurden im Fall UBS keine Mitarbeiterdaten gesandt und im Fall CS schon? Ein Bundesrat ohne Stolz, Null Komma Null…shame on you. -
Wenn all die Kategorie 1 und 2 Banken (ca. 100 an der Zahl) ihre Mitarbeiter an das US-Justiz-Messer liefern werden, dann hat der Finanzplatz Schweiz definitiv ein Fachkräftemangel, denn es werden 1’000ende wenn nicht 10’000ende von Namen von Mitarbeitern sein. Hoffen wir doch, dass die CH Gerichte wirklich UNABHAENGIG sind und RECHT sprechen nach CH Recht (Datenschutz, Persönlichkeitsschutz usw.) und nicht nach dem Recht, das die Banken in der Schweiz gerne hätten ! Sind wir doch ehrlich, keiner weiss, was die USA mit diesen Mitarbeiterdaten dann machen werden heute und in Zukunft. Kommt es in den USA zu Anklagen gegen diese übermittelten Leute ? Das entscheiden ganz alleine die USA ! Den diesartigen Verlust von CH Bank-Fachkräften könnte man dann übrigens mit der Einwanderung aus allen Himmelsrichtungen wieder ausgleichen. Hoffentlich bleiben die CH Gerichte standhaft !
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Ganz einfach, irgendwo eine neue Identität kaufen. Es soll da ja gar ein paar Inseln geben, die die Staatsbürgerschaft gegen einen Obolus bzw. eine Investition auf der Insel verleihen. – Ansonsten im Hafenviertel von Marseille, Napoli etc. sich nach einem neuen Pass umsehen… 😉
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So ein Mist kann ja nur der ZKB in den Sinn kommen…
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Wir leben doch in einer heuchlerischen Bananen-Republik, wo Gangster in Unternehmen und Verwaltung schalten und walten können, wie sie wollen.
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Finde es lobenswert, dass Klagen gegen die CS eingehen, leider sind es zu wenig um einen Unterschied zu machen.
Mal standhaft gegen die rauen Sitten und manipulations Versuche der USA zu stehen würde mehr bringen. Den CH Bubis und Kuscheljuristen werden die Knie weich sobald sie mit den Amerikanern zu tun haben. Einfach lächerlich das ganze. -
Nicht nur die CS, auch die BNP zum Beispiel, auch mit falschen Namen und Leuten die gar nichts mit US Geschäft zu tun hatten. Ein dramatischer amateurhafter Prozess wo auch noch zig unerfahrene „Juristen“ eingesetzt wurden. Was das nicht alles gekostet hat.
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Da kann man den Gemeldeten viel Spaß bei einem USA-Urlaub wünschen.
Aber wer geht noch freiwillig in diesen Staat?-
Ich.
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In der Schweiz hat es doch viele schöne Orte! Wozu denn in die Ferne schweifen….
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Humming away ….
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Stichwort: Internationaler Haftbefehl.
Reisen wird grundsätzlich zum Problem für die betroffenen.
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Für Leute die eidesstattlich zugeben, eine kriminelle Organisation geleitet zu haben, ohne dies zu bedauern, und ohne danach wenigstens den…
und was ganz speziell ist. Die eidesstaatliche Erklärung in den USA vom Management der CS, dass sie eine kriminelle Organisation…
Ja, leider hat hier Eric Holder vom US DoJ in diesem Fall völlig versagt oder, was naheliegender ist, er hat…